Plädoyer für Klavierlehrer, der mit Verträgen arbeitet!

Hm??? Steh ich gerade auf dem Schlauch oder wie kommt es, dass man bei 3x Kündigungsmöglichkeit im Jahr 7 Monate warten muss?

Ich würde ja annehmen, dass die 3x möglichen Kündigungstermine gleichmäßig aufs Jahr verteilt sind. Und da ein Jahr nur 12 Monate hat? An welchen Terminen kann man denn kündigen und wie wurden die festgelegt?

lg marcus

Na ja, es kommt nicht nur auf die KündigungTERMINE an, sondern auch auf die jeweiligen KündigungsFRISTEN.

Nehmen wir mal an, man kann laut Vertrag zu Ende April, Ende August und zu Ende Dezember kündigen, dann stellt sich immer noch die Frage welche Frist ab diesem Zeitpunkt läuft, bis der Vertrag zu Ende ist.

Hier könte es sein, dass der Klavierschüler einen Kündigungstermin soeben verpasst hat und nun drei Monate warten muss. Wenn er danach die Kündigung ausspricht könnte eine viermonatige Frist zu laufen beginnen.

Für mich klingt eine solche Fristenregelung für einen Klavierunterrichtsvertrag nicht 100% angemessen, aber who knows. Habe momentan keine Zeit, entsprechende Urteile zum Vergleichen dazu rauszusuchen.
 
3 Kündigungstermine/Jahr macht alle 4 Monate

Wenn dem Kunden nach einem Monat (das er schon bezahlt hat) einfällt, dass er keine Lust mehr hat, muss er laut Vertrag noch 3 Monate weiter bezahlen. Wenn er aber in der Zeit nicht schriftlich kündigt, kommen nochmal 4 weitere Monate dazu.

3+4=?

Hm??? Steh ich gerade auf dem Schlauch oder wie kommt es, dass man bei 3x Kündigungsmöglichkeit im Jahr 7 Monate warten muss?

Ich würde ja annehmen, dass die 3x möglichen Kündigungstermine gleichmäßig aufs Jahr verteilt sind. Und da ein Jahr nur 12 Monate hat? An welchen Terminen kann man denn kündigen und wie wurden die festgelegt?

lg marcus
 
Hm??? Steh ich gerade auf dem Schlauch oder wie kommt es, dass man bei 3x Kündigungsmöglichkeit im Jahr 7 Monate warten muss?

Ich würde ja annehmen, dass die 3x möglichen Kündigungstermine gleichmäßig aufs Jahr verteilt sind. Und da ein Jahr nur 12 Monate hat? An welchen Terminen kann man denn kündigen und wie wurden die festgelegt?

lg marcus

1/3 Jahr automatische Verlängerung + 3 Monate Kündigungsfrist = 7 Monate.

Sprich, wenn der Termin zur regulären Kündigung knapp verpasst wurde, hat man bis zu 7 Monaten an der Backe.
Darauf zu bestehen würde ich jetzt nich gerade als kompromissbereit und an einer einvernehmlichen Lösung interressiert bezeichnen.

Übrigens: gegen HartzIV-Leistungen muß man sich hierzulande nicht wehren, die werden einem nicht aufgezwungen. Im Gegenteil, man muß sie beantragen.
 
Wie wärs mit einer Klausel "Nach beidseitigem Einverständnis Seitens des Schülers und des Lehrers kann das Unterrichtsverhältnis frühzeitig und zu einem vereinbarten Zeitpunkt beendet werden." ?

Ich finde übrigens Rheinkulturs argumentation, dass ein jederzeit mögliches Aufhören dazu führt, dass man Durststrecken nicht überwindet, sondern ihnen nachgibt, ziemlich gut...
Und auch die, dass Schüler und zahlender Vertragspartner nicht immer derselbe Mensch sind und das Verhältnis entsprechend unterschiedlich ausfallen kann.
 
Ich finde übrigens Rheinkulturs Argumentation, dass ein jederzeit mögliches Aufhören dazu führt, dass man Durststrecken nicht überwindet, sondern ihnen nachgibt, ziemlich gut...
Und auch die, dass Schüler und zahlender Vertragspartner nicht immer derselbe Mensch sind und das Verhältnis entsprechend unterschiedlich ausfallen kann
Diese Argumentation deckt sich mit dem, was auch @chiarina und weitere Mitschreibende in ihren Beiträgen zum Ausdruck bringen. Der Deutsche Tonkünstlerverband und weitere Berufsverbände halten Vertragsmuster bereit - und zwar nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch mit dem erwähnten "erzieherischen" Hintergedanken. Immer wieder ist hier zu vernehmen, im Zusammenhang mit Klavierunterricht wirkten zur Unterzeichnung vorgelegte Vertragsformulare abschreckend. Ebenso kann es abschreckend auf die Lehrkraft wirken, wenn ein Schüler sich kategorisch weigert, sich zu irgendetwas zu verpflichten und ein reelles Vertragswerk ordnungsgemäß zu unterschreiben. In einem solchen Vertrag werden ja nicht nur Kündigungsfristen vereinbart, sondern auch eine gewisse Unterrichtsdisziplin eingefordert und gewährleistet - und zwar auf beiden Seiten: Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Kontinuität und Regelmäßigkeit, Entscheidungskompetenz bei externen Auftritten etc. - wer solchen unverzichtbaren Voraussetzungen für den Unterrichtserfolg nicht verbindlich zustimmen will, kann man diesen Kunden als Anbieter wirklich vertrauen? Schließlich haben beide Seiten die unerfreuliche Möglichkeit, die jeweilige Gegenseite über den Tisch zu ziehen. Egal, wie man es dreht und wendet - es wird immer ein Schuh daraus...

...meint Rheinkultur
 
Wie wärs mit einer Klausel "Nach beidseitigem Einverständnis Seitens des Schülers und des Lehrers kann das Unterrichtsverhältnis frühzeitig und zu einem vereinbarten Zeitpunkt beendet werden." ?
Naja, dazu braucht's ja keine Klausel. Den Vertrag braucht's doch genau für die fälle, wo einseitig kein mehr Einverständnis für irgendwas gegeben ist.
Ich finde übrigens Rheinkulturs argumentation, dass ein jederzeit mögliches Aufhören dazu führt, dass man Durststrecken nicht überwindet, sondern ihnen nachgibt, ziemlich gut...
Und auch die, dass Schüler und zahlender Vertragspartner nicht immer derselbe Mensch sind und das Verhältnis entsprechend unterschiedlich ausfallen kann.
Das mag sein, mit den Dursstrecken. Ich bin mir nur nich so sicher, ob der Vertrag und die damit verbundenen drohenden finanziellen Einbußen wirklich die richtige Motivationsgrundlage sind, um diese Dursstrecken erfolgreich zu durchstehen.

Es kann genauso dazu fürhern, daß man die "Dursstrecke" eben bis zum Ende der Vertragslaufzeit durchzieht, und das Kind am Ende die Finger komplett vom Instrument lässt, wo vielleicht ein zeitiger Lehrerwechsel angezeigt gewesen wäre.

Egal, wie man es dreht und wendet - es wird immer ein Schuh daraus...
Ja. Manchmal sogar andersrum.

Grüße.
 
In einem solchen Vertrag werden ja nicht nur Kündigungsfristen vereinbart, sondern auch eine gewisse Unterrichtsdisziplin eingefordert und gewährleistet - und zwar auf beiden Seiten: Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Kontinuität und Regelmäßigkeit, Entscheidungskompetenz bei externen Auftritten etc.
...tja......das wird angesichts des ach so schrecklichen buhu-Geld-ausgeben-halbes-Jahr gerne infolge der pekuniär-temporären Schrecksekunde übersehen... ;);)
 
... ich glaub, ich bin manchmal wirklich zu naiv.

Ach, marcus, wem sagst du das. :p Ich dachte auch, man müsse maximal 4 Monate bezahlen. 7 Monate ist ganz schön viel, wobei dann ja der Schüler so dusselig war, den Kündigungstermin zu versäumen - es fragt sich, warum. Ich persönlich habe drei Monate Kündigungsfrist ab dann, wann man kündigt (Zeitpunkt ist also egal), wobei noch nie jemand das zahlen musste, weil immer ein Schüler der Warteliste nachgerückt ist. Nur einmal habe ich auf einer Zahlung bestanden - als mir nämlich jemand drei Wochen vor den Sommerferien mitteilte, er müsse wegen Oberstufe und Abi jetzt aufhören. Kein Schüler, der neu anfängt, bezahlt natürlich als Erstes die Ferien, und so wollte ich die 6 Wochen Sommerferien wenigstens noch bezahlt haben, was auch gemacht wurde.

Mein Sohn ist bei der hiesigen Musikschule. Die haben zwei Kündigungsfristen im Jahr (Februar und September) und ehrlich gesagt hätte ich nicht das geringste Problem, die Zeit bei einer Kündigung zu bezahlen, denn ich habe ja den Vertrag unterschrieben. Ich finde das völlig normal, ich bekomme ja die entsprechenden Leistungen. Mein Sohn könnte während der Frist weiter den Unterricht besuchen und falls wir einen Termin zur Kündigung verschlampen würden, würde ich zu mir selber sagen 'selber schuld. Wie blöd kann man sein'. Weil ich mal einen Kündigungstermin vom Fußballverein verpasst hatte (dort konnte man nur zum 31.12. kündigen), musste ich noch einen Jahresbeitrag bezahlen, obwohl mein Sohn nicht mehr hinging. Tja, da war ich einfach selber schuld.

@HoeHue: Lieber HoeHue, ein Vertrag schützt natürlich nicht vor Streit. Aber er minimiert aus meiner Sicht das Risiko. Wenn ein Schüler viele Jahre bei einer Lehrkraft ist, wissen die Eltern oder auch die erwachsenen Schüler selbst gar nicht mehr, was für Regeln überhaupt existieren. Schwarz auf weiß kann man alles nachlesen, das kann eine echte Hilfe sein und Missverständnisse von vornherein ausschließen. Ich glaube, dass dies in der Regel so ist und dass Konfliktsituationen, durch Verträge verursacht, eher selten auftreten.

Was den Preis angeht: es gibt schon so einige Klavierlehrer, die 60€ für 60 min. als Einzelstunde nehmen bzw. anbieten. Und klar: wie überall gibt es sicher auch Klavierlehrer, die Kündigungsfristen ausnutzen. Klavierlehrer sind ja keine hehren Engelchen, die auf einer Wolke sitzen und für ihre Schüler beten. :D

Viele Wege führen nach Rom: niemand muss einen Vertrag unterschreiben, wenn er nicht will. Will er aber unbedingt zu dem Lehrer und bietet der keine Einzelstunden an, wird ihm nicht viel anderes übrig bleiben. Ich persönlich würde vorab immer mit dem Lehrer meine Bedenken besprechen. Verträge können auch individuell gestaltet werden und ich setze immer auf gemeinsame Lösungen. Ich rede hier ohnehin nicht für mich, sondern vor allem für die, die von ihrem Klavierlehrergehalt eine Familie ernähren müssen. Ich habe in dem Zusammenhang allergrößtes Verständnis für eine finanzielle Absicherung und das Setzen einer Kündigungsfrist. Wie die aussieht, muss wohl jeder selbst entscheiden. Man steht ja durchaus auch im Wettbewerb mit Musikschulen und anderen Lehrern und da ist eine sehr kundenunfreundliche Strategie eher ein Minuspunkt.

P.S.: Natürlich zweifle ich an meiner Haltung. Das muß man sich aber doch nicht anmerken lassen? ;-)

:p - ts, ts...... . *kicher, gacker, kreisch*

Liebe Grüße

chiarina
 

Also, irgendwie dämmert noch in meinem Hinterkopf das Prinzip: „Jeder, von zwei Parteien frei unterschriebener Vertrag hat Gesetzes Macht“. (Deutscher Wortlaut kenne ich nicht dürfte aber eine gewisse Ähnlichkeit vorweisen.) [Französischer Code civil. Artikel 1108, und vor Allem: Artikel 1134 : " Les conventions légalement formées tiennent lieu de loi à ceux qui les ont faites " (code civil, art. 1134, al. 1).] So was müsste es doch auch im Deutschen Recht geben oder nicht? Für mich ist evident, dass die Gegenpartei den Vertrag unilateral gebrochen hat und somit im Fehler ist.
 
Also, irgendwie dämmert noch in meinem Hinterkopf das Prinzip: „Jeder, von zwei Parteien frei unterschriebener Vertrag hat Gesetzes Macht“. (Deutscher Wortlaut kenne ich nicht dürfte aber eine gewisse Ähnlichkeit vorweisen.) [Französischer Code civil. Artikel 1108, und vor Allem: Artikel 1134 : " Les conventions légalement formées tiennent lieu de loi à ceux qui les ont faites " (code civil, art. 1134, al. 1).] So was müsste es doch auch im Deutschen Recht geben oder nicht? Für mich ist evident, dass die Gegenpartei den Vertrag unilateral gebrochen hat und somit im Fehler ist.
Ich glaube im deutschen Recht ist das ein bisschen anders. Da wird im BGB und weiterführenden Gesetzeswerken fein säuberlich aufgelistet und klassifiziert, welche Arten von Verträgen es gibt (Miet-, Dienstleistungs-, Werk-, Arbeitsvertrag, etc. ) und welche Rahmenbedingungen für diese gelten, und auch welche Klauseln in diesen Verträgen nicht zulässig sind. Hintergrund ist vermutlich die Erkenntnis, daß die beiden Vertragsparteien oft eben nicht gleichermaßen frei in ihrer Entscheidung sind und es eben nicht so sein soll, daß jemand einen Abovertrag für eine neue Waschmaschine pro Monat auf die nächsten Jahrzehnte versehentlich oder erzwungenermaßen oder auch nur aus Dummheit oder Naivität unterschreiben kann.
 
Ich glaube im deutschen Recht ist das ein bisschen anders. Da wird im BGB und weiterführenden Gesetzeswerken fein säuberlich aufgelistet und klassifiziert, welche Arten von Verträgen es gibt (Miet-, Dienstleistungs-, Werk-, Arbeitsvertrag, etc. ) und welche Rahmenbedingungen für diese gelten, und auch welche Klauseln in diesen Verträgen nicht zulässig sind. Hintergrund ist vermutlich die Erkenntnis, daß die beiden Vertragsparteien oft eben nicht gleichermaßen frei in ihrer Entscheidung sind und es eben nicht so sein soll, daß jemand einen Abovertrag für eine neue Waschmaschine pro Monat auf die nächsten Jahrzehnte versehentlich oder erzwungenermaßen oder auch nur aus Dummheit oder Naivität unterschreiben kann.

Die Klassifizierung der verschiedenen Vertragsarten im BGB ändert ja nichts an der Tatsache, dass auch im deutschen Recht zunächst einmal der Grundsatz "pacta sunt servanda" gilt. Sicher gibt es unzulässige Klauseln (die findet man inbesondere gerne in irgendwelchen AGBen ab und an mal) und es gibt natürlich auch Verträge die entweder nicht wirksam geschlossen wurden (durch Täuschung/erwungene Unterschrift etc) oder über die Generalklauseln (z.B. Sittenwidrigkeit/Treu und Glauben etc.) gekippt werden können. Ich glaube aber, dass du dir da falsche Vorstellungen darüber machst wie oft das der Fall ist. Letztlich ist das die Ausnahme. (Wenn der BGH nicht grade normative Wertekorrektur betreibt oder seine ständige Rechtsprechung ändert^^)
Ich kann diese Diskussion ehrlich geasagt nicht verstehen. Wir halten und alle für erwachsen und mündig und sollten dementsprechend in der Lage sein einen Vertrag zu lesen und zu verstehen. Wenn mir die Bedingungen dieses Vertrages nicht passen, dann muss ich diesen nicht unterschreiben und kann stattdessen nach einem Anbieter/Lehrer mit für mich passenden Bedingungen suchen. Wenn ich den nicht finde, dann sollte ich vielleicht mich und meine Ansprüche hinterfragen.

Im Zuge meines Studiums habe ich allerdings festgestellt, dass es neuerdings Mode zu sein scheint, dass man auf Verträge und deren Einhaltung nur solange pocht, wie sie einem nur oder ausschließlich zum Vorteil gereichen.
 
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Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Bisher waren irgendwelche Pflichten (Unterrichtsvorbereitung, -nachbereitung, totale Kontrolle des KLs über Schüleraktivitäten etc.) in keinem Vertrag enthalten, den ich unterschrieben habe. Wenn ich sowas sehen würde, würde mich das auch ganz erheblich an diesem KL zweifeln lassen.
Lt meiner KL gibt es in meiner Nähe einen (sehr gut beleumundeten) KL, der die Eltern vertraglich verpflichtet, KEINERLEI Vorspiele ohne seine Erlaubnis zuzulassen - auch nicht vor Oma!!!! ;-) ;-) ;-). Da ist doch eine Kündigungsfrist ein Dreck dagegen...
 
Diese Argumentation kann ich nicht nachvollziehen. Der längere Entscheidungsprozess deckt sich nämlich nicht mit der Kündigungsfrist. Man kündigt ja nicht beim ersten Zweifel, sondern überlegt über Wochen oder Monate, bis man sich sicher ist. Und erst dann kündigt man, so dass die Kündigungsfrist erst dann anfängt, wenn man schon ganz sicher ist, dass man keinen Unterricht mehr möchte. Deshalb sehe ich das nicht als Vorteil eines Vertrags.

Liebe Nica,

ich hoffe sehr, dass das nicht so abläuft! Besonders bei Kindern und Jugendlichen nicht, aber auch bei Erwachsenen! Denn wenn ein erster Zweifel da ist, wünsche zumindest ich mir, dass der Grund dafür mit dem Lehrer besprochen wird! Bei mir war es immer so, dass in Krisen o.ä. der Prozess ein gemeinsamer war, abgesehen davon, dass man als Lehrer in der Regel merkt, wenn was nicht stimmt. Wie ich schrieb, gehören Krisen und Zweifel zum Lernprozess dazu - ihrer Bewältigung wie auch einer möglichen Entscheidung zur Kündigung sollte eine gemeinsame Arbeit von Schüler, Lehrer und ggf. Eltern vorausgehen! Ein Lehrer hat unendlich viele Möglichkeiten, auf Krisen zu reagieren und diese Chance sollte man nicht vertun!

Ein KL mit einer solchen Kündigungsfrist würde also doppelt kassieren - einmal vom Schüler, der aufgehört hat, und einmal vom neuen Schüler, den er stattdessen unterrichtet.

Es ist nicht gesagt, dass der KL so bald schon wieder einen Schüler findet. Genau deshalb gibt es doch diese Regelung. In manchen Gegenden kann man von ellenlangen Wartelisten nur träumen. Man kann ja vor dem Eingehen eines Vertrages mit dem KL vereinbaren, dass bei Ersatz die Kündigungsfrist wegfällt o.ä.. Man sieht doch auch an diesem Faden, wie unterschiedlich die Bedürfnisse sein können. Also kann man vorab, wie gesagt, ein paar Dinge besprechen und ggf. ändern. Wenn das nicht möglich ist, muss man sich eben entscheiden, ob man nun zu dem Lehrer möchte und in Kauf nimmt, einen schriftlichen oder mündlichen Vertrag einzugehen oder einen anderen Lehrer sucht.

Ich rede nicht drumrum und suche Vorteile für den Schüler, wenn ich den Standpunkt vertrete, ein Vertrag sei für beide Seiten gut. Das Nachlesen kenne ich von Elternseite als wichtigen Grund, schriftliche Verträge zu machen (Verträge macht man doch automatisch beim Beginn eines Klavierunterrichts, denn man bespricht doch wenigstens mündlich die Modalitäten und die sind ebenfalls bindend, nur kann man sie eben nicht nachlesen oder im Streitfall beweisen). Für Eltern ist es nämlich blöd, wenn der Lehrer mit einer Kündigungsfrist kommt und sie haben es vergessen, weil sie nichts Schriftliches vorliegen haben.

Liebe Grüße

chiarina
 

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