Steuer- und Versicherungsfrei privaten Klavierunterricht geben?

C

chopin92

Dabei seit
18. Sep. 2012
Beiträge
225
Reaktionen
39
Hallo,

Ich bin Musikstudent in Hannover und gebe privat Klavierunterricht. Ich möchte damit aber natürlich nicht in Schwierigkeiten kommen, daher frage ich mich, ob Ich das irgendwo anmelden muss oder Ich irgendwelche Abgaben zahlen muss.
Ich habe viel rum gegoogelt, aber nur Fälle gefunden wo Leute dies Hauptberuflich tun, oder in einem anderen Beruf noch zusätzlich sind.
In meinem Fall bin ich 20 Jahre alt, gehe sonst keinerlei Erwerbstätigkeit nach, bin Student und wohne noch zu Hause bei meinen Eltern... ich verdiene damit allerhöchstens 150€ im Monat.
 
Aufgrund Deines Alters und der Tatsache, dass Du Student bist, bekommen Deine Eltern wahrscheinlich Kindergeld für Dich. Hierfür gibt es klare Einkommensobergrenzen für die Kinder (Kapitaleinkünfte zählen auch dau, das wird manchmal vergessen), damit die Kindergeldberechtigung nicht wegfällt. Solange Dein Einkommen unterhalb dieser Grenze liegt, würde ich vermuten, dass Du auch unterhalb der Mindestgrenzen für Abgaben (Steuer und Sozialversicherung) liegst. Vielleicht wäre auch einfach sinnvoll, kurz beim Finanzamt nachzufragen.
 
Mund halten und die paar Kröten einstecken wäre vermutlich besser gewesen....

CW
 
Mir hat mal ein Student erzählt es gäbe einen Studentenfreibetrag. Ein Steuerberater sagte mir aber, dass das totaler Quatsch ist. Außerdem muss man verschiedene Steuerarten unterscheiden: Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer. Für Umsatzsteuer gibt es eine Grenze, unter der man sog. Kleinunternehmer ist und damit praktisch nichts zu tun hat. Bei der Einkommensteuer muss man als selbständiger den Gewinn versteuern. Wenn man Einnahmen hat, muss man noch die Ausgaben abziehen wie Abschreibung auf Instrumente. Ich meine, ich hätte gelesen, man müsste eine Steuererklärung abgeben, wenn die Einkünfte (ohne Arbeitslohn und Zinsen) 400 Euro übersteigen, obwohl es ein Existenzminimum von ca. 7.000 Euro gibt - ist vielleicht schon wieder höher -, bis wo man keine Einkommensteuer zahlt. Die Zeitungen schreiben aber auch meistens ungenaues, unvollständiges oder falsches. Mit Gewerbesteuer hat man als Lehrer woh nix am Hut. Aber wie oben gesagt wurde, fragt man am besten beim Finanzamt nach, ob man was tun muss oder wendet sich an einen Steuerberater. Alle Angaben von mir sind allgemeine Ausführungen und ohne Gewähr.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Leute, was macht Ihr den ehrlichen Chopin verrückt???

Du bist Student und somit studentisch pflicht- oder aber über/mit den Eltern privat krankenversichert und rentenversicherungfrei. Das bleibt auch so, solange Du die Freibeträge/grenzen nicht überschreitest. Die liegen bei rund 8.000,- p.a. Das ist in etwa der Punkt, an dem Du auch Einkommensteuer zahlen müsstest und ab dem das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag futsch sind. Wir reden aber von Gewinn - nicht Umsatz! D.h., dass Du z.B. Noten oder den neuen Klavierhocker als Ausgaben bei der ESt-Erklärung abziehen kannst.

Juristisch bist Du ein FREIBERUFLICHER Kleinunternehmer. Also bloß - um Himmels willen - KEIN Gewerbe anmelden!!!! Als freiberuflicher Kleinunternehmer meldest Du Dich beim Finanzamt an. Man ist dort übrigens zur Beratung VERPFLICHTET!!!!. Du kannst Dich freiwillig der USt. unterziehen und müsstest dann bei Deinen Rechnungen noch USt. aufschlagen und diese abführen. Im Gegenzug dürftest Du die sog. Vorsteuer abziehen. Das macht nur in Ausnahmefällen Sinn.

Also nutzt Du das Kleinunternehmerprivileg und wählst die Option der Umsatzsteuerbefreiung. Das darfst Du solange, wie Du unterhalb eines Jahresgewinns von rund 17.000 bleibst! (Dann wärst Du aber allerdings längst versicherungspflichtig in der Kranken- und Rentenversicherung und das Kindergeld wäre auch weg).

Alles was Du als Kleinunternehmer tun musst, ist: Ordentliche Rechnungen ausstellen (bitte googeln!) und eine jährliche Einkommenssteuererklärung einreichen (nebst Gewinn und Verlustrechnung). Bei 150,- pro Monat ist der Aufwand dafür m.E. recht hoch. Ich kann aber verstehen und gutheißen, wenn Du das sauber und legal halten willst. Bitte googel mal unter Stichwort "Student / Kleinunternehmer". Es gilt nämlich, einige weitere Kriterien zu beachten, um nicht als "scheinselbständig" zur Kasse gebeten zu werden.

Achtung: Bin kein Steuerberater! Habe nur gerade eruiert, ob meine Studententochter Kleinunternehmer werden soll ;-)
 
Also nutzt Du das Kleinunternehmerprivileg und wählst die Option der Umsatzsteuerbefreiung. Das darfst Du solange, wie Du unterhalb eines Jahresgewinns von rund 17.000 bleibst!

Unrichtig! Man ist Kleinunternehmer, solange die Einnahmen nicht höher sind als 17.000 Euro!!

(Sonst könnte man ja theoretisch ein Unternehmen mit Millionenumsätzen haben und es so einrichten, daß der Gewinn immer unter 17.000 bleibt, so daß man keine USt. zahlen müßte :D )
 
Hasenbein hat recht! Die anderen Beträge sind aber Gewinne/Überschüsse.

(Sonst könnte man ja theoretisch ein Unternehmen mit Millionenumsätzen haben und es so einrichten, daß der Gewinn immer unter 17.000 bleibt, so daß man keine USt. zahlen müßte )
Ist ber trotzdem unsinnig (wie so vieles), weil ein Millionen-Umsatz-Unternehmen, das seinen Gewinn auf 17.000 drückt, auch so kaum USt. zahlt. Vermutlich geht es hier eher ums Kontrollieren als um die Einnahmen.

De facto kann man als Freiberufler z.B. 20 Mio Umsatz machen (mit 7% Ust), 10 Mio Ausgaben haben (mit 19% Vorsteuer) und somit bei 10 Mio Gewinn landen UND DENNOCH noch vom Finanzamt 500.000,- USt erstattet bekommen.

Liebe Klavierlehrer und sonstige Künstler.: Denkt da mal drüber nach ... das Ganze funktioniert auch mit kleineren Beträgen. Ist in keinster Weise illegal oder unethisch, sondern unsere ganz normale Steuergesetzgebung.
 
Nicht für jede Selbständigkeit muss ein Gewerbe angemeldet werden. Nicht benötigt wird ein Gewerbeschein bei u.a. "künstlerischer" Tätigkeit, wozu man einen Klavierlehrer sicherlich zählen darf. Das hat auch mit dem Status "Student" und mit dem Alter nichts zu tun, manche Tätigkeiten brauchen eben nicht per Gewerbeschein angemeldet werden.

Sehr wohl sind die Einnahmen grundsätzlich beim Finanzamt anzugeben und ggf. zu versteuern, aber da liegt man 150€/Monat meilenweit unter jeder Grenze. Aber eine Einkommenserklärung sollte man in jedem Fall machen (das ist auch für Studenten mit Ferienjobs nichts ungewöhnliches). Vielleicht kommen ja auch noch andere Einnahmen dazu.

Insgesamt würde ich persönlich dennoch diese Einnahmen überhaupt nicht deklarieren, auch wenn es theoretisch notwendig wäre. Das Finanzamt interessiert sich sowieso nicht dafür, es gibt nichts zu holen und Steuerhinterziehung ist es mangels Masse ja auch nicht. Als ich noch jung und schön war, habe ich auch mein Taschengeld mit Nachhilfe aufgepäppelt - das habe ich selbstverständlich auch nirgends angegeben. Theorie und Praxis, wie üblich....
 
Jack Black hat m.E. recht. Ich möchte aber alle nochmals zur Sicherheit davor warnen, jemals ein GEWERBE anzumelden. Die Rückkehr in den Freiberuflerstatus kann dadurch sehr schwer werden. Meldet - bei Bedarf - alles an, aber als FREIBERUFLER!!!
 

Zurück
Top Bottom