Plädoyer für Klavierlehrer, der mit Verträgen arbeitet!

Ich habe mir hier nicht alles durchgelesen, leider keine Zeit.

Kurze Anmerkung aber:

Ihr habt einen Vertrag. Sogar schriftlich. Dort ist offenbar eine Kündigungsfrist festgelegt.

Mit deiner Angabe "dreimal im Jahr" kann man jedoch wenig anfangen. Wie lautet die genaue Formulierung? Kündigungsfristen müssen ANGEMESSEN und für beide Parteien klar verständlich gefasst sein. Wenn das nicht vorliegt, sind die Fristen des § 621 BGB anzuwenden.

Es handelt sich beim Klavierunterricht um einen klassischen Dienstvertrag. Da es also kein Werkvertrag ist, hat der Klavierschüler KEIN jederzeitiges Kündigungsrecht.

Der Klavierschüler bzw. sein Anwalt wird folglich versuchen, einen außerordentlichen Kündigungsgrund nach § 626 BGB "aus dem Hut zu zaubern"/zu behaupten, um vom Vertag sofort loszukommen. Das würde für ihn aber schwer werden. Denn wenn der Klavierschüler der Kläger ist, kann er nicht gleichzeitig Zeuge sein (und z.B. aussagen, der Unterricht sei aus irgendewelchen Gründen "unzumutbar" gewesen etc.). Es ist aber nicht auszuschließen, dass er irgendwelche Zeugen (z.B. Eltern, Angehörige) findet, die ihm Entsprechendes bestätigen. Vor Gericht wird viel gelogen.

Mein Tipp: Tu dir den Stress nicht an und lass ihn gehen.
 
Ich wurde durch diesen Faden auf jedenfall nochmal in meiner Haltung bestärkt: Nie wieder einen Unterrichtsvertrag mit mehreren Monaten Vertragsbindung, die mich im Zweifelsfall gegen meinen Willen binden würden.

Lieber HoeHue,

ich persönlich habe den Eindruck, dass kein Argument dich an deiner Haltung zweifeln lassen würde. In dem hier bereits verlinkten Faden "Mustervertrag" sind auch viele Argumente gebracht und Standpunkte erklärt worden.

Ich möchte noch einmal deutlich machen:

ich habe überhaupt nichts dagegen, wenn du solche Verträge nicht machen willst und für dich vollkommen ablehnst! Es ist dein gutes Recht - du entscheidest, wie und in welcher Form du dein Geld ausgeben/anlegen möchtest.

Ich habe aber ein Problem damit, dass du deine persönliche Abneigung gegen solche Verträge mit objektiven Wertungen wie dem Wort "Knebelvertrag" verknüpfst. Ich kann bei aller Liebe nicht nachvollziehen, dass man nicht wenigstens in Ansätzen verstehen kann, dass Klavierlehrer eine gewisse Absicherung ihres Lebensunterhaltes benötigen und eben nicht der reinen Willkür

Im Ernst: im Zweifel verpflichten sie einen von beiden, etwas zu tun was er vielleicht nicht (mehr) will.

von Schülern ausgeliefert sein wollen. Der Vorteil für den Schüler bei dieser Regelung liegt dabei klar auf der Hand: durch den monatlichen Beitrag und eine Kündigungsfrist (die möglicherweise zu seinen Lasten geht), wird die einzelne Stunde billiger, die ansonsten bei vielleicht 60€ für 60 min. liegen würde. Daher wollen viele Eltern lieber diese Variante, ob mit oder ohne Vertrag. Die schriftliche Niederlegung hat den Vorteil, dass die Eltern die Bedingungen jederzeit nachlesen können - sehr oft vergessen Eltern die Bedingungen, die oft nur in der ersten Stunde genannt werden und sind froh um die schriftliche Fixierung.

Was das Vertrauensverhältnis angeht: wenn man Kinder unterrichtet, sind die zahlenden Kunden die Eltern. Zu den Kindern hat man sicherlich ein gutes Vertrauensverhältnis - das muss für die Eltern aber nicht gelten, die man als KL manchmal nur selten sieht. Und wenn es ums Geld geht, zeigen sich leider nicht immer die besten Charakterzüge. Die Wahrnehmungen beider Seiten können in solchen Fällen weit auseinander gehen. Dann wird völlig vergessen, dass der KL kostenlose Zusatzstunden für Projekte gegeben hat, bei den Klavierstunden nicht auf die Uhr schaut, seine Schüler bekocht, ihnen kleine Weihnachtsgeschenke macht etc. etc.. Dann wird gedacht, 'Klavierunterricht ist ja eh so teuer, ich habe schon so viel dafür ausgegeben, jetzt reicht's aber mal, die bekommen schon die Ferien durchbezahlt und jetzt auch noch eine Kündigungsfrist....'.

Um solche Konfliktsituationen von vorneherein zu minimieren, hilft ein Vertrag. Das kommt beiden Parteien zu Gute. Den Eltern, weil sie die Bedingungen, die sie unterschrieben haben, jederzeit nachlesen können, sich in ihrem Verhalten darauf einstellen können, auch was eine Kündigung angeht und erhebliche finanzielle Vorteile haben. Den Lehrern, weil sie eine gewisse Absicherung und Regelmäßigkeit in ihrem Einkommen haben und in Konfliktsituationen auf den unterschriebenen Vertrag verweisen können.

Wie man im Einzelfall auf besondere Umstände reagiert, wird individuell sein. Eine gemeinsame Lösung wird sicher angestrebt werden, weil sie in der Regel im Interesse beider Parteien liegt, nur manchmal klappt das bedauerlicherweise nicht. Hier scheint so ein Fall zu sein. Trotzdem würde ich versuchen, einen außergerichtlichen Vergleich, einen Kompromiss o.ä. anzustreben.

Wieso monatliche Beiträge im Gegensatz zu Einzelstunden überhaupt sinnvoll sind, liegt in der Natur der Sache: Klavier spielen ist ein langer Prozess und auf eine sehr langfristige Entwicklung angelegt. Wie die Sache selbst, so auch die Bezahlung, Kontinuität im Klavier spielen bedingt eine Kontinuität in der Bezahlung. Frustrationen, Krisen sind Bestandteil des Lernprozesses und es wäre sehr kontraproduktiv, wenn der Schüler den Unterricht immer nach dem gestaltet, ob er gerade will oder nicht. Wenn man mit dem Klavier spielen wirklich aufhören will, deutet sich das auch nicht innerhalb dreier Stunden an. Es ist ein längerer Prozess, den man unbedingt mit seinem KL besprechen sollte. Daher passt das mit den Kündigungsfristen gut - letztlich dienen sie der Sache. Wenn man aufhört, ein Instrument zu spielen, sollte dies gut überlegt sein.

Liebe Grüße

chiarina
 
Eine gemeinsame Lösung wird sicher angestrebt werden, weil sie in der Regel im Interesse beider Parteien liegt, nur manchmal klappt das bedauerlicherweise nicht. Hier scheint so ein Fall zu sein. Trotzdem würde ich versuchen, einen außergerichtlichen Vergleich, einen Kompromiss o.ä. anzustreben.
Das Zauberwort heißt Mediation: Mediation
Dieses Vorgehen ist für alle Beteiligten weniger kostspielig. Des weiteren ergibt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit: Macht es Sinn, einen Justizapparat in Anspruch zu nehmen, wenn die in Rede stehende Restzahlung bis zum regulären Vertragsende womöglich geringer ist als die damit verbundenen Verfahrenskosten?

@chiarina: Ich wüsste nicht, wie man die zwischenmenschlichen Aspekte beim Klavierunterricht besser auf den Punkt bringen könnte, als dies in Deinem Beitrag nachzulesen ist. Immerhin ist man nicht nur Vertragspartner, sondern auch Mensch - der anderen nichts tun will, sondern nur Klavier spielen...;);););)

LG von Rheinkultur
 
Ich rate in solchen Fällen auch nicht zum Prozessieren.

Die rechtlichen Unwägbarkeiten (§ 627 BGB -es gibt da durchaus Urteile, die in diese Richtung gehen-, Problematik der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" -s.o. usw.) sollten nicht unterschätzt werden. Die Grenzen in der Auslegung sind fließend, manche Amtsrichter sind "gottgleiche Wesen" , die zumindest so viel von ihrem "Handwerk" verstehen, dass sie Subjektives juristisch ordentlich verbrämen können.

Und: Der Kampfeseifer der Anwälte wird sich bei 75 EUR Honorar bei einem Streitwert von z.B. 300 EUR in Grenzen halten, denn 10 Arbeitsstunden sind bei einem weiten Weg zum Gericht, mehreren Schriftsätzen, Mandantenbesprechungen usw. schnell erreicht. Es ist eine Mär, dass Anwälte sich mit sowas "goldene Nasen" verdienen. Viele Gerichtsverfahren, wenn sie denn gründlich geführt werden, sind für die Anwälte nicht einmal kostendeckend.

Außerdem sollte jeder versuchen, sich den Kopf von solchem Gezänk freizuhalten und nach vorne zu schauen. Und wer dann mit dem häufig vorgebrachten Einwand kommt, es gehe doch aber "ums Prinzip", hat meistens nicht recht verstanden, was wichtig oder unwichtig ist im Leben.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Ich habe noch vergessen, zu erwähnen, dass ein KL in der Regel je nach den Wünschen seiner Kunden/Schüler mehrere Optionen an möglicher Unterrichtsgestaltung hat:

Einzelstunden, 10er-Karten, 14tägiger Unterricht, Monatsbeiträge etc. werden oft angeboten. Auch das liegt im beiderseitigen Interesse. Zu verlangen, ein KL solle aber nur noch Einzelstunden oder 10er-Karten in seinem Angebot haben und alles andere würde darauf abzielen, Schüler möglichst langfristig zum eigenen Vorteil in ein unausgewogenes Vertragsverhältnis zu verpflichten (Duden | Knebelvertrag | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition), finde ich nicht akzeptabel.
 
Wieso monatliche Beiträge im Gegensatz zu Einzelstunden überhaupt sinnvoll sind, liegt in der Natur der Sache: Klavier spielen ist ein langer Prozess und auf eine sehr langfristige Entwicklung angelegt. Wie die Sache selbst, so auch die Bezahlung, Kontinuität im Klavier spielen bedingt eine Kontinuität in der Bezahlung. Frustrationen, Krisen sind Bestandteil des Lernprozesses und es wäre sehr kontraproduktiv, wenn der Schüler den Unterricht immer nach dem gestaltet, ob er gerade will oder nicht. Wenn man mit dem Klavier spielen wirklich aufhören will, deutet sich das auch nicht innerhalb dreier Stunden an. Es ist ein längerer Prozess, den man unbedingt mit seinem KL besprechen sollte. Daher passt das mit den Kündigungsfristen gut - letztlich dienen sie der Sache. Wenn man aufhört, ein Instrument zu spielen, sollte dies gut überlegt sein.
Genau so ist es. Zu den wichtigsten Faktoren auf dem Weg zur Beherrschung eines Musikinstruments (unabhängig vom Leistungsniveau) gehören Durchhaltevermögen und Bereitschaft zum kontinuierlichen Arbeiten. Diese Voraussetzungen sind keineswegs dem Menschen in vollem Umfang angeboren, so dass verbindliche Regelungen in Form eines Unterrichtsvertrags auch eine erzieherische Funktion haben. Das kennt man auch aus Laienchören und Gesangvereinen: Mit niederschwelligen Angeboten zum zwanglosen Mitsingen ohne Voraussetzungen ("keine Vorkenntnisse erforderlich", "Singen kann jeder") hofft man, leichter Nachwuchs gewinnen zu können. Tatsächlich werden eher sprunghafte und unbeständige Naturen rekrutiert, die schon recht bald wieder die Lust verloren haben. Da sich aus den Zeiten der mitgliederstarken "Volks- und Arbeiterchöre" der Glaubenssatz erhalten hat, dass nur große Vereine gute Vereine sind, wird wahllos jeder aufgenommen, dem mal gerade nach ein bisschen Singen zumute ist. Egal ob unbegabt, desinteressiert, gemeinschaftsuntauglich oder unzuverlässig - jeder muss mitgeschleppt und bei Laune gehalten werden, bis die wirklich am guten Singen interessierten Leistungswilligen abwandern, weil das künstlerische Niveau immer weiter absinkt, je schneller Mitgliederschwund und Überalterung voranschreiten. Wo eine gewisse Verbindlichkeit (in diesem Falle Chordisziplin) eingefordert wird, kommt überhaupt keiner mehr singen, sollte man annehmen. Das Gegenteil ist der Fall: Dort strömen zwar nicht die großen Massen herbei, aber wer da hingeht, will wirklich singen und musikalisch vorankommen. Nicht nur bei Chören, sondern beim Einzelunterricht stellt sich die Frage: Geht es nur um anspruchslose Bespaßung in Form einer Art Beschäftigungstherapie am Instrument oder steht der Wille im Vordergrund, wirklich musikalisch voranzukommen und Ziele zu erreichen? Bei vielen ist die Motivation so nachhaltig vorhanden, dass sie ohne schriftlichen Vertrag am Ball bleiben - andere müssen schon mal behutsam daran erinnert werden, dass es im Zusammenleben mit anderen nicht nur Rechte, sondern auch Verpflichtungen gibt. Wenn sich allerdings längerfristig und nachhaltig abzeichnet, dass man einfach miteinander nicht mehr (nennenswert) weiterkommt, muss man natürlich etwaigen Realitäten ins Auge sehen. In jedem Falle sollten Schritte wie Wechsel zu einem anderen Lehrer oder Instrument und auch die Beendigung des Unterrichts sorgfältig durchdacht sein und nicht spontan aus schlechter Laune heraus getan werden,

meint Rheinkultur
 
... ihnen kleine Weihnachtsgeschenke macht etc. etc..

liebe Chiarina,

das finde ich ja wirklich süß, dass deine Schüler kleine Weihnachtsgeschenke bekommen.:kuss:

Meine Lehrer erhalten von mir eine kleine Aufmerksamkeit, Kaffee den ich ja sowieso wieder beim Unterricht trinke:p, Schokolade etc. aber auch ein kleines Weihnachtsgeld (halber Monatsbetrag) als Literaturzulage und Anerkennung für unzählige Überstunden.

Ich finde es eigentlich selbstverständlich, dass jeder Schüler, der es sich leisten kann (und auch selbst Weihnachtsgeld von seinem Arbeitgeber erhält) ähnlich verfährt, sofern er mit seinem Unterricht zufrieden ist.

Lieber Gruß, NewOldie
 
wie ist das in der Regel mit Reit-, Tennis- oder Golfunterrricht? ...wird da stundenweise abgerechnet, vertragslos? ...heult man da mehrheitlich "buhu, ich (oder unser Tristan-Leander*)) wollen nach dreimal nicht mehr"?

unter Musikern wie Hobbymusikern sollte die Aversion gegen Verträge überdacht werden angesichts der Tatsache, dass die Musik über ein Vertragsmotiv / Motiv der Vertragstreue verfügt ;):):D

*) mit Gruß an Hasenbein :)
 
(...) angesichts der Tatsache, dass die Musik über ein Vertragsmotiv / Motiv der Vertragstreue verfügt ;):):D

....Naja, das ergibt dann aber ein ziemliches Desaster !:D


((Wobei ich nicht gegen Verträge polemisieren möchte, im Gegenteil. Es sollte aber recht nüchtern abgewogen werden, was Verträge im konkreten Fall leisten können und was nicht.))
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Lieber HoeHue,

ich persönlich habe den Eindruck, dass kein Argument dich an deiner Haltung zweifeln lassen würde. In dem hier bereits verlinkten Faden "Mustervertrag" sind auch viele Argumente gebracht und Standpunkte erklärt worden.
Sorry, wenn ich auch diesmal nicht auf alles eingehe. Teilweise sind die Argumente ja auch sinnig. Nur gerade in Anbetracht auf das OP frage ich mich, ob man sich als KL einen Gefallen tut, wenn man sich einredet, man hat's ja schriftlich im Vertrag und geht dann im Streit auseinander.
Ich kann bei aller Liebe nicht nachvollziehen, dass man nicht wenigstens in Ansätzen verstehen kann, dass Klavierlehrer eine gewisse Absicherung ihres Lebensunterhaltes benötigen und eben nicht der reinen Willkür von Schülern ausgeliefert sein wollen.
Als Dienstleister ist man immer dem Wohlwollen seiner Kunden ausgeliefert. Das geht doch auf Dauer garnicht anders.
Der Vorteil für den Schüler bei dieser Regelung liegt dabei klar auf der Hand: durch den monatlichen Beitrag und eine Kündigungsfrist (die möglicherweise zu seinen Lasten geht), wird die einzelne Stunde billiger, die ansonsten bei vielleicht 60€ für 60 min. liegen würde.
Würde sie? Wäre das ein Preis, den unser fiktiver Klavierlehrer durchsetzen, sprich etwa 2/3 oder mehr seiner Kapazität zu diesem Honorar zu füllen könnte? Oder ist das ein Preis, der Eltern es leichter zu machen, sich so zu entscheiden:
Daher wollen viele Eltern lieber diese Variante, ob mit oder ohne Vertrag.
Die schriftliche Niederlegung hat den Vorteil, dass die Eltern die Bedingungen jederzeit nachlesen können - sehr oft vergessen Eltern die Bedingungen, die oft nur in der ersten Stunde genannt werden und sind froh um die schriftliche Fixierung.

Was das Vertrauensverhältnis angeht: wenn man Kinder unterrichtet, sind die zahlenden Kunden die Eltern. Zu den Kindern hat man sicherlich ein gutes Vertrauensverhältnis - das muss für die Eltern aber nicht gelten, die man als KL manchmal nur selten sieht. Und wenn es ums Geld geht, zeigen sich leider nicht immer die besten Charakterzüge. Die Wahrnehmungen beider Seiten können in solchen Fällen weit auseinander gehen. Dann wird völlig vergessen, dass der KL kostenlose Zusatzstunden für Projekte gegeben hat, bei den Klavierstunden nicht auf die Uhr schaut, seine Schüler bekocht, ihnen kleine Weihnachtsgeschenke macht etc. etc.. Dann wird gedacht, 'Klavierunterricht ist ja eh so teuer, ich habe schon so viel dafür ausgegeben, jetzt reicht's aber mal, die bekommen schon die Ferien durchbezahlt und jetzt auch noch eine Kündigungsfrist....'.

Um solche Konfliktsituationen von vorneherein zu minimieren, hilft ein Vertrag.
Hm. Weiß nicht. In Hinblick auf das OP in diesem Thread, aber auch mit den ganzen Klauseln, die der Mustervertrag hatte, den Du in dem anderen Faden gepostet hattest, kommt es mir so vor, daß manche vermeidbare Konfliktsituationen gerade erst durch das Papierwerk entstehen.
Das kommt beiden Parteien zu Gute. Den Eltern, weil sie die Bedingungen, die sie unterschrieben haben, jederzeit nachlesen können, sich in ihrem Verhalten darauf einstellen können, auch was eine Kündigung angeht und erhebliche finanzielle Vorteile haben.
Gegenüber was denn? Gegenüber einem Preis, den sie vermutlich eh nicht gezahlt hätten?
Wie man im Einzelfall auf besondere Umstände reagiert, wird individuell sein. Eine gemeinsame Lösung wird sicher angestrebt werden, weil sie in der Regel im Interesse beider Parteien liegt, nur manchmal klappt das bedauerlicherweise nicht. Hier scheint so ein Fall zu sein. Trotzdem würde ich versuchen, einen außergerichtlichen Vergleich, einen Kompromiss o.ä. anzustreben.
Du ja. Du bist ja auch ein fairer Mensch. Vielleicht gibt's aber auch Kollegen, die die zur vorzeitigen Kündigung vorgebrachten Gründe von vorneherein ablehnen und sich denken: Die fahren so ein großes Auto, die haben's doch eh. Die sollen ruhig weiterzahlen, wenn's auch nix mehr bringt, schließlich bin ich nur ein armer ohnehin völlig unterbezahlter Klavierlehrer.
Wieso monatliche Beiträge im Gegensatz zu Einzelstunden überhaupt sinnvoll sind, liegt in der Natur der Sache: Klavier spielen ist ein langer Prozess und auf eine sehr langfristige Entwicklung angelegt. Wie die Sache selbst, so auch die Bezahlung, Kontinuität im Klavier spielen bedingt eine Kontinuität in der Bezahlung. Frustrationen, Krisen sind Bestandteil des Lernprozesses und es wäre sehr kontraproduktiv, wenn der Schüler den Unterricht immer nach dem gestaltet, ob er gerade will oder nicht. Wenn man mit dem Klavier spielen wirklich aufhören will, deutet sich das auch nicht innerhalb dreier Stunden an. Es ist ein längerer Prozess, den man unbedingt mit seinem KL besprechen sollte. Daher passt das mit den Kündigungsfristen gut - letztlich dienen sie der Sache. Wenn man aufhört, ein Instrument zu spielen, sollte dies gut überlegt sein.
Hier sollte man nur eins bedenken. Wie oft kommt's vor, daß hier ein Anfänger reinschneit, sich fragt, wieso er nichts auf die Reihe kriegt, ein paar Sätze zu seinem Klavierunterricht schreibt und prompt erklärt bekommt, (meist von Leuten, die's besser wissen als ich) daß der Klavierunterricht totaler Schrott und sein Klavierlehrer ein Stümper ist. Wenn's dieser ambitionierte Schüler jetzt nicht ganz so dicke hat, daß er das Honorar für diesen Lehrer abschreiben kann und sich einen besseren suchen kann, ist ein halbes Jahr verloren.

Ich stelle jetzt mal die These auf, daß vor allem solche Klavierlehrer von den Verträgen mit mehrmonatigen Kündigungsfristen profitieren. Euch wirklich guten KLs laufen die Schüler doch bestimmt auch so nicht von heute auf morgen scharenweise davon. Oder?

P.S.: Natürlich zweifle ich an meiner Haltung. Das muß man sich aber doch nicht anmerken lassen? ;-)

Liebste Grüße.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:

Mit deiner Angabe "dreimal im Jahr" kann man jedoch wenig anfangen. Wie lautet die genaue Formulierung? Kündigungsfristen müssen ANGEMESSEN und für beide Parteien klar verständlich gefasst sein. Wenn das nicht vorliegt, sind die Fristen des § 621 BGB anzuwenden.

Es handelt sich beim Klavierunterricht um einen klassischen Dienstvertrag. Da es also kein Werkvertrag ist, hat der Klavierschüler KEIN jederzeitiges Kündigungsrecht.

Der Klavierschüler bzw. sein Anwalt wird folglich versuchen, einen außerordentlichen Kündigungsgrund nach § 626 BGB "aus dem Hut zu zaubern"/zu behaupten, um vom Vertag sofort loszukommen. Das würde für ihn aber schwer werden. Denn wenn der Klavierschüler der Kläger ist, kann er nicht gleichzeitig Zeuge sein (und z.B. aussagen, der Unterricht sei aus irgendewelchen Gründen "unzumutbar" gewesen etc.). Es ist aber nicht auszuschließen, dass er irgendwelche Zeugen (z.B. Eltern, Angehörige) findet, die ihm Entsprechendes bestätigen. Vor Gericht wird viel gelogen.

Mein Tipp: Tu dir den Stress nicht an und lass ihn gehen.


Der Schüler hatte Spaß. Der Vater wollte das Geld lieber in das neue Haus stecken. Sch... auf den Vertag, ich habe auch noch Geld für einen Anwalt................ Dachte sich der Vater.

Ein Lehrer verdient trotz KSK gerade so, dass er durchkommt.
Wenn dann jemand meint, er will 7 Monate nicht mehr zahlen, bis er aus dem Vertag kommt, und dann einfach nichts mehr zahlt, weil er nicht zu einer Abmachung steht, dann muss man leider kämpfen.

Hier gehts aber nicht um 60,- Euro, nee, hier gehts um höhere Beträge.
Noch kann man sich gegen Hartz IV wehren. Das sollte eigentlich im Sinne der BRD sein.

Alle BGB §§ wurden vom mir schon mehrfach durch juristische Stellen und "Staatsexaminas" geprüft.
Da muss schon der Richter einen schlechten Tag haben, dass er dagegen urteilt.

Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen.:oops:

mfg
 
Der Schüler hatte Spaß. Der Vater wollte das Geld lieber in das neue Haus stecken. Sch... auf den Vertag, ich habe auch noch Geld für einen Anwalt................ Dachte sich der Vater.

Ein Lehrer verdient trotz KSK gerade so, dass er durchkommt.
Wenn dann jemand meint, er will 7 Monate nicht mehr zahlen, bis er aus dem Vertag kommt, und dann einfach nichts mehr zahlt, weil er nicht zu einer Abmachung steht, dann muss man leider kämpfen.

Hier gehts aber nicht um 60,- Euro, nee, hier gehts um höhere Beträge.
Noch kann man sich gegen Hartz IV wehren. Das sollte eigentlich im Sinne der BRD sein.

Alle BGB §§ wurden vom mir schon mehrfach durch juristische Stellen und "Staatsexaminas" geprüft.
Da muss schon der Richter einen schlechten Tag haben, dass er dagegen urteilt.

Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen.:oops:

Mein Tip: Zieh's durch. Knallhart. Und pass auf, daß das auch ja alle anderen Eltern Deiner Schüler mitkriegen. So als Abschreckung, damit sie wissen, daß sie sowas mit Dir nicht machen können. Wenn Du dann in 'nem halben äh, dreivierteljahr Jahr noch Schüler hast, weißt Du, daß Du wirklich gut bist ;-)
 
Die meisten anderen Eltern lassen sich auch nichts gefallen, wenn es um Stromrechnung oder überhöhte Telefongebühren geht. Die wissen schon, dass alles korrekt sein muss.

Genauso ist es, wenn man einen Vertrag abschließt und hoffentlich lesen kann.

HoeHue, dir ist anscheinend entgangen, dass viele kleinere und mittlere Unternehmen pleite gehen, weil ZU viele die Rechnungen nicht bezahlen.

In diesem Sinne, trotz Themaverfehlung von manchen Mit-Diskutierern, und doch sehr informativen und bestärkenden Beiträgen, servus.
 
Wenn dann jemand meint, er will 7 Monate nicht mehr zahlen, bis er aus dem Vertag kommt, und dann einfach nichts mehr zahlt, weil er nicht zu einer Abmachung steht, dann muss man leider kämpfen.

Hier gehts aber nicht um 60,- Euro, nee, hier gehts um höhere Beträge.
Noch kann man sich gegen Hartz IV wehren. Das sollte eigentlich im Sinne der BRD sein.

Alle BGB §§ wurden vom mir schon mehrfach durch juristische Stellen und "Staatsexaminas" geprüft.
Da muss schon der Richter einen schlechten Tag haben, dass er dagegen urteilt.


mfg
Das ist es was ich mit streitbare Geister in meinem Beitrag meinte... :D

7 Monate Kündigungsfrist bei einem Klavierlehrer, finde ich persönlich viel zu viel.

Grüße Volker
 
Volker: Bei 3 Mal im Jahr Kündigungsmöglichkeit und Fristversäumung kommen halt mal u.U. 7 Monate zustande!!:confused:

Nuri: Da hättste wohl mal den #1 genauer gelesen.
Hier geht es nicht um Recht haben, sondern um Recht bekommen.
Da hier eine Erwiderung(Kläger) der Klageerwiderung(Anwalt Beklagte) erfolgen soll, benötigt man gute Ausformulierungen für die selbige, damit der Richter sich nicht "wirtschaftlich" und HartzIV fördernd entscheidet, weil er grad mal ne Ehekrise hat. Siehe Urteile verschiedener Gerichte in ganz Deutschland ( Alle Fälle betreffend). Die Unterschiede sind erschreckend.:mad:

Aber den Thread könnte man eigentlich schließen, da alle, die vor Gericht müssen, um HartzIV zu entgehen, mit einem guten Vertrag reelle Chancen haben, nicht doch noch den Abstieg in die Armut mit seinen 3 Kindern erleben müssen. ;)
Vielen Dank an alle Gleichgesinnten des professionellen Musikunterrichts.

VG, teacher
 
Also ich trenne mich von einem Schüler wenn ich merke, es passt nicht mehr. Kommt zwar sehr selten vor, aber erst vor 2 Monaten war dies der Fall. Da ich seit 30 Jahren ohne Verträge arbeite und keine Lust auf unmotivierte Schüler bzw. Eltern habe, beende ich das Unterrichtsverhältnis immer sofort oder zum Ende des Monats. Ein Vertrag rettet keinen Klavierlehrer vor Hartz IV, da es sich immer um Summen weit unter 1000 € handelt, diese Einnahmen dann eh nach ein paar Monaten wegbrechen und wie schon erwähnt der Ausgang auch immer unsicher und evtl. mit weiteren Kosten verbunden ist.
 
Wenn dann jemand meint, er will 7 Monate nicht mehr zahlen, bis er aus dem Vertag kommt, und dann einfach nichts mehr zahlt, weil er nicht zu einer Abmachung steht, dann muss man leider kämpfen.

Hier gehts aber nicht um 60,- Euro, nee, hier gehts um höhere Beträge.
Noch kann man sich gegen Hartz IV wehren. Das sollte eigentlich im Sinne der BRD sein.

Alle BGB §§ wurden vom mir schon mehrfach durch juristische Stellen und "Staatsexaminas" geprüft.
Da muss schon der Richter einen schlechten Tag haben, dass er dagegen urteilt.

Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen.:oops:

mfg

7 Monate?? Jetzt interssiert mich schon mal, was für eine Kündigungsfrist vereinbart wurde. Klingt mir etwas unausgegoren.

By the way: "Staatsexamina" ist die Bezeichnung für die Abschlussprüfungen der Juristen (und auch Lehrer) durch die Justizbehörde (Klausuren+mündliche Prüfung). Wie soll ein Staatsexamen deinen Vertrag prüfen??

Wenn deine Kündigunsgfrist RECHTLICH angemessen lang ist, kein außerordentlicher Kündigungsgrund besteht und nicht irgendetwas Unvorhergesehenes passiert, dann bekommst du von einem Richter auch Recht. Richter sind nicht so schlimm wie ihr Ruf, sondern richten sich in 99% der Fälle nach dem Gesetz und vorhergehender Rechtsprechung! So, das musste ich mal los werden.
 
Wenn dann jemand meint, er will 7 Monate nicht mehr zahlen, bis er aus dem Vertag kommt, und dann einfach nichts mehr zahlt, weil er nicht zu einer Abmachung steht, dann muss man leider kämpfen.
Zitat von teacher:
Volker: Bei 3 Mal im Jahr Kündigungsmöglichkeit und Fristversäumung kommen halt mal u.U. 7 Monate zustande!!
Hm??? Steh ich gerade auf dem Schlauch oder wie kommt es, dass man bei 3x Kündigungsmöglichkeit im Jahr 7 Monate warten muss?

Ich würde ja annehmen, dass die 3x möglichen Kündigungstermine gleichmäßig aufs Jahr verteilt sind. Und da ein Jahr nur 12 Monate hat? An welchen Terminen kann man denn kündigen und wie wurden die festgelegt?

lg marcus
 

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