Was gilt als Beschädigung?

J

Julchen79

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13. Dez. 2006
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Hallo,
ich hoffe, daß mir hier jemand helfen kann. Ich habe mir vor rund zwei Monaten ein Yamaha Clavinova CLP-200 gemietet (Mietkauf) (habe dann auch erst mit dem Spielen angefangen). Wie ich jetzt laut Bedienungsanleitung feststellen konnte, ist das Instrument genau 20 Jahre alt :shock: Meine Musiklehrerin sagte mir heute, daß die 600 Euro, die ich für dieses Instrument bezahlt habe, viel zuviel seien... Jetzt ärgere ich mich, weil der Vertrag erst nach einem Jahr kündbar ist.
Ich habe allerdings das Recht, den Vertrag aus, ich zitiere "einem wichtigen Grund, insbesondere bei Beschädigung des Instruments" zu kündigen. Jetzt hängen bei dem Gerät zwei Tasten so extrem, daß sie nicht mehrmals hintereinander anschlagbar sind, weil es dauert bis sie wieder hochkommen. Die Frage ist nur, ob das als Beschädigung gilt und Grund genug für eine außerordentliche Kündigung ist? Oder habt Ihr sonst einen Tipp, was ich machen kann?
Vielen Dank für Eure Hilfe!!!
Lg, Julchen
 
...die alte Yamaha CLP-Reihe hat soweit ich weiss durchgehend eine kleine Blattfeder unter jeder Taste. Diese bohrt sich im Laufe der Zeit erstens in das Material (Plastik :?: ) der Taste, schon dadurch geht Spann- und Widerstandskraft verloren. Ausserdem leiert das Ganze sowieso mit der Zeit aus. Verschleissteile, die beim CLP immer wieder erneuert werden müssen, wenngleich sie verhältnismäßig gut haltbar sind...
Mit dem Preis von 600€ hat man Dich m.E. ziemlich über den Tisch gezogen.
Das alles gilt aber nur, wenn das Teil wirklich 20 Jahre alt ist, was ich mir kaum vorstellen kann.
Ich würde mit der Firma reden, den Kauf auf Kulanz rückgängig zu machen. Wenn sie das nicht machen wollen, kannst Du sie ja darauf hinweisen, dass Du in diesem Forum Rat suchst und dass hier viele Leute am Namen dieser Firma interessiert sind, um miese Geschäfte vermeiden zu können...

Viel Glück,
Rosenspieß.
 
Ich Händler wird denke ich versuchen, die beiden Tasten zu reparieren bzw reparieren lassen. Rücktritt vom Kauf, wird schwer den durchzukriegen, außer wie von Rosenspieß schon geschrieben, eben auf Kulanz.
 
Dass das CLP 20 Jahre alt ist, kann ich mir nicht vorstellen! Ich selber habe seit 3 Jahren ein CLP 150, damals wurde mir auch ein 200er angeboten, was noch als relative Neuheit bezeichnet wurde. Also 5 Jahre kann ich mir vorstellen, aber 20??

Schau doch mal auf der Yamaha-Webseite nach und frage dort anhand der Gerätenummer nach dem Baujahr! Dann hättest Du eine Handhabe. Die Bedienungsanleitung muss nicht original von Deinem Digi sein.

Dann kannst Du mit Deinem Wissen den Händler angehen.

Klavirus
 
Laut der offiziellen Yamaha-Website http://www.yamaha.co.jp/manual/english/chron.php kam das Modell CLP-200 1986 raus, das CLP 150 2002.

Rein theoretisch wäre es also möglich, dass dein Piano 20Jahre alt ist. Es steht allerdings nicht dabei wie lange es produziert wurde, vlt. wurde es ja später gebaut?


ciao
Marcel
 
Wenn das CLP 200 wirklich 20 Jahre alt sein sollte, wäre ja ein starkes Stück, das für Mietkauf zu nehmen! Da solltest Du ja eher noch was dafür bekommen, dass Du es nimmst, na mal im Ernst, solche alten Teile und dann noch kaputt nimmt man ja nur geschenkt :x Das fällt doch fast in die Kategorie Elektronikschrott! :twisted:

Also, lade Dich mit Fachwissen und genügend Wut auf und geh zum Händler... vielleich :x t kannst Du neben der Reparatur wenigstens noch am Preis was machen lassen.

Klavirus
 
Ja, in meiner Bedienungsanleitung steht halt auch 1986... Also scheint das Ding wirklich ziemlich alt zu sein. Als blutiger Anfänger hatte ich davon leider keine AHnung. Der Verkäufer wußte, daß ich Anfängerin bin, aber ich finde es schon heftig, mich dann so über den Tisch zu ziehen. Darf man sich denn heute nicht mehr auf den Verkäufer verlassen :roll: Ich hoffe, ich kann was ändern... Danke für Eure hilfreichen Hinweise und Tipps (vor allem mit dem Ruf, den er zu verlieren hat!!)
LG, Julchen
 
Viel Erfolg beim "Verhandeln" und gib mal Rückmeldung, was herausgekommen ist!

Klavirus
 
Zitat von Rosenspieß:
Das alles gilt aber nur, wenn das Teil wirklich 20 Jahre alt ist, was ich mir kaum vorstellen kann.
Laut diesem hier ist das CLP-200 tatsächlich von 1986 (die Nummernbereiche werden immer mal wieder vergeben, was ja aktuell auch der Grund ist weshalb nach dem CLP-240 nicht das 250 kommt (1988!!!)) und hat also bestenfalls Liebhaberwert... ob es für das alte Ding noch Ersatzteile gibt, wage ich schon mal zu bezweifeln.
 
Ja, werde morgen mein Glück versuchen und hinterher mal berichten... Drückt mir also bitte die Daumen, daß alles klappt. Ärgere mich echt über meine Dummheit, aber nun ist es ja echt zu spät!!!
Liebe Grüße, Julchen
 
Julchen: ersetze "Dummheit" durch "Uninformiertheit", wir leben im Zeitalter der Beschönigung 8)
 

Hallo Julchen,
das könnte doch wirklich eine alte Anleitung sein
bzw. wurde die Anleitung 86 gedruckt.
Wo genau steht denn das Jahr?
Würde wirklich erstmal nachforschen anhand der Seriennummer wie alt das Instrument ist so wie es Klavirus vorgeschlagen hat.
Sonst fällst Du mit deiner Reklamation vielleicht auf die Nase.
Wünsche Dir viel Glück.
 
Warum immer so kompliziert?
Das Ding ist 20 Jahre alt ( ob 19 oder 21 ist doch egal ) und mehrere Tasten funktionieren nicht.
Zurückgeben und aus.
 
Wenn das so einfach gehen würde würds mich wundern.
Zum einen reicht das Alter für eine Rückgabe nicht aus, denn es wurde ja kein falsches Alter im Vorfeld angegeben (oder?) zum anderen sind die Schäden der Tasten erst nach 2 Monaten aufgetreten.
Es wurde ein intaktes Instrument geliefert.
Und eine Garantie gibts vermutlich bei dem Gebraucht- gerät nicht sonst hätte Julchen das im Vertrag gelesen.
Der Händler wird wahrscheinlich eine kulante Reparatur anbieten. Gekauft wie gesehen und anfänglich getestet.
Julchen, hast Du eigentlich nicht nach dem Alter gefragt als Du das Instrument gekauft hast?
Bin mal gespannt wie es ausgeht. Vielleicht gibts ja schon was Neues.
VG
 
Das ist aber gemietet!!!
Und ein Händler muß auch bei einem Gebrauchtgerät 12 Monate Gewährleistung anbieten.
 
Sorry, aber ich habe das so verstanden.
Julchen hat für das Instrument 600€ bezahlt (12x50€ ?) und kommt aus diesem Mietkaufvertrag
(Ratenkauf ?)
erst nach einem Jahr raus oder aber bei Beschädigung.
(Warum Sie die ganze Summe schon bezahlt hat ist mir auch ein Rätsel-hätte ja dann gleich das Instrument kaufen können.)
Jetzt war die Frage nach der Beschädigung.
Sicher zählen Transportschäden dazu und Schäden die bei Übergabe bestanden.
Für weitere auftretende Schäden wird der Verkäufer Julchen verantwortlich machen.
Er kann eine Reparatur anbieten und fertig ists.
Vielleicht nimmt er auch das Instrument problemlos zurück- wer weiß.
Wäre Julchen zu wünschen.
Ist eigentlich am besten Sie verhandelt erstmal mit Ihm und holt sich Rat wenns Probleme gibt (in einem Rechtsforum).
 
Bekam heute einen Anruf von dem Vermieter. Hatte das Gerät letzte Woche abgegeben, aber da war der Chef nicht da. Er fragte mich gestern am Tel., ob das Instrument repariert werden soll oder ob der Vertrag storniert werden soll... Habe ihn jetzt stornieren lassen und hoffe, daß alles klappt...
Danke für Eure vielen Tipps und Hinweise!!!!!!
LG, Julchen
 

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