scherzando historico
Hier geht Leuten unteranderem auch Bach auf den Senkel (...)
http://www.radiobremen.de/mediathek/?id=019728
hallo,
ein ganz besonderer Fall...
man bedenke: Verden an der Aller, jener Ort, welcher während der Sachsenkriege traurige Berühmtheit erlangte... Karl der Große ließ dort zahlreiche heidnische Sachsen enthaupten...
...nicht ganz von der Hand zu weisen, dass sich so eine späte Rache des altsächsischen Heidentums (als genius loci) so artikuliert...
:D:D
Gruß Rolf
nett auch:
"Wenn Kirchenmusikdirektor Tillmann Benfer dort oben dann "Tutti" spielt, also alle Register zieht, kommen an der Grundstücksgrenze von Elisabeth Beckmann laut Gutachten noch 52 Dezibel an. Damit werden die Grenzwerte eingehalten, befindet Richter Stefan Koch bei der Urteilsverkündung. Die Klage habe auch deshalb keine Chance, weil die Musik in einer Kirche "ortsüblich" sei. Überdies sorgten in der Nachbarschaft im Kernbereich der Stadt Kneipen und Straßen mehr als die Kirche für Lärm, hieß es schon beim ersten Gerichtstermin im Oktober. Den Einwand, dass der Dom weder eine Musikschule noch ein Konzertsaal sei, ließ Koch nicht gelten: "Zum Orgellernen braucht man eben Orgeln - und die befinden sich traditionell in Kirchen."
(aus "evangelisch.de")
sowie:
"Anwohnerin muss Orgelmusik einer Kirche hinnehmen
Grenzwerte werden eingehalten - Grundsatz der Religionsfreiheit
Solange die Musik einer Orgel unterhalb der Grenzwerte bleibt, kann sich eine Anwohnerin dagegen nicht wehren, auch wenn sie die Musik als penetrant empfindet und ihr "speiübel" wird. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Verden hervor.
Der Verdener Dom macht einer pensionierten Lehrerin schwer zu schaffen. Sie wohnt neben dem Dom und fühlt sich durch die Orgel- und Chormusik, die nach draußen gelangt, schwer gestört. Penetrant und deprimierend sei das. Daher klagte sie auf dem Zivilrechtsweg gegen die nach ihrer Meinung zu laute Kirchenmusik.
Richter: Auch bevor die Frau an dem Dom zog, wurde dort musiziert
Das Landgericht Verden wies ihre Klage jedoch ab. Die Lärmgrenzwerte würden nicht überschritten. Außerdem habe die Frau gewusst, worauf sie sich einlasse, als sie 1972 neben den Dom zog. Bereits zu diesem Zeitpunkt sei im Dom musiziert worden.
Religionsfreiheit
Ihr Argument, die Kirchenmusik habe seit 2003 deutlich zugenommen, ließ das Gericht nicht gelten. Der Dom bilde das Zentrum religiösen Lebens und daher gelte der Grundsatz der Religionsfreiheit."
Landgericht Verden; Urteil vom 18.11.2009
[Aktenzeichen: 7 O 162/09]