Klavierstimmung steuerlich absetzen?

Setzt Du die Klavierstimmung in steuerlich ab?

  • Ja, ich setze die Stimmung ab und bin Hobbymusiker.

    Stimmen: 11 61,1%
  • Ja, ich setze die Stimmung ab und bin Berufsmusiker.

    Stimmen: 3 16,7%
  • Nein, ich setze die Stimmung nicht ab und bin Hobbymusiker.

    Stimmen: 2 11,1%
  • Nein, ich setze die Stimmung nicht ab und bin Berufsmusiker.

    Stimmen: 2 11,1%
  • Ich wußte gar nicht, dass dies absetzbar ist.

    Stimmen: 4 22,2%

  • Umfrageteilnehmer
    18
amber5

amber5

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30. Jan. 2010
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96
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Wie haltet Ihr das mit der steuerlichen Berücksichtigung von Klavierstimmungen als haushaltsnahe Dienstleistung für Privatleute/Hobbymusiker bzw. Werbungskosten/Betriebsausgabe als Berufsmusiker (angestellt bzw. selbstständig)?
 
Auf der Rechnung meines Klavierstimmer steht seit einigen Jahren immer dieser Satz: Diese Leistung ist als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich begünstigt. Deswegen gibt mein Steuerberater den Betrag bei der Steuererklärung an und wird von dem Finazamt auch akzeptiert.
 
Oh, muss ich mal mit meinem Steuerberater reden.
 
Klavierstimmen gehört definitiv zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Das sollte nicht mal bei oberkritischen Sachbearbeitern ein Problem sein.
 
Mir haben auch schon Kunden erzählt, dass sie das als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen konnten, obwohl bar bezahlt wurde und nicht wie vorgeschrieben überwiesen.
 
Oh, muss ich mal mit meinem Steuerberater reden.
Professionelle Steuerberatung kann so ein Faden wie der hier vorliegende zumindest formal nicht ersetzen. Aber aus der Sichtweise eines Berufsmusikers und mit entsprechenden Überlegungen im Berufsverband im Hinterkopf würde ich sagen: Sobald einkommensteuerpflichtige Einnahmen zu verbuchen sind, sollte man Ausgaben in Verbindung mit der Berufsausübung in jedem Falle geltend machen und selbstverständlich belegen. Dazu gehört nun mal auch intaktes Instrumentarium: Nicht nur die Anschaffung, sondern auch regelmäßige Wartung (Stimmen, Regulieren, Intonieren etc.) ist erforderlich. Maßgeblich für das zuständige Finanzamt ist bei Berufsmusikern die Abgrenzbarkeit von den Kosten für die private Lebensführung - und wie will man bei einem professionellen Privatmusikerzieher und/oder konzertierenden Pianisten zwischen privat motiviertem und berufsbezogenem Klavierspiel unterscheiden können?

Wie die Sachlage bei Amateuren, Hobbyspielern und Freizeitmusikern ist, vermag ich allerdings nicht mit Bestimmtheit zu sagen. Schwierig wird die Unterscheidung auch im semiprofessionellen Bereich, wenn also ein "bürgerlicher" Beruf zur Erzielung des Lebensunterhalts dient und gleichzeitig künstlerische und/oder pädagogische Tätigkeiten gegen Bezahlung ausgeübt werden. Das könnte ein kaufmännischer Angestellter sein, der abends z.B. noch auf freiberuflicher Basis Chöre bzw. Gesangvereine leitet - professionelle Tätigkeiten können nur auf der Grundlage adäquater Vorbereitung ausgeübt werden, für die eben ein Klavier/Flügel als Arbeitsinstrument erforderlich ist. Generell wäre folgende Überlegung in den Köpfen der zuständigen Sachbearbeiter in den Finanzämtern nachvollziehbar: Wer auf Dauer keine oder nur geringe Einkünfte aus der Musizierpraxis erzielt, pflegt damit ein Hobby oder eine Liebhaberei, das oder die in den Bereich der persönlichen Lebensführung gehört. Damit verbundene Ausgaben gelten dann nicht als abzugsfähig.

LG von Rheinkultur
 
Mir haben auch schon Kunden erzählt, dass sie das als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen konnten, obwohl bar bezahlt wurde und nicht wie vorgeschrieben überwiesen.
Wenn die erfolgte Zahlung mit einer Quittung belegt wird, sollte es eigentlich mit der Anerkennung auch keine Probleme geben. Es dürfte der Vermerk "Betrag erhalten" nebst Unterschrift auf der Rechnung ausreichen, da der Aussteller damit ja die Begleichung des offenstehenden Rechnungsbetrags bestätigt.
 
Nee, tuts leider nicht. Die "Vorschrift" ist eindeutig (wenngleich völlig "gaga") : NUR Überweisung, dann gibts keine Probleme mit "haushaltsnaher Dienstleitung" (innerhalb der Betragsgrenzen)
 
Das mit der Überweisung finde ich auch unpraktisch, aber hab mich bis dato daran gehalten. Allerdings wurde der Beleg /Kontoauszug bislang nie nachgefragt. wahrscheinlich ist die Umsatzsteueridentifikationsnummer fürs Amt noch spannender...wer weiß. Offenbar setzen aber nicht allzuviele Klavierspieler ihre Stimmungen ab, da manch ein Stimmer schon etwas verwundert auf meine Nachfrage nach Überweisung reagiert hat...
 
Ich frage mich gerade, ob so eine Vorschrift (es muss überwiesen werden) überhaupt Rechtens ist, wenn man dagegen vorgehen würde.
 
Ich fürchte, es gibt in diesem Bereich verdammt vieles, das nicht rechtens ist. Nur klagt keine Sau. Ich warte immer auf reiche Rechtsanwälte im Ruhestand. Aber die hocken in der Karibik und lassen sich den D-Fiskus am A... vorbeigehen.
 

Der Artikel aus dem Handelsblatt ist zwar schon älter, aber da steht drin, dass der Klavierstimmer als Handwerkerleistung abgesetzt werden darf. Ich habe das auch getan, und es ist immer kommentarlos akzeptiert worden.

lavendel
 
Mir hat das Finanzamt Hamm erstmal noch dreist bei der Klaviermacherrechnung herumgezickt... Bin in D schon etwas herumgekommen, aber nirgendwo war's so elend wie im Beritt der Hammer. Mäusemelkig. Wir haben dann letztlich fast immer gewonnen, aber irgendwann wird man es auch müde..., und darauf setzen die wohl...

Die wollten eine Unterscheidung haben, was an diesen Rechnungen anteilig Arbeitsleistung, und was Materialkosten seien... Solange wollten sie nicht anerkennen. Versuchen kann man's ja mal... They give you the Walkaround...

Bürgerservice-Denken? Ofensichtlich Fehlanzeige. Nee, der Amtschimmel wiehert. Hier noch was, da noch 'ne Knickerigkeit, alles "gedeckt" vom Gesetz, angeblich... Da wirkt wohl noch Preußens Gloria nach, und die elende Arbeiterschaft Hamms muss wohl kujoniert und geschurigelt werden... Da wird durchregiert... , und riesengroß ist der Laden. Die Erfüllung von Parkinsons Traum: Jede Bürokratie sorgt wohl als allererstes dafür, dass sie selber niemals mehr überflüssig werden kann. Den Hammer Stellenplan möchte ich gern mal mit Dortmund, Essen und Braunschweig vergleichen.

Mein wichtigster Tip? MEIDET es, in Hamm oder im nördlichen Kreis Unna zu wohnen... Denn dann ist die Finanzfabrik Hamm zuständig. Ein echter, schwerer Standortnachteil dieser Region, sich mit diesen Typen herumärgern zu sollen.

Und, lasst klar draufschreiben: Arbeitslohn. Keine Materialkosten.
 

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