Urheberrechte, Mir platzt langsam der Kragen

Du kannst Noten von urheberrechtlich geschützten Werken legal schreiben und als Einzelanfertigung verkaufen.
Das halte ich für eine gefährliche Falschaussage:

Zitat von § 23 UrhG:
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.

Was ist denn ein Verkauf (auch ein einmaliger) anderes als eine Verwertung?
 
Manchmal ist es wirklich besser, erst in den Gesetzestext zu schauen...

§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

[...]

(4) Die Vervielfältigung
a) graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,

b) eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt,
ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.

Also hat @instrumentenfreak doch Recht gehabt.
 
Mittlerweile kann ich mir ab und an einfach ordentliche Noten für ein Stück kaufen, wenn ich sie brauche.
Mit 12 Jahren ging das nicht mal eben so. Da war noch nichts mit online selber zahlen, da wurden dann Mama und Papa gefragt und das war ein Aufstand und ein Mood-Killer und am Ende hieß es doch nein - dann hat man das lieber gleich gelassen. Und ihr mögt mir glauben, dass man sich auch in finanziellen Situationen befinden kann, in denen nicht mal eben so 20€ für ein Notenbuch abfallen können. Kann man sich immer schwer vorstellen, wenn man nie dort war.
Was möchtest Du damit sagen?
 
Du kannst Noten von urheberrechtlich geschützten Werken legal schreiben und als Einzelanfertigung verkaufen. Eine Vervielfältigung (egal ob digital oder als Kopie) ist NICHT legal. Du kannst also nicht einfach die Charts als Noten aufschreiben und ohne erworbene Lizenz irgendwo zur Verfügung stellen.
Verstehe ich nicht. Du sagst also, ich könne es handschriftlich ein Mal verkaufen, darf es sonst aber, digital getippt, nicht mal online zur Verfügung stellen? Was macht das für einen Sinn oder Unterschied? Zumal ich den Songs und Künstlern immer ausdrücklich Credit gebe, ist das auch nur kostenlose Publicity für die und tut wirklich keinem weh. Ich weiß wie ich mich freue, wenn ich für einen Song mal auf Anhieb gute & kostenlose Klaviernoten finde und will das eben auch weitergeben. Und es ist mir auch noch nie untergekommen, dass sich ein Künstler über (Klavier-)Covers oder Notenschriften beklagt hat. So viel Freiheit finde ich muss es auch einfach geben. (Abgesehen davon habe ich von dem Künstler sogar die mündliche Bestätigung, dass ich die Noten verbreiten darf, aber eben nicht verkaufen.)

Meine Erfahrung hat gezeigt: Selbst wenn man versucht, die Rechte für Bearbeitungen zu kaufen, bekommt man von den Rechteinhabern nicht so einfach eine Antwort.
Die Erfahrung habe ich auch gemacht. Habe damals 13 Songs (das ganze Album) "vernotet", in wenigen Ausführungen als Buch gedruckt, ein Mal für mich selbst und ein Mal für den Künstler als Vorlage mit einem Brief anbei. Digital verschickt an das Musiklabel, den Manager, den Produzenten & dem Künstler selbst bei Gelegenheit in einer Autogrammstunde vorgelegt. Gefreut hat er sich zwar aber zurück kam eben nie was - nicht mal ein Nein. Das ist schon extrem frustrierend wenn man so viel Arbeit investiert aber leider ist es so.

Nachtrag: in der Musikschule hatten wir mehrere Lehrergespräche wegen diesem Thema. Lange Zeit hat dieses Notenverbot niemanden interessiert, aber seit ein paar Jahren gibt es die Lizenz der VG-Musikedition (damit es endlich legal möglich ist). Seit da Geld zu holen ist, wird auch kontrolliert. In der Musikakademie Trossingen hatten wir mit dem bdpm auch darüber diskutiert und da berichteten ein paar Musikschulleiter*innen über Probestunden in denen explizit nach einer Kopie zum Üben gefragt wurde. Kurz später kam die Anzeige ins Haus geflattert.
Fakt ist, würde dieses Verbot strikt durchgezogen werden, wäre ich (und viele andere) mit dem Klavierspielen niemals weit gekommen. Es war meiner Familie ohnehin nur durch Unterstützung von Staat & Musikschule (damit waren es nur noch 20€ im Monat! für meinen Unterricht und mehr wäre auch nicht gegangen) möglich, mir den Unterricht zu ermöglichen. Ohne die Verfügbarkeit kostenloser Noten wäre das ganze relativ schnell vorbei gewesen. Aber ich "ernähre" mich eben auch von Stücken, die "von Natur aus" kostenlos verfügbar sind (eben genau zu dem Zweck vom Urheber komponiert/arrangiert & veröffentlicht werden).
 
Dass es auch kostenlose Noten geben muss. Und dass es realitätsfern ist zu glauben, man könne es erreichen, dass sich jeder alles was er spielt selbst in einer eigenen Ausführung kauft. Ich werde jetzt wahrscheinlich gleich, im übertragenen Sinne, zusammengetreten für diese Aussage. Aber meiner Ansicht nach ist es so: Würde jeder ganz strikt und koscha zahlen für alles, was er konsumiert - Noten, Musik, Filme, etc. - Ein nicht unerheblicher Teil würde seine ganze Jugend lang wohl nur 5 Stücke spielen, nur 20 Songs hören und nur 5 Filme kennen (etwas überzogen aber so in der Art). Dadurch entstehen Ausgrenzung und Unmut und viele Leute, die mittlerweile tolle Beiträge für die Gesellschaft leisten, wären 100% nicht da, wo sie jetzt sind.
Darum ist auch der Markt mit "Freeware" aller Art einfach essenziell.
Viel wichtiger finde ich es, dafür zu zahlen, allein aus Respekt vor der Arbeit und dem Urheber, wenn man es denn kann. Aber es vor denen, die es nicht können, strikt zu verschließen, sehe ich als sehr problematisch. Kurz: Ohne "Grauzonen" wäre die Welt irgendwie doof.
 
Dass es auch kostenlose Noten geben muss.
Gibt es doch. Jede Menge. Und zwar etliche der größten Werke. Das kannst Du wahrscheinlich in diesem Leben nicht mehr alles spielen. Wenn ich aber nach Noten spielen will, die nicht kostenlos sind, dann muss ich sie bezahlen. Wenn ich das nicht kann oder will, muss ich eben was anderes spielen.

Was Du schreibst klingt für mich wie: "Wenn ich etwas will, aber es nicht bezahlen kann, dann muss ich es umsonst kriegen."
 
Viel wichtiger finde ich es, dafür zu zahlen, allein aus Respekt vor der Arbeit und dem Urheber, wenn man es denn kann. Aber es vor denen, die es nicht können, strikt zu verschließen, sehe ich als sehr problematisch. Kurz: Ohne "Grauzonen" wäre die Welt irgendwie doof.
Dafür das Like!
Ich verstehe Deine Argumente, sehe die Sache teilweise genauso, verstehe aber auch die oft andere Sichtweise von Künstlern. Das Problem ist, dass nicht jeder so denkt und sich viele wirtschaftliche Vorteile ergaunern, in dem sie das eigentlich faire Grauzonenangebot ausnutzen. Das geht dann schon damit los, wenn z.B. ein KL solche vermeintlich kostenlosen Arrangements an die Schüler verteilt, Schüler so an sich bindet und sich gegenüber seiner Konkurrenz einen Vorteil verschafft, ohne den Arrangeur zu beteiligen.
Auf der anderen Seite sind Grauzonen, Duldungen usw. tatsächlich in vielen Branchen wichtig. DE würde z.B. ohne Schwarzarbeit im Handwerk wegen Kapazitätsbindung völlig zusammenbrechen.

Würde jeder ganz strikt und koscha zahlen für alles, was er konsumiert - Noten, Musik, Filme, etc. - Ein nicht unerheblicher Teil würde seine ganze Jugend lang wohl nur 5 Stücke spielen
Das ist kein Argument. Es gibt so viel freie Musik und freie Musiknoten auf allen Leveln, da reicht ein Leben nicht.

@DonMias war schneller :-)
 
Grundsätzlich muss sich eine Gesellschaft die Frage stellen, was und wieviel ihr geistiges Eigentum wert ist. Es besteht ein absurdes Verhältnis zwischen dem Straftatbestand des Kopierens von Noten (juristisch auf der gleichen Stufe wie Ladendiebstahl, berechtigterweise, wie ich finde) und der Tatsache, wie wenig Künstler für Klicks bei youtube, spotify usw. bekommen. Da muss entweder bei den großen Konzernen angesetzt werden, sodass Künstler mehr vom Kuchen abbekommen, den sich zurzeit nur ein paar wenige Profiteure untereinander aufteilen - oder aber kulturelle Errungenschaften, zu denen natürlich auch die Musik gehört, müssen als Allgemeingut betrachtet werden und über eine Kultursteuer finanziert werden.
So, wie es aktuell läuft, besteht jedenfalls eine gewaltige Schieflage.
 
Was ist denn ein Verkauf (auch ein einmaliger) anderes als eine Verwertung?
Der Wortlaut bezieht sich auf "Bearbeitungen". Eine reine Abschrift (z.B. der Melodie) ist keine Bearbeitung, wie z.B. ein Arrangement. Daher werden (zumindest in Deutschland bei den mir bekannten Künstlern) nur Abschriften und Auszüge mit Originalmelodie (nach bestem Gewissen) angeboten. Mit signierter PDF (oder anders per Webbrowser), die nur einmal ausdruckbar ist.

Verstehe ich nicht. Du sagst also, ich könne es handschriftlich ein Mal verkaufen, darf es sonst aber, digital getippt, nicht mal online zur Verfügung stellen? Was macht das für einen Sinn oder Unterschied? Zumal ich den Songs und Künstlern immer ausdrücklich Credit gebe, ist das auch nur kostenlose Publicity für die und tut wirklich keinem weh.
Egal was man selber gut oder fair findet, du darfst es nicht öffentlich verbreiten, ohne die Erlaubnis dafür zu haben (zuständig ist die VG Musikedition, da bekommt man auch die Verwertungsrechte - NICHT aber die Bearbeitungsrechte). Auch die handschriftlichen Noten darfst nur du selbst verwenden. Für "private Zwecke". Pro (nachzuweisender) Kopie, musst du eine gewisse Lizenzgebühr an die VG Musikedition abdrücken. Onlineshops müssen (eigentlich) dafür sorgen, dass eine digitale Vervielfältigung nicht geht, und verkaufte Dateien nur ein mal ausgedruckt werden können. Du könntest z.B. zu den Interessenten mit deinen handgeschriebenen Noten fahren, damit sie sich das direkt abschreiben können. Das wäre legal; aber keine massenhafte Verbreitung.

Die Erfahrung habe ich auch gemacht. Habe damals 13 Songs (das ganze Album) "vernotet", in wenigen Ausführungen als Buch gedruckt, ein Mal für mich selbst und ein Mal für den Künstler als Vorlage mit einem Brief anbei. Digital verschickt an das Musiklabel, den Manager, den Produzenten & dem Künstler selbst bei Gelegenheit in einer Autogrammstunde vorgelegt. Gefreut hat er sich zwar aber zurück kam eben nie was - nicht mal ein Nein. Das ist schon extrem frustrierend wenn man so viel Arbeit investiert aber leider ist es so.
Darum fragt man auch vorher statt nachher. Man muss sich an alle verfügbaren Kontaktadressen wenden. Ein Künstler hat normalerweise ein Management, ein Label, eine Plattenfirma, ein Tonstudio, ect... wenn man nur einmal die Gema fragt und dort hat grade keiner Lust, das zu wissen, darf man nicht aufgeben. Veröffentlichung von [hier Produkt einfügen] ist ein knallharter Job, den Tausende gerne machen würden. Schaffen werden es nur die, die 200% ihrer Zeit darin investieren. "Mal so nebenbei aus Spaß weils mir gefällt" bekommt man höchstens durch Zufall mal eine Chance.

Fakt ist, würde dieses Verbot strikt durchgezogen werden, wäre ich (und viele andere) mit dem Klavierspielen niemals weit gekommen. Es war meiner Familie ohnehin nur durch Unterstützung von Staat & Musikschule (damit waren es nur noch 20€ im Monat! für meinen Unterricht und mehr wäre auch nicht gegangen) möglich, mir den Unterricht zu ermöglichen. Ohne die Verfügbarkeit kostenloser Noten wäre das ganze relativ schnell vorbei gewesen. Aber ich "ernähre" mich eben auch von Stücken, die "von Natur aus" kostenlos verfügbar sind (eben genau zu dem Zweck vom Urheber komponiert/arrangiert & veröffentlicht werden).
Jemand, der sich viele Stunden Mühe macht, sollte auch dafür entlohnt werden. Kostenlose Werbung bringt nur etwas, wenn man noch nicht bekannt ist. Ich stelle meine Musik auch nur zur Verfügung, wenn ich etwas davon habe. Mein Vermieter akzeptiert leider keine "Freude am Hobby" als Bezahlung.
Hier in der Gegend gab es einen Hammondspieler, der brach Konzerte ab sobald es jemand wagte, seine Hände oder die Einstellungen der Zugriegel zu filmen/Fotografieren. Er wollte nicht, dass andere ihn kopieren. Ähnlich ist das mit Noten. Wenn es jemand nicht will, muss ich das akzeptieren.
 
Da muss entweder bei den großen Konzernen angesetzt werden, sodass Künstler mehr vom Kuchen abbekommen,
Wer soll denn da ansetzen? Wären da nicht als allererstes die Künstler selbst für verantwortlich?

kulturelle Errungenschaften, zu denen natürlich auch die Musik gehört, müssen als Allgemeingut betrachtet werden und über eine Kultursteuer finanziert werden.
Und wer soll entscheiden, wie diese Kultursteuer unter den Kulturschaffenden verteilt wird?
 
Wer soll denn da ansetzen? Wären da nicht als allererstes die Künstler selbst für verantwortlich?
Jeder kann entscheiden, ob er die Reichweite eines Majorlabels nutzt und dafür entsprechend weniger vom Kuchen abbekommt. Oder ob man alles selber macht und alle Einnahmen behalten kann.
Und wer soll entscheiden, wie diese Kultursteuer unter den Kulturschaffenden verteilt wird?
In Deutschland sind dafür die Verwertungsgesellschaften, wie Gema, VG Musikedition verantwortlich. Manche Künstler*innen sind auch beim Staat angestellt und haben demnach Sonderrechte, weil sie "ernste Musik" z.B. im Orchester machen.

Wie man es dreht und wendet: das Angebot ist riesig, die Qualitätswünsche niedrig, die Werbeindustrie fleißig und daher ist der einzelne Künstler nur noch was wert, wenn er als Werbeträger funktioniert.
 

reine Abschrift (z.B. der Melodie) ist keine Bearbeitung, wie z.B. ein Arrangement
Dann ist es ebenfalls nicht erlaubt, die abzuschreiben und (einmal) zu verkaufen. Und wenn man der Meledie eine noch so simple Klavierbegleitung hinzufügt, ist es eine Bearbeitung.

Mit signierter PDF (oder anders per Webbrowser), die nur einmal ausdruckbar ist.
Das ist auf groteske Art vergebene Liebesmüh.. Was man ausdrucken kann, kann man auch in ein File umleiten oder gleich an einen virtuellen PDF-Drucker (z.B. pdf24) senden, dann kann man es anschließend beliebig oft drucken. Und wer dazu zu blöd ist, druckt es eben einmal auf Papier und scannt es dann mit seinem Smartphone wieder ein.


Egal was man selber gut oder fair findet, du darfst es nicht öffentlich verbreiten, ohne die Erlaubnis dafür zu haben (zuständig ist die VG Musikedition, da bekommt man auch die Verwertungsrechte - NICHT aber die Bearbeitungsrechte).
Die VG Musikedition ist dann zuständig, wenn ihr der Rechteinhaber das entsprechende Recht übertragen hat. Das kann im Einzelfall auch das Bearbeitungsrecht sein. Sehr viele Verlage übertragen das Vervielfältigungsrecht allerdings gar nicht erst der VG Musikedition, sondern nur das Aufführungsrecht, sofern es sich um Werke handelt, die urheberrechtlich nicht mehr geschützt sind, die aber andere Leistungsschutzrechte beanspruchen (z.B. wissenschaftliche Ausgaben oder Erstausgaben).
 
Darum fragt man auch vorher statt nachher. Man muss sich an alle verfügbaren Kontaktadressen wenden.
Ich habe das ja nicht gemacht, um damit Knete zu verdienen, sondern um die Sachen selbst spielen zu können & Anderen das Nachspielen zu ermöglichen. Da hätte mir auch vorher niemand geantwortet (bzw. erst recht nicht) und abgehalten hätte mich das auch nicht. Als Berufsmusiker oder mit irgendwelchen nachweisbaren Referenzen hat man da vielleicht mehr Glück. Als Hobbymusiker und obendrein noch Schüler / minderjährig geht denen so eine Mail wahrscheinlich ziemlich am A* vorbei.
 
Ich habe das ja nicht gemacht, um damit Knete zu verdienen, sondern um die Sachen selbst spielen zu können & Anderen das Nachspielen zu ermöglichen.

Wenn du beim Bäcker Semmeln klaust und die nicht weiter verkaufst, sondern ausschließlich selber frisst oder weiter verschenkst - wäre das in deinen Augen ebenfalls in Ordnung?
 
Das ist auf groteske Art vergebene Liebesmüh.. Was man ausdrucken kann, kann man auch in ein File umleiten oder gleich an einen virtuellen PDF-Drucker (z.B. pdf24) senden, dann kann man es anschließend beliebig oft drucken. Und wer dazu zu blöd ist, druckt es eben einmal auf Papier und scannt es dann mit seinem Smartphone wieder ein.

Was soll man schon erwarten?
Es wird davon ausgegangen, dass das schon "Geheimwissen" ist. :-)

Grüße
Häretiker
 
Dann ist es ebenfalls nicht erlaubt, die abzuschreiben und (einmal) zu verkaufen.
Dazu kann ich nix sagen - ich kann es nur wiedergeben, wie ich es "mal irgendwo aufgeschnappt" habe. Nachdem ich jetzt über eine Stunde damit verbracht habe, dazu irgendwas im Internet zu finden, gebe ich es auf.
Was man ausdrucken kann, kann man auch in ein File umleiten oder gleich an einen virtuellen PDF-Drucker
Können und dürfen sind nicht das gleiche. Daher wurde z.B. vor ein paar Jahren das Gesetz für DVDs und CDs entsprechend angepasst, dass ein "wirksamer Kopierschutz nicht umgangen werden darf". Es bleibt allerdings offen, was denn nun genau ein "wirksamer Kopierschutz" ist. Einige Hersteller machten sich ja unbeliebt, weil die DVDs/CDs dank Kopierschutz in manchen Geräten gar nicht mehr funktionierten.
Die VG Musikedition ist dann zuständig, wenn ihr der Rechteinhaber das entsprechende Recht übertragen hat. Das kann im Einzelfall auch das Bearbeitungsrecht sein. Sehr viele Verlage übertragen das Vervielfältigungsrecht allerdings gar nicht erst der VG Musikedition, sondern nur das Aufführungsrecht, sofern es sich um Werke handelt, die urheberrechtlich nicht mehr geschützt sind, die aber andere Leistungsschutzrechte beanspruchen (z.B. wissenschaftliche Ausgaben oder Erstausgaben).
Dazu kann ich ebenfalls nichts sagen. Bei der Gema gilt ja die sogenannte Gema-Vermutung. Die nehmen erstmal alle Rechte wahr, außer man schließt sie explizit davon aus.
 
Wenn du beim Bäcker Semmeln klaust und die nicht weiter verkaufst, sondern ausschließlich selber frisst oder weiter verschenkst - wäre das in deinen Augen ebenfalls in Ordnung?
Was für ein blöder Vergleich. Habe das schon 5x gesagt, aber der Künstler hat sich sehr gefreut und mir auch die Erlaubnis gegeben, das zu verbreiten.
Du sagst also folglich, wenn ich einen Song unbedingt auf Klavier spielen möchte, es ihn aber nicht in einer offiziellen Version arrangiert gibt - dann muss ich mich eben damit abgeben, denn alles andere wäre Diebstahl? Oder darf ich sie nur für mich selbst arrangieren, aber nicht weitergeben? Also da kommt dann jemand, bittet mich darum, ihm die Noten zu geben, er spiele erst seit einem Jahr, und dann sage ich nö - das wäre Diebstahl. Dann streichen wir jetzt auch jegliche Coverversionen und nachpfeiffen darf ich die Melodien in meinem Kopf auch nicht mehr.
Die Semmeln sind nicht geklaut, sondern selber gebacken. Und zwar mit anderem Mehl.
So viel Freiheit muss man meiner Ansicht nach haben. Punkt.
 
Wenn der Bäcker Dir die Semmel schenkt, ist das seine Sache (ebenso, wie er dies mit dem Finanzamt verrechnet). Aber Du kannst micht die Semmel klauen und dann sagen: „Er hätte sie mir ja auch schenken können.“ Beängstigend, wie leichtfertig mittlerweile mit fremdem geistigen Eigentum umgegangen wird. Da wundern mich auch nicht mehr die Plagiate in Doktorarbeiten von Politikern. (Apart vor allem, wenn sich diese Politiker dann für den Schutz des Privateigentums einsetzen.)
 
Wenn du beim Bäcker Semmeln klaust und die nicht weiter verkaufst, sondern ausschließlich selber frisst oder weiter verschenkst - wäre das in deinen Augen ebenfalls in Ordnung?

Wenn Du selbst isst: Diebstahl
Wenn Du sie auch noch verkaufst: Diebstahl und Hehlerei.
Also, ein Unterschied ist da schon.
Aber zwischen "Kopieren" und "Wegnahme einer fremden beweglichen Sache" sind so einige Unterschiede, aber hallo.

Ich kann ja auch nicht Kindergeld beantragen, weil ich kein Kind habe, aber technisch dazu in der Lage bin. (Beweis spare ich mir.)
Bei den GEZ-Gebühren (ja, die heißen jetzt anders) muss ich zahlten, auch wenn ich kein Gerät besitze, aber ich bin ja technisch dazu in der Lage.

Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. :-)

Grüße
Häretiker
 
@xara99 Du kannst deinem Kumpel erlauben, sie von deiner Mitschrift abzuschreiben. Handschriftlich wäre das legal. Nur die massenhafte, kostenlose Weitergabe ist verboten. Eine Kopie/Foto/PDF ist mit null Aufwand verbunden, daher die Gefahr der schnellen unkontrollierten Verbreitung. Ergo: verboten.
Du hattest in besagtem Fall ja die Erlaubnis des Urhebers, also darfst du das aich im Internet anbieten. Hattest du diese Erlaubnis auch schriftlich? Und hatte sonst noch jemand Verwertungsrechte?

Damit Coverbands erlaubt sind, gibt es die Gema. Straßenmusik ist übrigens Gemafrei - also darfst du beim Spazierengehen gerne summen oder pfeifen :D

Der Vergleich mit der/dem Bäcker*in/div/x ist tatsächlich nicht schlüssig. Physikalisch vorhandenes lässt sich nicht ohne Aufwand beliebig vervielfältigen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Zurück
Top Bottom