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Julchen79
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- 13. Dez. 2006
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Hallo,
ich hoffe, daß mir hier jemand helfen kann. Ich habe mir vor rund zwei Monaten ein Yamaha Clavinova CLP-200 gemietet (Mietkauf) (habe dann auch erst mit dem Spielen angefangen). Wie ich jetzt laut Bedienungsanleitung feststellen konnte, ist das Instrument genau 20 Jahre alt :shock: Meine Musiklehrerin sagte mir heute, daß die 600 Euro, die ich für dieses Instrument bezahlt habe, viel zuviel seien... Jetzt ärgere ich mich, weil der Vertrag erst nach einem Jahr kündbar ist.
Ich habe allerdings das Recht, den Vertrag aus, ich zitiere "einem wichtigen Grund, insbesondere bei Beschädigung des Instruments" zu kündigen. Jetzt hängen bei dem Gerät zwei Tasten so extrem, daß sie nicht mehrmals hintereinander anschlagbar sind, weil es dauert bis sie wieder hochkommen. Die Frage ist nur, ob das als Beschädigung gilt und Grund genug für eine außerordentliche Kündigung ist? Oder habt Ihr sonst einen Tipp, was ich machen kann?
Vielen Dank für Eure Hilfe!!!
Lg, Julchen
ich hoffe, daß mir hier jemand helfen kann. Ich habe mir vor rund zwei Monaten ein Yamaha Clavinova CLP-200 gemietet (Mietkauf) (habe dann auch erst mit dem Spielen angefangen). Wie ich jetzt laut Bedienungsanleitung feststellen konnte, ist das Instrument genau 20 Jahre alt :shock: Meine Musiklehrerin sagte mir heute, daß die 600 Euro, die ich für dieses Instrument bezahlt habe, viel zuviel seien... Jetzt ärgere ich mich, weil der Vertrag erst nach einem Jahr kündbar ist.
Ich habe allerdings das Recht, den Vertrag aus, ich zitiere "einem wichtigen Grund, insbesondere bei Beschädigung des Instruments" zu kündigen. Jetzt hängen bei dem Gerät zwei Tasten so extrem, daß sie nicht mehrmals hintereinander anschlagbar sind, weil es dauert bis sie wieder hochkommen. Die Frage ist nur, ob das als Beschädigung gilt und Grund genug für eine außerordentliche Kündigung ist? Oder habt Ihr sonst einen Tipp, was ich machen kann?
Vielen Dank für Eure Hilfe!!!
Lg, Julchen