Sarabande von G.F.Händel

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Neronick

Guest
Hallo!
Als Anfänger stöbere ich in einer alten Klavierschule aus 1965 (Isselmann, Tonger-Musikverlag) und sehe das Notenbild von "Sarabande". Das sieht in den ersten Takten recht einfach aus, und soll mir als nächtes Zwischenziel dienen...

Die akustische Prüfung über Youtube ergibt, dass es toll klingt und ich auch den Song schon mal gehört habe, gibt sogar eine hochkkomplexe Gitarrenfassung :-).

Nun finden sich aber auch Notenblätter im Internet zu der Sarabande. (Laut Wikipedia war das ein Fruchtbarkeitstanz. Ist das nicht toll?) ABER in den Noten steht immer ABWEICHUNGEN, teils nicht unerheblich von der Isselmann-Fassung. (Die ist offensichtlich nicht die einfachste!)

Meine Frage: Macht da JEDER, was er will? Woher und wann kann man erfahren/sehen, was das "echte Original" ist? Gibt es das überhaupt? Oder muss man eine solche alte Komposition auffassen als Idee, mit der halt jeder "Notenschreiber" macht, was er will, weil das Original zu unleserlich oder verschmiert ist im Laufe der Jahrhunderte? Werden solche Kompositionen immer nur "vereinfacht" oder werden die auch "ausgeschmückt" beim Notensatz. Muss man was verändern, damit man keinen Ärger mit dem Copyright bekommt, wenn man das als "Free Music Sheets" verteilt? DARF man alte Werke unter dem Namen "Händel" eigentlich en detail verändern?
 
Ich vermute, es geht hier um Artikulation und Dynamik, weniger um die eigentlichen Noten.
Zu Händels Zeiten war es unüblich, exzessiv Artikulationen einzutragen. Vieles war durch Spielkonventionen, die jeder damals kannte geregelt. (Einen Überblick bietet das Buch "Das Clavierspiel der Bachzeit" von Paul Heuser.) Dynamik erledigte sich auf einem Cembalo von selbst.
Im 19. und 20. Jh. empfand man das "leere" Notenbild als Mangel und fast jeder Herausgeber fühlte sich bemüßigt, diese "unverständliche" Musik dem "modernen" Spieler näherzubringen. Die Ergebnisse siehst du vor Dir. Ob man das als hilfreich empfindet, ist sicher individuell. Man sollte sich aber klar darüber sein, dass hier wohl nur die Noten von Händel selbst stammen, der Rest sind Vorschläge des Harausgebers.
Händels originalen Text findest du in Ausgaben, die als Urtext gekennzeichnet sind.

Gruß
Axel

Ach so, das Copyright greift grob gesagt nur bei Komponisten, die nicht länger als 70 Jahre tot sind, das ist Händel aber definitiv, seine Werke sind gemeinfrei.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Ich vermute, es geht hier um Artikulation und Dynamik, weniger um die eigentlichen Noten.

Ach so, das Copyright greift grob gesagt nur bei Komponisten, die nicht länger als 70 Jahre tot sind, das ist Händel aber definitiv, seine Werke sind gemeinfrei.
Nein, es geht tatsächlich um die Noten. Natürlich ist das Grundthema erkennbar, aber Zwischenläufe/Übergänge usw. sind anders; mal ein Bassthema, mal ein "Lick" im Violinschlüssel, das woanders fehlt....

Mir ist nicht klar, wann aus einer Bearbeitung ein eigenständiges Copyright erwächst, zudem diese Bearbeitung ja gar nicht "authorisiert" werden können, weil es ja keine Rechte am Stück mehr gibt, auch nicht für die Erben. Dennoch kann man doch nicht einfach eine Seite aus einem Lehrbuch kopieren, nur weil das Stück alt ist?
 
Das ist ungewöhnlich. Möglicherweise handelt es sich um ausgeschriebene Verzierungen? Da müsstest du mal einen Ausschnitt einstellen, um das beurteilen zu können.

Ich bin kein Jurist, aber meines Wissens nach ist das Copyright einer Bearbeitung beim Herausgeber, sofern es sich um eine eigenständige künstlerische Leistung handelt. Wann das der Fall ist, ist schwer zu bestimmen, notfalls muss sich damit ein Gericht befassen. Dann gilt die 70-Jahre-Frist ab dem Tod des Herausgebers. Händel hat wohl nicht mehr viel anzumelden, da er zum Zeitpunkt der Bearbeitung auch schon 70 Jahre tot war.
Etwas anderes ist das Druckbild, sprich die Grafik, die ein Verlag erstellt. Diese fällt meiner Kenntnis nach unter den Gebrauchsmusterschutz (30 Jahre?). Das bedingt, dass nicht einfach kopiert werden darf, nur weil das Stück bereits gemeinfrei ist.
Sollte jemand besser informiert sein, bitte korrigieren!

Gruß
Axel
 
Mir ist nicht klar, wann aus einer Bearbeitung ein eigenständiges Copyright erwächst, zudem diese Bearbeitung ja gar nicht "authorisiert" werden können, weil es ja keine Rechte am Stück mehr gibt, auch nicht für die Erben. Dennoch kann man doch nicht einfach eine Seite aus einem Lehrbuch kopieren, nur weil das Stück alt ist?

Sobald es sich um eine Bearbeitung handelt greift das Urheberrecht. Meines Wissens nach ist die Schutzfrist dann 25 Jahre. Nicht nur Bearbeitungen, sondern auch kritische Ausgaben (Urtexte) sind urheberrechtlich geschützt, schließlich bedeutet die Herausgabe solcher Editionen einen immensen Aufwand.

LG, PP
 
Nein, es geht tatsächlich um die Noten. Natürlich ist das Grundthema erkennbar, aber Zwischenläufe/Übergänge usw. sind anders; mal ein Bassthema, mal ein "Lick" im Violinschlüssel, das woanders fehlt....

Hallo Neronick,

genau diese Zwischenläufe ergeben sich gern aus Verzierungen. Ich arbeite zur Zeit an einer Sarabande von Bach, dort ist es auch so. Teilweise ausnotiert, manchmal steht auch nur die Verzierung.

sarabande1.JPG

Ich habe das Gegenbeispiel gerad´nicht zur Hand, aber statt dem e und dem c werden in meiner Ausgabe Abschläge in Form eines liegenden 'c' dargestellt. Gespielt werden manchmal 16tel wie hier dargestellt. A. Schiff spielt aber die Abschläge aber auch punktiert.

Gruß
Jörg
 

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