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Frank
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- 5. Juni 2009
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Hallo zusammen,
im Forum habe ich einige Urteile bezüglich der Übungszeiten gelesen.
Leider keines spezielle für Baden-Württemberg:
Ich habe gelesen, dass man zwischen
8-12 Uhr und dann ab 15-20Uhr üben kann.
Diese Zeiten haben wir immer eingehalten.
Dann habe ich noch gelesen, dass jeder ein Recht hat bis zu 2 Std. zu üben.
Aber zählen diese 2 Stunden pro Wohnung oder pro Person die in der Wohnung leben?
(Selber will ich auch noch ab und zu üben)
Ich habe zwar eine Eigentumswohnung, aber die Mieter unter uns beschweren sich ständig.
Meine große übt 4 mal in der Woche a 40 Minuten
Mein Kleiner 30 Minuten
Ich sporadisch mal eine Stunden (wöchentlich vielleicht 1 bis 2 mal)
Vielen Dank
im Forum habe ich einige Urteile bezüglich der Übungszeiten gelesen.
Leider keines spezielle für Baden-Württemberg:
Ich habe gelesen, dass man zwischen
8-12 Uhr und dann ab 15-20Uhr üben kann.
Diese Zeiten haben wir immer eingehalten.
Dann habe ich noch gelesen, dass jeder ein Recht hat bis zu 2 Std. zu üben.
Aber zählen diese 2 Stunden pro Wohnung oder pro Person die in der Wohnung leben?
(Selber will ich auch noch ab und zu üben)
Ich habe zwar eine Eigentumswohnung, aber die Mieter unter uns beschweren sich ständig.
Meine große übt 4 mal in der Woche a 40 Minuten
Mein Kleiner 30 Minuten
Ich sporadisch mal eine Stunden (wöchentlich vielleicht 1 bis 2 mal)
Vielen Dank