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Deshalb habe ich auch "Erbrecht" geschrieben und nicht Urheberrecht.Thurn plus Taxis produzieren nichts, was einen urheberrechtlichen Schutz braucht.
Und was macht er dann mit den herausgehörten und notierten Noten? Für sich im stillen Kämmerlein spielen? Denn das Aufführungsrecht steht immer noch dem Urheber zu.Die Noten herauszuhören und selbst zu notieren ist übrigens legal und außerdem eine gute Übung fürs Gehör und fürs Theorieverständnis. Für Jazzmusiker ist das eine sehr wichtige Methode, um von den Meistern zu lernen.
Kann mir nicht vorstellen, dass es länger als zehn Minuten braucht, um die Noten irgendwo aus dem Netz zu fischen.Die Noten herauszuhören und selbst zu notieren i
Urheberrecht an sich ist schon sinnvoll. Die derzeit gültige Form (zB die Klausel mit 70 Jahre nach dem Tod) ist aber Schwachsinn.Da komme ich über die Sinnhaftigkeit des Urheberrechtes ins Grübeln.......Wen soll das denn schützen - McCartneys Ururururururenkel?
Woher nimmst du diese wohlmeinende Vermutung? Und mit welcher Begründung sollten die Erben (oder sonst jemand) davon profitieren?Die 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers resultieren vermutlich aus der Idee, dass die Erben in zwei Generationen vom Werk profitieren sollen.
Eine Urheberrechtsverletzung ist Diebstahl geistigen Eigentums. Darüber herrscht juristisch Konsens und wird z.B. hier entsprechend benannt:
Das sind juristische Spitzfindigkeiten. Tatsächlich kann der Schaden bei einer Urheberrechtsverletzung beträchtlich sein.Diebstahl ist ein Eigentumsdelikt.
Urheberrechtsverletzung ist die Verletzung eines ökonomischen Schutzrechts.
Scheints nicht für das StGB. Da ist nur die Rede von einer "beweglichen Sache". Man kann also auch keine Immobilien stehlen aber sich durch Betrug aneignen.Bedeutet das, dass es den Begriff des geistigen Eigentums juristisch gesehen gar nicht gibt?
Klar kann es Schaden geben. Eine Urheberrechtsverletzung ist ja auch nicht grundlos illegal. Aber sie ist trotzdem KEIN Diebstahl. Vgl. die Definition in meinem Posting oben.Das sind juristische Spitzfindigkeiten. Tatsächlich kann der Schaden bei einer Urheberrechtsverletzung beträchtlich sein.
Bedeutet das, dass es den Begriff des geistigen Eigentums juristisch gesehen gar nicht gibt?
Das sind juristische Spitzfindigkeiten.