COVID-19 und Klavierunterricht

Was schreibst denn da für ein Quark? Natürlich darf beim Schüler unterrichtet werden - kannst gern unseren MP fragen.

Gibst du mir mal schnell die Kontaktdaten bitte?

Das schreibe nicht ich, sondern der Regierungsoberinspektor vom Gesundsheitsamt

(nach der seit 20.04.2020 geltenden zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist Klavierunterricht untersagt, § 2 Abs.1 der VO, analog zu Musikschulen)

Er schreibt, dass Klavierunterricht untersagt ist. Was natürlich Blödsinn ist, da er mir nicht verbieten kann, Onlineunterricht zu geben. Wahrscheinlich meint er aber den Unterricht zu zweit in einem Raum...
 
Du hast die Telefonnummer vom Markus?
Ich glaub, mein Schwein pfeift :lol:

Warum wundert Dich das? Ich bin Geschäftsführer des Ortsverbandes Trudering/ Riem und Vorstandsmitglied des Kreisverbandes München Ost. Markus Blume ist ein sehr enger Parteifreund von mir und er ist Generalsekretär der CSU. Das ich es nicht in den Bezirksauschuß geschafft habe, verdanke ich den Wählern welche der CSU nicht soo wohlgesonnen sind.Aber schau mer mal - ich tät ja am liebsten für den Landtag kandidieren ….aber dann bliebe mir keine Zeit mehr zum Klavier stimmen, und des mag ich ned missen.
 
Da muß ich berichtigen - Ausgangsbeschränkungen - . Meinen Job als Klavierstimmer konnte ich allerdings weiterhin nachgehen und zu einigen Kunden kam auch weiterhin der Klavierlehrer ins Haus. Alles völlig legitim. Aber ich weiß auch von Fällen, wo der Klavierlehrer es ablehnten zum Unterrichten ins Haus zu kommen, dennoch aber ihr Honorar haben wollten.

Das hat mir der Maggus gerade geschickt:

https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/04/2020_04_21_faq_corona_wirtschaft.pdf

Na klar darfst du stimmen, da du Handwerker bist. Aber die Klavierlehrer dürfen nicht ins Haus kommen, da diese Tätigkeit der Freizeitgestaltung dient
 
Meine Musikschule appeliert in gut ausgewählten Worten an meine Solidarität. Ehrlich, ich sehe das ja auch ein, weiß ich doch das mein Pianolehrer wirkliche Probleme bekäme, würde ich meine Zahlungen aussetzen. Das Honorar für ihn ist schon vor Coronabeginn nicht sonderlich üppig gewesen.
Was tun? Ich zahle einfach weiter, tue ein gutes Werk und hoffe das mein Karma irgendwann davon profitiert. :chr03:
Wie? Die Musikschule (oder der KL) bietet Dir aber keinen Online-Unterricht an?

Dann ist das schlicht eine Frechheit.

Wer sich trotz der ja nun definitiv vorhandenen Notfall-Unterrichtsmöglichkeiten wie Video-Unterricht etc. nicht weitestmöglich bemüht, die jedem Schüler zugute kommen zu lassen, hat auch keine "Solidarität" verdient, sorry. Der ist einfach nur eine faule Socke, der die Gelegenheit zum Pausemachen nutzt.
 
Wollte berichten (wahrscheinlich nichts Neues, aber es wurde, glaube ich, hier noch nicht besprochen) – es geht sogar ohne Video, einfach nur mit dem guten alten Telefon (beide auf laut gestellt). Gestern hatte ich eine solche Unterrichtsstunde, und es ging wider meines Erwartens hervorragend. Das ist nichts für die Dauer, aber man kann trotzdem sehr viel erreichen!
 
In Hessen ist Musikunterricht nicht gestattet, da Musikunterricht unter Freizeitgestaltung fällt. Habe hier bisher keine Ausnahmeregelung für "Lehrer geht in Privaträume des Schülers" gefunden.
 

Musikunterricht ist schon gestattet, aber nicht offline. Ist doch überall so

Ich habe keine Ahnung wie das in anderen Bundesländern gehandhabt wird, in Baiern jedenfalls ist das Unterrichten beim Schüler jedenfalls gestattet - selbstverständlich mit Einhaltung der Schutzmaßnahmen----jedoch kann man auch einen Schüler unterrichten, ohne ihn auf die Pelle zu rücken.
 
Ja, das geht, wenn die Mutter ebenfalls anwesend ist, um Aufgaben wie Ohrenlangziehen, Mit-dem-Lineal-auf-die-Flossen-klopfen etc. für den Lehrer zu übernehmen.

Ne, Mama nervt nur mit doofen Zwischenfragen oder hysterischen Lobhudeleien ihres hochbegabten Kindes, selbst wenn es grottenschlecht spielt.

Son Teleskopzeigestock ging doch für‘s auf die Flossen kloppen und zum Ohrenlangziehen lässt sich doch bestimmt etwas basteln. Oder einer Op-Schwester
Ein geeignetes chirurgisches Instrument abschwatzen.

Für Schüler mit Hörminderung oder Ohrenaufdurchzugsteller bietet sich noch an, ein Megaphon bereitzulegen.
 
In Baiern vielleicht schon aber in Bayern ist es nicht erlaubt

Ich habe keine Ahnung wie das in anderen Bundesländern gehandhabt wird, in Baiern jedenfalls ist das Unterrichten beim Schüler jedenfalls gestattet - selbstverständlich mit Einhaltung der Schutzmaßnahmen----jedoch kann man auch einen Schüler unterrichten, ohne ihn auf die Pelle zu rücken.
 

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