Honorar nicht bezahlt - und jetzt?

Ehrlich gesagt will ich den Typ gar nicht mehr sehen...
Ich stochere in jedem Fall noch, einfach so aufgeben ist nicht meine Art, schon gar nicht, wenn es ungerecht zugeht. Wahrscheinlich bin ich hinterher trotzdem die Dumme, die zwar Mahnungen schickt, aber sonst passiert nichts. Irgendwie sagen mir alle, dass es sich nicht lohnt wegen eines kleinen Betrages einen Anwalt zu bemühen.

Viel mehr als das verlorene Geld ärgert es mich zu sehen, wie dreist jemand sein kann. Sowas zu tun liegt mir persönlich so fern wie nur nochwas und ich kann es absolut nicht verstehen, wie man das so völlig selbstverständlich und unverfroren durchziehen kann... Dass ich wohl nicht bezahlt werde, ist natürlich ärgerlich - ich könnte es schon gebrauchen. Aber diese Dreistigkeit... argh!
Partita, ich hake nochmals nach. Natürlich ist das ein A..., dem man den A... aufreissen sollte. Natürlich ist das ungerecht, dreist, ein Schlag ins Gesicht. Ich kenn das sehr gut - allerdings mit größeren Summen. Und ich rate Dir nochmals: Wirf es hinter Dich! Merkst Du, wie es Dich belastet? Wenn Du da nachhakst, musst Du Dich immer wieder damit beschäftigen und jedesmal ärgerst Du Dich, jedes Mal geht Dein Blutdruck hoch. Du wirfst gute Lebenszeit dem schlechten Geld hinterher. Glaub mir, der Typ bekommt seine Quittung - irgendwann.

Wenn Du das ohne jede Emotion durchziehen kannst, revidiere ich meinen Post und schließe mich Schmickus an. Ich glaubs aber nicht, dass Du das kannst (siehe Hervorhebungen) - und daher: Grins Dir eins im Gedanken daran, was vielleicht schon als "Strafe" vom Universum "eingeleitet" ist ...
 
fishermann, ich kann mich deinen Überlegungen voll anschliessen; das ist Energie und Zeitverschwendung. Besser ist es wieder frisch an´s Werk zu gehen. Der Groll dauert vielleicht noch ein paar Tage, aber dann ist´s vorbei.

Andersrum, falls es zu einem Vergleich kommen würde, da muss Alles mögliche belegt werden, ist die Abeit das GEld wert ( Gutachter ! ), Nachweis der Stunden ( Aussage gegen Aussage ) usw. Alles eine unangenehme nervenaufreibende Sache, und die Sache kann sich über Wochen hinziehen.

Wahrscheinlich wird dann eine schriftliche Vorverhandlung geführt, d.h. es kommen immer wieder Briefe vom Amtsgericht, auch nicht so angenehm.

RUdl
 
Danke, Rudi - das ist eine Typfrage. Es gibt Leute, die sowas emotionsfrei durchziehen können - die sollten das dann natürlich auch tun. Alle andern: Durchatmen. Grinsen. Drauf-sch..... Das Leben ist schön. Und zu kurz für Ärger!
 
Wahrscheinlich bin ich hinterher trotzdem die Dumme, die zwar Mahnungen schickt, aber sonst passiert nichts. Irgendwie sagen mir alle, dass es sich nicht lohnt wegen eines kleinen Betrages einen Anwalt zu bemühen.
Schick ihm eine Rechnung mit einer Frist von 30 Tagen mit Hinweis, dass nach er nach 30 Tagen in Verzug ist. Danach mahnst Du per Einschreiben mit Rückschein, Frist 7 Tage. Danach leitest Du ein Mahnverfahren ein. Das kostet 23,- € (bis 1000,- € Forderung) und geht online.
Bis dahin geht es alles ohne Anwalt und Kosten tut es auch nicht viel. Wenn er auf den gerichtlichen Mahnbescheid nicht antwortet kannst Du mit dem Gerichtsvollzieher kommen.
Also, wie gesagt, Anwalt und Kosten sind hier keine Argumente. Der Aufwand hält sich auch in Grenzen.
 
Du kannst einen Antrag auf Meldeauskunft stellen - Adressdaten werden auch an Privatpersonen herausgegeben.

Das ist richtig, aber es muss unbedingt in der Anfrage der Grund stehen wofür man die Adresse braucht, sonst reagieren die nicht. Die können auch die Adresse bekanntgeben wenn dieser Sausack inzwischen umgezogen ist.
 
Also, ich habe hier den ultimativen Tip für alle die unter solchen miesen Typen leiden:

Zivilklage, Mahnung etc. nutzen meistens nicht viel. Ertsens ziehen sich solche Sachen hin und kosten Nerven ohne Ende und zweitens wird z.B. eine Forderungsklage vor Gericht nur angenommen, wenn der Klagende vorher einen Vorschuss für die Gerichtskosten einzahlt. Wenn man dann vor Gericht den Kürzeren zieht (wegen Formfehlern oder weil schlichtweg nichts mehr da ist), dann hat man gutes Geld dem schlechten hinterher geworfen.

Die Lösung: Eine Anzeige wegen Betrugs. Diese kostet nichts und die Staatsanwaltschaft muss dem nachgehen. D.h. der Beschuldigte wird erstmal ganz normal angehört (bekommt also Besuch von der Polizei oder ein formales Schreiben der Staatsanwaltschaft). Bisher hatten wir in unserer Band erst zweimal den Fall, dass jemand nicht bezahlen wollte (konnte). Beim ersten Mal haben wir das noch nach Zivilrecht (Mahnung etc.) durchgezogen. Das ging voll schief, wir gingen vor Gericht, haben gewonnen, aber der Beschuldigte hat dann auch noch den persönlichen Konkursfall erklärt und neben der uns entgangenen Gage war auch noch der Gerichtskostenvorschuss und die Bezahlung unseres Anwalts weg. Beim zweiten Mal sind wir dann nach der 2. Mahnung direkt zur Polizei und haben Anzeige erstattet. Einen Tag nachdem die Anhörung der Staatsanwaltschaft vorlag, hat sich der Veranstalter gemeldet und angeboten 50 % der ausstehenden Gage sofort und den Rest innerhalb zweier Monate zu bezahlen, wenn wir im Gegenzug die Anzeige zurücknehmen. Das haben wir ihm versprochen und zwei Moante später hatten wir unser Geld. Die Anzeige haben wir nicht zurückgenommen (Betrug ist ein sog. Offizialdelikt und kann daher nicht von Seiten des Anzeigenden zurückgenommen werden). Aber da der Beschuldigte nachweisen konnte dass er bezahlt hat, wurde das Verfahren eingestellt.

Besonders die von Hasenbein geschilderten Fälle eignen sich für eine solche Vorgehensweise. Da der Verdacht besteht, dass der Veranstalter Pleite war bevor er die Verträge unterzeichnet hat, handelt es sich vermutlich um Betrug und Konkursverschleppung. Der Verdacht genügt und die Staatsanwaltschaft muss tätig werden.

Gruss

Hyp
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Lieber Hyp,

in dem Fall, dass derjenige, der mich gebucht hat, bankrott ist und das vorher schon wusste, kann ich mir das vorstellen - aber zählt es auch als Betrug, dass er mir jetzt einfach nichts bezahlt? Ich bin mir 100% sicher, dass es nicht daran liegt, dass er nichts mehr zahlen kann, sondern daran, dass er einfach davon ausgeht, er komme einfach so davon.

Herzliche Grüße,
partita
 
also wäre der Plan, ihm die Rechnung inklusive Mahnungen erstmal per Mail zuzuschicken? Reicht das rechtlich wegen der Beweislage?
Oder müsste ich zuerst seine Adresse ausfindig machen, um per Einschreiben mahnen zu können?

Wenn ich mich denn darum noch kümmern möchte - aber zumindest Mahnungen schicken ist wirklich keine Arbeit, das werde ich definitiv tun, damit er sieht, dass ich es ernst meine.

Im Übrigen, ja, es stimmt, dass ich der Sache nicht emotionslos gegenüber stehe, sicher. Ich bin einfach kein emotionsloser Mensch, ganz und gar nicht. Aber so lange es mich noch nicht viel Zeit oder Geld kostet wie z.B. einfach die Mahnungen rauszuschicken, werde ich das auf jeden Fall weiterverfolgen. Das kann ich in der Tat emotionslos tun - eher das Denken an die Sache an sich verärgert mich. Das passiert mir aber so oder so, egal ob ich noch 2 Mahnungen schicke oder nicht.

Herzliche Grüße an alle und vielen Dank für eure Bemühungen und Meinungen hierzu!
eure Partita
 
Also die Adresse wirst Du brauchen. Rechtlich gesehen sind per Email zugestellte Mahnungen nichtig.
Und auch der nächste Schritt: Gerichtlicher Mahnbescheid geht ohne großen Aufwand. Das schreibe ich jetzt zum dritten Mal. Geht online zu beantragen und kostet 23 €. Darauf MUSS er reagieren und bis dahin kostet es auch keine Gerichtsgebühren. Erst der nächste Schritt, der Vollspreckungsbescheid, kann Gebühren kosten.
siehe hier:
Mahnung-Online - Erwirkung eines gerichtlichen Mahnbescheids via Internet
und mein erstes Posting.
 
Nicht Mailen, da kann er immer behaupten, er hätte die Mail nicht bekommen und dann musst Du das über Serverprotokolle etc. nachweisen ... was schwierig ist. Also: Eingeschriebener Brief! Keine Mahnung (neuerdings werden Rechnungen automatisch auch ohne Mahnung nach 30 Tagen ohne Widerspruch fällig)! Im Brief auf die Forderung hinweisen, Verzugsgebühren (10 Euro) verlangen, Frist setzen (10 Tage). Thats it.

Wenn die Frist verstrichen ist, zur Polizei gehen und Anzeige wegen Betrugs erstatten. Argumentation: Als er Dich beauftragt hat, wusste er schon dass er Dich nicht bezahlen kann. Den Rest erledigt die Staatanwaltschaft. Wetten, dass er sich bald bei Dir meldet? Und das Beste: Es kostet nichts und birgt kein Risiko. Viel Glück, melde Dich mal wenns erfolgreich war, das könnte vielen geprellten Mut machen.

Megaoshi: 23 Euro gebühren sind auch Kosten auf denen Du sitzen bleibst, wenn er nicht zahlen kann/will. Der Gerichtskostenvorschuss waren damals in unserem Fall 150 Euro. Es ging um 600 Euro Gage ... ich würde nur noch den Strafanzeigen Weg wählen.

Gruss
Hyp
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Ist es nicht schon eine betrügerische Handlung, wenn er seine Adresse nicht rausrückt?

RUdl
 

Eingeschriebener Brief! Keine Mahnung (neuerdings werden Rechnungen automatisch auch ohne Mahnung nach 30 Tagen ohne Widerspruch fällig)! Im Brief auf die Forderung hinweisen, Verzugsgebühren (10 Euro) verlangen, Frist setzen (10 Tage). (...)

Argumentation: Als er Dich beauftragt hat, wusste er schon dass er Dich nicht bezahlen kann.

Ich muss nochmal nachfragen: Jemand hatte geschrieben, dass die 30 Tage ab dem Zeitpunkt zählen, an dem ich ihm zum ersten Mal mitgeteilt hatte, dass er die Zahlung bitte zu entrichten hätte. Das war eigentlich mündlich, kann ich somit nicht nachweisen - "schriftlich" hatte ich ihn per SMS am 31.12. daran erinnert, dann wieder per Mail Anfang Januar. Wenn ich dich nun richtig verstehe, wird es schwierig, dies nachzuweisen, d.h. ich müsste nun erstmal eine Rechnung schicken mit 30 Tagen Frist und danach bei Nichtzahlung einen zweiten Brief mit dem Hinweis auf die Forderung + Verzugsgebühren, richtig?

Zur Anzeige nochmal:
Da schreibst du nun nochmal, ich solle sagen, er hätte bereits damals gewusst, dass er nicht zahlen könne - ich bin sicher, er KANN zahlen, er WILL ja einfach nicht zahlen. Kann ich deshalb trotzdem Betrug anzeigen?

@Megahoshi: Deine Beiträge habe ich selbstverständlich auch gelesen und bedenke diese ebenso! Danke dafür!

Herzliche Grüße,
Partita
 
Mail und SMS kannst Du vergessen, genauso mündliche Absprachen. Diese sind zwar genauso gültig wie schriftliche Verträge, können aber in der Praxis nur schwer nachgewiesen werden. Also, solange niemand dabei war, der bezeugen kann, dass der Beklagte die Informationen auch bkommen hat, ist der Nachweis schwer bis unmöglich.

Wenn Du heute eine Rechnung stellst, so ist sie automatisch nach 30 Tagen fällig. Es bedarf dann keiner weiteren Schritte um einMahnverfahren einzuleiten, trotzdem empfiehlt es sich, noch eine Mahnung (incl. Mahngebühr) mit der Androhung von gerichtlichen Schritten und einer letzten Fristsetzung (üblich sind hier 10 Tage) hinterherzuschicken (vielleicht hat ers ja tatsächlich vergessen ....).

Wenn er nur nicht zahlen will, weil er glaubt, er müsse nicht (z.B. weil die vertraglich vereinbarte Leistung nicht zustande gekommen ist) ist das noch kein Betrug sondern ein ziviler Streitfall, den die Staatsanwaltschaft nicht interessiert.

Wenn er allerdings einen Vertrag schließt, obwohl er vorher weiss, dass er diesen nicht erfüllen wird/kann, so ist es Betrug und damit eine Straftat, die verfolgt werden muss. Wenn Du also Strafanzeige stellst, musst Du so argumentieren, dass von einer solchen betrugsaussicht ausgegangen werden kann. Dann obliegt es z.B. auch der Staatsanwaltschaft, die Adresse des Betrügers zu ermitteln.

Gruss

Hyp
 
Leute, ihr vergesst immer, das Partita keine REchnung stellen kann, weil sie dessen Adresse nicht hat; deswegen meine Frage, ob es nicht schon Betrug ist, wenn jemand seine Adresse nicht offenbahrt.

Rudl
 
Leute, ihr vergesst immer, das Partita keine REchnung stellen kann, weil sie dessen Adresse nicht hat; deswegen meine Frage, ob es nicht schon Betrug ist, wenn jemand seine Adresse nicht offenbahrt.

Naja, die Adresse kann sie aber leicht rausfinden. Ein Antrag im Meldeamt (oder wie immer das in DE auch heißt) - braucht man nur die Adresse, ist es nicht einmal notwendig zu begründen, warum man die Daten braucht. Einzige Voraussetzung, die Person muß eindeutig identifizierbar sein - das dürfte aber nicht wirklich ein Problem sein, da Partita ja den Namen und die Telefonnummer hat.

LG, PP
 
Naja, die Adresse kann sie aber leicht rausfinden. Ein Antrag im Meldeamt (oder wie immer das in DE auch heißt) - braucht man nur die Adresse, ist es nicht einmal notwendig zu begründen, warum man die Daten braucht. Einzige Voraussetzung, die Person muß eindeutig identifizierbar sein - das dürfte aber nicht wirklich ein Problem sein, da Partita ja den Namen und die Telefonnummer hat.

Partita auf geht´s. Am Montag gehst du zum Meldeamt und machst das. :)

Rudl
 
Ihr Lieben,

danke für eure Antworten - mir ist ein blödes Problem bei der Sache aufgefallen:
Auf der Seite, auf der ich inseriert hatte (eines der üblichen Portale, wo man allerhand Sachen verkaufen/kaufen kann), hatte ich dummerweise als "privat" inseriert - wenn ich nun aber eine Rechnung schicke, heißt das doch, dass ich eigentlich falsch inseriert hatte, oder? Das ist mir jetzt erst aufgegangen... Wie blöd - ich hatte mir darüber keine Gedanken gemacht, da es irgendwie alle so machen. Ich dachte, die Steuernummer usw. kann ich anschließend ja selbst angeben bei der Rechnung und so lange ich das alles beim Finanzamt anrechne, ist das auch alles ok. Scheint aber nicht so zu sein, oder? Evtl. denkt er auch deshalb, er könne es aussitzen, weil ich ihm dann wahrscheinlich keine richtige Rechnung schreiben könnte, wenn ich "privat" inseriert habe. Hm.
Genauso frage ich mich gerade: Hier auf unserer Hochschulseite existiert eine "Muggenkartei", in der man sich eintragen lassen kann, dass man für Auftritte/Unterricht zur Verfügung steht und gebucht werden kann. Wenn ich es richtig verstehe, fallen solche Anzeigen dann auch nicht unter "gewerbliche Anzeigen", so dass man sich im Zweifel (selbst wenn man alles versteuert und beim Amt angibt) nicht auf rechtliche Schritte berufen kann, oder?
Hm. Wenn dem so wäre, bin ich ja schön blöd gewesen. Man lernt eben immer wieder dazu.

liebe Grüße und danke an euch alle,
Partita
 
Ihr Lieben,

danke für eure Antworten - mir ist ein blödes Problem bei der Sache aufgefallen:
Auf der Seite, auf der ich inseriert hatte (eines der üblichen Portale, wo man allerhand Sachen verkaufen/kaufen kann), hatte ich dummerweise als "privat" inseriert - wenn ich nun aber eine Rechnung schicke, heißt das doch, dass ich eigentlich falsch inseriert hatte, oder? Das ist mir jetzt erst aufgegangen... Wie blöd - ich hatte mir darüber keine Gedanken gemacht, da es irgendwie alle so machen. Ich dachte, die Steuernummer usw. kann ich anschließend ja selbst angeben bei der Rechnung und so lange ich das alles beim Finanzamt anrechne, ist das auch alles ok. Scheint aber nicht so zu sein, oder? Evtl. denkt er auch deshalb, er könne es aussitzen, weil ich ihm dann wahrscheinlich keine richtige Rechnung schreiben könnte, wenn ich "privat" inseriert habe. Hm.
Genauso frage ich mich gerade: Hier auf unserer Hochschulseite existiert eine "Muggenkartei", in der man sich eintragen lassen kann, dass man für Auftritte/Unterricht zur Verfügung steht und gebucht werden kann. Wenn ich es richtig verstehe, fallen solche Anzeigen dann auch nicht unter "gewerbliche Anzeigen", so dass man sich im Zweifel (selbst wenn man alles versteuert und beim Amt angibt) nicht auf rechtliche Schritte berufen kann, oder?
Hm. Wenn dem so wäre, bin ich ja schön blöd gewesen. Man lernt eben immer wieder dazu.

liebe Grüße und danke an euch alle,
Partita

Ich denke nicht, daß Du damit wirklich ein Problem hast. Natürlich hast Du falsch inseriert, aber das kann ja auch ein Versehen gewesen sein. (Viele derartige Portale sind nicht unbedingt intuitiv zu bedienen...) Für Deinen Ärger ist erstmal nur relevant, daß Ihr - außerhalb des Portals - eine Vereinbarung getroffen habt. Wie sowas angebahnt wurde, ist dabei nicht von Interesse. (Ein Beispiel: Ich engagiere Dich für die musikalische Umrahmung irgendeiner Veranstaltung. Damit bin ich so zufrieden, daß ich Dich hinterhereinem Bekannten weiterempfehle. Wenn Du von diesem dann einen weiteren Auftrag bekommst, hast Du natürlich Anspruch auf Bezahlung, auch wenn keinerlei gewerbliche Anzeige im Spiel war. :D)

Allerhöchstens könnte der Typ versuchen, Dir einen reinzuwürgen, indem er Dich beim Portalbetreiber anschwärzt. Wenn der für gewerbliche Anzeigen eine Gebühr verlangt, müßtest Du diese höchstwahrscheinlich nachzahlen. Das hat aber keinerlei Einfluß auf Deine ausstehende Bezahlung. Aussitzen hilft ihm dabei nicht.
 

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