Steinway-Preisliste 1985

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sehe ich es richtig, dass heute der vier- bis fünffache Preis fällig ist?
Sind die Löhne auch so gestiegen?
 
Der schwarze Steinway A kostete 1985 genausoviel wie die Mercedes S-Klasse mit kleinster Motorisierung in Grundausstattung (260SE: 49 TDM). Im Jahr 2022 kostet die kleinste S-Klasse (S 350d) 109TEUR - und das kostet in etwa auch ein neuer Steinway A. Ich würde sagen, die Lohnentwicklung ist hier nicht relevant, sondern die Balance aus Angebot und Nachfrage. Eine Rolex bekam man damals ab 1.300 Sfr, dieser Betrag ist seitdem auch stärker gestiegen als die Löhne.
 
Die nachrechenbare Referenz, des privaten Piano-Liebhabers Träumchen-Instrument, der Steinway B-211, kostet mittlerweile etwas über 120.000 Euro.


Die alten 53.000 DM mal umgerechnet, wären an die 26.500 Euro, wir sind also beim ca. knapp Fünffachen seit 1985.
 
Die nachrechenbare Referenz, des privaten Piano-Liebhabers Träumchen-Instrument, der Steinway B-211, kostet mittlerweile etwas über 120.000 Euro.


Die alten 53.000 DM mal umgerechnet, wären an die 26.500 Euro, wir sind also beim ca. knapp Fünffachen seit 1985.
Das könnte sein wie mit Immobilien - der Zins spielt auch eine Rolle. Zumal die Zielgruppe von S&S nicht unbedingt das Lohnniveau von Arbeitern und Angestellten hat, sondern oft auch das von Unternehmern, Ärzten und Selbständigen. Die dürften ihre Einnahmen stärker gesteigert haben. Wenn die Kunden die Preise nicht zahlten, wären sie nicht so hoch. Eklatant ist die Entwicklung natürlich trotzdem.
 
Sehr interessant finde ich, daß "Nußbaum poliert" tatsächlich teurer war, als "Mahagoni poliert". Hätte ich aus heutiger Sicht nicht gedacht.
Umso bedauerlicher ist es, daß diese Nußbaum Flügel oder Klaviere heute oft schwarz überpoliert werden. Wahrscheinlich weil sie sich dann schneller oder teurer wieder verkaufen lassen.

Bei Mahagoni macht man das nicht.
 
Nussbaum war damals sehr beliebt. Das kann der Grund für einen Preisaufschlag gewesen sein.
 
Die Flügel hatten damals alle noch Elfenbein und die Klaviere gegen Aufpreis.
Der Handel/Verkauf egal gewerblich oder privat ist bei diesen Baujahren nun verboten - Cites oder andere Handelsausnahmegenehmigungen sind nicht mehr erhältlich.
 
Ja das ist was Neues und wird ab 15 Januar 2023 noch verschärft.
 

Die nachrechenbare Referenz, des privaten Piano-Liebhabers Träumchen-Instrument, der Steinway B-211, kostet mittlerweile etwas über 120.000 Euro.

Der D-Flügel wird wohl in Kürze die 200.000er-Marke knacken:


Die Flügel hatten damals alle noch Elfenbein und die Klaviere gegen Aufpreis.
Der Handel/Verkauf egal gewerblich oder privat ist bei diesen Baujahren nun verboten - Cites oder andere Handelsausnahmegenehmigungen sind nicht mehr erhältlich.
Da bleibt dann nur noch, das Elfenbein durch Kunststoff zu ersetzen?
 
Wo kein Kläger da kein Richter.…
 
Ausnahmen gelten nur für Musikinstrumente aus der Zeit vor 1975 und Antiquitäten, die vor dem 03.03.1947 hergestellt wurden und vor allem für Museen vorgesehen sind. Diese dürfen mit entsprechenden Genehmigungen auch weiterhin gehandelt werden.
Habe ich was überlesen oder wo ist das Problem?
 
In den Amtsstuben. Ein Sachbearbeiter könnte argumentieren, dass das Instrument zwar vor 1975 gebaut wurde, aber er ja nicht beurteilen könne, ob die Klaviatur nicht danach aufgebracht wurde. Genau so ein Fall ist tatsächlich passiert. Der Kollege hatte alle möglichen und unmöglichen Unterlagen beigebracht. Trotzdem hat es nicht geklappt. Ok, der Fall lag ein wenig anders, aber zeigt doch das Problem im Prinzip. In dem Fall war Baujahr 1976 und der Kollege hatte von Steinway die Bestätigung, dass original mit Elfenbein ausgeliefert wurde. Der Klaviaturhersteller konnte auch sogar noch belegen, woher er das Elfenbein hatte. Aber der Importeur, der das Elfenbein damals nach Europa und zum Klaviaturhersteller gebracht hatte, existierte nicht mehr und man konnte auch nicht beweisen, dass das legal nach Europa kam. Obwohl alle Lieferscheine vorhanden waren (was ja eh schon ein Wunder ist). Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der Kollege fast schon Detektivarbeit geleistet. Trotzdem keine Genehmigung. Also Elfenbein runter und dafür Plastik drauf. Voll Öko.

Als Klavierbauer oder Händler ist man also gut beraten, komplett die Finger von allen Instrumenten mit Elfenbein zu lassen. Bei Privatverkäufen mag das anders aussehen nach dem Motto: wo kein Kläger, da kein Richter. Ist aber trotzdem eine Straftat und könnte relevant werden, wenn der Käufer seinerseits das Instrument wieder verkaufen will (oder in die Schweiz auswandert) und noch den Kaufvertrag hat.
 
Klar, dass das Probleme gibt.
Bei Privatverkäufen mag das anders aussehen ... Ist aber trotzdem eine Straftat
Warum das? Das Gesetz bezieht sich nach meiner Interpretation auf Ein-/Ausfuhr und auf gewerblichen Handel.
Ansonsten denke ich, dass es nach dieser Regelung für Instrumentenhändler kein Problem geben dürfte, die Genehmigung zu bekommen* (in der Baubranche sind diverse Ausnahmegenehmigungen schon reine Alltagsroutine).

*) vereinzelte Idioten auf den Amtsstuben gibt es natürlich immer wieder
 
Straftat setzt nahezu immer Vorsatz voraus.
Den zu beweisen dürfte gegen Privatleute betreffs Elfies fast unmöglich sein.

A - weil Wissen nicht vorhanden, und
B - wenn wissend, wäre man dumm, Wissen zuzugeben.
C - bin ich doch wohl iwie blöde..., hier immer mal wieder Wissen hinzustellen?

Ein Käufer soll doch ggfs. selber zusehen, wie er die Ware seines Begehrs über Grenzen schafft.
 

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