Urheberrechtsfrage - Noten nach Gehör abschreiben und veröffentlichen

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Fesker

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6. Sep. 2019
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Hallo liebe Leser,
Ich bin seit Tagen am Suchen zu einem leider sehr schwammigen Urherberrechtsthema.

Ich bin priv. Musiklehrer und stelle meine Unterrichtsmaterialien oft selbst zusammen, da ich für Kinder größere Noten, andere Notenwerte benötige, transponieren muss usw... Hin und wieder gibt es "Wunschlieder", die aktuell im Radio laufen oder mal Disney-Lieder-Titelsongs. So in dem Dreh.
  1. Darf ich die Noten für andere kostenfrei ins Internet stellen?
  2. Darf ich die Noten im Internet verkaufen?
  3. Darf ich ein Youtube Video ohne Verdienst mit den Noten erstellen?
  4. Darf ich so ein Video monetarisieren?
  5. Darf ich die Noten in einem Buch drucken lassen und dieses verkaufen?
  6. Darf ich die Noten in einem Buchband sammeln und für Lehrzwecke verschenken?
Ich bin hierbei irritiert, denn es gibt viele Webseiten im Netz, die Noten von aktuellen Songs kostenfrei zum Download anbieten bzw. Youtube-Tutorials bei denen die Noten von links nach rechts rollen usw.. und in der Beschreibung ebenfalls Links zum Download angeboten werden...

Nirgendwo ist dabei angegeben, dass irgendwelche "Lizenzen" von den Komponisten/Musikstudios, was auch immer erworben wurden. Habe ich dabei etwas verpasst oder begeben diese Leute sich auf Glatteis?

Bitte gern mit Quellenangaben antworten :(

Beste Grüße
Fesker
 
Alles, was Du unter 1 bis 6 angeführt hast, darfst Du NICHT mit Noten von Stücken, die Dir nicht gdhören, anstellen.

Es ist unerheblich, ob Du die Noten durch Abhören selbst erstellt hast oder ob Du die sonstwoher bekommen hast. Und es ist unerheblich, ob Du Geld mit Noten verdienen willst oder ob Du das aus reiner Menschenfreunde machst.

Entscheident ist nur, ob Du die Rechte an einem Stück hast oder eben nicht. Wenn Du die Rechte nicht hast, darfst Du mit Noten, egal wo Du die her hast, nichts machen, vor allem nicht kopieren.

CW
 
Gauf,

ich frage mich gerade, ob man als privater Musiklehrer mit Neuanmeldung in Clavio gleich mal mit so einer Frage starten muss.

Gauf! :017:
 
Wohl wieder so ein Scherzkeks.
Darf ich klauen oder ist das monetär rechtswidrig?
Gauf!
 
Darf ich Mozarts Kleine Nachtmusik abschreiben und als meine eigene ausgeben?

CW
 
Ich bin seit Tagen am Suchen zu einem leider sehr schwammigen Urheberrechtsthema.

So schwammig ist das Thema nicht: es ist im Bereich Noten praktisch alles verboten, sofern keine Lizenz erteilt wurde oder es sich nicht um gemeinfreie Werke handelt. Sogar das Erstellen von privaten Kopien ohne Verwertungsabsicht ist verboten. Quelle.

Wenn die Verlage könnten, so würden sie bestimmt auch gerne das Auswendiglernen eines Stückes als "unerlaubtes Kopieren in das Gedächtnis" lizenzpflichtig machen. Bin gespannt auf die nächste EU-Urheberrechtsreform.
;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich darf Bücher z.B. für Private zwecke kopieren, warum nicht Noten? Immer schauen wer das gerade so behauptet, wes Brot ich esse des Lied ich sind.
Privat bedeutet da natürlich das das meine Wohnung nicht verlassen darf.
 
Türlich kann man Noten für private Zwecke kopieren. Kann man in jeder Bibliothek, den "Kopiercent", den man entrichtet, bzw. früher mal entrichten musste, oder immer noch muss, hatten wir früher mal erwähnt.

Und es WIRD gemacht.

Allerdings, wenn man das Zeug verteilt, online zugänglich macht, und offeriert, könnten mahnende Stimmen laut werden.
 

Türlich kann man Noten für private Zwecke kopieren. Kann man in jeder Bibliothek, den "Kopiercent", den man entrichtet, bzw. früher mal entrichten musste, oder immer noch muss, hatten wir früher mal erwähnt.

Aber nur gemeinfreie Noten. Es sei denn, zu Bildungszwecken - aber dann muss das Institut/Schule/Musikschule einen entsprechenden Vertrag mit der VG Musikedition geschlossen haben und dafür bezahlen.
 
Sogar das Erstellen von privaten Kopien ohne Verwertungsabsicht ist verboten. Quelle.

Zulässig ist nur das erneute Abschreiben von Noten, wobei es keine Rolle spielt, ob das Abschreiben handschriftlich, mit PC oder Schreibmaschine erfolgt. Aber: Auch das Abgeschriebene darf wiederum nur abgeschrieben, und nicht kopiert werden!
Krass und irgendwie auch widersprüchlich.
Was ist, wenn ich beim Abschreiben Blaupapier benutze? Ist das dann abschreiben oder kopieren?
Der Punkt "PC" ist ja völlig albern. Es wäre demnach verboten, eine entsprechende Datei jemals wieder zu verwenden oder nur zu öffnen (Screenkopie).
Und wenn ich was vom Abgeschriebenen laut nachsinge, so dass es auch der Nachbar hört? Ist das dann Vervielfältigung und Lärmbelästigung und eine doppelte Straftat? :-)
 
Ich darf Bücher z.B. für Private zwecke kopieren, warum nicht Noten?
Lex Henle.

Einfach über die deutsche Grenze fahren, dahinter ist das private Kopieren von Notentexten genauso legal wie das Kopieren von anderen Texten (also unter den gleichen Bedingungen wie das Abschreiben bei uns). Die ausländischen Musikverlage sind deswegen schon alle untergegangen. ;-)
 
Aber nur gemeinfreie Noten. Es sei denn, zu Bildungszwecken - aber dann muss das Institut/Schule/Musikschule einen entsprechenden Vertrag mit der VG Musikedition geschlossen haben und dafür bezahlen.

Kann sein - wird aber so nicht gehandhabt. In den Biblios kann man alles kopieren.

( Und überdies: Versenden, sogar am Frankfurter ZOLL vorbei, wie ich zu 100 % weiß. Liegt dort allerdings evtl. , auch zu PRIVATZWECKEN, ne zeitlang...:lol:

Was man dann damit MACHT, ist ne andere Sache. Der Klavierschüler, der die nichtgemeinfreie Version des von seinem Klavierlehrer inner Biblio kopierten Stücks seinem Anwalts-Vater zeigt, ist natürlich auch zu beachten, genauso wie Dirigenten, die ne nagelneue Partitur an das Orchester weitergeben, da gibts natürlich Schläfer, die auf KORREKTHEIT sinnen :-D:-D:-D

LG, Olli
 
Wie sieht es denn aus, wenn die Noten bearbeitet werden, z.B. für die Kids wurde das Stück vereinfacht, für ein Chor wurde aus einem 2-stimmigen Stück ein 3-stimmiges gemacht?
 
Wie sieht es denn aus, wenn die Noten bearbeitet werden, z.B. für die Kids wurde das Stück vereinfacht, für ein Chor wurde aus einem 2-stimmigen Stück ein 3-stimmiges gemacht?

Bei geschützten Werken musst du dir dazu das Bearbeitungsrecht beim jeweiligen Rechteinhaber bzw. Verwerter einholen. Mit gemeinfreien Werken kannst du machen, was immer du willst.
 
Kann sein - wird aber so nicht gehandhabt. In den Biblios kann man alles kopieren.
Ist möglicherweise richtig, wie wollte man sich sonst ein eigenes Archiv aufbauen.
Die haben im Artikel möglicherweise einen Punkt vergessen oder ich habe es überlesen.
(4) Die Vervielfältigung
a) graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,
[...]
ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 2

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html

Und bei Absatze 2 Satz 1 Nr. 2 steht "zur Aufnahme in ein eigenes Archiv".
 

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