Eure Meinung zum EU Artikel 11 und 13

Na ja, ein moderiertes Forum sieht doch redaktionelle Eingriffe vor? Wenn ich da an meine Flügeldeko denke...

So sieht es aus. Freischaltungen bedürfen erst einmal einer rechtlichen Unbedenklichkeitsprüfung, was im Grunde genommen eine ganze Gruppe von Anwälten nötig machen würde. In den seltesten Fällen hat man diese zur Verfügung, und würde bei rechtlicher Unsicherheit entsprechendes garnicht erst freischalten - was allerdings wieder den Vorteil hätte - Foren werden sehr sehr übersichtlich und für Trolle, Spamer und sonstigen "Aufmischern" uninteressant. Ein Trollbeitrag welcher nicht zu lesen ist, wird auch keine Reaktionen auslösen .

LG
Henry
 
Zuerst mal sollten die professionellen Musiker hier ihrer urheberrechtlichen Vertretung auf die Füße treten, denn einige von deren Vertretern finden Artikel 11 und 13 ganz toll. Ich kenne den Herren nicht, aber er sitzt offenbar im Aufsichtsrat der GEMA.

Wir erinnern uns: Das ist die Organisation, die über ein Jahrzehnt lang Uploads ihrer eigenen Mitglieder bei YouTube filtern ließ, weil sie sich mit ihren absurden Vergütungsforderungen nicht durchsetzen konnte.
 
Kommt morgen jemand auf eine der Demonstrationen?

  • Berlin - Potsdamer Platz 14:00
  • Bielefeld - Hauptbahnhof 14:00
  • Chemnitz - Johannisplatz 14:00
  • Dortmund - Europabrunnen 14:00
  • Dresden – Goldener Reiter Dresden 14:00
  • Düsseldorf - Friedrich-Ebert-Straße 34 13:00
  • Erfurt - Anger 14:30
  • Frankfurt - Paulsplatz 14:00
  • Freiburg - Platz der alten Synagoge 14:30
  • Fürth - Grüner Markt 13:00
  • Göttingen - Am Nabel 12:00
  • Hamburg - Gänsemarkt 13:00
  • Hannover - Ernst-August-Platz 11:00
  • Innsbruck - Annasäule 13:30
  • Jena - Holzmarkt 14:00
  • Karlsruhe - Stephansplatz 13:30
  • Kiel - Landtag Kiel 13:00
  • Koblenz - Löhrrondell 13:30
  • Köln - Neumarkt 14:00
  • Leipzig 14:00
  • Luxembourg - Place de l'Europe 14:00
  • Magdeburg - Landtag/Domplatz 13:00
  • München - Marienplatz 13:30
  • Münster - Servatiiplatz 13:37
  • Osnabrück - Gewerkschaftshaus 15:00
  • Potsdam - Luisenplatz 10:00
  • Ravensburg - Marienplatz 13:00
  • Rostock - Universitätsplatz 12:00
  • Saarbrücken- Tbilisser Platz vor dem Staatstheater 14:00
  • Salzburg - Hauptbahnhof 14:00
  • Stockholm - Rosenbadsparken 12:00
  • Stuttgart - Rotebühlplatz 14:00
  • Villingen-Schwenningen - Latschariplatz 12:00
  • Wien - Christian Broda Platz 15:30
  • Würzburg - Bahnhofsplatz 15:00
  • Zürich - t.b.a Zentrum 13:30
Grüße

D
 
Das ist wohl nun der letzte Stand.

https://www.heise.de/newsticker/mel...r-und-Leistungsschutzrecht-durch-4350043.html

Dazu dann die Richtlinie mit den geänderten Artikeln auf Deutsch.

http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-8-2018-0245-AM-271-271_DE.pdf

Artikel 13 soll ja nun Artikel 17 sein und diesen Satz verstehe ich halt so, dass der sich nur auf Plattformen wie YT und Facebook bezieht.
Artikel 17
Nutzung geschützter Inhalte durch Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten
Oder ich verstehe wieder etwas nicht richtig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Artikel 13 soll ja nun Artikel 17 sein und diesen Satz verstehe ich halt so, dass der sich nur auf Plattformen wie YT und Facebook bezieht.

Nein, er bezieht sich auf alle Dienste, die von Nutzern hochgeladene Inhalte (alles was unter das Urheberrecht fällt) veröffentlichen, in Abgrenzung zu Diensten, die nur redaktionelle Inhalte veröffentlichen. Für letztere gilt die bisherige Rechtslage unverändert.
 

Heise.de schreibt
und da steht aber in jedem einzelnen Punkt von Artikel 17 "Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten" und das sind für mich nur Plattformen, die dafür geschaffen wurden und für mich liest es sich so, als würde sich dieser Artikel eben nur auf diese beziehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da steht aber in jedem einzelnen Punkt von Artikel 17 "Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten" und das sind für mich nur Plattformen, die dafür geschaffen wurden und für mich liest es sich so, als würde sich dieser Artikel eben nur auf diese beziehen.

Was meinst Du denn mit dafür?

Aber schauen wir doch mal, was die Richtlinie selbst sagt (übrigens seltsamerweise nur im nicht rechtsverbindlichen Kommentarteil!?!):

„Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten“ bezeichnet den Anbieter eines
Dienstes der Informationsgesellschaft, bei dem der Hauptzweck bzw. einer der
Hauptzwecke darin besteht, eine große Menge an von seinen Nutzern hochgeladenen,
urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstigen Schutzgegenständen zu speichern und
der Öffentlichkeit Zugang hierzu zu verschaffen, wobei dieser Anbieter diese Inhalte
organisiert und zum Zwecke der Gewinnerzielung bewirbt.

Der Hauptzweck eines Forums wie Clavio ist genau das beschriebene, eine große (hmm, was soll das heissen?) Menge an von seinen Nutzern hochgeladenen, urheberrechtlich geschützten Werken (darunter fallen sowohl die Beiträge der Nutzer selbst, als auch fremde Werke) oder sonstigen Schutzgegenständen (Achtung: Markenzeichen! Das verspricht zusätzlichen Spass...) zu speichern und der Öffentlichkeit Zugang hierzu zu verschaffen (jeder kann hier offen mitlesen), wobei dieser Anbieter diese Inhalte organisiert (das Forum samt Struktur zur Verfügung stellt) und zum Zwecke der Gewinnerzielung bewirbt. (zur Gewinnerzielung reicht nach deutscher Rechtsprechung schon die Schaltung einzelner Werbebanner)

Anbieter von Diensten, etwa nicht gewinnorientierte Online-Enzyklopädien, nicht
gewinnorientierte bildungsbezogene und wissenschaftliche Repositorien, Entwicklungs-
und Weitergabeplattformen für quelloffene Software, Anbieter elektronischer
Kommunikationsdienste im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/1972, Online-Marktplätze,
zwischen Unternehmen erbrachte Cloud-Dienste sowie Cloud-Dienste, die ihren Nutzern
das Hochladen von Inhalten für den Eigengebrauch ermöglichen, sind keine
Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten im Sinne dieser Richtlinie.

Auch diese Liste sieht keine Ausnahmen für Foren vor.
 
Unter "teilen" verstehe ich genau das, was bei Facebook oder YT unter "teilen" verstanden wird, also z.B. einen Mitschnitt einer Sendung so anbieten, das dieser in tausend anderen Webseiten eingebunden werden kann. Es soll ja letztendlich über den Erwerb von Lizenzen laufen. In einem Forum wie diesem, ist dies aber nicht erforderlich, da jeder mit der Bestätigung der Nutzungsbedingungen bereits die Nutzungsrechte für eigene Inhalte ans Forum übertragen und bestätigt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Unter "teilen" verstehe ich genau das, was bei Facebook oder YT unter "teilen" verstanden wird, also z.B. einen Mitschnitt einer Sendung so anbieten, das dieser in tausend anderen Webseiten eingebunden werden kann.

Nein, diese Art von Teilen wäre den Politikern auch garnicht bekannt :lol:
Mit Teilen ist hier die Veröffentlichung für ein öffentliches Publikum gemeint. Im Zweifelsfall hilft für das Verständnis auch der Blick in die englische Version:
Member States shall provide that an online content sharing service provider performs an act
of communication to the public or an act of making available to the public for the purposes of
this Directive when it gives the public access to copyright protected works or other protected
subject matter uploaded by its users.

Es soll ja letztendlich über den Erwerb von Lizenzen laufen. In einem Forum wie diesem, ist dies aber nicht erforderlich, da jeder mit der Bestätigung der Nutzungsbedingungen bereits die Nutzungsrechte für eigene Inhalte ans Forum übertragen und bestätigt hat.

Der Stein des Anstosses sind nicht die Beiträge, an denen die User selbst die Rechte besitzen, sondern die, die von Usern unerlaubt hochgeladen werden. Das durften sie laut Nutzungsbedingungen auch bisher nicht, aber praktisch haben sich viele nicht daran gehalten.

Die Triebfeder für die neue Richtlinie war nun die an sich gute Idee, dass die Urheber nicht mehr jedem einzelnen Verletzer ihrer Rechte hinterherlaufen müssen (was ja extrem aufwändig bis praktisch unmöglich ist), sondern sich direkt an den letzten in der Kette halten können, nämlich den, auf dessen Server das Werk am Ende liegt. Dem lässt man jetzt zwei Möglichkeiten, sich von der Haftung zu befreien: Filtern oder Lizensieren. Wie das wiederum in der Praxis funktionieren soll, darüber scheint man sich absichtlich keine Gedanken gemacht zu haben. Man hat (vor allem in Frankreich, aber auch bei uns) Google und Facebook zum Feind stilisiert und wenn die mit den Anforderungen nicht fertigwerden, so what? Sind ja nur amerikanische Konzerne und so wird man sie vielleicht los... Wenn kleine europäische Betreiber nachgefragt haben, wurden deren Bedenken immer nur mit Textbausteinen zu Google und Facebook abgebügelt.

Tja, das Resultat der Kombination aus technischer Ahnungslosigkeit und ideologischer Borniertheit werden wir jetzt irgendwie auslöffeln müssen. Für Clavio-Nutzer heisst das wohl, dass wir uns demnächst auf pianoworld.com wiedersehen...
 
Tja, das Resultat der Kombination aus technischer Ahnungslosigkeit und ideologischer Borniertheit werden wir jetzt irgendwie auslöffeln müssen. Für Clavio-Nutzer heisst das wohl, dass wir uns demnächst auf pianoworld.com wiedersehen...
Die GEMA feiert das als großen Sieg und hier sind doch einige GEMA-Mitglied, oder?

Also ist zumindest hier das Ende quasi selbstverschuldet...
 
Man kann die Richtlinie ja durchaus kritisieren - aber wie soll man dann den Urhebern zu ihrem Recht verhelfen? Gibt es dazu überhaupt einen konstruktiven Gegenvorschlag, oder sind den Kritikern die Urheber einfach nur scheißegal?
 
Gibt es dazu überhaupt einen konstruktiven Gegenvorschlag
Natürlich, schon lange. Und das Modell dazu hat sich in der Offlinewelt seit Jahrzehnten bewährt: Die Pauschalabgabe.
Das Urheberrecht (Kontrolle, Vergütung) ist bereits seit der Erfindung der Kassette technisch nicht mehr umsetzbar. Daher hat man sich auf eine Pauschalabgabe für Kassetten, CD-Rohlinge, USB-Sticks, Drucker, Kopierer... geeinigt. Der Erlös daraus wird Urhebern ausgeschüttet.
Der schon vor Jahren gemachte Vorschlag, das auch für das Internet umzusetzen, ist im EU-Parlament leider nicht durchsetzbar. Dabei wäre es für alle Seiten so einfach und dass das geht, hat die GEMA mit YT bewiesen.
Es geht eben doch um ganz andere Interessen als nur die der Urheber.

oder sind den Kritikern die Urheber einfach nur scheißegal
Natürlich nicht. Die (medial) größten Kritiker sind selbst Content-Creator, die ausschließlich davon leben. Und sie wollen unbedingt eine Urheberrechtsreform. Aber sie wollen eine, die technisch umsetzbar ist. Selbst die Vertreter der CDU, die sich mit Netztechnik ein wenig beschäftigen (C-Netz), haben mittlerweile ihre Partei überzeugt, dass es so eher nix wird. Leider zu spät.

Das wirklich Schlimme ist, dass man durch ungeschickte Kommunikation oder gar Ignoranz eine riesige Distanz der künftigen Erstwählergeneration zur Europapolitik aufgebaut hat. So bekommt das Thema eine Rolle, die es gar nicht verdient und die Folgen sind noch gar nicht absehbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dabei wäre es für alle Seiten so einfach und dass das geht, hat die GEMA mit YT bewiesen.
Weiß bis heute einer, wieviel da vergütet wird und letztendlich an die Urheber fließt?
Eine Notiz hatte ich mir zu diesem Beitrag gemacht, nur es wird nicht erwähnt, um welche Plattform es sich handelte.
Für Helene Fischer hat er den Text zu dem Song "Du fängst mich auf und lässt mich fliegen" geschrieben. Auf einer Plattform habe der Song 128.000 Klicks gehabt. Dafür bekam er einen Euro und 16 Cent.

https://www.tagesschau.de/ausland/proteste-eu-urheberrechtssreform-101.html
 
Ich gestehe, dass es mir bei diesem Thema genau wie mit dem Brexit geht: Ich kapiere es einfach nicht mehr:cry::008:
 

Zurück
Top Bottom