Vorsicht! PayPal Falle

Scheint Sinn zu machen, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen...

In den allermeisten Fällen nicht. Eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbehalt ist viel zu teuer, und eine mit Selbstbehalt nutzt bei solch einem Bagatellscheiß nichts.

Selbst in der günstigsten RV zahlt man über einen Zeitraum von 10 Jahren deutlich mehr als 1.000 EUR an Beiträgen. Das lohnt sich nur für ausgewiesene Streithammel - und denen wird von seiten der Versicherung in der Regel schnell der Vertrag gekündigt.
 
Klar. Rechtschutzversicherungen kosten Geld und notorische Prozesshanseln können die nicht brauchen.

Eine Rechtschutzversicherung ist dennoch sinnvoll. Vor allem ist sie das bei plötzlich auftretenden kostenträchtigen Streifällen. Also: Saftige Verkehrsunfälle mit unklarer Rechtslage, Erbstreitereien, Krach mit dem Arbeitgeber und großen Geschäften, Immobilienkauf etwa.

Weitere Beispiele kann man sich leicht selbst ausdenken.

CW
 
Klar. Rechtschutzversicherungen kosten Geld und notorische Prozesshanseln können die nicht brauchen.

Eine Rechtschutzversicherung ist dennoch sinnvoll. Vor allem ist sie das bei plötzlich auftretenden kostenträchtigen Streifällen. Also: Saftige Verkehrsunfälle mit unklarer Rechtslage, Erbstreitereien und Krach mit dem Arbeitgeber. Weitere Beispiele kann man sich leicht selbst ausdenken.

CW

Ein Verkehrs-RV ist etwas anderes, die Policen sind auch vergleichsweise günstig zu haben, wenn man eine Selbstbeteiligung vereinbart.

Wer sich mit seinen Verwandten im Erbfall vor Gericht verkrachen will, soll meinetwegen auch eine private RV abschließen. Dem Seelenfrieden dient das ganz sicher nicht; ich würde eher auf ein Erbe verzichten, als mich mit sowas zu belasten.

Wenn man Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber absichern will, dann kostet das ganz schnell mehr als 200,- EUR Jahresbeitrag. Da muss man sich schon überlegen, wie oft man das durchziehen will, damit es sich lohnt.
 
, ich würde eher auf ein Erbe verzichten, als mich mit sowas zu belasten.
Das kommt darauf an, wie hoch das Erbe ist und wie die Situation in der Familie vor dem Tod des Erblassers war. Da gibt es nichts, was es nicht gibt.

Ich habe es schon erlebt, dass sich zwei Geschwister um den hinterlassenen Fernseher wie die Kesselflicker gezankt haben. Jeder wollte ihn sofort mitnehmen, da lag der Tote noch nicht unter der Erde.

Um einen Fernseher prozessiert man natürlich nicht. Aber um Immobilien oder Firmenanteile schon.

CW
 
Ja, kommt drauf an, wie dick das eigene Fell ist. Mein Mann zB würde wegen einem Euro prozessieren, um sein Recht zu bekommen, mir wäre das zu stressig. Auch wenn's ärgerlich ist, im recht zu sein und es nicht zu bekommen:angst:
 
Keiner will Geschwister vor Gericht zerren. Das Problem liegt auch oft nicht in der Person des Bruders oder der Schwester. Das Problem beginnt bei deren Ehepartnern, die ja nur angeheiratete Familienmitglieder sind. Die haben da schon einmal einen eigenen Blick und natürlich eigene Interessen an den Dingen und bauen ihren Ehepartner entsprechend auf.

CW
 
Klar. Rechtschutzversicherungen kosten Geld und notorische Prozesshanseln können die nicht brauchen.

Eine Rechtschutzversicherung ist dennoch sinnvoll. Vor allem ist sie das bei plötzlich auftretenden kostenträchtigen Streifällen. Also: Saftige Verkehrsunfälle mit unklarer Rechtslage, Erbstreitereien, Krach mit dem Arbeitgeber und großen Geschäften, Immobilienkauf etwa.

Weitere Beispiele kann man sich leicht selbst ausdenken.

CW
Erbstreitereien fallen nicht unter Rechtsschutz.
 

Meine Versicherung deckt Erbauseinandersetzungen ab, gerade noch einmal nachgeschaut. Sie verlangen aber auch eine ansehnliche Prämie.

CW
 
@jk82 Mir erzählte eine ältere Schülerin mal von ihrem Erbschafts-Mist (wirklich...). Das Problem ist ja: Egal, wieviel man erbt, wenn es ein schwierig zu händelndes Testament und Miterben gibt, wird es kompliziert. Noch komplizierter, wenn man die Erbschaftssteuer bezahlen muss und nicht kann, weil man kein Geld hat, und das Erbe aus einer (sehr wertvollen) Immobilie besteht. Leider kann man die auch nicht verkaufen, da der Verkauf im Testament ausgeschlossen wird. Und dummerweise muss man sie sich auch noch mit einer eigensinnigen Großtante teilen, die ihrerseits durchaus Geld hat und darum überhaupt keine Eile, das Problem zu lösen.
Da kann man ja manchmal froh sein, wenn man nichts erbt :schweigen:
 
Das Problem Deiner Schülerin scheint mir gar nicht so groß, wenn die Immobilie wirklich sehr wertvoll ist. Dann kann sie die nämlich bei den derzeitigen Zinsen wunderbar beleihen und damit die Steuern bezahlen. Und ganz gelassen die Großtante "aussitzen".

Besser so ein Erbe als gar keines ;-)
 
Man kann ja auf sein Bauchgefühl hören, ob man das Erbe ausschlägt.
Aber jetzt ist es schon weit off topic von Paypal über RV zur Erbschaft mit der bösen Großtante. :-)
 
Offtopic? Mit dem Erbe zahlst Du Paypal und das wird dann von der bösen Tante gehackt ... logische Kette, oder? ;-)
 

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