Klavierübungszeiten bei 2 Kindern

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Frank

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Hallo zusammen,

im Forum habe ich einige Urteile bezüglich der Übungszeiten gelesen.
Leider keines spezielle für Baden-Württemberg:

Ich habe gelesen, dass man zwischen
8-12 Uhr und dann ab 15-20Uhr üben kann.
Diese Zeiten haben wir immer eingehalten.

Dann habe ich noch gelesen, dass jeder ein Recht hat bis zu 2 Std. zu üben.
Aber zählen diese 2 Stunden pro Wohnung oder pro Person die in der Wohnung leben?


(Selber will ich auch noch ab und zu üben)

Ich habe zwar eine Eigentumswohnung, aber die Mieter unter uns beschweren sich ständig.

Meine große übt 4 mal in der Woche a 40 Minuten
Mein Kleiner 30 Minuten
Ich sporadisch mal eine Stunden (wöchentlich vielleicht 1 bis 2 mal)


Vielen Dank
 
Pro Person, (nein, Quatsch, natürlich pro Haushalt!) wobei das gesetzlich nicht verankert ist sondern von Gerichten individuell entschieden wird. Diese haben sich jedoch auf 2 Std. am Tag "eingeschossen", plus minus, je nach Instrument, Land, Richter und Situation.
 
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Peter, Witzbold! Da können die 3 Personen also täglich 6 Stünden üben, ohne dass die Nachbarn sich beschweren dürfen? Wenns noch ein paar mehr musikalische Kinderlein sein dürften in der Familie... Verschiedene Instrumente könnten ja zeitgleich abgewickelt werden, wenn aber alle Klavier wollen? Gelten multiple Persönlichkeiten dann auch doppelt oder x-fach?

Klavirus
 
Wenn ich das nicht völlig falsch verstanden habe, geht es bei den Urteilen nicht um das Recht eines jeden Einzelnen, soundsolange "Lärm" zu machen, sondern um das Recht der unfreiwillig Genießenden auf Ruhe... das gängigerweise zwei Stunden innerhalb der genannten Zeiträume täglich willkürlich eingeschränkt/verunmöglicht werden darf.

Ein Baby darf z.B. den ganzen Tag und die ganze Nacht schreien, ohne dass der Nachbar dagegen vorgehen kann, aber Musizieren fällt in eine andere Kategorie.

Und ehrlich gesagt: Zu Recht...
 
Hahaa da haste Recht. :) Wollte natürlich pro Haushalt schreiben, aber da hat sich wohl ein Wunschgedanke verautomatisiert. :D

...geht es bei den Urteilen nicht um das Recht eines jeden Einzelnen, soundsolange "Lärm" zu machen, sondern um das Recht der unfreiwillig Genießenden auf Ruhe...
Es geht um Beides. Es geht um das Recht auf freie Entfaltung und um das Recht auf Ruhe. Die (in der Regel) 2 Std. sind eine Kompromisslösung.
 
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