Klavierlehrer und Unterrichtsdauer

Kommt drauf an, was du unter "gut" verstehst. Ein gewisses Mindestmaß an Qualität sollte schon vorhanden sein. Oder ist "schlechter" Unterricht für dich dann kein Unterricht mehr?
Auch schlechter Unterricht ist Unterricht und erfüllt den Vertrag
Stückwünsche: Doch, im Rahmen des Möglichen. Aber es ging ja nicht einmal um einzelne Stücke, sondern um Genres.
Nein, das wird nicht geschuldet. Ansonsten müsstest du das in den Vertrag mit aufnehmen
Demnach ist eine der Aufgaben des KL, dem Schüler das Erlernen des Klavierspiels zu ermöglichen.
Also zu unterrichten. Wie gut, wie lange dafür benötigt wird etc steht auf einem anderen Blatt
Nein. Das ist Vertragspartner.
Die Aussage "Der KS ist kein Kunde." ist falsch
Der Astronaut ist auch ein Flieger. Es geht aber eben noch genauer/differenzierter.
Meine Fresse!
 
Schlechter Unterricht ermöglicht dem KS aber nicht, das Klaiverspielen ordentlich zu erlernen. Falls du anderer Meinung bist, präzisiere bitte, was du unter "gut" und "schlecht" verstehst.

Willst du behaupten, dass es für Unterricht akzeptabel ist, wenn das Genre, das den KS interessiert, nicht unterrichtet wird?

Nein, es gibt Verträge, bei denen keiner ein Kunde des anderen ist.

Differenzierter ist je nach Fragestellung nicht unbedingt besser.
 
Du verwirrst mich...

Schlechter Unterricht ermöglicht dem KS aber nicht, das Klaiverspielen ordentlich zu erlernen. Falls du anderer Meinung bist, präzisiere bitte, was du unter "gut" und "schlecht" verstehst.
Wenn der Schüler saugut ist: wahrscheinlich schon. Genauso bedeutet guter Unterricht nicht zwangsläufig, dass der Schüler es irgendwann beherrscht. Was unter gutem und schlechten Unterricht verstanden wird wurde hier im Forum schon hinlänglich erörtert. Der Unterrichtsvertrag ist nunmal aber kein Werkvertrag, wonach der Erfolg geschuldet wird. Ist so.
Willst du behaupten, dass es für Unterricht akzeptabel ist, wenn das Genre, das den KS interessiert, nicht unterrichtet wird?
Das eine ist das juristische. Das andere das zwischenmenschliche. Im Idealfall findet sich eine Lösung, die beiden entgegenkommt. Vertraglich geschuldet ist es jedenfalls nicht.
Nein, es gibt Verträge, bei denen keiner ein Kunde des anderen ist.
Daher ist Vertragspartner der Oberbegriff
Differenzierter ist je je nach Fragestellung nicht unbedingt besser.
:denken::denken::denken:
 
Ich versuche es einmal von der anderen Seite. Wenn ich möchte, dass mein Klavierlehrer mir die Noten zu von mir gewünschten Musikstücken (Genres) heraussucht, kann ich das vertraglich vereinbaren. Diese Musikstücke wird er jedoch sehr wahrscheinlich nur für begrenze Zeit und auch nur für sehr wenige Schüler verwenden können. Der Zeitaufwand, den der Klavierlehrer für die Vorbereitung seines Unterrichtes aufwenden muss, steigt hierdurch. Entsprechend wird dann die vom Kunden/Schüler zu bezahlende Vergütung pro Stunde steigen. Ich schätze das die Kosten pro Unterrichtsstunde auf das vierfache steigen würden.

Anders sieht es aus, wenn der Schüler Noten mitbringt. Dann steht "nur" zur Debatte, ob diese zur Zeit von Klavierschüler technisch machbar sind oder nicht bzw. im Augenblick methodisch sinnvoll sind oder nicht.
 
Genauso bedeutet guter Unterricht nicht zwangsläufig, dass der Schüler es irgendwann beherrscht.
Habe ich nicht behauptet. Daher die Frage nach dem Niveau, die du ignoriert hast. Grundsätzlich gelten alle Aussagen als "im Rahmen des Möglichen", weil es ja außerhalb dieses Rahmens sinnlos wäre.
Was unter gutem und schlechten Unterricht verstanden wird wurde hier im Forum schon hinlänglich erörtert.
Es wurde sicher oft davon gesprochen. Trotzdem weiß ich nicht, was du darunter verstehst. Also beantworte bitte auch diese Frage.
Der Unterrichtsvertrag ist nunmal aber kein Werkvertrag, wonach der Erfolg geschuldet wird. Ist so.
Hat niemand behauptet - sondern nur, dass der KS unter anderem auch Kunde ist.
Daher ist Vertragspartner der Oberbegriff
"Mensch" wäre auch ein Oberbegriff. Ist aber an der Stelle nicht sinnvoll, weil zu allgemein. Ebenso "Vertragspartner".
Sei kreativ! Ich bin sicher, dir fällt ein Beispiel ein.
 
Wenn ich möchte, dass mein Klavierlehrer mir die Noten zu von mir gewünschten Musikstücken (Genres) heraussucht,
Darum ging es doch bisher gar nicht, sondern um die grundsätzliche Frage, ob ein Genre im Unterricht behandelt wird. Sogar mit vom KS mitgebrachten Stücken scheint er sich zu weigern.

Abgesehen davon: Noten aus dem Genre Pop zur Verfügung zu haben ist dem KL zumutbar.
 

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