Schnäppchen?

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Ja, sieht so aus. Den Fehler mit der Null könnte man sicher ausnutzen, denn ich denke es ist eine offizielle Auktion, die möglichweise nicht mehr zu stoppen ist, nachdem ein Angebot abgegeben wurde (?).
 
denn ich denke es ist eine offizielle Auktion, die möglichweise nicht mehr zu stoppen ist, nachdem ein Angebot abgegeben wurde (?).

Das ist ne echte Auktion. Die läuft so lange wie jemand bietet. Auch über die angegebene Zeit hinaus.

Achja - "geringe Gebrauchsspuren" kann ein kaputtes Handy auch haben :-)
 
Das das eine Auktion vom Zoll ist, weiß ich natürlich. Mein Fragezeichen bezog sich auf die rechtliche Seite. Was ist, wenn ein fehlerhaftes Mindestgebot ausgeschrieben ist? Kann man das zurückziehen, nachdem jemand bereits geboten hat?

Gruß Ute
 
Das Mindestgebot ist sicherlich nicht fehlerhaft sondern realistisch, die 2500,- Euro waren vermutlich die Wunschvorstellung des Verkäufers.
Die Höhe des Mindestgebotes ist egal, das Klavier wird zu dem Preis verkauft, den der Markt hergibt und der ist unabhänging vom Mindestgebot.

Die Dämpfer im Diskant deuten aber schon an, dass bei dem Instrument nicht alles eitel Sonnenschein ist.
 

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