Steuer und Organisation

Wenn man das tut und alle Angaben der Wahrheit entsprechen, werden Steuerfahnder auch nichts Problematisches finden,
Dann kann das Ergebnis einer Steuerprüfung sogar eine Rückzahlung sein. Denn der Steuerprüfer ist verpflichtet auch für den Steuerpflichtigen positives zu berücksichtigen.

Aber es ist auch wahrscheinlich, dass man Geld verschenkt. Viele Vorschriften sind auch dem gewissenhaften Laien nicht so eingängig.
 
Generell gilt: Du kannst alle Ausgaben steuerlich geltend machen, die der beruflichen Erwerbsführung dienen. Dazu zählen u.a. (wenn beruflich genutzt): Arbeitszimmer, Musikinstrumente, Noten, Fachbücher, anteilig Telefon und Internet, Fahrwege, anteilig Tonträger und Streamingdienste (sofern sie z.B. dem berufsbedingten Heraushören von Songs dienen).
Vielen Dank für die Antwort. Eigentlich mache ich schon alles, dass du geschrieben hast. Ich dachte, es gäbe noch etwas mehr von der Steuer abzuziehen, von dem ich nichts wusste.Nun, ich sollte mich dann daran gewöhnen, was von meinem Honorar noch zum Leben übrig bleibt...
 
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Es gibt eine Anleitung zur Erstellung der Steuererklärung. Wenn man diese benutzt und die Formulare wirklich versteht, braucht man nicht unbedingt einen Steuerberater.
Es gibt allerdings Gestaltungsspielräume, die der Steuerlaie nicht unbedingt kennt oder deren Tragweite für künftige Jahre er nicht abschätzen kann, z.B. Betriebsvermögen, Abschreibungen, betriebliche Rücklagenbildung.
 
Wenn man diese benutzt und die Formulare wirklich versteht, braucht man nicht unbedingt einen Steuerberater.
Natürlich braucht man den nicht unbedingt. Es geht auch nicht darum, ob irgendwelche Fahnder irgendwelche Fehler finden. Es geht darum, dass man Geld verschenkt und im Wortsinn schlecht beraten ist, wenn man das selber macht.
Insofern ist die Antwort auf die Frage des TE: Nimm einen (guten) Steuerberater.
Selbstständigkeit ohne Steuerberater, und als Musiker auch noch in einer relativ weltfremden Branche, ist mit Verlaub total bekloppt.

Natürlich gibt es Steuerberater und Steuerberater. Auf letztere kann man gerne verzichten und eine "Anleitung" benutzen. Ist halt wie mit KLs und Handwerkern. :-)
 
Es gibt eine Anleitung zur Erstellung der Steuererklärung. Wenn man diese benutzt und die Formulare wirklich versteht, braucht man nicht unbedingt einen Steuerberater. Hier geht es doch darum, das Prinzip zu verstehen und richtig anzuwenden. Wenn man das tut und alle Angaben der Wahrheit entsprechen, werden Steuerfahnder auch nichts Problematisches finden,
Die Anleitung sagt mir vielleicht, wo ich z. B. Erlöse zu 19%, zu 7% oder steuerfreie Einnahmen in der Umsatzsteuererklärung eintragen muss, sofern ich eine abgebe, und diese Informationen sagt mir auch auf Nachfrage das Finanzamt. Aber ob ein Umsatz steuerfrei ist oder mit welchem Steuersatz er zu versteuern ist, ist in dem Beispiel die entscheidende Frage und die steht nicht in der Anleitung.

Gerade zu Anfang lohnt sich ein Steuerberater, falls man sich selbst nicht bei allen steuerrelevanten Fragen sicher ist. So werden bestimmte grundlegende Entscheidungen und Handlungen wie Anwendung der Kleinunternehmerregelung oder Anzeige der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit beim Finanzamt in die richtigen Wege geleitet. Auch klopft der Steuerberater ab, was alles absetzbar sein könnte, nicht alles hat man als Laie auf dem Schirm. Im Internet steht viel Mist, steuerliche Fachliteratur ist oft schwer zu verstehen und wenn es vereinfacht erklärt wird, ist es meistens falsch oder unvollständig. Ein Freund von mir hat sich zu Beginn eines selbstständigen Nebenjobs keinen Steuerberater geholt und erst mal Lehrgeld in Form unnötiger Steuern gezahlt. Den Kosten für die Steuerberatung mindern selbst die Steuern und sie stehen in der Regel steuerlichen Vorteilen und Zeitersparnis gegenüber.

Falls man die erstellte Gewinnermittlung und Steuererklärungen dann in Gänze versteht und keine offenen Fragen übrig bleiben, kann man danach ggf. überlegen, das zukünftig selbst anfertigen.

Natürlich kann das alles jeder und jede frei entscheiden, aber die Vor-und Nachteile sollten insbesondere am Anfang bedacht werden.
 
Mich wundert, dass hier noch niemand die Rentenversicherungspflicht angesprochen hat. Soweit ich weiß, sind freiberufliche Klavierlehrer rentenversicherungspflichtig. Also müssen 18,6 % des Einkommens an die Rentenversicherung abgedrückt werden.


Und das kann bei einer Prüfung natürlich auch rückwirkend erhoben werden. Wenn @Blue Moon mit gleich drei Musikschulen zu tun hat, kann es ja sein, dass da bei einer davon irgendwann mal eine Prüfung stattfindet. Und in ferner Zukunft kommt dann der Nachzahlungs-Hammer:


Aber das betrifft ja bestimmt einige hier im Forum. War das schon mal Thema hier?
 
Mich wundert, dass hier noch niemand die Rentenversicherungspflicht angesprochen hat. (...) Aber das betrifft ja bestimmt einige hier im Forum. War das schon mal Thema hier?
Ich habe mal gerade die Suchfunktion mit Stichworten wie "Künstlersozialkasse" oder "Sozialversicherungspflicht" gefüttert und in der Tat gibt es dazu keinen eigenen Faden und lediglich Einzelbeiträge in mehreren Fäden, wenn es um Berufsständisches ging. Vielleicht ein diskussionstaugliches Thema aus der Praxis für die Praxis? Dann bei Bedarf dazu gerne einen eigenen Faden aufmachen.

LG von Rheinkultur
 

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