Beiwohnen des Unterrichts durch Eltern?

  • Ersteller des Themas johannes2012
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In der Juilliard muss man seinen Ausweis ins Fenster hängen :lol:
 
Fakt ist, dass man so einfacher aus dem Vertrag kommt.
Wenn der Lehrer es nicht zu lässt, dass ein Elternteil beim Unterricht dabei sein will um zu sehen, ob der Lehrer nix anstellt.....oder seinen Job gut macht....dann greift die Kündigung aus wichtigem Grund.
Ein guter Anwalt rät dem Elternteil vorher, dass das Kind Angst hätte mit dem Lehrer allein.
Der Richter glaubt meistens dem, der am besten lügt.
Und der Anwalt hat natürlich keine Skrupel.
Aber da der Staat sowie so immer mehr in die Vertragsfreiheit eingreift, kann man sich den Vertragsabschluss eh bald sparen.
 

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