Schostakowitsch Präludien und Fugen Op.87 brauchte nur die Ausdrucke der ersten beiden.

Die Noten herauszuhören und selbst zu notieren ist übrigens legal und außerdem eine gute Übung fürs Gehör und fürs Theorieverständnis. Für Jazzmusiker ist das eine sehr wichtige Methode, um von den Meistern zu lernen.
 
Die Noten herauszuhören und selbst zu notieren ist übrigens legal und außerdem eine gute Übung fürs Gehör und fürs Theorieverständnis. Für Jazzmusiker ist das eine sehr wichtige Methode, um von den Meistern zu lernen.
Und was macht er dann mit den herausgehörten und notierten Noten? Für sich im stillen Kämmerlein spielen? Denn das Aufführungsrecht steht immer noch dem Urheber zu.
 
Da komme ich über die Sinnhaftigkeit des Urheberrechtes ins Grübeln.......Wen soll das denn schützen - McCartneys Ururururururenkel?
Urheberrecht an sich ist schon sinnvoll. Die derzeit gültige Form (zB die Klausel mit 70 Jahre nach dem Tod) ist aber Schwachsinn.

Eine Urheberrechtsverletzung ist kein Diebstahl. Beides illegal, aber trotzdem nicht gleich. Deswegen kann ich dem Text aus dem Buch nicht zustimmen.
PS: IT-Crowd
 
Eine Urheberrechtsverletzung ist Diebstahl geistigen Eigentums. Darüber herrscht juristisch Konsens und wird z.B. hier entsprechend benannt:

"Laut UrhG wird bei der Höhe der Sanktionen unterschieden zwischen Privatpersonen und Gewerbetreibenden. Bei Privatpersonen kann beim Diebstahl des geistigen Eigentums als Strafe sowohl eine Geldstrafe als auch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohen. Diente die Urheberrechtsverletzung einer gewerblichen Nutzung, kann die Freiheitsstrafe sogar bis zu fünf Jahre umfassen."
(Quelle: https://www.urheberrecht.de/geistiges-eigentum/)

Die 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers resultieren vermutlich aus der Idee, dass die Erben in zwei Generationen vom Werk profitieren sollen.
 
Du meinst, urheberrecht.de ist eine unvoreingenommene Quelle?

Eine Urheberrechtsverletzung ist KEIN Diebstahl.
Hier das vollständige UrhG:
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html
Das Wort Diebstahl kommt da wenig überraschend nirgends vor.

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 242 Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

In Österreich §127 ist sehr ähnlich (anderer Strafrahmen und "zueignen" vs "bereichern"):
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen mit dem Vorsatz wegnimmt, sich oder einen Dritten durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Es herrscht Konsens, dass eine Urheberrechtsverletzung illegal ist. Das ist aber ziemlich tautologisch.

Die 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers resultieren vermutlich aus der Idee, dass die Erben in zwei Generationen vom Werk profitieren sollen.
Woher nimmst du diese wohlmeinende Vermutung? Und mit welcher Begründung sollten die Erben (oder sonst jemand) davon profitieren?

Das ist eine kreativitätsfeindliche Regelung, für die die großen Rechteverwerterkonzerne lobbyiert haben. Die Rechte liegen nämlich üblicherweise bei den Verlagen bzw. Plattenfirmen.

Also bitte nicht falsch verstehen: Bei lebenden Künstlern ist der Schutz meiner Meinung nach sehr wichtig und richtig. Aber das Urheberrecht in der derzeitigen Form finde ich in einigen Teilen nicht ok.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Urheberrechtsverletzung ist Diebstahl geistigen Eigentums. Darüber herrscht juristisch Konsens und wird z.B. hier entsprechend benannt:

Nein. Das wird durch ständige Wiederholung der entsprechenden Interessenvertreter nicht richtiger.

Diebstahl ist ein Eigentumsdelikt.

Urheberrechtsverletzung ist die Verletzung eines ökonomischen Schutzrechts.
 
Bedeutet das, dass es den Begriff des geistigen Eigentums juristisch gesehen gar nicht gibt?
 

Das sind juristische Spitzfindigkeiten. Tatsächlich kann der Schaden bei einer Urheberrechtsverletzung beträchtlich sein.
Klar kann es Schaden geben. Eine Urheberrechtsverletzung ist ja auch nicht grundlos illegal. Aber sie ist trotzdem KEIN Diebstahl. Vgl. die Definition in meinem Posting oben.

Die Unterscheidung von unterschiedlichen Dingen ist wichtig und keine "Spitzfindigkeit"!
 
Bedeutet das, dass es den Begriff des geistigen Eigentums juristisch gesehen gar nicht gibt?

Das ist nur ein Kampfbegriff von Lobbyisten.

Rechtsquellen sprechen von gewerblichen Schutzrechten, Geschäftsgeheimnissen und Urheberrecht.

Wie wenig das Recht an solcherlei geschützten Verwertungen mit dem Recht am Eigentum vergleichbar ist, das zeigt sich sehr schön an den regelmäßig auftretenden Fällen, in denen einem Käufer einer Filmkopie oder einem digitalen Tonträgeräquivalent dieses einfach wieder genommen wird.

Letztes mir bekanntes Beispiel ist, wie Playstation-Nutzer ihre von Warner gekauften Inhalte "verloren" haben. Gekauft, wohlgemerkt. Nicht pay-per-view. https://pluralistic.net/2023/12/08/playstationed/

Da passt dann sehr schön der Spruch: "If buying isn't owning, piracy isn't stealing."
 

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