Urheberrechte, Mir platzt langsam der Kragen

  • Ersteller Ersteller Beabarba
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???
Türlich. War nur anders organisiert.
Nein, zu Mozarts Zeiten gab es keinen wirksamen Urheberrechtsschutz. Der entwickelte sich langsam ab dem 18. Jahrhundert von England ausgehend, in Deutschland gab es ab der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts entsprechende einheitliche Gesetze.
Mozart oder Haydn haben versucht, ihre Werke möglichst teuer an einen Verleger zu verkaufen, bzw. die Verleger bemühten sich eifrig darum, von ihnen unveröffentlichte Werke zu erhalten. In der Regel gab es dann kurze Zeit nach Veröffentlichung Raubdrucke, gegen die sie nichts oder nur wenig ausrichten konnten.
Haydn soll übrigens, worüber Beethoven sich echauffierte, sehr geschickt darin gewesen sein, ein Werk mehrmals an verschiedene Verlage zu verkaufen, die nichts voneinander wussten.
 
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Die Berner Übereinkunft von 1886 war die erste internationale, mulitinationale Vereinbarung zum Schutz geistigen Eigentums. Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Schweiz, Spanien und Tunesien waren die ursprünglichen Unterzeichner, 1920 trat Österreich bei. Davor war geistiges Eigentum wenn überhaupt nur innerhalb der jeweiligen Staaten geschützt, nicht aber außerhalb der Landesgrenzen.
Ein geschäftstüchtiger Haydn musste also nur darauf achten, dass seine Verleger in unterschiedlichen Ländern ansässig waren ;-)

Neu bei der Berner war auch die sog. "Inländerbehandlung", d. h. Werke von Staatsangehörigen der anderen Vertragspartner werden genauso geschützt wie solche der eigenen Bürger.
 
Türlich. War nur anders organisiert.
Nämlich wie??

Da schauen wir doch direkt 'mal nach:

"Auch im Mittelalter war ein Recht auf geistige Werke unbekannt.https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_des_Urheberrechts. Rechtsregeln gab es nur für die Sachen, in denen sich das Geisteswerk zeigte, insbesondere für das Eigentum hieran. So durfte ein Buch beispielsweise nicht gestohlen, wohl aber abgeschrieben werden." (Wiki)

Schließlich verkaufte Mozart, wie wir ja alle im Film gesehen haben, seine Kompositionen "am Stück". Was der Erwerber mit den Noten anstellte, ging ihn nichts mehr an.

U.s.w, u.s.w., Urheberrechte, die geschützt und ggf. eingeklagt werden konnten, entwickelten sich also erst nach Mozart. Sie sind im Wesentlichen ein Produkt des modernen Rechtsstaates der letzten beiden Jahrhunderte.

CW
 
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Da passt es gut, dass der Komponist Strauss vor 120 Jahren die erste Rechteverwertungsgesellschaft - und Vorläufer der GEMA - mitbegründet hat.

Man muss schließlich sehen, wo man bleibt.

CW
 
Strauss hat sein Vermögen in erster Linie durch seine Opern erworben. Seine Villa in Garmisch hat ihm allein seine Salome finanziert. Oper ist allerdings „großes Recht“ - da mischt die GEMA gar nicht mit. Zumindest nicht bei Live-Aufführungen.

Was Strauss damals mit iniitiiert hat, geschah kaum aus Eigennutz.
 
Was Strauss damals mit iniitiiert hat, geschah kaum aus Eigennutz.
Ein Komponist ist Mitinitiator einer frühen Rechteverwertungsgesellschaft - aber nicht aus Eigennutz?

Warum denn dann - aus Menschenfreundlichkeit?

"Am 30. September 1898 laden Sommer und Strauss zu einer Versammlung der Komponisten ein. Ihre Interessen wollen sie in Zukunft als Genossenschaft durchsetzen. Sommer übernimmt den Vorsitz, Strauss ist verantwortlich für die Geschäftsführung." (BR Klassik)

Aber natürlich nicht aus Eigennutz, sondern aus Tierliebe........., oder so.

CW
 
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