Plädoyer für Klavierlehrer, der mit Verträgen arbeitet!

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teacher

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17. Feb. 2010
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Liebe Kollegen und Kolleginnen,

leider habe ich schon wieder den Fall, dass ein Schüler von heute auf morgen aufhören will, eine fristlose Kündigung aus"schreibt" und natürlich nichts mehr zahlt.

Laut Vertrag gibt es Kündigungsfristen ( 3 Mal im Jahr).

Da der Schüler jetzt einen Anwalt hat und auch vor Gericht kämpfen will, meine Frage an euch:

Kennt jemand eine gute Ausformulierung, warum Klavierlehrer mit Verträgen arbeiten müssen und sollten?

Z.B.. Wirtschaftliche Planungssicherheit.
Begrenzte Arbeitszeit
usw.

Für ernstgemeinte Vorschläge wäre ich dankbar.
 
Ich habe leider momentan wenig Zeit, hier etwas ins Forum zu schreiben. Ich arbeite gerade selbst an betreffenden Formulierungen.
Ich möchte nur bemerken, dass ich es entsetzlich finde, dass es Menschen gibt, die allein wegen Formalitäten, die unsere Arbeit betreffen, meinen, "vor Gericht ziehen" zu müssen. Erbärmlich und arm- selig, im wahrsten Sinne des Wortes.
 
Ich hoffe, die Antwort ist nicht blöd, aber kann man dass nicht mit einer Mitgliedschaft in Vereinen usw. vergleichen? Sportverein, Alpenverein, Abonnement, das alles hat logischer Weise eine Kündigungsfrist, weil der „Verkäufer “ finanzielle Planungssicherheit braucht. Übrigens bin ich einigermaßen schockiert, was der Schüler da treibt! Das ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch unverschämt... War denn von vornherein klar, dass diese Kündigungsfrist besteht?
 
Lieber teacher,

vielleicht schreibst du deinen Beitrag auch in diesem Forum www.freie-musiklehrer.de • Foren-Übersicht . Da kennen sich einige sehr gut aus! Bist du rechtsschutzversichert? So wie du es beschreibst, habt ihr beide, also du und dein Schüler, einen schriftlichen Vertrag ausgehandelt, der durch beiderseitige Unterschriften natürlich gültig ist. Leider schützt das nicht vor einem Vertragsbruch, wie man in diesem traurigen Fall sieht. Im Zweifelsfall geht das dann über die Gerichte, was besonders für den anstrengend und nachteilig ist, der keine Rechtsschutzversicherung besitzt. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass der Schüler da Erfolg hat - du müsstest schon deine Pflicht als Lehrer so vernachlässigt haben, dass eine fristlose Kündigung angemessen wäre und das ist hier wohl nicht der Fall.

Was ein Mist und ein wahres Trauerspiel!

Liebe Grüße und viel Glück!

chiarina

P.S.: Begründung wäre für mich, dass du eine Dienstleistung anbietest, die der Kunde, in diesem Fall dein Schüler, wünscht und in Anspruch nimmt. Diese Dienstleistung wird im Falle von Klavierunterricht regelmäßig und langfristig vom Lehrer geleistet und bedarf deshalb eines Vertrags, in dem die Bedingungen, unter denen die Dienstleistung gewährt wird (Regelungen im Krankheitsfall, bei Urlaub, Absagen .......) im beiderseitigen Einverständnis formuliert und unterschrieben werden. Dieser Vertrag ist im beiderseitigen Interesse, weil er mögliche konfliktträchtige Situationen von vorneherein regelt und die Bedingungen, unter denen die Dienstleistung gewährt wird, transparent macht.

ABER: ich bin ja kein Anwalt und daher ist meine Begründung nur laienhaft. Ich würde entsprechende Fälle googeln, evtl. auch bei anderen Dienstleistungsverträgen. In dem anderen Forum kann man dir wahrscheinlich besser helfen.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Teacher!

Ich finde nicht, dass Du es nötig hast Deine Verträge rechtfertigen zu müssen, und dafür Formulierungen suchst.

Prinzipiell ist es ja so, dass auch mündlich Ausgemachtes (wobei hier die Beweisführung vor Gericht schwierig ist) bereits ein Vertrag ist, und, dass die Ausübung eines jeden Berufes nur mit Verträgen möglich ist.

Das Problem ist nur, dass es auf der Welt leider viele Menschen gibt, die nicht "Paktfähig" sind und somit das Zusammenleben schwieriger machen. Mit Menschen wo der Handschlag zählt hat man sowieso keine Probleme. Bei den "nicht Paktfähigen" helfen auch die besten Verträge nichts, um Reibungsfrei miteinander zu existieren.

Folgende Tips hätte ich für Dich (hoffe, dass sie helfen):

1. Schaue nach, ob es vielleicht Musterverträge von deiner Berufsvertretung gibt!

2. Falls nicht: erarbeite einen Vertrag mit Deinen ABG´s mit einem Juristen! (Die können das besser als Klavierlehrer)

3. Versuche mit dem Schüler einen Vergleich außerhalb des Gerichts zu finden. (zB. Hälfte der Vertragssumme, Übernahme des Vertrags durch einen anderen Schüler,...) -> müßte auch für einen seriösen Anwalt eine Lösung sein.


LG Klavierlehrer Stefan Schwager Wien
 
Kennt jemand eine gute Ausformulierung, warum Klavierlehrer mit Verträgen arbeiten müssen und sollten?

Nein, kenn ich nicht. Aber wie in einem anderen Faden zu dem Thema, kenne ich gute Gründe, wieso man das lassen sollte. Wenn kein Vertrauensverhältnis mehr besteht (und das ist definitiv der Fall, wenn sich der Schüler genötigt sieht, sie per Anwalt gegen den Knebelvertrag (ja, wich verwende wieder dieses Wort!) zu wehren genötigt sieht, dann sehe ich keinen Sinn darin, ein Fortbestehen des Unterrichtsverhältnisses durchzusetzen.

Leute, wollt Ihr gutes Klavierspiel vermitteln und damit überzeugen (und Geld verdienen) oder wollt Ihr euren Lebensunterhalt vor Gericht erstreiten?

Was die Verbindlichkeit und Druchsetzbarkeit der Kündigunsfristen angeht, würde ich empfehlen, mal BGB §626 und §627 zu lesen. Ich bin kein Jurist und weiß nicht, in welchen Fällen, dies genau einschlägig ist, ich würde ja schon sagen, daß es sich bei Klavierunterricht generell um "Dienste höherer Art zu leisten hat, die auf Grund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen" handelt, hätte aber beim besten Willen keinen Bock, mich vor Gericht darüber zu streiten.
 
Ich hoffe, die Antwort ist nicht blöd, aber kann man dass nicht mit einer Mitgliedschaft in Vereinen usw. vergleichen?
Ich denke nicht. Bei einer Mitgliedschaft wird ja kein Dienstverhältnis begründet, sonern eine Teilhabe am Verein. Man jat ja als vollwertiges Mitglied auch Stimmrecht in allen Angelegenheiten des Vereins.
Abonnement, das alles hat logischer Weise eine Kündigungsfrist,
Diese Abos, wo man irgendwo versehentlich falsch geklickt hat und -wenn man sich nicht wehrt- ein halbjähriges Abo für 30 Klingeltöne a 0,99€ pro Monat oder so ähnlich an der Backe hat? Klar, diese Gau^H^Heschäftsleute brauchen auch Planungssicherheit. Wenn Ihr Klavierlehrer Euch damit vergleichen wollt, ... .
 
Vielen Dank für die guten Ansätze und Erklärungen.
Auch habe ich das Thema in dem oben genannten Forum vorgetragen.

Was die Verbindlichkeit und Druchsetzbarkeit der Kündigunsfristen angeht, würde ich empfehlen, mal BGB §626 und §627 zu lesen. Ich bin kein Jurist und weiß nicht, in welchen Fällen, dies genau einschlägig ist, ich würde ja schon sagen, daß es sich bei Klavierunterricht generell um "Dienste höherer Art zu leisten hat, die auf Grund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen" handelt, hätte aber beim besten Willen keinen Bock, mich vor Gericht darüber zu streiten.
Der § 627 BGB trifft nicht zu, da dies nur für andere Berufsgruppen gilt z.B.: Anwälte
Der § 626 BGB liegt im obigen Fall auch nicht vor. (schon geprüft)

Leute, wollt Ihr gutes Klavierspiel vermitteln und damit überzeugen (und Geld verdienen) oder wollt Ihr euren Lebensunterhalt vor Gericht erstreiten?

Wenn du meinst.:confused: Wenn du 2 Familien mit jeweils 5 Schüler (=10) hast, diese 2 Familien meinen von heute auf morgen keinen Unterricht mehr zu wollen, dann hast du einfach 10 Schüler weniger. Wenn man die Euro-Krise mit einem dicken Geldbeutel bewältigen kann kein Problem, aber wenn nicht.....?:roll:

Gleiches Beispiel: Tierarzt!!
Ein Tierarzt hat bei unserem Hund Untersuchungen von ca. 1000 Euro durchgeführt nur um mir zu sagen, dass er nicht weiss, was der Hund hat.
Widerspruch hat nicht gefruchtet. Das Inkasso-Büro treibt mittlerweile die Kosten ein.
So viel zum Thema Dienstleistung.

mfg Euer Teacher
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Der § 627 BGB trifft nicht zu, da dies nur für andere Berufsgruppen gilt z.B.: Anwälte

Wie gesagt, ich bin kein Jurist und ich weiß nicht, wie genau Juristen diese Paragraphen auszulegen pflegen. Jedenfalls steht im Gesetztestexten nichts von "Anwälten" sondern lediglich "Dienste höherer Art zu leisten hat, die auf Grund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen", wo Klavierunterricht für mich definitiv dazugehört.

Der § 626 BGB liegt im obigen Fall auch nicht vor. (schon geprüft)
Und mit welcher Begründung will sein Anwalt dann die außerordentlicher Kündigung durchsetzen?

Wenn du meinst.:confused: Wenn du 2 Familien mit jeweils 5 Schüler (=10) hast, diese 2 Familien meinen von heute auf morgen keinen Unterricht mehr zu wollen, dann hast du einfach 10 Schüler weniger. Wenn man die Euro-Krise mit einem dicken Geldbeutel bewältigen kann kein Problem, aber wenn nicht.....?:roll:

Ja, so ist das, wenn man von nur wenigen Kunden abhängt. Jeder muß halt sehen, wo er bleibt. Vielleicht auch Dein Schüler!

Gleiches Beispiel: Tierarzt!!
Ein Tierarzt hat bei unserem Hund Untersuchungen von ca. 1000 Euro durchgeführt nur um mir zu sagen, dass er nicht weiss, was der Hund hat.
Widerspruch hat nicht gefruchtet. Das Inkasso-Büro treibt mittlerweile die Kosten ein.
So viel zum Thema Dienstleistung.

Versuch' doch einfach mal folgendes: Versuch' Dich mal in die Haut Deines Veterinärs zu versetzen, der sich möglicherweise garade in irgendeinm Vetrinärsforum über diese unmöglichen Klientel mit den ungepflegten Ködern ärgert, wegen deren Zhlungsunwilligkeit er sich jetzt mit Inkassoverfahren rumschlagen muß um an sein wohlverdientes Honorar sowie Enteglt für seine Auslagen zu kommen. Ich weiß, das fällt nicht leicht, im Gegensatz zu den armen Klavierlehrern sind die Tierärzte ja suuuper reich und so. Aber falls es Dir gelungen ist, bis hierhin zu folgen: Versuche Dich jetzt mal in die Lage Deines Schülers zu versetzen.
 
Wenn kein Vertrauensverhältnis mehr besteht (und das ist definitiv der Fall, wenn sich der Schüler genötigt sieht, sie per Anwalt gegen den Knebelvertrag (ja, wich verwende wieder dieses Wort!) zu wehren genötigt sieht, dann sehe ich keinen Sinn darin, ein Fortbestehen des Unterrichtsverhältnisses durchzusetzen.
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ich würde ja schon sagen, daß es sich bei Klavierunterricht generell um "Dienste höherer Art zu leisten hat, die auf Grund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen" handelt, hätte aber beim besten Willen keinen Bock, mich vor Gericht darüber zu streiten.

Ich halte nichts davon, in finanziellen Dingen auf Vertrauen zu setzen. Geradezu fahrlässig würde ich es finden, wenn ich eine Familie von meinem Gehalt ernähren müsste.

Liebe Grüße

chiarina
 
Wie gesagt, ich bin kein Jurist und ich weiß nicht, wie genau Juristen diese Paragraphen auszulegen pflegen. Jedenfalls steht im Gesetztestexten nichts von "Anwälten" sondern lediglich "Dienste höherer Art zu leisten hat, die auf Grund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen", wo Klavierunterricht für mich definitiv dazugehört.

Dienste höherer Art gehören in den Bereich Anwälte o. ä.

Klavierunterricht gehört definitv nicht dazu. Den Link dazu finde ich immo nicht.

Der Tierarzt verdient deswegen so viel, weil er so sinnlose Untersuchungen macht.

Versuche Dich jetzt mal in die Lage Deines Schülers zu versetzen.

Bei dem Schüler handelt es sich nicht um einen armen.
Erfahrungsgemäß halten sich diejenigen, die wenig Geld haben, brav an die Kündigungsfristen.
Die reicheren Schüler kämpfen mit Anwälten.

Ist eigentlich nicht das Thema (siehe oben).

mfg
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:

Teacher, ich entnehme Deiner Fragestellung, dass der Gegner daruf abzielt, die Rechtmäßigkeit eines Vertrages per se anzuzweifeln. Das ist m.E. pure Einschüchterung bzw. Vernebelung und ich würde mich diesbezüglich locker zurücklehnen. Es genügt, anhand von Berufsverbänden etc. aufzuzegen, dass dies Usus ist und "keine unlautere Bauernfängerei". Gleiches gilt für die Kündigungsfristen.

Was aber wichtig ist: Es gibt Anwälte, die schießen so scharf und machen so viel Nebel und Nebenkriegsschauplätze auf, dass manche Richter tatsächlich einknicken. Geh bei dem Streitwert nicht davon aus, dass Du es mit einer hochkarätigen Kammer zu tun hast. Was Du brauchst, ist ein Anwalt, der knallhart zurückschlägt und diese Vernebelungen nicht zulässt...

...schreibt ein "gebranntes Kind"... ;-)
 
fisherman,
bisher habe ich alle (bin schon länger in dem Geschäft) Gerichtsstreitigkeiten auch ohne Anwalt gewonnen. Aber wenn mir so ein Anwalt auf den Keks geht, nach dem Motto, jetzt droh ich mal mit Schadenersatzklage, dann werde ich mir dann doch einen Anwalt nehmen, schon allein deswegen, um die Kosten der Gegenseite "klar" zu machen. Bisher habe ich bewusst die Kosten niedrig gehalten und meine Klageschriften selber verfasst (eigentlich weil mein Anwalt kaum Zeit hat.).

mfg
 
Der Tierarzt verdient deswegen so viel, weil er so sinnlose Untersuchungen macht
Verstehe ich das richtig: Du hast beim Tierarzt eine Leistung empfangen, willst aber nicht bezahlen? Obwohl Ihr einen Vertrag habt (egal ob schriftlich oder nicht)?
Und nun machst Du Stress, weil Dein Schüler nicht mehr für eine Leistung bezahlen will, die er auch nicht mehr empfängt? Auch, obwohl Ihr einen Vertrag habt?
Geht´s noch?
Zur Erinnerung:
Du bezahlst beim Tierarzt nicht die Diagnose sondern die Diagnosefindung. Wenn Du der Meinung bist, die Diagnosemethoden waren für den Befund bzw. den Verdacht nicht angemessen ist der richtige Weg über die Tierärztekammer und nicht über die Zahlungsverweigerung.
Du bist zum Tierarzt um Dein Tier untersuchen zu lassen und das ist erfolgt also hast Du auch zu bezahlen. Ob Dir der Befund passt oder nicht ist unerheblich.
btw: Dass Tierärzte viel verdienen ist eine Mär.
Und noch was: wenn Dein Anwalt keine Zeit hat Dich anständig zu vertreten such Dir einen anderen. Oder bezahlst Du bei dem auch nicht?
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
megahoshi,
machst wohl zur Zeit ne harte Eierdiät?
 
megahosi
wow wow, da spricht die Inquisitation.

Vermische nicht eines mit dem anderen.

Der TA hat die Untersuchungen gemacht ohne zu sagen wie viel das kostet.

Das ist doch wohl das mindeste.
Da laufen schon einige Prozesse gegen den Herren.


Und noch was: wenn Dein Anwalt keine Zeit hat Dich anständig zu vertreten such Dir einen anderen. Oder bezahlst Du bei dem auch nicht?
Du bist ganz schön frech und vorlaut.
Hast du auch was sinnvolles zum Thema beizutragen oder nur deine nutzlosen Kommentare?
 
Nein, kenn ich nicht. Aber wie in einem anderen Faden zu dem Thema, kenne ich gute Gründe, wieso man das lassen sollte. Wenn kein Vertrauensverhältnis mehr besteht (und das ist definitiv der Fall, wenn sich der Schüler genötigt sieht, sie per Anwalt gegen den Knebelvertrag (ja, wich verwende wieder dieses Wort!) zu wehren genötigt sieht, dann sehe ich keinen Sinn darin, ein Fortbestehen des Unterrichtsverhältnisses durchzusetzen.

Leute, wollt Ihr gutes Klavierspiel vermitteln und damit überzeugen (und Geld verdienen) oder wollt Ihr euren Lebensunterhalt vor Gericht erstreiten?
Also ich möchte mit Klavierunterricht Geld verdienen, schließlich ist / wird das mein Beruf, ich bin keine Kuscheltante, die ein paar Millionen auf dem Konto hat und sich zum Spaß mit Schülern die Zeit vertreibt... Warum soll ein Vertrag unangebracht sein? Ich finde eher, dass ein Vertrag das Vertrauensverhältnis verstärken kann, wenn ihn beide unterschreiben. Denn dann fühlt man sich im Fall des Falles nicht "verpflichtet", wegen des auch so guten Verhältnisses auf eigentliche Abmachungen zu verzichten, weil man sich ja so lieb hat.
Mit der "Dienstleistung" an sich hat das überhaupt nichts zu tun. Ob ich Klavier oder Mathe unterrichte oder Leuten die Fußnägel lackiere - ich habe ein Leben, das bezahlt werden muss, u.U. ein Instrument, Auto, Haus, das abbezahlt werden muss, Kinder, die Geld brauchen, und dafür brauche ich Sicherheit, und die bekomme ich durch Verträge.

Wenn ich das höre "aber ihr seid doch Musiker, das ist ja was ganz anderes, ihr liebt euren Beruf doch, das ist doch so etwas ganz sensibles ------ deshalb muss ich auch nicht so viel bezahlen " - kann ich mich echt aufregen... Auch wenn du das vermutlich nicht gemeint hast...
Diese Abos, wo man irgendwo versehentlich falsch geklickt hat und -wenn man sich nicht wehrt- ein halbjähriges Abo für 30 Klingeltöne a 0,99€ pro Monat oder so ähnlich an der Backe hat? Klar, diese Gau^H^Heschäftsleute brauchen auch Planungssicherheit. Wenn Ihr Klavierlehrer Euch damit vergleichen wollt, ... .
Ich meinte eher so etwas wie Zeitschriftenabos. Da ist auch klar - einmal im Jahr /... sonst wie kann gekündigt werden, uns sonst eben nicht.

Gleiches Beispiel: Tierarzt!!
Ein Tierarzt hat bei unserem Hund Untersuchungen von ca. 1000 Euro durchgeführt nur um mir zu sagen, dass er nicht weiss, was der Hund hat.
Widerspruch hat nicht gefruchtet. Das Inkasso-Büro treibt mittlerweile die Kosten ein.
Deine Empörung leuchtet mir nur insofern ein, als dass der Arzt die Ursache nicht gefunden hat. Dass er aber für die Suche bezahlt werden will (deren Ergebnisse möglicherweise andere Ärzte zur Diagnose führen und die sie sonst ebenfalls durchgefhrt hätten), ist doch selbstverständlich, oder?

EDIT: Sehe erst jetzt deinen Kommentar zu der Sache -- nicht zu sagen, was für Kosten entstehen und dann eine Rechnung zu schreiben, ist in der Tat unfein. Das hätte man besser kommunizieren müssen, um die Entscheidung über Durchführung oder Unterlassen der teuren Behandlung dem "Kunden" zu überlassen.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Teacher, genau deswegen, habe ich geraten, den RICHTIGEN Anwalt zu suchen. Ansonsten halte ich es ebenso wie Du - bzw. "schreibe manches ab", bevor ich mir die Nerven raube lasse - da ist Geld billiger
 
Verstehe ich das richtig: Du hast beim Tierarzt eine Leistung empfangen, willst aber nicht bezahlen? Obwohl Ihr einen Vertrag habt (egal ob schriftlich oder nicht)?
Und nun machst Du Stress, weil Dein Schüler nicht mehr für eine Leistung bezahlen will, die er auch nicht mehr empfängt? Auch, obwohl Ihr einen Vertrag habt?
Geht´s noch?
Zur Erinnerung:
Du bezahlst beim Tierarzt nicht die Diagnose sondern die Diagnosefindung. Wenn Du der Meinung bist, die Diagnosemethoden waren für den Befund bzw. den Verdacht nicht angemessen ist der richtige Weg über die Tierärztekammer und nicht über die Zahlungsverweigerung.
Du bist zum Tierarzt um Dein Tier untersuchen zu lassen und das ist erfolgt also hast Du auch zu bezahlen. Ob Dir der Befund passt oder nicht ist unerheblich.
btw: Dass Tierärzte viel verdienen ist eine Mär.
Und noch was: wenn Dein Anwalt keine Zeit hat Dich anständig zu vertreten such Dir einen anderen. Oder bezahlst Du bei dem auch nicht?
Von der Parallele hierzu wissen u.a. Handwerker ein Lied zu singen: Die in Auftrag gegebenen Arbeiten sind ausgeführt - und der Kunde verweigert die fällige Bezahlung mit der Behauptung, die Arbeiten seien nicht sorgfältig genug ausgeführt worden. Die Dienstleistungen eines Musiklehrers könnte man genauso aus individuellen Geschmacksgründen als qualitativ miserabel bezeichnen und daraufhin die Zahlung verweigern. Denn wer will objektiv festlegen, was guter Musikunterricht ist und was nicht? Wenn der Klavierlehrer mit der Zielvorstellung ausgesucht wird, am Ende der pianistischen Ausbildung die Aufnahmeprüfung an der Musikhochschule XY zu bestehen, dürfte es bei Nichtbestehen derselben sicherlich auch keine Geld-zurück-Garantie geben, da die Gründe für den Misserfolg ja nicht auf Fehlleistungen des Lehrers zurückzuführen sein müssen.

Auf das Beispiel mit dem Tierarzt könnte man in diesem Sinne die Gegenfrage stellen: Wer entscheidet, ob die Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sinnlos sind? Ein unabhängiger tiermedizinischer Gutachter, der ganz neutral fachliche Inkompetenz und Täuschungswillen des Tierarztes entlarven würde? Oder ein Fachkollege, der den zusätzlichen Auftrag seinerseits gerne an Land ziehen würde? Oder ein mit dem Behandlungsergebnis unzufriedener Kunde, der den Sachverhalt als veterinärmedizinischer Laie beurteilt? Dabei stelle ich diese Gegenfrage ganz im allgemeinen Sinne und nicht auf @teachers Fallbeispiel bezogen.

Grundsätzlich ist die Schriftform für Vereinbarungen zur Gestaltung von Unterrichtsverhältnissen sehr zu empfehlen: Erfahrungsgemäß gehören nicht nur erfreuliche Erlebnisse und Erfahrungen dazu, wenn es um das Erlernen eines Musikinstruments geht. Frustrationstoleranz gehört auf beiden Seiten dazu - bei verbindlichen Vertragsregelungen mit definierten Kündigungsfristen schmeißt man die Brocken sicherlich nicht ganz so schnell wieder hin, wobei man sich natürlich der Realität stellen muss, wenn keine nennenswerten Erfolgsaussichten mehr bestehen. Aber absolute Sicherheit gibt es auch da nicht, wo die Rechtslage an sich klar ist. Wenn es zu Unstimmigkeiten kommt, muss man sich im Einzelfall fragen, wie groß die zu erwartenden Verluste und Zahlungsausfälle sind - und ob man Geld, Zeit, Tatkraft und Nervenstärke investieren will, um die (eher kleinen) Außenstände einzutreiben oder gar einzuklagen. Die zur Bewältigung solcher unerfreulichen Ereignisse notwendige Energie seitens der Lehrkraft steht schnell mal nicht mehr zur Verfügung, wenn es um die in die Zukunft gerichtete Aktivitäten geht: Möchte man lieber Mahnschreiben formulieren oder in der gleichen Zeit neue Schüler akquirieren, die wirklich begabt und leistungsbereit sind? Diese Frage muss man sich in der jeweiligen Situation immer stellen und abwägen, was sinnvoller ist,

meint Rheinkultur
 
Laut Vertrag gibt es Kündigungsfristen ( 3 Mal im Jahr).

Das liest sich für mich schon wie ein Knebelvertrag, den ich niemals unterschrieben hätte. Die Klavierlehrer mit denen ich zu tun hatte, haben im Vertrag stehen " Kündigung ist jederzeit zum Ende des Monats möglich". Selbst in gewöhnlichen Arbeitsverhältnissen sind heute 6 Wochen zum Monatsende normale Kündigungsfristen.

BTW: Ich habe fast fünf Jahrzehnte auf dem Buckel und musste noch NIE irgendetwas vor Gericht erstreiten...!

Gruss Volker
 

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