Start mit 30, was ist noch drin?

  • Ersteller des Themas Blumenhaendler
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wumm, wenn in Deutschand 181 000-249 000 als REINERTRAG (also Umsatz minus Summe der Aufwendungen) herausschauen, verstehe ich, warum wir in Österreich einen mittlerweile sehr spürbaren Ärztemangel haben ! Nur so zur Info: in Österreich haben wir diese Zahlen als KV-Umsätze pro Jahr !!!!
( da bleibt ein Gewinn von 50 000-70 000 vor Steuer) in durchschnittlichen niedergelassenen Praxen.
Das ist dann tatsächlich bitter ! Für diese Summe werden wohl nur wenige das unternehmerische Risiko eingehen wollen.
 
Über Lehrer und Ärzte und deren Einkünfte wird so lange hergezogen, solange nicht auf möglichst gute Vertreter dieser Zünfte angewiesen ist.

Von mir aus dürfen die das Doppelte verdienen, wenn sie ihren überaus wichtigen Job gut machen. Leider werden beide Berufsgruppen nicht nach der Qualität ihrer Leistung bezahlt.
Du hast leider etwas falsch verstanden, da ich nicht "herziehe", sondern mehrfach auf die gesellschaftliche Leistung von Ärzten hingewiesen habe und ihre Einkommen und das von Praxisinhabern eingegangene unternehmerische Risiko in einem guten Verhältnis sehe. Es ging hier einzig darum, em Teilnehmer @xentis , der meine Posts als "Blödsinn" bezeichnet hat, sowie @sla019, der mich um belastbares Zahlenmaterial gebeten hatte, neutrale Informationen für die weitere Diskussion bereitzustellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hat Dir keiner wirtschaftlichen Sachverstand beigebracht? Die Kreditkosten (= Zinsen) gehören zu den Praxiskosten, aber nicht die Tilgung der Kredite. Die ist nicht einmal steuerwirksam, d.h., die muss der Arzt von seinen Reinerlösen netto abziehen. Bei einer radiologischen Praxis kommt da sicher einiges zusammen. Und nach 10 Jahren sind die Geräte vermutlich veraltet und so gut wie nichts mehr wert.

Aber dass Du Dich hier ausklinkst, ist eine erfreuliche Tatsache. Hoffentlich hältst Du Dich daran.

Grüße, Jörg
Die Tilgung der Kredite ist die Bezahlung der getätigten Investitionen, im Nachhinein. Die Investitionen werden natürlich steuerlich geltend gemacht, ab 410E netto nach den geltenden Abschreibungsregeln, zb 10 Jahre für einen Zahnarztstuhl, 15 Jahre für den Stuhl als Möbelstück. Insofern ist die Aussage, dass die Kredittilgung nicht steuerwirksam ist, irreführend.
 
Aber dass Du Dich hier ausklinkst, ist eine erfreuliche Tatsache. Hoffentlich hältst Du Dich daran
dreisteste Lügen wie deine in Post #486 gebieten gelegentlich, daß man sich wehrt und die Meinung ändert. Ist doch nicht verboten, oder?

Wie Romeo gerade ganz richtig schrieb, ist die Tilgung des Kredits selbstverständlich Betriebsausgabe und fällt unter Abschreibungen. Wovon sollte der Radiologe sonst seinen Lamborghini bezahlen?
 
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Sla019, ich glaube, in deinen an mich gerichteten Posts immer ein gewisses Misstrauen und nur sehr verhaltenes Wohlwollen zu entdecken.

Ich bitte Dich - zuviel des Spürsinns. In welchem Punkte hätte ich denn Gelegenheit gehabt, Dir zu "mißtrauen"? Die überwältigende Mehrzahl Deiner Beiträge evoziert ja keine epistemische ("richtig / falsch"), sondern eine emotive ("erheiternd / deprimierend") Reaktion. Und dort, wo es ausnahmsweise anders ist, wie in der gegenwärtigen Diskussion, sollten doch wohl zwei Dinge als völlig normal und nicht als Indikatoren von Feindseligkeit gelten, nämlich die Anfechtung der gegnerischen Assertion und die Beanstandung unzulässiger Diskursstrategien (hier: Beweislastumkehr). Deswegen mußt doch nicht mich als einzigen von allen Forumsmitgliedern und deren Kindeskindern mit Liebesentzug belegen! Folge einfach Deinem Barberinischen Faun: lehn Dich zurück und entspann Dich ein bisserl!
 
Ich bitte Dich - zuviel des Spürsinns. In welchem Punkte hätte ich denn Gelegenheit gehabt, Dir zu "mißtrauen"? Die überwältigende Mehrzahl Deiner Beiträge evoziert ja keine epistemische ("richtig / falsch"), sondern eine emotive ("erheiternd / deprimierend") Reaktion. Und dort, wo es ausnahmsweise anders ist, wie in der gegenwärtigen Diskussion, sollten doch wohl zwei Dinge als völlig normal und nicht als Indikatoren von Feindseligkeit gelten, nämlich die Anfechtung der gegnerischen Assertion und die Beanstandung unzulässiger Diskursstrategien (hier: Beweislastumkehr). Deswegen mußt doch nicht mich als einzigen von allen Forumsmitgliedern und deren Kindeskindern mit Liebesentzug belegen! Folge einfach Deinem Barberinischen Faun: lehn Dich zurück und entspann Dich ein bisserl!
Das letzte ist ein sehr guter Tipp! Der Faun nervt mich immer noch mit seinem Copyright, aber egal. Du hattest konkret nach den Durchschnittspraxen, die das Gesundheitswesen tragen, gefragt. Hat die zitierte Quelle geholfen ?
 
Leherhaushalte erzeugen häufig Lehrerdynastien.

Ganz richtig, das will der Klassenfeind nicht einsehen

Das braucht er auch nicht, weil der Ausdruck "erzeugen" nicht nur nicht ganz richtig, sondern ganz falsch ist. Über die Anstellung im Schuldienst entscheidet alleine die im Staatsexamen erreicht Platzziffer. Kein Mensch im Kultusministerium weiß, welcher Provenienz der / die jeweilige Berwerber/-in ist. Da muß der Klassenfeind sein Empörungspathos wohl an einem anderen Objekt abarbeiten.
 

Ich bin mir nicht sicher. Ich habe freilich nur impressionistische Einblicke in das Thema durch gute Freunde mit eigener Praxis, die aber ein differenziertes Bild ergeben. Unter diesen erwirtschaftet nämlich nur einer, mit sog. "Schwerpunktpraxis" Gastroenterologie, Beträge wie Du sie anführst. Dem steht auf der anderen Seite ein (habilitierten) Psychiater gegenüber, der eine deutlich unangenehmere und anstrengendere Arbeit tut als etwa ich und dennoch nicht mehr in der Tasche hat als ein angestellter Oberarzt mit den entsprechenden Dienstjahren. Und der zudem manche seiner Kassenpatienten wegen der "Sparsamkeit" der Kasse mit Einnahmen aus der Privatliquidation quersubentionieren muß.

Wie auch immer - ich sehe den Punkt bei diesem ganzen anklägerischen Verweisen auf Ärtzeeinkommen nicht. Sie sind selbstständig und ihr Wunsch, gut zu verdienen, ist nicht verwerflicher als der von Börsenspekulanten und Immobilienmaklern. Nur daß ihre Arbeit weniger leicht entbehrlich ist als die der letztgenannten.
 

Ich bin mir nicht sicher. Ich habe freilich nur impressionistische Einblicke in das Thema durch gute Freunde mit eigener Praxis, die aber ein differenziertes Bild ergeben. Unter diesen erwirtschaftet nämlich nur einer, mit sog. "Schwerpunktpraxis" Gastroenterologie, Beträge wie Du sie anführst. Dem steht auf der anderen Seite ein (habilitierten) Psychiater gegenüber, der eine deutlich unangenehmere und anstrengendere Arbeit tut als etwa ich und dennoch nicht mehr in der Tasche hat als ein angestellter Oberarzt mit den entsprechenden Dienstjahren. Und der zudem manche seiner Kassenpatienten wegen der "Sparsamkeit" der Kasse mit Einnahmen aus der Privatliquidation quersubentionieren muß.

Wie auch immer - ich sehe den Punkt bei diesem ganzen anklägerischen Verweisen auf Ärtzeeinkommen nicht. Sie sind selbstständig und ihr Wunsch, gut zu verdienen, ist nicht verwerflicher als der von Börsenspekulanten und Immobilienmaklern. Nur daß ihre Arbeit weniger leicht entbehrlich ist als die der letztgenannten.
Jetzt hoffe ich, dass du das Wort "anklägerisch" nicht auf mich oder meine Posts beziehst, sonst würde ich jetzt den Spieß umdrehen müssen und dich auffordern, mir auch nur einen einzigen Beleg dafür zu zeigen.

Mit Psychiatern hast du tatsächlich ein Extrembeispiel erwischt, sind sie doch durch Besonderheiten der KV Abrechnung und der inhärenten Randbedingungen ihres Wirkens die anerkannt und mit Abstand schlechtbezahlteste Facharztgruppe.
 
@ Romeo

Dich meinte ich überhaupt nicht! *mod*

Wer anderen Berufsgruppen ihre vermeintlich zu hohen Einkünfte neidet, hätte in einem Land mit freier Berufswahl ja einfach z. B. Radiologe, Lehrer, Manager o.ä. werden können.
 
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Die Tilgung der Kredite ist die Bezahlung der getätigten Investitionen, im Nachhinein. Die Investitionen werden natürlich steuerlich geltend gemacht, ab 410E netto nach den geltenden Abschreibungsregeln, zb 10 Jahre für einen Zahnarztstuhl, 15 Jahre für den Stuhl als Möbelstück. Insofern ist die Aussage, dass die Kredittilgung nicht steuerwirksam ist, irreführend.

Nein. Die AfA hat mit der Tilgung nichts zu tun, sie bildet nur ab, dass die Geräte eine begrenzte Lebensdauer haben. Die AfA hat man immer, egal, ob man ein Gerät sofort bezahlt, es über einen Kredit finanziert oder gar geschenkt bekommt. Und über die AfA kann ein Radiologe seine Praxiseinrichtung auch nicht finanzieren, denn er kann im Idealfall nur knapp 50% der Anschaffungskosten über die Steuer wieder hereinholen. Also muss er für ein CT-Gerät (kostet über 500.000 EUR!) mehr als 250.000 EUR aus Rücklagen oder eben über einen Kredit finanzieren. Dass das kaum funktionieren kann, wenn er nur 100.000 EUR Reinerlös hat, ist eigentlich nicht so schwer zu verstehen.

Grüße, Jörg
 
Keine Vermutung, das entspricht den Tatsachen!
Meine Tante ist Gynäkologin. Eine der wenigen Facharzt-Praxen "auf dem Land". Sie hat vor einigen Jahren eine Praxis übernommen, der Vorgänger ist in Ruhestand gegangen. Über mangelnden Bedarf kann man nicht klagen: mittlerweile sind es in 3 Dörfern Praxen, die von mehreren Ärzten im Rotationssystem betreut werden. Natürlich kommt da einiges an Umsatz zusammen.

Aber... derzeit Verschuldung im mittleren sechsstelligen Bereich dank komplett maroder Praxiseinrichtungen und veralteter technischer Ausstattung: ja, die veraltet, und recht schnell. Arbeitszeiten irgendwo zwischen 60 und 70, manchmal 80 Stunden die Woche. Und zwar nicht nur für sie, sondern auch für ihren Mann, der die buchhalterische Seite betreut. Ob ich da "neidisch" sein will?
 
Nein. Die AfA hat mit der Tilgung nichts zu tun, sie bildet nur ab, dass die Geräte eine begrenzte Lebensdauer haben. Die AfA hat man immer, egal, ob man ein Gerät sofort bezahlt, es über einen Kredit finanziert oder gar geschenkt bekommt. Und über die AfA kann ein Radiologe seine Praxiseinrichtung auch nicht finanzieren, denn er kann im Idealfall nur knapp 50% der Anschaffungskosten über die Steuer wieder hereinholen. Also muss er für ein CT-Gerät (kostet über 500.000 EUR!) mehr als 250.000 EUR aus Rücklagen oder eben über einen Kredit finanzieren. Dass das kaum funktionieren kann, wenn er nur 100.000 EUR Reinerlös hat, ist eigentlich nicht so schwer zu verstehen.

Grüße, Jörg
Leider nicht zutreffend bzw trifft nicht die Frage. Der Unternehmer kauft ein Investitionsgut. Die Kosten dafür sind idR zu 100% absetzbar, mit der AfA wird der Kaufbetrag über mehrere Jahre verteilt, aber letztendlich wird der gesamte Kaufpreis steuerlich geltend gemacht.

Wenn das Investitionsgut über einen Kredit finanziert wurde, sind die Tilgungsraten des Kredits natürlich nicht zusätzlich steuerlich absetzbar, sonst wäre am Ende der Kaufpreis ja zweimal von der Steuer abgesetzt worden.

Also: Das Investitionsgut wird zu 100% steuerlich geltend gemacht. Der Kredit und seine Tilgungsraten führen nur dazu, dass die Bezahlung durch den Unternehmer und die steuerliche Abschreibung in verschiedenen Jahren verteilt sein können.

Wenn du oben schreibst, jemand muss Geräte kaufen, auf Kredit, und die Tilgung ist steuerlich nicht absetzbar, ist dies daher nicht falsch, sondern wie ich schon schrieb, irreführend. Es impliziert nämlich, dass die Geräte komplett aus dem Nettoeinkommen bezahlt werden müssten, und das ist nicht so.
 
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Öhem, Barrat, die Laufenden Kreditkosten SIND Betriebsausgaben und sind beim Reingewinn (übrigens ein sehr schwammiger Begriff, über den BWLer lachen). Gleiches gilt natürlich für die Abschreibung. Und - wenn wir mal gaaaaanz ehrlich sind: Der Privatcomputer, Spiegelreflex und Videocam sowie diverse andere Sächelchen sind meist auch "Betriebsausgaben". Der Radiologie bekommt anstandslos den Porsche als Betriebsfahrzeug genehmigt. Und das ist auch ok so. Denn er zahlt trotzdem um die 50% seines Einkommens an Steuern. Da braucht es viele Neider aus niedrigeren Einkommensschichten, bis die gut 100.000- 150.000 Einkommenssteuern des Radilologen beisammen sind.
 
Wenn du oben schreibst, jemand muss Geräte kaufen, auf Kredit, und die Tilgung ist steuerlich nicht absetzbar, ist dies daher nicht falsch, sondern wie ich schon schrieb, irreführend. Es impliziert nämlich, dass die Geräte komplett aus dem Nettoeinkommen bezahlt werden müssten, und das ist nicht so.

Das habe ich weder geschrieben noch impliziert. Ich wollte nur ausdrücken, dass die Anschaffungskosten der Geräte bei den von Dir geposteten Reinerlösen nicht berücksichtigt sind. Die implizieren nämlich, dass ein junger Facharzt ganz gemütlich innerhalb von 4 Jahren zum Millionär wird.

Grüße, Jörg
 
Meine Tante ist Gynäkologin. Eine der wenigen Facharzt-Praxen "auf dem Land". Sie hat vor einigen Jahren eine Praxis übernommen, der Vorgänger ist in Ruhestand gegangen. Über mangelnden Bedarf kann man nicht klagen: mittlerweile sind es in 3 Dörfern Praxen, die von mehreren Ärzten im Rotationssystem betreut werden. Natürlich kommt da einiges an Umsatz zusammen.

Aber... derzeit Verschuldung im mittleren sechsstelligen Bereich dank komplett maroder Praxiseinrichtungen und veralteter technischer Ausstattung: ja, die veraltet, und recht schnell. Arbeitszeiten irgendwo zwischen 60 und 70, manchmal 80 Stunden die Woche. Und zwar nicht nur für sie, sondern auch für ihren Mann, der die buchhalterische Seite betreut. Ob ich da "neidisch" sein will?
Nein, warum solltest du neidisch sein ? Manche Leute trauen sich halt was, andere haben da keine Lust dazu, auch ok. Ein junger Arzt, Anfang oder Mitte 30, der eine Praxis übernimmt, verschuldet sich erstmal, genau wie du sagst, 500.000Euro sind sicher realistisch. Bei zb 6% Zins und 6% Tilgung, die Sachen sollen ja in absehbarer Zeit bezahlt sein, sind das 12% oder 60000Euro jährliche Belastung. Dies vom Reinerlös, gemäß stat. Bundesamt ca 200000 Euro abgezogen, bleiben noch 140000 Euro vor Steuern zum Leben. Diese Rechnung ist, bevor jk82 jetzt wieder wg der Kredittilgung interveniert, bzgl der genauen steuerlichen Anrechnung in den einzelnen Jahren vereinfacht, das ändert yber im Großen und Ganzen nichts. Sowas kann man machen, aber es erfordert Mut und Leistungsbereitschaft und wird dann mit einem sehr ordentlichen Einkommen belohnt. Wo ist das Problem ?
 

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