Urheberrechte, Mir platzt langsam der Kragen

Ob Du Dich daran hältst, ist Deine Sache. Man kann Rechtsvorschriften auch übertreten, wenn man bereit ist, die Konsequenzen zu tragen. Wenn Du aber noch nicht volljährig bist, solltest Du besser vorsichtig sein - Deine Eltern haften und wären über eine saftige Geldstrafe sicher nicht sehr erfreut.


CW

Nein, Eltern haften nicht für ihre Kinder, das ist ein schwer ausrottbarer Irrglaube.
Entweder das Kind ist nicht deliktfähig, dann haftet niemand. Oder es ist deliktfähig, dann haftet es selbst.
 
Du bist noch nicht oft genug an Baustellen vorbeigelaufen, oder?
 
Auf dieses Beispiel habe ich gewartet. Das Baustellenschild hat rechtlich keine Relevanz, soll aber der Abschreckung dienen.

Dann ist das wohl genau so wie mit dem Hinweis in den Schubert-Noten. Der hat nämlich auch keine Relevanz. *)

*) Außer, wenn es sich um Bearbeitungen handelt oder evt. eine singbare englische Übersetzung unterlegt ist - beides könnte einen Urheberanspruch begründen.
 
Foto fällt unter Kopieren, was natürlich verboten ist. Wie man Noten "performen" soll ohne sie mit dem Instrument eigener Wahl ins Akustische umzusetzen, und warum das dann zu den Verlagsrechten zählt, fällt mir nicht ein.
 
Danke. Auch hier würd ich sagen, ist's eine Reproduktion, eine Fotokopie, also in jedem Fall verboten. Aber hier sind wir definitiv bei der gepflegten Haarspalterei, oder bei der Spalterei des gepflegten Haares?, angelangt. Wohl wird der Verlag genau das im Sinn gehabt haben, wäre zumindest naheliegend.

Performance heißt nach meinem Verständnis einer Darbietung eine aktive künstlerische Darstellung, während der der Künstler seine Aufmerksamkeit auf das gegenwärtige Tun selbst richtet. Schauspielerei, Livemusik und Rede sind typische Arten von Performance. Ob das Bühnenbild zur Performance gehört, rein rechtlich, ist eine Sache des haaresbreiten Spalts.

Wer Noten auswendig kennt, kennt streng genommen nicht die Noten auswendig, sondern die motorischen Abläufe. Es sei denn, der Interpret hat ein photographisches Gedächtnis. Wobei wir wieder bei der Pflege des gespaltenen Haares wären, einhergehend mit der Frage, ob der Konsum von Kunst schon eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
 
Vielleicht sieht es bei dem Auswendigspielen von Noten, die nur einmal veröffentlicht wurde, anders aus.
 

Wer Noten auswendig kennt, kennt streng genommen nicht die Noten auswendig, sondern die motorischen Abläufe.
So falsch ist diese Aussage nicht, wenn man unter den motorischen Abläufen (die ja mit der Klangerzeugung identisch sind), die unmittelbare Verknüpfung mit der Klangvorstellung versteht. Ein Dirigent hat mal gesagt, die Art, wie sich sein Arm bewege, sei automatisch mit dem verbunden, was er hören will. Er denke nicht nach, welche Bewegungen er ausführt, sondern der Arm und die Hand führen ein Eigenleben, allein durch die Klangvorstellung gesteuert. Das ist sicherlich die höchste Stufe des Klang-Erschaffens auf einem Musikinstrument oder vor einem Orchester, nämlich die totale Verinnerlichung und Kopplung von Klangvorstellung und Motorik. Wenn @tasteur es so gemeint hat, gebe ich ihm Recht.
 
dennoch denke ich, dass ohne eine Art bewussten Auswendigkennes, jenseits der Motorik, Musiker nicht in der Lage wären, auf Verlangen "diese oder jene Stelle" in Takt x zu zu spielen oder bei Hängern nahtlos weiterzuspielen
 
@brennbaer
Ja, es ist ein Ideal, die Identität von Klangvorstellung und Motorik.
 
wovon ich so weit entfernt bin wie eine Schnecke am Fuße des Mount Everests von dessen Gipfel...:blöd:
:lol:
 
Mein Klavierlehrer sagte immer, er müsse im Kopf umblättern, sonst bleibt er hängen.
Meine Notenvorstellung beim auswendig Spielen ist eher diffus.
Der Orgelleher meines Klavierlehrers war ast blind. Er scannte im Augenwinkel eine ganze Notenseite ein und spielte sie dann aus dem Gedächnis.

Grüße
Häretiker
 
Notentexte kann ich mir gar nicht merken. Ich merke mir vor Allem Strukturen, Harmonien, Phrasen... und die im Kopf aber nicht in Noten sondern "in Tasten".
 

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