PIANISTIN Jin Ju

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Es sind keine weiteren Antworten möglich.
... bekommen die User, die sich hier gerade intensiv mit dem Thema auseinandersetzen, bildliche Assoziationen, die wirklich schrecklich sind.

Ich weiß nicht, ob Du das mit eingeschlossen hast, chiarina, aber möglicherweise meinst Du auch Betroffene, die mitlesen. Der folgende Link kann als Einstieg in die ganze Thematik dienen: Schlüsselreiz. Ich muß aber der Fairness halber warnen: sich mit dieser Thematik zu befassen, kann sehr aufwühlend sein, und man sollte ein einigermaßen stabiles seelisches Gleichgewicht haben. Und selbst dann wird man sich wahrscheinlich irgendwann wiederfinden, und Tränen weinen, die andere nie weinen konnten.

Das muß sich im Grunde keiner geben - aber wie chiarina schon gesagt hat: das Schweigen brechen (und zwar egal, was der Preis dafür ist) - darum wird niemand herumkommen. Da sehe ich keinen Ausweg.

Gruß, Dreiklang

P.S. Destenay, dazu äußere ich mich vielleicht ein anderes mal. Und rolf: danke.
 
Schlechter Tag - Rudolf Borchardt - Auszug

Wir lachten laut am Tage;
Wir winkten uns und sahn uns an -
Was ward mir angetan?​
Nun, nachts, im Innren, fühl ich ein Klage,


Und ein Klage spürst du,
Spürst sie so sehr, und sagst sie nicht!
Aufhebend Dein Gesicht,​
Mit jeder Hand an Deine Augen rührst du.


Es ist nicht aufgeschrieben
Gebot, doch haben wirs gefehlt:
Wir haben nichts beseelt,​
Was eine Seele will, weil wir uns lieben,-


Wir sprachen viel zu lange,
Oh wohl! Wir spotteten zu laut.
Mit all dem eitlen Klange,​
Oh sprich, was haben wir uns anvertraut?


Und war uns denn nicht klarer,
Als einer wir dem andern sind,
Am Wege jedes Kind?​
Wohl ärmer, aber wieviel wunderbarer!​
 
Mal eine Frage die noch weiter vom Thema wegführt, die aber wichtig ist und auf die ich seit Jahren keine Antwort Finde. Ich habe gelernt wer Missbrauch öffentlich macht und es nicht beweisen kann, macht sich Strafbar, gleichzeitig muss man Missbrauch anzeigen - Wie geht das auf? Und wie ist es bei Missbrauch der verjährt ist? Sind die Betroffenen nicht durchs Gesetz zum Schweigen verdammt? Beweisen ist schliesslich unmöglich.
 
Mal eine Frage die noch weiter vom Thema wegführt, die aber wichtig ist und auf die ich seit Jahren keine Antwort Finde. Ich habe gelernt wer Missbrauch öffentlich macht und es nicht beweisen kann, macht sich Strafbar,
Wo hast Du das denn gelernt? Der einzige Paragraph im StGB, der mir in diesem Zusammenhang einfällt (nicht dass ich alle kenne würde) wäre §187 (Verleumdung). Da geht es aber um "wider besseres Wissen" "unwahre Tatsache behauptet". Man setzt sich eventuell der Gefahr aus, dass die unbewiesene Behauptung als unwahre Tatsache, die wieder besseres Wissen behauptet wurde, dargestellt wird. Aber das müsste ja auch erstmal bewiesen oder zumindest dem Gericht glaubhaft dargelegt werden. Wenn die Behauptung wahr ist dürfte sie unabhängig von der Beweisbarkeit nicht strafbar sein.

gleichzeitig muss man Missbrauch anzeigen - Wie geht das auf?
Ich meine oben gelesen zu haben, dass dies in Österreich gilt, nicht in Deutschland.

Und wie ist es bei Missbrauch der verjährt ist? Sind die Betroffenen nicht durchs Gesetz zum Schweigen verdammt? Beweisen ist schliesslich unmöglich.
Wohl eher nicht. Es besteht wohl lediglich die Gefahr -entgegen der tatsächlichen Wahrheit- Verleumdung vorgeworfen zu bekommen.

liebe Grüße.
 
Ich glaube, PP hatte geschrieben, dass Missbrauch meldepflichtig, aber nicht anzeigepflichtig in Österreich ist. Wie es in Deutschlang geregelt ist, weiß ich leider auch nicht. Anzeigepflichtig ist es ganz sicher nicht, denn es steht ja immer das Wohle des Kindes im Vordergrund.

Von meiner Freundin weiß ich, dass das Jugendamt und auch Organisationen wie Wildwasser immer zur Ruhe mahnen. Kein Aktionismus, keine Panik, wenn man einen Verdacht hat. Als Kindergarten/Schule o.ä. kann man sich dann wohl auch anonym beim Jugendamt beraten lassen. Wahrscheinlich auch als Privatperson. Oder sich eben an entsprechende Organisationen wie Wildwasser wenden.

Als Privatperson würde ich dies auf jeden Fall tun! Mir Hilfe holen von Leuten, die sich damit auskennen und auf keinen Fall die Sache selber in die Hand nehmen. Rechtlich ist man damit sicher auf der richtigen Seite und ethisch auch.

Vielleicht weiß ja Nuri oder jemand anderes mehr.

Liebe Grüße

chiarina
 
Die Entwicklung dieses Threads zeigt eines jedenfalls ganz deutlich:

Die vorgestellte Pianistin ist einfach nicht weiter interessant, sonst hätten sich neben der offtopic-Diskussion auch zu ihr weitere nennenswerte Äußerungen ergeben.

Sie spielt gut, ja; aber sie ragt weder in positiver noch in negativer Hinsicht erwähnenswert aus der Masse der Hunderten, ja Tausenden sehr guten Klassikpianisten, die die immergleichen virtuosen Stücke sehr gut spielen können, heraus.

Ist das eine persönliche Bekannte von Dir, Destenay, oder warum gibst Du ausgerechnet ihr hier solchen Raum?

LG,
Hasenbein
 
Nein ist sie nicht, aber deine Meinung ist fuer mich sehr interessant, Danke.
Hoffe das noch mehr kommt

Cordialement

Destenay
 
Mal eine Frage die noch weiter vom Thema wegführt, die aber wichtig ist und auf die ich seit Jahren keine Antwort Finde. ...

Danke, chiarina, für den guten Tip: wildwasser.de. Ich hab mir deren Seite angeschaut, und es gibt dort wirklich alles was nützlich und hilfreich ist: Addressen, die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme über ein Formular (es braucht nur eine e-mail Addresse für die Antwort), auch ein Forum...

Ich würde meine Fragen einfach dort stellen (vielleicht über dieses hmtl-Formular). Dann bekommst Du bestimmt kompetente Antwort. Und die "Jahre der Suche nach Antworten" könnten sehr schnell der Vergangenheit angehören.

Schönen Gruß, Dreiklang
 

Ich verstehe schon diejenigen, die das hier getrennt haben wollen. Aber vielleicht ist es genauso bei Missbrauch - er entsteht vor unserer Nase, wo wir ihn gar nicht haben wollen - und dann zu handeln und hinzuschauen, wo es gerade passiert, ist unsere Aufgabe.

Gerade dieses Hinschauen und Handeln wird viel zu selten praktiziert.
Wie eine Kinderseele sich im schlimmsten Fall sogar aufspaltet, um zu überleben, weil niemand da ist, der hilft, zeigt dieser Film.
 
unmaßgebliche Gedanken

Merkwürdig, dieser Thread ...

da spielt eine chinesische Pianistin vor dem Oberhaupt der katholischen Kirche und wird deswegen im Forum der Kumpanei mit einem "Kinderschänder" bezichtigt. Die Pianistin ist damit in Augen der tugendhaften Forumswächter aus dem Rennen, gleichsam Clavio-disqualifiziert.

Der Begriff "Kinderschänder" ist in hohem Maße verleumderisch und ehrenrührig, man sollte ihn nicht leichtfertig und ohne Beweise in den Mund nehmen. Ich behaupte ja auch nicht, daß die hier vertretenen Klavierlehrer sich der Kinderschänderei und des Mißbrauchs an Anbefohlenen schuldig machen (oder tun sie es etwa doch?).

Das klischeehafte Feindbild "katholische Kirche" und "Benedikt XVI." belustigt mich da fast schon wieder. Woher diese Haßtiraden? Wenn Euer Thema wirklich der sexuelle Mißbrauch wäre, warum veschwendet ihr keinen Gedanken an die Vorfälle in der Odenwaldschule? Ist sexueller Mißbrauch harmloser, wenn er unter dem Etikett (linksliberaler) "Reformpädagogik" begangen wird? Natürlich wird die Institution "Katholische Kirche" durch das Fehlverhalten Einzelner diskreditiert. Und daß man glaubte, die Dinge "intern regeln" (vulgo: unter den Tisch kehren) zu können, wirft kein gutes Licht auf die Verantwortlichen. Aber gibt es Derartiges nicht in jeder Institution, in jedem Verein?

Es ist leicht, auf die Kirche zu schimpfen, weil sie oft genug an ihren eigenen moralischen Ansprüchen scheitert. Da haben es Menschheitsbeglücker wie Stalin, Mao Pol Pot (und in kleindeutschem Stil E. Honecker) einfacher, weil ihre Blutspur nur Kollateralschäden auf dem Weg zu einer besseren "sozialistischen" Welt sind - frei nach dem Motto: Wenn ich keine moralischen Maßstäbe habe, kann man mir auch nicht vorhalten, daß ich gegen sie verstoße.

Rührt daher der Haß? Weil die Kirche trotz der Fehlbarkeit ihrer Mitglieder ihre moralischen Ansprüche nicht preisgibt?

Wer Angst vor der Kumpanei mit der Kirche hat (oder gar unter Weihwasser-Allergie leidet), der möge bitteschön auch so konsequent sein und auf deren kulturelle und bequeme "Errungenschaften" verzichten, angefangen bei den arbeitsfreien Sonn- und kirchlichen Feiertagen bis hin zu den erbaulichen Kirchenkonzerten mit Mozart-Requiem und "Missa solemnis"

Was mir noch zu Kumpanei einfällt: Horowitz, der am liebsten sonntagnachmittags im Weißen Haus vor amerikanischen Präsidenten zu konzertieren pflegte. (Aber die Literaten waren auch nicht besser. Ich brauche da nur an Brecht zu denken und seine Kotaus vor Stalin.)

In diesem Sinne: weiterhin fröhliches Debattieren. Und pflegt Eure Feindbilder, auf daß sie Euch möglichst lange erhalten bleiben mögen.

ojott
 
Ihr Lieben,

Ich glaube, PP hatte geschrieben, dass Missbrauch meldepflichtig, aber nicht anzeigepflichtig in Österreich ist. Wie es in Deutschlang geregelt ist, weiß ich leider auch nicht. Anzeigepflichtig ist es ganz sicher nicht, denn es steht ja immer das Wohle des Kindes im Vordergrund.

Eine Trennung von Anzeigepflicht und Meldepflicht ist dem deutschen Strafrecht fremd. (Und ich kann mir ehrlich gesagt auch kaum vorstellen, dass es derartiges in Österreich gibt. PianoPuppy, worin liegt denn der Unterschied zwischen einer Meldung und einer Anzeige, wenn es sich in Österreich – wie du selbst schreibst – um ein Offizialdelikt handelt?)

Anzeigepflichtig ist es ganz sicher nicht

Im deutschen Recht gibt es keine Rechtspflicht, einen Kindesmissbrauch anzuzeigen bzw. zu melden.

(Eine moralische Pflicht aber wohl schon, oder? Wie kann man hier wissend schweigen und hernach je wieder in den Spiegel schauen?)

Chiarina, ich weiß nicht, ob du in diesem Zusammenhang die Strafanzeige als Voraussetzung für die Strafverfolgung ansiehst. Dem ist nicht so. Ein sexueller Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen wird strafrechtlich nicht nur verfolgt, wenn jemand Anzeige erstattet. Es handelt sich bei fast allen Delikten in diesem Bereich um sogenannte Offizialdelikte. Bei einem Offizialdelikt wird die Straftat – sofern sie bekannt wird oder ein entsprechender Verdacht entsteht - von Amts wegen verfolgt, also auch dann, wenn niemand Strafanzeige erstattet und einen Strafantrag stellt, sogar dann, wenn das Opfer auf ein Strafverfahren lieber verzichten möchte.

Bei einem Hausfriedensbruch oder einer Beleidigung – das sind sogenannte Antragsdelikte – kann der Geschädigte sagen: „Schwamm drüber. / Wir haben uns so geeinigt. / Nach der ganzen Aufregung will ich nicht auch noch ein gerichtliches Verfahren./ Scheiß der Hund drauf.“ Bei einem Mord beispielsweise geht das nicht. Beim sexuellen Missbrauch von Kindern auch nicht. Und das ist gut, so wie es ist.

Anzeigepflichtig ist es ganz sicher nicht, denn es steht ja immer das Wohle des Kindes im Vordergrund.

Meinst du damit, bei einem sexuellen Missbrauch könne es unter Umständen angebracht sein, im Hinblick auf das Kind, die Strafverfolgung zu unterlassen? Das wäre nicht sehr gut. Die Rechtsordnung lässt dafür keinen Raum, und das wird hoffentlich auch so bleiben.

Staatliches Strafen soll unter anderem generalpräventive Wirkung entfalten, d.h. insbesondere abschrecken. Inwieweit das tatsächlich funktioniert mag dahingestellt bleiben. Es darf aber nicht sein, dass der Anlagenbetrüger empfindliche Freiheitsstrafen fürchten muss, während der Kinderschänder, dessen Tat das Opfer psychisch-emotional nahezu zerstört, damit rechnen darf, dass es gar nicht zu einem Verfahren kommt. Das würde die falschen Zeichen setzen (sowohl für den Täter als auch für das Opfer).

Man kann auch aus spezialpräventiven (täterbezogenen) Gründen nicht sagen, im Hinblick auf das Kindeswohl unternehme man besser nichts. Ein Kinderschänder ist in der Regel kein Einmaltäter. Es kommt nicht einmal zum sexuellen Missbrauch, sondern 52 / 84 / 139 Mal. Über zwei Jahre hinweg, vier Jahre, sieben Jahre. Und sehr sehr oft ist auch nicht nur ein Kind betroffen. Sofern das Ganze sich im innerfamiliären Bereich vollzieht, kann man auch nicht einfach Familienhelfer/Psychotherapeuten zur Verfügung stellen und hoffen, dass sich die Täter-Opfer-Beziehung wieder reguliert. Das kann nicht funktionieren und wäre im Übrigen für das Kind einfach nur furchtbar.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass es dem Kindeswohl in irgendeiner Form dienen könnte, nichts zu unternehmen. Wie denn sonst soll der Staat helfen, wenn nicht dadurch, dass er dem Kind im Rahmen eines Verfahrens zeigt: "Du bist nicht schuld. Schuld ist der andere. Und wir nehmen das, was dir passiert ist ernst."

Also bitte anzeigen, verdammt noch mal.

Liebe Grüße,
Nuri
 
Merkwürdig, dieser Thread ...

da spielt eine chinesische Pianistin vor dem Oberhaupt der katholischen Kirche und wird deswegen im Forum der Kumpanei mit einem "Kinderschänder" bezichtigt. Die Pianistin ist damit in Augen der tugendhaften Forumswächter aus dem Rennen, gleichsam Clavio-disqualifiziert.

Der Begriff "Kinderschänder" ist in hohem Maße verleumderisch und ehrenrührig, man sollte ihn nicht leichtfertig und ohne Beweise in den Mund nehmen. Ich behaupte ja auch nicht, daß die hier vertretenen Klavierlehrer sich der Kinderschänderei und des Mißbrauchs an Anbefohlenen schuldig machen (oder tun sie es etwa doch?).

Das klischeehafte Feindbild "katholische Kirche" und "Benedikt XVI." belustigt mich da fast schon wieder. Woher diese Haßtiraden? Wenn Euer Thema wirklich der sexuelle Mißbrauch wäre, warum veschwendet ihr keinen Gedanken an die Vorfälle in der Odenwaldschule? Ist sexueller Mißbrauch harmloser, wenn er unter dem Etikett (linksliberaler) "Reformpädagogik" begangen wird? Natürlich wird die Institution "Katholische Kirche" durch das Fehlverhalten Einzelner diskreditiert. Und daß man glaubte, die Dinge "intern regeln" (vulgo: unter den Tisch kehren) zu können, wirft kein gutes Licht auf die Verantwortlichen. Aber gibt es Derartiges nicht in jeder Institution, in jedem Verein?

Es ist leicht, auf die Kirche zu schimpfen, weil sie oft genug an ihren eigenen moralischen Ansprüchen scheitert. Da haben es Menschheitsbeglücker wie Stalin, Mao Pol Pot (und in kleindeutschem Stil E. Honecker) einfacher, weil ihre Blutspur nur Kollateralschäden auf dem Weg zu einer besseren "sozialistischen" Welt sind - frei nach dem Motto: Wenn ich keine moralischen Maßstäbe habe, kann man mir auch nicht vorhalten, daß ich gegen sie verstoße.

Rührt daher der Haß? Weil die Kirche trotz der Fehlbarkeit ihrer Mitglieder ihre moralischen Ansprüche nicht preisgibt?

Wer Angst vor der Kumpanei mit der Kirche hat (oder gar unter Weihwasser-Allergie leidet), der möge bitteschön auch so konsequent sein und auf deren kulturelle und bequeme "Errungenschaften" verzichten, angefangen bei den arbeitsfreien Sonn- und kirchlichen Feiertagen bis hin zu den erbaulichen Kirchenkonzerten mit Mozart-Requiem und "Missa solemnis"

Was mir noch zu Kumpanei einfällt: Horowitz, der am liebsten sonntagnachmittags im Weißen Haus vor amerikanischen Präsidenten zu konzertieren pflegte. (Aber die Literaten waren auch nicht besser. Ich brauche da nur an Brecht zu denken und seine Kotaus vor Stalin.)

In diesem Sinne: weiterhin fröhliches Debattieren. Und pflegt Eure Feindbilder, auf daß sie Euch möglichst lange erhalten bleiben mögen.

ojott


Lieber jaegermeier,

hast du wirklich den Eindruck, hier ginge es um Hasstiraden gegen die katholische Kirche? Findest du nicht, dass hier eine sehr differenzierte und sachlich geführte Diskussion entstanden ist, die aber natürlich aufgrund des Themas auch emotional ist?

Und wenn du genau liest, sind die Odenwaldschule und auch die Familie, in der Missbrauch häufig vorkommt, absolut und sogar häufig genannt worden! Der Fokus war anfangs auf der katholischen Kirche und hat sich dann immer mehr erweitert.

Ich kann meinerseits überhaupt nicht finden, dass hier Feindbilder gehegt und gepflegt worden sind und ich glaube auch, dass Austriacus und Cembalist dies nicht so empfunden haben (wenn doch, bitte melden).

Aber massive Kritik am Umgang der Kirche mit den Missbrauchsfällen der letzten Jahrzehnte, die unter anderem auch ich geübt habe, ist keineswegs gleichbedeutend mit einem Feindbild.

Es wäre nett, du würdest genau lesen! Oder muss ich nochmals alles zitieren?

Liebe Grüße

chiarina

P.S.: Wenn es dir ein Anliegen ist, das Thema "Missbrauch im Klavierunterricht - Grenzen wahren" o.ä. hier zu bringen, habe ich keinesfalls etwas dagegen!
 
Liebe Babette,

Mal eine Frage die noch weiter vom Thema wegführt, die aber wichtig ist und auf die ich seit Jahren keine Antwort Finde. Ich habe gelernt wer Missbrauch öffentlich macht und es nicht beweisen kann, macht sich Strafbar, gleichzeitig muss man Missbrauch anzeigen - Wie geht das auf? Und wie ist es bei Missbrauch der verjährt ist? Sind die Betroffenen nicht durchs Gesetz zum Schweigen verdammt? Beweisen ist schliesslich unmöglich.

oh Mann, warum hast’n nicht gefragt?

Ich versuch mal, es zu erklären, und hoffe, dass es verständlich ankommt:

Missbrauch muss man nicht anzeigen. Aber Missbrauch darf man anzeigen. Und bei letzterem macht man sich auch nicht strafbar.

Du schreibst: „Wer Missbrauch öffentlich macht (…)“
Damit meinst du möglicherweise sowohl die allgemeine Behauptung, jemand habe einen Missbrauch begangen, als auch die Erstattung einer Strafanzeige wegen sexuellen Missbrauchs. Das ist nicht dasselbe und hat unterschiedliche Konsequenzen.

Wenn du vor Dritten behauptest, XY habe ein Kind sexuell missbraucht, und das ist nicht nachweislich wahr (d.h. es lässt sich nicht beweisen, dass dem so ist), dann handelt es sich um eine Üble Nachrede, und eine solche ist strafbar, auch wenn du glaubst oder gar weißt, dass es stimmt.

( @ HoeHue: § 186 StGB, nicht § 187 StGB, und der ist tatsächlich einschlägig. )

In § 186 StGB heißt es:
Zitat von § 186 StGB:
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. .

Trotzdem machst du dich nicht strafbar, wenn du einen sexuellen Missbrauch anzeigst, von dem du überzeugt bist, dass er stattgefunden hat.

Dabei behauptest du zwar auch in Bezug auf einen anderen, nämlich den Täter, gegenüber Dritten (der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft) eine Tatsache (den sexuellen Missbrauch), die geeignet ist, den Täter verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen (aber hallo). Und wenn sich in dem dann folgenden Verfahren der sexuelle Missbrauch nicht erweisen lässt, dann sind tatsächlich alle Tatbestandsmerkmale der Üblen Nachrede erfüllt.

Aber:
Es gibt im Strafrecht sogenannte Rechtfertigungsgründe, d.h. Gründe, bei denen ein Verhalten nicht rechtswidrig ist, obwohl an sich alle Voraussetzungen der Strafrechtsnorm erfüllt sind. (Notwehr zum Beispiel ist ein recht bekannter.)

Hier, bei der Strafanzeige, gibt es einen speziellen Rechtfertigungsgrund, die „Wahrnehmung berechtigter Interessen“, § 193 StGB

Zitat von § 193 StGB:
Wahrnehmung berechtigter Interessen
Tadelnde Urteile über wissenschaftliche, künstlerische oder gewerbliche Leistungen, desgleichen Äußerungen, welche zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht werden, sowie Vorhaltungen und Rügen der Vorgesetzten gegen ihre Untergebenen, dienstliche Anzeigen oder Urteile von seiten eines Beamten und ähnliche Fälle sind nur insofern strafbar, als das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Äußerung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.

Hierzu sagt die Rechtsprechung (ich muss es leider aus dem Kopf zitieren, man sehe mir Ungenauheiten nach), es sei ein berechtigtes Interesse jedes Staatsbürgers, die Rechtsordnung zu verteidigen, indem man einen nach gewissenhaft gebildeter Überzeugung bestehenden Straftatverdacht zur Anzeige bringe.

Das darf man. Was man nicht darf ist: Hinz und Kunz erzählen, der XY habe eine Kind sexuell missbraucht, wenn es sich nicht beweisen lässt. Wobei es sich wohl in vielen Fällen durchaus beweisen lässt, wenn ein Kind sexuell missbraucht wurde. Aber warum gegenüber Dritten unken und nicht Nägel mit Köpfen machen? Das scheint mir sinnvoller.

Und wie ist es bei Missbrauch der verjährt ist? Sind die Betroffenen nicht durchs Gesetz zum Schweigen verdammt? Beweisen ist schliesslich unmöglich.

Wenn so viel Zeit vergangen ist, dann wird das Beweisen tatsächlich schwierig bis unmöglich sein. Bei Sexualdelikten, in denen es außer dem Opfer üblicherweise keine Zeugen gibt, operiert man in der Praxis oft mit psychologischen Glaubwürdigkeitsgutachten. Ich weiß es nicht, aber ich könnte mir vorstellen, nach all der Zeit wird das wahrscheinlich nicht mehr gelingen.

Liebe Grüße,
Nuri
 
In Anbetracht des Verlaufs, den dieser Thread genommen hat, wird wahrscheinlich die arme Pianistin Jin Ju bei der nächsten Internet-Recherche eines unbedarften Konzertveranstalters mit Kindesmißbrauch in Verbindung gebracht. Und das war es dann mit einer hoffnungsvollen Pianistenkarriere - Clavio sei Dank!

ojott
 
In Anbetracht des Verlaufs, den dieser Thread genommen hat, wird wahrscheinlich die arme Pianistin Jin Ju bei der nächsten Internet-Recherche eines unbedarften Konzertveranstalters mit Kindesmißbrauch in Verbindung gebracht. Und das war es dann mit einer hoffnungsvollen Pianistenkarriere - Clavio sei Dank!

ojott

Tja, das ist ein schlimmes Schicksal, wenn man sich ausgerechnet einen Konzertveranstalter ausgesucht hat, der des Lesens nicht mächtig ist.
 
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