Ein Fall von Betrug

Ich würde das Klavier von einem nicht involvierten Profi schätzen lassen. Wenn der Preis deutlich entfernt von 2500 Euro ist, hätte das auch einem Fachmann auffallen müssen.
Dazu kommt noch der Hinweis, Kontakt mit dem Ladenbesitzer aufzunehmen, falls der Verkauf irgendwie mit dem Laden in Verbindung steht (die Leute den Privatverkäufer z.B. daher kennen).
Selbst wenn das Geld futsch ist, ist es doch eine Genugtuung, wenn der hinterlistige Herr entsprechende Reaktionen von oben zu spüren bekommt.
(Falls ihm die Mängel nicht bekannt waren bleibt die Frage, ob er als Klavierverkäufer in einem Musik-Fachgeschäft gut aufgehoben ist).
 
Ich würde vorschlagen, erst einmal den Ball flach halten und miteinander reden. Evtl. weiß der Händler nichts davon, was sein Angestellter ihm da eingebrockt hat. Also erst mal mit dem Verkäufer und dann mit dessen Chef reden.

Außerdem: es ist ja möglich, dass der Verkäufer es kurz vor Verkauf um 100 bis 200 Cent hoch gestimmt hat und es deswegen sofort wieder etwas abgesackt ist. Und klemmende Tasten kommen nach einem Transport auch bei neuen Klavieren vor.

Also: bevor hier irgendjemand an den Internetpranger gestellt und anschließend gelyncht wird, erst einmal die wirkliche Sachlage klären!
 
Zitat von Tastenscherge:
Also: bevor hier irgendjemand an den Internetpranger gestellt und anschließend gelyncht wird, erst einmal die wirkliche Sachlage klären!
Ich würde das Klavier von einem nicht involvierten Profi schätzen lassen. Wenn der Preis deutlich entfernt von 2500 Euro ist, hätte das auch einem Fachmann auffallen müssen.
Wenn er nicht deutlich von 2500 Euro entfernt ist, ist die Sache ja sowieso ganz klar :)
 
Also für 2500 € kann man nun nicht unbedingt einen neuen Bechstein erwarten, so viel müßt schon mal klar sein. Es stellt sich die Frage was bereits an dem Instrument gemacht wurde...vielleicht hat es ja einen Neubezug drauf - da verstimmt es sich freilich recht schnell wieder. Möglicherweise hat es auch Neugarnierungen - da kommt es schon vor, daß bei zunehmender LF die eine oder andere Taste mal hängen kann, dies läßt sich allerdings in recht kurzer Zeit wieder beheben.
Erst einmal mit dem Händler reden, erscheint mir hier auch zunächst mal am sinnvollsten.....ned immer gleich des schlechteste von seinen Mitmenschen denken ;-)

Viele Grüße

Styx
 
Hallo!
Ich würde nicht gleich so schwere Geschütze auffahren (Betrug/Veräppelung), sondern mit dem VK reden. Vielleicht kommt man gemeinsam zu einer Lösung, zB. Nachstimmung auf Kosten des Verkäufers oder so.
Wenn die Leute gleich mit Anwalt drohen oder mit Rechtsanwalt da aufschlagen, ist das Kind in den Brunnen gefallen, was die mögliche Kooperation des VK angeht...
Und auf alle Fälle KVertrag angucken.

LG Antje

Huch, da fehlt noch etwas: Wenn der Kaufvertrag "löchrig" ist, oder der VK offensichtlich den Käufer betrogen hat, dann kann man natürlich schwerere Geschütze auffahren. Und auf alle Fälle seinen Chef informieren.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo,

die Frage kann nicht sein, ob es einen Kaufvertrag gibt oder nicht. Einen Kaufvertrag gibt es immer, wenn ein Gegenstand verkauft und/oder gekauft wird. Die Frage ist nur, ob der Kaufvertrag schriftlich vorliegt. Wenn nicht, hat der mündliche Kaufvertrag zwar genauso seine Gültigkeit wie ein schriftlicher, es mitunter aber schwieriger, Details nachzuweisen - für beide Seiten. D.h. auch für den Verkäufer wäre es ohne Schriftstück schwieriger, den Ausschluss der Gewährleistung auszuschließen. (Angaben ohne Gewähr!)

Gruß, Tobias
 
Wenn nicht, hat der mündliche Kaufvertrag zwar genauso seine Gültigkeit wie ein schriftlicher, es mitunter aber schwieriger, Details nachzuweisen - für beide Seiten.
Prinzipiell zutreffend: Gibt es keine unabhängigen Zeugen für die jeweiligen Positionen, steht Aussage gegen Aussage.

Gleichzeitig stößt man hier im Forum an gewisse Grenzen, da rechtliche Belange in den Zuständigkeitsbereich von Experten auf dem Gebiet des Arbeits- und Vertragsrecht fallen. Bevor man einen Fachanwalt für Arbeits- und Vertragsrecht einschaltet, wäre dringend zu klären, ob ein Vorwurf der Käuferseite, man sei arglistig getäuscht worden, überhaupt mit Substanz belegbar ist. Denn was im Sinne der Überschrift subjektiv als "Betrug" eingeschätzt wird, kann unter Umständen einer juristischen Prüfung nicht standhalten.

LG von Rheinkultur
 
Sry, aber ist es nicht völlig normal, dass sich ein Klavier nach einem Umzug in eine neue Wohnung verstimmt? Das Holz wird gedrückt und gezogen, die Luftfeuchtigkeit kann eine ganz andere sein...


Zum Privatverkauf als Händler: soweit ich weiß geht das. Es dürfen ja schließlich auch Autohändler privat Autos kaufen und verkaufen. Diese Sachen dürfen dann halt NICHT ins Firmenkapital mit einfließen, dann ist alles gut - meinen bescheidenen Recherchen nach. Und du darfst dann natürlich auch nicht so viel Gewinn damit machen, eigentlich gar keinen. Bis 600€ im Jahr und bei Spekulationskäufen (Sachen die man über ein Jahr behält und die dann beim Wiederverkauf im Wert gestiegen sind) ists ok als Privatmann, wenn ich mich recht entsinne.
Handelt er also richtig ohne das über die Firma abzuwickeln und streicht dabei Gewinn ein, geht das natürlich nicht.

Das mit den Formulierungen für die Gewährleistungsausschlüsse ist echt sowas von blöd. Aber ich denke fast, dass ein Gericht im Zweifel auch die Formulierung Gewährleistung anstatt Sachmängelhaftung zulässt - ist ja das gleiche. Es ist wohl so, dass Gerichte hierzulange beim BGB sehr fair und im Zweifel auch im Sinne des Bürgers agieren. Beispielsweise kann man von keinem 90-jährigen ohne PC/Internet nicht erwarten, dass er solche Änderungen mitbekommt - da lässt man dann eher was gelten...


Ich würde das Klavier auch von einem unabhängigen Experten schätzen lassen. Dann weißt du im Zweifel auch direkt, was du im Wiederverkauf bekommen könntest. Stellt der fest dass ein _erheblicher_ Mangel vorliegt, der dem Verkäufer mit seiner Sachkenntnis hätte auffallen müsste, könnte man sich da einigen. Im Zweifel den Anwalt einschalten. Ein Idealfall wäre eine Aufhebung des Kaufvertrages in beiderseitigem Einverständnis und Zurücktauschen der Güter.

Mit Drohungen und öffentlichen Bloßstellungen wäre ich ganz vorsichtig. Gerade bei sowas - du weißt hier nicht ob er es wirklich nicht wusste und du weißt nicht ob er illegal gehandelt hat - bewegst du dich auf echt dünnes Glatteis. Das könnte dich locker mehr als 2500€ kosten. Da verschrottest du das Ding lieber und vergisst es. Nicht selbst in die Schusslinie begeben!
 

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