Richtig, aber eben nur innerhalb Zimmerlautstärke. Klavierspielen liegt deutlich drüber, bedarf also immer einer Sonderregelung, da es in Deinem Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht geregelt ist.
Nochmal und auf die Gefahr hin der Besserwisserei geziehen zu werden, denn ich weiß es wirklich.
Das "Bundes-Immissionsschutzgesetz" regelt u. a. die Lärmbelastung von uns lieben Bürgern. Zu unser aller Schutz bestimmt das Gesetz dass in der Zeit von 22:00 bis 7:00 Lärm nicht zuzumuten ist.
Die Definition von Lärm ist grob gesagt alles ü b e r der sogenannten Zimmerlautstärke. Die widerum ist so niedrig, daß außerhalb der Wohnung nichts oder ganz wenig davon zu hören ist.
So, ausserhalb dieser Schutzzeit darfst Du Lärm machen soweit es sich nicht vermeiden läßt. Und dieser Lärm darf über Zimmerlautstätke liegen, sonst wäre es ja kein Lärm. ( Nur Schlagzeuger werden gelegentlich verpflichtet eine Schallisolierung anzubringen - na wir reden hier ja von Musikern ; pardon an alle drummer (just a bad joke))
Durch den grundsätzlichen Anspruch auf Persönlichkeitsentfaltung und die Tatsache dass Klavier eine bestimmte Lautstärke hat, läßt es sich nicht vermeiden.
Damit wiederum die Interessen der Nachbarn nicht völlig unter den Tisch fallen werden häufig allgemeine oder individuell Einschränkungen festgelegt. ( Hausordung, Gemeindeverodrnung zum Lärmschutz )
Wo solche Einschränkungen nicht vorhanden sind gilt: Klavier spielen solange es Spass macht.
no peil - weiß es :wink: