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- 18. Feb. 2008
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hallo,
das ist doch mal eine frohe Botschaft :)
Zitat:
"Bach-Präludien sind keine Ruhestörung
Das Bundesverfassungsgericht hat Hausmusikern den Rücken gestärkt. Eine Nachwuchspianistin sollte wegen "erheblicher Ruhestörung" 50 Euro zahlen - zu Unrecht, wie die Richter entschieden.
.Eine 16-jährige Berlinerin sollte 50 Euro zahlen, weil sie sonntags Präludien von Bach geübt hatte - nun hat das Bundesverfassungsgericht der jungen Musikerin recht gegeben. In dem Beschluss hoben die Karlsruher Richter Entscheidungen der Berliner Justiz auf, die die einstündigen Klavierübungen einer 16-Jährigen an einem Sonntag im Februar 2008 als "erhebliche Ruhestörung" eingestuft und ihr eine Geldbuße auferlegt hatte. Für die musikbegeisterte Familie sei nicht vorhersehbar gewesen, dass die sonntägliche Übungsstunde strafwürdig sein könnte, urteilte das Gericht.
Ein Reihenhausnachbar der Berliner Familie mit sechs Kindern, darunter einige praktizierende Musiker, hatte entnervt die Polizei angerufen, als sich die bereits in Wettbewerben erprobte Nachwuchspianistin - wie jeden Tag - auch am Sonntag für eine Stunde ans Klavier setzte. Wochentags wollte der Nachbar die musikalische Beschallung hinnehmen, sonntags jedoch forderte er Ruhe. Der herbeigeeilte Polizist stimmte ihm zu: Das Klavierspiel sei in der Wohnung deutlich wahrnehmbar und außerdem "belästigend". Woraufhin das Bezirksamt 75 Euro Bußgeld verhängte, das später vom Amtsgericht Tiergarten auf 50 Euro reduziert wurde. (Az: 1 BvR 2717/08 - Beschluss vom 17. November 2009)
Eine Kammer des Ersten Senats hob die Entscheidung auf und verwies den Fall ans Amtsgericht zurück. Nach den Worten der Richter versteht es sich jedenfalls nicht von selbst, dass das sonntägliche Musizieren in der eigenen Wohnung als "Lärm" oder "erhebliche Ruhestörung" im Sinne der Berliner Lärmschutzvorschriften zu werten ist. Der "normative Gehalt" dieser Begriffe müsse präzisiert werden, damit der Betroffene vorhersehen könne, wann er wie lange üben dürfe und wann nicht. Dies folgt aus dem "Bestimmtheitsgebot" im Grundgesetz, wonach ein Verhalten nur bestraft werden kann, wenn die Strafbarkeit hinreichend bestimmt und damit vorhersehbar war."
Zitatquelle: www.n24.de/news/newsitem_5646294.html
(auch in der Zeitung war ein Miniartikel)
...ob die Karlsruher Richter auch so entschieden hätten, wenn sonntags Vers la Flamme (Skrjabin) oder suggestion diabolique (Prokovev) geübt worden wäre?
egal: Bach ist keine Ruhestörung :D
Gruß, Rolf
das ist doch mal eine frohe Botschaft :)
Zitat:
"Bach-Präludien sind keine Ruhestörung
Das Bundesverfassungsgericht hat Hausmusikern den Rücken gestärkt. Eine Nachwuchspianistin sollte wegen "erheblicher Ruhestörung" 50 Euro zahlen - zu Unrecht, wie die Richter entschieden.
.Eine 16-jährige Berlinerin sollte 50 Euro zahlen, weil sie sonntags Präludien von Bach geübt hatte - nun hat das Bundesverfassungsgericht der jungen Musikerin recht gegeben. In dem Beschluss hoben die Karlsruher Richter Entscheidungen der Berliner Justiz auf, die die einstündigen Klavierübungen einer 16-Jährigen an einem Sonntag im Februar 2008 als "erhebliche Ruhestörung" eingestuft und ihr eine Geldbuße auferlegt hatte. Für die musikbegeisterte Familie sei nicht vorhersehbar gewesen, dass die sonntägliche Übungsstunde strafwürdig sein könnte, urteilte das Gericht.
Ein Reihenhausnachbar der Berliner Familie mit sechs Kindern, darunter einige praktizierende Musiker, hatte entnervt die Polizei angerufen, als sich die bereits in Wettbewerben erprobte Nachwuchspianistin - wie jeden Tag - auch am Sonntag für eine Stunde ans Klavier setzte. Wochentags wollte der Nachbar die musikalische Beschallung hinnehmen, sonntags jedoch forderte er Ruhe. Der herbeigeeilte Polizist stimmte ihm zu: Das Klavierspiel sei in der Wohnung deutlich wahrnehmbar und außerdem "belästigend". Woraufhin das Bezirksamt 75 Euro Bußgeld verhängte, das später vom Amtsgericht Tiergarten auf 50 Euro reduziert wurde. (Az: 1 BvR 2717/08 - Beschluss vom 17. November 2009)
Eine Kammer des Ersten Senats hob die Entscheidung auf und verwies den Fall ans Amtsgericht zurück. Nach den Worten der Richter versteht es sich jedenfalls nicht von selbst, dass das sonntägliche Musizieren in der eigenen Wohnung als "Lärm" oder "erhebliche Ruhestörung" im Sinne der Berliner Lärmschutzvorschriften zu werten ist. Der "normative Gehalt" dieser Begriffe müsse präzisiert werden, damit der Betroffene vorhersehen könne, wann er wie lange üben dürfe und wann nicht. Dies folgt aus dem "Bestimmtheitsgebot" im Grundgesetz, wonach ein Verhalten nur bestraft werden kann, wenn die Strafbarkeit hinreichend bestimmt und damit vorhersehbar war."
Zitatquelle: www.n24.de/news/newsitem_5646294.html
(auch in der Zeitung war ein Miniartikel)
...ob die Karlsruher Richter auch so entschieden hätten, wenn sonntags Vers la Flamme (Skrjabin) oder suggestion diabolique (Prokovev) geübt worden wäre?
egal: Bach ist keine Ruhestörung :D
Gruß, Rolf