Klavierstimmen steuerlich geltend machen

möchtegern

möchtegern

Dabei seit
20. Feb. 2016
Beiträge
71
Reaktionen
59
Soweit ich gelesen habe, kann man Klavierstimmen und -reperaturen als sogenannte haushaltsnahe Dienst- oder Handwerkerleistung i.H.v. 20% der Rechnungssumme einkommensteuerlich geltend machen.
Das würde bedeuten, dass man z.B. bei einer 100€-Rechnung 20€ Einkommensteuer einspart, sofern bestimmte Höchstbeträge nicht überschritten werden.
Voraussetzung ist, dass eine Rechung vorliegt und der Rechnungsbetrag überwiesen wurde. Barzahlung wird nicht anerkannt.
Kann das jemand bestätigen?

Grüße
m.
 
Jein.

Wenn du 20€ von der Steuer absetzt, mußt du nicht 20€ weniger Steuern bezahlen, sondern dein "zu versteuerndes Einkommen" reduziert sich um 20€.
Was du tatsächlich einsparst hängt von deinem erreichten Spitzensteuersatz ab.
Maximal bekommst du also knapp die Hälfte zurück.

Der Rest stimmt.
Hallo,
das dürfte richtig sein, was du da erläuterst. Und darum sollte man der Geltendmachung von Haushaltsnahen Dienstleistungen auch nicht von "absetzen" sprechen. LG
BP
 
Neuerdings gilt das auch für Reparaturen außer Haus, sofern der Gegenstand zum Haushalt gehört. Wenn z.B. ein Fernseher nicht beim Kunden, sondern in der Werkstatt repariert wird, kann man das auch geltend machen. Das sollte also auch für z.B. eine Generalüberholung eines Klaviers in einer Werkstatt gelten.
 
Ok. Ich habe Blödsinn geschrieben. Es handelt sich tatsächlich um eine Steuerermäßigung.
Ich schließe mich Peters Aussage an.

Ja, stimmt.
Was du geschrieben hast, ist richtig und kein Blödsinn, anders als zB bei Werbungskosten oder Betriebsausgaben werden halt nur haushaltsnahe Dienstleistungen nicht in der Art und weise "abgesetzt". Natürlich war es im Zusammenhang mit der Frage falsch zu verstehen.
 
Hallo und danke für Eure Antworten.
Ich wollte nochmal sichergehen. Meine Information stammt aus dem Jahr 2010 und die Bestimmungen ändern sich häufig.

Erfreulich, dass auch Arbeiten in der Werkstatt anerkannt werden. Die Mechanik meines Instruments muss reguliert werden, was lt. der Klavierbaumeisterin ca. 1000€ kostet. Da lohnt es sich richtig, denn der Löwenanteil des Preises dürften die Arbeitsstunden sein. Es wird grundsätzlich nur die Arbeitsleistung anerkannt, keine Material-, Fahrkosten o.Ä.

Tatsache ist auch, dass die 20% direkt von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden. Musst man 1.000€ EKSt. zahlen und hat eine Rechnung über 1.000€ für Arbeiten am Klavier (reine Arbeits/Lohnkosten) zahlt man nur noch 800€ EKSt.

Klavierstimmen,-reparatur zählt nach meiner Info zu den haushaltsnahen Handwerkerleistungen, von denen maximal 1.200€ von der EKSt. abziebar sind, dafür bräuchte man Rechnungen über zusammen 6.000€.

Bei den sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen wie Putzen,Pflege, Betreuung lassen sich max. 4000€ abziehen (20.000€ Rechungssumme).

Alle Infos u.V.!!
 
Mit etwas offeneren Augen durch das Forum, wäre einem wohl gewahr geworden, daß es die Thematik hier bereits gibt :https://www.clavio.de/klavierforum/threads/klavierservice-steuerlich-absetzen.21493/
Ich bitte um Verzeihung, hatte vor Fadenerstellung einige Suchbegriffe eingegeben, mich dabei offensichtlich zu ungeschickt angestellt.
Dafür ist dieser Faden im Sinne des Themas deutlich besser als der zitierte: viel übersichtlicher, klarer und enthält sogar mehr Information bzgl. der Fragestellung. Ich hatte mich vorab über die Thematik informiert.
Grüße
m.
 
I
Dafür ist dieser Faden im Sinne des Themas deutlich besser als der zitierte: viel übersichtlicher, klarer und enthält sogar mehr Information bzgl. der Fragestellung. Ich hatte mich vorab über die Thematik informiert.
Grüße
m.

Nach stänkern ist mir gerade nicht zumute, aber mit dieser Art von Arroganz verärgerst Du mich gerade etwas.
LG
Alb
 

Zurück
Top Bottom