Eure Meinung zum EU Artikel 11 und 13

Ein anderer Benutzer (B) kopiert das Werk des obengenannten und verletzt damit dessen Urheberrecht.
Für musikalische Werke gibt es die GEMA, für einfache literarische VG Wort und von allem was am Ende eine ISBN erhält, müssen ohnehin zwei Pflichtexemplare bei der Deutschen Nationalbibliothek abgeliefert werden. Einfach einmal so kopiert und dann etwas anderes behaupten, ist nicht ganz so einfach, zumal, wie ich einmal las, mindestens in einem Fall ein Gericht durchaus als Nachweis den ersten Cache von archive.org als Zeitraum für eine Erstveröffentlichung akzeptiert haben soll.
Ein kleiner Urheber wird sich zwingend einer Verwertungsgesellschaft wie der GEMA anschliessen müssen, um überhaupt seine Werke veröffentlichen zu können.
Darauf könnte es durchaus hinauslaufen, falls es so kommen sollte, es sei denn, man vertont alte, bereits gemeinfreie Werke neu. Dort könnte aber ein Arrangement schützenswert sein und die Musiker hätten letztendlich auch einen gewissen Anspruch. Letzteres fällt wohl mehr unter Nutzungsrechte.
In China oder sogar Nordkorea einen Server mieten
Ginge nur über einen Strohmann und in Nordkorea wirst Du keinen finden, in China würde ich weniger ein Problem sehen, nur die Sprache nicht verstehen. Doch ansonsten, wie Kalivoda bereits schrieb, wo Deine Webseiten gehostet werden oder Dein Server steht, ist uninteressant. Der Hauptwohnsitz zählt oder wo Dein Unternehmen ins Register eingetragen ist, soweit ich weiß. Und was ich mehr einmal las, bei Rechtsverletzungen im Internet gab es noch so etwas Ähnliches wie einen fliegenden Gerichtsstand. Bin mir nicht sicher, ob sich in dieser Beziehung etwas änderte.
 
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Die Befürchtungen, die aufgekommen sind, die sind ja nicht ja nicht völlig unbegründet. So müsste sichergestellt werden, dass Plattformbetreiber nicht auf finanzielle Forderungen sitzen bleiben, sondern von den Usern, die Verstöße begangen haben, auch wieder einfordern können.

Eine Anmeldung mit einem Identifizierungsverfahren zu verbinden, lief bei Google im letzten Jahrzehnt noch ziemlich einfach ab. Für einen Eintrag bei Google Maps erhielt ich von Google eine Postkarte oder Brief mit Karte, die einen Bestätigungscode enthielt und dann eingegeben werden musste. Bei Facebook lief das über eine Bestätigung mit Handy, war vielleicht nicht ganz so sicher. Mit der Abbuchung der Kosten für Werbung lief es da aber auch reibungslos.
Was relativ häufig passieren könnte, dass Plattformbetreiber dennoch auf ihren Forderungen sitzen bleiben würden, wenn die User, die Verstöße begangen haben, unterhalb der Pfändungsgrenze liegen, bei Usern mit Fake-Accounts trotz Identprüfung oder bei Accounts von Minderjährigen, wenn die Eltern nicht zahlungsfähig sind oder lieber den Rechtsweg wählen, um eine Angelegenheit zu klären.

Um Usern und Plattformbetreibern etwas die Unsicherheit betreffend Uploadfiltern zu nehmen, sollte ein Rahmen festgelegt werden. Nur immer etwas, wie "für große Internet-Plattformen" zu erwähnen, genügt nicht. Eine Aussage, wie

"Uploadfilter für alle Plattformen mit mehr als 500 Millionen Seitenaufrufen pro Monat oder einen monatlichen Umsatz von über 20 Millionen",


wäre eine klare Ansage, so dass nicht jeder Forenbetreiber gleich an eine Schließung denken müsste. Die Zahlen sollten nur als Beispiel dienen.
 
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Um Usern und Plattformbetreibern etwas die Unsicherheit betreffend Uploadfiltern zu nehmen, sollte ein Rahmen festgelegt werden. Nur immer etwas, wie "für große Internet-Plattformen" zu erwähnen, genügt nicht. Eine Aussage, wie

"Uploadfilter für alle Plattformen mit mehr als 500 Millionen Seitenaufrufen pro Monat oder einen monatlichen Umsatz von über 20 Millionen",


wäre eine klare Ansage, so dass nicht jeder Forenbetreiber gleich an eine Schließung denken müsste. Die Zahlen sollten nur als Beispiel dienen.

Die Richtlinie gibt klare Zahlen vor, wer nicht unter die Filterbedingung fällt: jünger als 3 Jahre UND Umsatz < 10M€ UND durchschnittliche monatliche Nutzerzahl < 5M. Das ist ein logisches UND, d.h. nach spätestens drei Jahren fällt auch die kleinste Plattform unter die Filterpflicht. Da die Richtlinie das explizit so vorgibt, gibt es da auch keine nachträglichen Interpretationsspielräume durch die Gerichte.
 
Die Richtlinie gibt klare Zahlen vor, wer nicht unter die Filterbedingung fällt:
Na ja, so richtig einig sind die sich wohl noch nicht, die Forderungen von Deutschland sehen wohl noch anders aus.
Die Vertreter Deutschlands forderten deshalb in den Verhandlungen, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 20 Millionen Euro von Artikel 13 ausgenommen sind.

https://www.zeit.de/digital/interne...echtsreform-uploadfilter-copyright-kompromiss
Doch wie auch immer, wenn am Ende diese Grenzen in entsprechender Höhe enthalten sind, dann sind doch die meisten Foren davon nicht betroffen, würde ich meinen. Nur sollten diese Grenze nicht auf den Umsatz von Unternehmen bezogen werden, sondern auf den Umsatz über Plattformen. Der Umsatz des Kerngeschäftes sollte entkoppelt werden, wenn dieser z.B. im Bereich Handel liegt und ein oder mehrere Foren nur nebenbei betrieben werden.
 
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Na ja, so richtig einig sind die sich wohl noch nicht, die Forderungen von Deutschland sehen wohl noch anders aus.

Der Artikel ist von Anfang Februar. Die Grenzen, die im jetzigen Entwurf stehen, habe ich genannt und bei der letzten Abstimmung wird das Parlament nur noch mit Ja/Nein stimmen. Änderungsanträge sind nicht mehr vorgesehen. Bei einem Ja des Parlaments ist die Richtlinie durch, da Rat und Kommission schon zugestimmt haben. Ein Nein des Parlaments ist also wirklich die letzte Chance, diesen unausgegorenen Mist zu stoppen.

Doch wie auch immer, wenn am Ende diese Grenzen in entsprechender Höhe enthalten sind, dann sind doch die meisten Foren davon nicht betroffen, würde ich meinen.

Ab einem Alter von drei Jahren sind alle Foren betroffen. Ausnahmslos.

Nur sollten diese Grenze nicht auf den Umsatz von Unternehmen bezogen werden, sondern auf den Umsatz über Plattformen. Der Umsatz des Kerngeschäftes sollte entkoppelt werden, wenn dieser z.B. im Bereich Handel liegt und ein oder mehrere Foren nur nebenbei betrieben werden.

Dann gründet man halt notfalls ein Subunternehmen für diesen Zweck. Das halte ich für das kleinste Problem.

Worauf sich der Umsatz bezieht ist übrigens in der Richtlinie 2003/361/EC festgelegt, falls das jemand nachsuchen möchte.
 
Wenn die Richtlinie tatsächlich dazu führt, dass die "sozialen" Plattformen in der bisherigen Form ihr Geschäftsmodell aufgeben müssen, wäre das kaum auszudenken.

Was fängt man bloss mit der ganzen Zeit an, die man damit verbringt, auf sein Wischtelefon zu glotzen und nachzusehen, ob irgendwer (den man gar nicht kennt) die gerade abgesonderte Belanglosigkeit "geliked" hat. Und was passiert nur mit all den aufwendig aufgemotzten Selfies, wenn man sie nicht nicht mehr mit der ganzen Welt teilen kann?

Man wäre u.U. gezwungen, hin und wieder direkt mit seinen Mitmenschen zu kommunizieren anstatt Posts über irgendwelche Plattformen zu senden. Und anstatt irgendwelche Musik-Clips anzuschauen, müsste man vielleicht mal höchstpersönlich ein Konzert besuchen. Grauenvolle Vorstellung!
 
Bisher habe ich noch nichts zu diesen Angaben gefunden.

Sogar der von Dir angeführte Zeit-Artikel schreibt das. Hast Du ihn etwa nicht gelesen? :-D

Hier im Originalwortlaut:
Member States shall provide that when new online content sharing service providers whose
services have been available to the public in the Union for less than three years and which
have an annual turnover below EUR 10 million within the meaning of the Commission
Recommendation 2003/361/EC, the conditions applicable to them under the liability regime
set out in paragraph 4 are limited to the compliance with the point (a) of paragraph 4 and to
acting expeditiously, upon receiving a sufficiently substantiated notice, to remove the notified
works and subject matters from its website or to disable access to them.

Where the average number of monthly unique visitors of these service providers exceeds 5
million, calculated on the basis of the last calendar year, they shall also demonstrate that they
have made best efforts to prevent further uploads of the notified works and other subject
matter for which the rightholders have provided relevant and necessary information.
 
Sogar der von Dir angeführte Zeit-Artikel schreibt das.
Die interpretieren aber die 5 Millionen anders.
Gut, jetzt habe ich es auch gefunden.

https://juliareda.eu/wp-content/uploads/2019/02/Copyright_Final_compromise.pdf

Für mich liest sich das eher so, als würde Wykop (gegründet 2005) nur darunter fallen, weil mehr als 5 Millionen Nutzer.
Als Beispiel nennt Reda Diskussionsforen wie das der Technikwebsite heise.de (älter als drei Jahre) oder das polnische Netzwerk Wykop (mehr als fünf Millionen Nutzer).

https://www.zeit.de/digital/interne...echtsreform-uploadfilter-copyright-kompromiss
 
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Ja, wenn man als Betreiber sicherstellen müsste, dass ein Text, der als Meinungsäußerung daher kommt, wirklich eine solche ist und keine Kopie eines Zeitungsartikels o.ä., und weil das in Echtzeit nur mit Filter funktioniert, hätte auch ein rein textbasiertes Forum ein Problem.
 
Ok. Dann wird's in der Tat etwas schwierig.
 
Vielleicht ja doch nicht.
Nur wo steht das nun wieder, direkt in Artikel 13 wohl nicht?
Doch vielleicht ist ja der Anwendungsbereich von Artikel 13 damit gemeint.
(33) Neither should this protection apply to websites, such as blogs, that provide information as partof an activity which is not carried out under the initiative, editorial responsibility and control of service provider, such as a news publisher.

https://juliareda.eu/wp-content/uploads/2019/02/Copyright_Final_compromise.pdf
 
Vielleicht ja doch nicht.
Nur wo steht das nun wieder, direkt in Artikel 13 wohl nicht?

Artikel 13 bezieht sich generell auf alle urheberrechtlich geschützten Werke.


Ein Artikel voller Falschaussagen, geschrieben von einem GEMA-Lobbyisten. Ich habe das praktisch gleiche Geschreibsel hier schon in einem anderen Thread auseinandergenommen.

Memes sind tatsächlich ausgenommen, wenn sie unter
use for the purpose of caricature, parody or pastiche.
fallen (das schliesst allerdings nicht 100% der Memes ein!). Blogs sind ausgenommen, da sie komplett in der Verantwortung des Betreibers liegen, welcher für den veröffentlichten Kontent verantwortlich ist. Das ist jetzt schon so und soll sich auch nicht ändern.

Foren sind nicht ausgenommen. Du kannst mich gerne vom Gegenteil überzeugen, indem Du mir die Ausnahmeregelung im Entwurf der Richtlinie zeigst. Ich glaube nur dem Richtlinienentwurf und nicht, was ein Lobbyist sich zusammenfantasiert (oder vielleicht vor Urzeiten tatsächlich mal im Entwurf stand; da hat es schliesslich tausende Änderungen hin und her gegeben).
 
Foren sind nicht ausgenommen. Du kannst mich gerne vom Gegenteil überzeugen,
Ich habe nicht vor Dich vom Gegenteil zu überzeugen, nur die sollte es eigentlich wissen, würde ich meinen.
Entgegen anders lautender Behauptungen sind z.B. Online-Enzyklopädien (wie Wikipedia), Cloud-Dienste (wie Dropbox), Online-Marktplätze (wie ebay) oder Online-Diskussionsforen von der Richtlinie ausgenommen.

https://helgatruepel.de/allgemein/reform-des-europaeischen-urheberrechts-der-offizielle-text.html
 
Ich habe nicht vor Dich vom Gegenteil zu überzeugen, nur die sollte es eigentlich wissen, würde ich meinen.

Na dann lies doch selbst:
‘online content sharing service provider’ means a provider of an information society service
whose main or one of the main purposes is to store and give the public access to a large
amount of copyright protected works or other protected subject-matter uploaded by its users
which it organises and promotes for profit-making purposes.

Providers of services such as not-for profit online encyclopedias, not-for profit educational
and scientific repositories, open source software developing and sharing platforms, electronic
communication service providers as defined in Directive 2018/1972 establishing the European
Electronic Communication Code, online marketplaces and business-to business cloud services
and cloud services which allow users to upload content for their own use shall not be
considered online content sharing service providers within the meaning of this Directive.

Wo findest Du da eine Ausnahme für Foren? Keine, es sei denn, sie fielen vielleicht unter die
"electronic communication service providers" wie in der Directive 2018/1972 definiert. Also schauen wir dort einmal nach:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32018L1972
‘electronic communications service’ means a service normally provided for remuneration via electronic communications networks, which encompasses, with the exception of services providing, or exercising editorial control over, content transmitted using electronic communications networks and services, the following types of services:
(a) ‘internet access service’ as defined in point (2) of the second paragraph of Article 2 of Regulation (EU) 2015/2120;
(b) interpersonal communications service; and
(c) services consisting wholly or mainly in the conveyance of signals such as transmission services used for the provision of machine-to-machine services and for broadcasting;

Hier sind Foren auch nicht enthalten, denn es geht um Dienste, die explizit keine redaktionellen Eingriffe vorsehen.

Es kann gut sein, dass in einer früheren Version Foren ausgenommen waren. Jetzt sind sie es aber nicht mehr.
 

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