Honorar nicht bezahlt - und jetzt?

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partita

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15. Dez. 2009
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Liebe Leute,

ich habe einmal eine Frage an euch - vielleicht kennt sich ja jemand damit aus oder es ist ihm schonmal Ähnliches passiert:

Im Dezember hatte mich jemand engagiert, um an einer Privatveranstaltung zu spielen. Ich sollte u.a. ein Lied begleiten, welches ich erstmal noch arrangieren musste, da es davon keine Noten gab. Das habe ich getan, indem ich es mir von einer Aufnahme abgehört und aufgeschrieben habe. Dann habe ich es einstudiert und mit besagter Person geprobt. Das heißt, ich hatte die komplette Arbeit, die man als Musiker so hat, im Vorfeld bereits getan und dann hat er den Auftritt selbstverschuldet kurzfristig abgesagt und mir nicht einen einzigen Cent bezahlt für all den Aufwand, den ich bereits damit hatte. Hätte ich das gewusst, hätte ich das Wochenende, an dem ich das Lied arrangiert habe, auch anderweitig nutzen können, ebenso wie die Zeit, die ich mit ihm geprobt habe und an dem Abend, für den ich engagiert worden war, einen anderen Auftrag annehmen können.

Ich habe seine Zusage über mein Angebot nur per email und nicht als offiziellen Vertrag vorliegen. Ansonsten haben ich SMS von ihm aufgehoben, die bestätigen, dass er mir mein Honorar trotzdem bezahlen wollte (er hat ja selbstverschuldet abgesagt). Ich habe ihm bereits am 31.12. und am 1.1. je eine SMS geschickt mit der Erinnerung an die Zahlung, keine Antwort. Letzte Woche habe ich eine Mail geschickt mit der Aufforderung, die Zahlung innerhalb einer Woche nachzuholen, keine Antwort.

Ich bin ja selbständig gemeldet beim Finanzamt - sollte ich ihm einfach eine richtige offizielle Rechnung schicken zusammen mit einer offiziellen 1.Mahnung? Gibt es da irgendwelche Fristen, die ich einhalten muss mit den Mahnungen? Weiß das jemand???

Ich bin ehrlich gesagt platt, wie dreist derjenige ist. Nicht nur, dass er weiß, dass ich mir u.a. mit solchen Aufträgen mein Studium finanziere, sondern er ist zudem ebenfalls selbständig und müsste daher eigentlich wissen, wie blöd man da hängt, wenn einem ein Auftrag ausfällt bzw. wenn ein Kunde geleistete Arbeit nicht bezahlt :mad:

Liebe Grüße,
Partita
 
Soweit ich informiert bin, mußt du ihm erst eine Rechnung schicken und kannst dann, nach 2 Wochen anfangen zu mahnen.

Außerdem gilt auch eine email als offiziell, du kannst dich also problemlos darauf berufen!
 
Sehr gut Florentine, genau so ist es. Die Email gilt.
Schick ihm eine Rechnung mit einer Frist von 30 Tagen mit Hinweis, dass nach er nach 30 Tagen in Verzug ist. Danach mahnst Du per Einschreiben mit Rückschein, Frist 7 Tage. Danach leitest Du ein Mahnverfahren ein. Das kostet 23,- € (bis 1000,- € Forderung) und geht online.
Die 30 Tage-Frist läuft im Grunde schon seit dem Zeitpunkt, an dem Du ihn zum ersten Mal zur Zahlung aufgefordert hast. Von daher kannst Du auch ne Rechnung mit 14 Tagen Frist schicken.
Sowas ist echt ätzend. Die Zahlungsmoral der Deutschen ist wirklich miserabel. Mach in Zukunft echt am besten alles mit Vertrag. Nichts ist ätzender, als z.B. nach dem Auftritt nen Spruch zu hören wie "ja äh Umsatz war Scheiße gibt nur die Hälfte" usw. Da ist es einfach gut, was in der Hand zu haben.

p.s. § 286 BGB Verzug des Schuldners
 
@partita

Deinen Ärger kann ich sehr gut nachvollziehen, nichts ist ärgerlicher als für geleistete Arbeit kein Geld zu bekommen. Möglicherweise meint er, da die Veranstaltung ausgefallen ist, kann auch Dein Anteil entfallen.
Auf jeden Fall solltest Du eine Rechnung schreiben und die oben geschilderten bereits erledigten Punkte aufführen. Vielleicht macht es auch Sinn, die einzelnen Punkte in der Rechnung zu bewerten (Punkt 1: x Prozent von der Endsumme, Punkt 2: ...) evtl. versucht er auch über das Argument "die Veranstaltung hat ja nicht stattgefunden" einen Nachlaß zu erhalten (trotz SMS Zusage).
Weiteres Vorgehen fand ich immer schwierig in solchen Fällen. Schicke ich die Rechnung, die ja jetzt die erste offizielle wäre, per Brief oder per Einschreiben mit Rückschein ? Habe ich eine Rechtschutzversicherung oder einen Rechtsanwalt den ich "später" einschalten kann oder was mache ich, wenn der auf die erste Stufe das Einschreiben/ Brief nicht reagiert? Ist es der Aufwand Wert? Ich weiß, ich habe auch studiert, da braucht man jeden Cent, aber es sollte überlegt werden ob man für den zu erwartenden Aufwand / Kosten einen Gegenwert erhält.
Vielleicht als Beispiel:
Er schuldet Dir 5000EUR, > Rechnung > Mahnung > Rechtsanwalt (eindeutig)
er schuldet Dir 100EUR > Rechnung > Mahnung > und dann ? Vielleicht bekommst Du ohne größere Probleme einen Teil des Geldes , wenn Du einen Nachlass gewährts. (weniger Geld, dafür weniger Ärger)

Es wäre interessant wie andere Forumsmember das sehen.
 
Mir geht auch immer wieder die Hutschnur hoch, wenn ich so etwas höre!

Leider gibt es richtig viele Menschen, die überhaupt keinen Anstand haben. Pure egoistische Ekelpakete. Erstmal immer total nett tun und dauernd sagen: "Du spielst so toooll, und ich freue mich so, mit Dir zusammenzuarbeiten, bla...", und dann (als Veranstalter, Bandleader etc.) nicht, viel zu wenig oder nur mit extremem Verzug und nach x Erinnerungen und Mahnungen zahlen! KOTZ!!!

Ich habe sogar schon 2 Fälle erlebt, wo der engagierenden Firma vor der Veranstaltung bekannt gewesen sein mußte, daß sie insolvent werden würde (weil sie wenige Tage später die Insolvenz anmeldete), aber trotzdem wurde die Riesen-Veranstaltung noch voll durchgezogen - natürlich gab es für die Musiker, Caterer, Bühnentechniker kein Geld, April, April! WI-DER-LICH!!!

Da zeigen bestimmte Menschen leider ihr wahres Gesicht.

LG,
Hasenbein
 
Erstmal ein richtige Rechnung,

da muss drauf stehen Name, Ort, Datum , Steuernummer, Art und Umfang der Leistung und Betrag. Dann noch Zahlungsmodalitäten, mit Bankverbindungen.

Ist alles wichtig, falls es bis zu Gerichtsverhandlung kommt.

Ansonsten würde ich searcher´s Vorschlag befolgen; denn falls er es tatsächlich drauf ankommen lässt, und du musst vor Gericht, rentiert sich das, auch nervlich gesehen erst ab einer bestimmten Summe.

RUdl
 
Ihr Lieben,

danke für eure Hinweise!

Ich habe von ihm allerdings gar keine Adresse vorliegen, sondern nur die email-Adresse und die Handynummer, so dass ich ihm nur eine Mail schreiben könnte mit der Rechnung/Mahnung anstatt eines Einschreibens. Ist das ein rechtliches Problem? Er hat ja auch nur per Email gebucht und nicht per Post... Die Rechnung hätte ich ihm am Abend des Auftritts einfach in die Hand gedrückt anstatt sie zu schicken.

Ich habe ihm gestern abend nochmal eine Mail geschickt mit der ernst gemeinten Frage, ob er denn eigentlich kein schlechtes Gewissen hat, mich um meinen Verdienst zu bringen und dass ich derweil rechtliche Schritte prüfe.

Liebe Grüße,
Partita
 
Wie, Hasenbein, wenn er sie nicht selbst herausgibt?
 

Wenn Du weißt, wie er heißt und in welchem Ort er wohnt, dann dürfte sich doch über verschiedene Auskunftsdienste, vor allem im Netz, die Adresse rausfinden lassen? Oder hast Du in dieser Hinsicht bereits alles versucht?
 
Oder nach der E-Mail adresse bzw. der Handynummer googlen, vielleicht hat er ja irgendwo ein Spur hinterlassen, z.B. in sozialen Netzwerken.

RUdl
 
@partita

Du schreibst in der Eröffung, Du hättest mit demjenigen geprobt, war das denn bei Dir oder am geplanten Veranstaltungort ? Wenn nicht bei Dir, gibt es da einen Vermieter ?
 
Ich habe schon gegoogelt und keine Adresse gefunden. Geprobt haben wir an der Musikhochschule...
Ja, Rudl, daraus habe ich gelernt - bisher war ich diesbezüglich wohl etwas gutgläubig. Ich hatte mit ihm schon vereinbart, dass die Zahlung vor dem Auftritt zu erfolgen hat (sonst hätte ich einfach nicht gespielt :)), da dieser aber nun ausgefallen ist, habe ich kein Druckmittel außer eben dem Rechtsweg.
 
Liebe Partita, zwei Ratschläge:

1. versau Dir nicht DEIN Karma wegen dem Deppen und verbuch es unter Lehrgeld (auch wenn es weh tut) - alles andere kostet DEINE Energie!
2. werde wegen dem Typen nicht chronisch misstrauisch, sondern nur ein klein wenig vorsichtiger (Kleinlichkeit und Kunst schließen sich m.E. aus...)
 
Ich würde auch abwägen. Wenn es sehr viel Übeaufwand war und v.a. ein hohes Honorar im dreistelligen Bereich vereinbart war, würde ich noch ein bisschen stochern. Ansonsten - man sieht sich immer zweimal im Leben...
 
Ansonsten - man sieht sich immer zweimal im Leben...

Ehrlich gesagt will ich den Typ gar nicht mehr sehen... :mad:
Ich stochere in jedem Fall noch, einfach so aufgeben ist nicht meine Art, schon gar nicht, wenn es ungerecht zugeht. Wahrscheinlich bin ich hinterher trotzdem die Dumme, die zwar Mahnungen schickt, aber sonst passiert nichts. Irgendwie sagen mir alle, dass es sich nicht lohnt wegen eines kleinen Betrages einen Anwalt zu bemühen.

Viel mehr als das verlorene Geld ärgert es mich zu sehen, wie dreist jemand sein kann. Sowas zu tun liegt mir persönlich so fern wie nur nochwas und ich kann es absolut nicht verstehen, wie man das so völlig selbstverständlich und unverfroren durchziehen kann... Dass ich wohl nicht bezahlt werde, ist natürlich ärgerlich - ich könnte es schon gebrauchen. Aber diese Dreistigkeit... argh!
 
Partita,

lass die Sache NICHT auf sich beruhen. Hau dem Widerling rechtlich alles um die Ohren, was möglich ist.
Der Klügere gibt NICHT nach!

Vor Jahren schuldete mir ein Veranstalter einen mittleren dreistelligen DM-Betrag. Nach einigen Wochen der Geduld begann ich, ihn jeden zweiten Tag anzurufen, unter Beibehaltung der Höflichkeit. Mein Geld hatte ich ziemlich zügig auf meinem Konto :D
 

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