Eure Meinung zum EU Artikel 11 und 13

ungewollt auf YouTube und c/o ausgesperrt werden usw.
Das meinte ich damit.
Und ich hätte ein Problem damit, falls es darauf hinauslaufen sollte, weniger Musikvideos bei YT zu finden, nur weil irgendetwas mit den Rechten unklar ist.
Hatte aber in der letzten Zeit irgendetwas und irgendwo gelesen, wie es mit dem Upload doch noch klappte.

So, gerade ein Video gesehen, wie man bisher gegen eine Sperre bei YT vorgehen kann und wie ein gesperrtes Video sofort wieder freigeschaltet werden soll. Dazu noch weitere Möglichkeiten, ein Video so zu gestalten, um eine Sperre zu unterlaufen. Möchte das Video hier nicht einbinden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin der festen Überzeugung, man sollte nur Gesetze verabschieden, deren Umsetzung möglich ist und deren Einhaltung kontrolliert bzw. Nichteinhaltung sanktioniert werden kann.

Alle anderen Konstruktionen machen Gesetze, Gesetzgeber und Gesetzausführende lächerlich und unglaubwürdig.



Immer wieder neues, irres Zeug. Dann macht man sich im deutschsprachigen Raum hektische Sorgen, im Rest der EU interessiert es niemanden, und erneut ist man einen Schritt weiter entfernt davon, was ursprünglich mal unter "Rechtsstaat" verstanden wurde.

Wenn ich keine digitale Kopie im Internet von meinem OEvre sehen will, behalte ich das OEvre für mich. Teile ich es, dann teile ich es eben (buchstäblich).

Selbst wenn sich innerhalb der EU alle brav an irgendwelche Richtlinien, Verordnungen, Blabla halten sollten (:021: aberwitzige Vorstellung) – dann verbreitet es halt jemand, der sonstwo sitzt und sowieso macht was er will. :022:
 
Wenn ich keine digitale Kopie im Internet von meinem OEvre sehen will, behalte ich das OEvre für mich.
Darum geht es doch gar nicht.
Stell Dir vor irgend ein Typ kauft ein Bild von einem Maler und hängt sich das stolz an seine Wand. Außerdem hat er sich noch eine hübsche Design-Lampe gekauft.
Später macht er irgend einen Vlog und erzählt interessante Dinge, zeigt seine Wohnung.... Im Hintergrund ist das Bild und die Lampe zu sehen. Damit verstößt er bereits gegen das Urheberrecht.
Das war bisher kein oder nur ein marginales Problem. Im schlimmsten Fall wurde das Video gesperrt und der Vloger hat ne Abmahnung kassiert.
Mit Artikel 13 wird die Plattform, auf der das Video veröffentlicht wird, dazu verpflichtet, noch vor Veröffentlichung die Einwilligung des Lampendesigners und des Malers einzuholen. Das ist selbst für Größen wie Google und Co sowohl technisch als auch personell nicht umsetzbar. Im Prinzip müssten alle Videos, die mehr als eine weiße Wand im Hintergrund beinhalten, offline genommen werden.

So zumindest wird das Gesetz von Vielen interpretiert.

Ich bin der festen Überzeugung, man sollte nur Gesetze verabschieden, deren Umsetzung möglich ist und deren Einhaltung kontrolliert bzw. Nichteinhaltung sanktioniert werden kann.
Genau das ist auch mein Kritikpunkt an diesem Gesetz. Es kann so nicht funktionieren.


...Mein Gott es wird lächerlich. Jetzt kann man hier nicht mal mehr A_b_m_a_h_n_u_n_g schreiben, ohne Sterne funkeln zu sehen. Mal sehen wann die "Sterne" hier auch noch gefiltert werden, dann gehen wir alle in einer Zeitschleife verloren.:blöd:
 
Stell Dir vor irgend ein Typ kauft ein Bild von einem Maler und hängt sich das stolz an seine Wand. Außerdem hat er sich noch eine hübsche Design-Lampe gekauft.
Später macht er irgend einen Vlog und erzählt interessante Dinge, zeigt seine Wohnung.... Im Hintergrund ist das Bild und die Lampe zu sehen. Damit verstößt er bereits gegen das Urheberrecht.
Das war bisher kein oder nur ein marginales Problem. Im schlimmsten Fall wurde das Video gesperrt und der Vloger hat ne ********* kassiert.
Mit Artikel 13 wird die Plattform, auf der das Video veröffentlicht wird, dazu verpflichtet, noch vor Veröffentlichung die Einwilligung des Lampendesigners und des Malers einzuholen. Das ist selbst für Größen wie Google und Co sowohl technisch als auch personell nicht umsetzbar. Im Prinzip müssten alle Videos, die mehr als eine weiße Wand im Hintergrund beinhalten, offline genommen werden.

So zumindest wird das Gesetz von Vielen interpretiert.

Mag ja sein, dass sich da Juristen mal wieder wichtig machen, aber das ist in der Praxis völliger Unsinn. Wer ein Gesetz so interpretiert, ist eher an Stimmungsmache interessiert als an Rechtsstaatlichkeit. Das ist schlicht nicht praktikabel und damit schädlich für das Vertrauen in die Demokratie.



Genau das ist auch mein Kritikpunkt an diesem Gesetz. Es kann so nicht funktionieren.

Eben. :001:
 
Im Hintergrund ist das Bild und die Lampe zu sehen. Damit verstößt er bereits gegen das Urheberrecht.
Da habe ich das Fotorecht bisher anders verstanden. Etwa so, das Lampe und Bild, insofern nicht im Fokus der Aufnahme stehend, nur unerhebliches Beiwerk innerhalb in einer Aufnahme sind. Jeder kann auch einen Erlkönig (Auto) mit neuem Design fotografieren und das Bild einem Magazin anbieten (redaktionelle Nutzung). Was er nicht machen darf, diese Aufnahme als Motiv für einen Kalender benutzen (gewerbliche Nutzung). In einem Forum ebenfalls nicht, da nicht redaktionell geführt, denke ich mir.
Das brauchte jetzt nicht wirklich der Rechtsprechung zu entsprechen, es entspricht nur dem, was ich mir in früheren Jahren übers Fotorecht angelesen habe.
Mit Artikel 13 wird die Plattform, auf der das Video veröffentlicht wird, dazu verpflichtet, noch vor Veröffentlichung die Einwilligung des Lampendesigners und des Malers einzuholen.
Nein, wird sie nicht. Sie wird lediglich dazu verpflichtet, genaue Bedingungen zu formulieren, an denen sich jeder Uploader zu halten hat, ansonsten z.B. Bilder gesperrt werden und das ist z.B. bei pixelio.de bereits vor Jahren passiert.
Zum Beispiel das jeder Nutzer eines Bildes verpflichtet ist, bei jeder Nutzung eines Fotos die Quelle und den Bildautor anzugeben. Einmal erhielt ich eine Mail von einem Fotografen, er hätte ein von mir verwendetes Foto bei pixelio.de wieder entfernt, weil keine Genehmigung für den Innenhof vorgelegen hätte. Ich habe es auf meiner Seite nicht entfernt, ich habe bei der Zwingerverwaltung nachgefragt und die hatten nichts gegen eine Verwendung. Also, die Plattform hat bereits vor vielen Jahren auf Verstöße gegen das Fotorecht reagiert.
 
Ich bin der festen Überzeugung, man sollte nur Gesetze verabschieden, deren Umsetzung möglich ist und deren Einhaltung kontrolliert bzw. Nichteinhaltung sanktioniert werden kann.

Was heißt schon kontrolliert?

Wenn man als Maßstab nimmt, wieviele unentdeckte Trunkeheitsfahrten auf eine entdeckte kommen (mehrere hundert), hat man einen großen Spielraum bis zur 100%-Lösung. Einen verdammt großen.

Grüße
Häretiker
 
Was heißt schon kontrolliert?

Wenn man als Maßstab nimmt, wieviele unentdeckte Trunkeheitsfahrten auf eine entdeckte kommen (mehrere hundert), hat man einen großen Spielraum bis zur 100%-Lösung. Einen verdammt großen.

Grüße
Häretiker

Genau, deswegen soll man dies durch einen "upload" verhindern (=jeder der Fahrausweis hat, darf generell kein Alkohol besitzen, trinken, kaufen etc.). Die EU Parlamentarier haben sicher eine praktikable Lösung in der Schublade.
 

Richtig, dann sind es die Kommissare … trotzdem, wenn das Parlament so ein Gesetz durchwinkt, dann sind sie an dem Schlamassel mitbeteiligt (hier Begutachtung durch Rat und Parlament). In der CH sind Kommissionsmitglieder zugleich Mitglieder des Parlaments.

upload_2019-2-26_9-50-6.png
 
Zuletzt bearbeitet:
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Ich honoriere ein Eingreifen mit minimalem Aufwand sehr wohl. Bis zu einem gewissen Punkt. Wenn ich aber z.B. das Wort A-B-M-A-H-N-U-N-G schreibe und es wird zu einer Sternchenlinie moderiert, dann gestatte ich mir, einige Gedanken dazu zu formulieren. Ich empfinde dies nach wie vor als lächerlich.

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...Mein Gott es wird lächerlich. Jetzt kann man hier nicht mal mehr A_b_m_a_h_n_u_n_g schreiben, ohne Sterne funkeln zu sehen. Mal sehen wann die "Sterne" hier auch noch gefiltert werden, dann gehen wir alle in einer Zeitschleife verloren.:blöd:

LOL, zwei Seppls, eine Meinung. :super:
 
Um 2000 hatte ich meine erste Website eingerichtet, die entsprach lediglich einer Webvisitenkarte. Ab 2004 begann ich die auszubauen, als einen Ratgeber für Haus und Garten. Im Laufe der Zeit kamen dann weitere Domains mit Webseiten für andere Themen dazu. Bei einer dieser Webseiten fügte ich ein Bild ein, welches auch heute noch in der Bildersuche und einer Eingabe von "Cow and Dolphin" in ausreichender Anzahl zu finden ist.

Etwa 2 Jahre später erhielt ich dann von Getty Images eine Rechnung für die bisherige Nutzung dieses Bildes in Höhe von rund 2.000 Euro. Hatte lange nicht begriffen, warum ausgerechnet ich. So nach und nach verstand ich dann die Gründe, Getty Images arbeitete bereits sehr früh mit eigenen Bots und soll zum Vergleichen von im Web gefundenen Bildern mit dem eigenen Bestand eine geeignete Software eingesetzt haben.
Der zweite Grund, in den USA soll es für die Verfremdung und anschließende Verwendung von Bildern andere Regeln geben. Im Original von Getty Images springen zwei Delphine übers Wasser, im verwendeten ein Delphin mit einer Kuh gemeinsam.

Dann hatte ich preiswert mehrere Fotokollektionen erworben, eine davon wird noch heute bei Amazon angeboten. Eine andere von einer anderen Quelle war aber nicht sauber, vermutlich nur zusammengeklaut. Wieder eine Rechnung von Getty, nur nicht mehr ganz so hoch, etwas später noch eine A_b_m_a_h_n_u_n_g von einer anderen Bildagentur. Ab diesem Zeitpunkt ging ich dazu über, nur noch Bildmaterial zu verwenden, wo man möglichst auch einen Nachweis erhält oder aus Pressemitteilungen mit diesen zusammen.

Also, ich sehe da gar keine Änderung, egal was die beschließen, ich war vorher verantwortlich und konnte belangt werden und werde nachher verantwortlich sein und kann belangt werden. Und das trifft, denke ich, auf die Masse der kleineren bis mittleren Seiten zu. Bei Foren würde ich da eher ein Problem sehen. Bei Plattformen wie YT könnte sich auch einiges verschlimmbessern.
 
darf ich nochmals auf die Avatar-Bildchens hier im Forum zu sprechen kommen bitte: Wie sehen die juristisch gebildeten Mitglieder diese Thematik?
 
darf ich nochmals auf die Avatar-Bildchens hier im Forum zu sprechen kommen bitte: Wie sehen die juristisch gebildeten Mitglieder diese Thematik?

Da zeigt sich der eigentliche Wahnwitz: Wenn für so etwas wie einen harmlosen Avatar, ohne, dass man irgenetwas verkaufen will oder eine Identität annehmen will, juristisch gebildet sein muss, um die aktuelle Rechtslage zu verstehen.

Grüße
Häretiker
 
darf ich nochmals auf die Avatar-Bildchens hier im Forum zu sprechen kommen bitte
Wie viele Fälle sind Dir bekannt?
Dass es wegen den Olympischen Ringen schon Probleme gab, daran kann ich mich erinnern.
Alles was einer eingetragenen und geschützten Wort- oder Bildmarke entspricht, sollte man vermeiden. Du möchtest sicherlich ebenfalls nicht, wenn irgendjemand ungefragt das Logo Deiner Marke, Deines Vereins, Deines Unternehmens benutzt, falls Du etwas in dieser Richtung besitzen solltest oder dafür verantwortlich wärst.

https://bit.ly/2UeCD6Z

Dann sicherlich Figuren aus Trickfilmen usw., ist wohl ebenfalls verständlich. Da haben ja bei Walt Disney echte Zeichner gesessen, die dafür bezahlt werden wollten. Bei allen Comicfiguren, die entworfen werden mussten, wäre ich vorsichtig, weil die Figuren als solche bereits geschützt sein könnten.

Nur als juristisch gebildetet würde ich mich nicht bezeichnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Steinbock44 @Melegrian Eure Links funktionieren nicht. :lol:
 
Danke an @Steinbock44 für den link! Bei mir hat er funktioniert.
Schaun mer mal, wie es weiter geht, wenn der Forenbetreiber davon Kenntnis erhält. Meines Wissens sind hier etliche mahnwürdige Avatarfotos im Umlauf, die Sterne lassen grüßen.
 

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