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möchtegern
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Soweit ich gelesen habe, kann man Klavierstimmen und -reperaturen als sogenannte haushaltsnahe Dienst- oder Handwerkerleistung i.H.v. 20% der Rechnungssumme einkommensteuerlich geltend machen.
Das würde bedeuten, dass man z.B. bei einer 100€-Rechnung 20€ Einkommensteuer einspart, sofern bestimmte Höchstbeträge nicht überschritten werden.
Voraussetzung ist, dass eine Rechung vorliegt und der Rechnungsbetrag überwiesen wurde. Barzahlung wird nicht anerkannt.
Kann das jemand bestätigen?
Grüße
m.
Das würde bedeuten, dass man z.B. bei einer 100€-Rechnung 20€ Einkommensteuer einspart, sofern bestimmte Höchstbeträge nicht überschritten werden.
Voraussetzung ist, dass eine Rechung vorliegt und der Rechnungsbetrag überwiesen wurde. Barzahlung wird nicht anerkannt.
Kann das jemand bestätigen?
Grüße
m.