Plädoyer für Klavierlehrer, der mit Verträgen arbeitet!

Volker, so ein Schmarrn! An Musikschulen kannst Du einmal im Jahr kündigen, bzw. musst einmal im Jahr erneuern. Deinen Handyvertrag kündigst Du meist auch nicht zum Monatsende und das Fitness-Studio auch nicht.

Und dass Du fünf Jahrzehnte ohne Streit auskommen konntest, ist eine Gnade und kein Verdienst.
 
Volker, so ein Schmarrn! An Musikschulen kannst Du einmal im Jahr kündigen, bzw. musst einmal im Jahr erneuern. Deinen Handyvertrag kündigst Du meist auch nicht zum Monatsende und das Fitness-Studio auch nicht.

alles Verträge, die ich nicht unterschreiben würde. Handyvertrag habe ich garnicht, es gibt genug Prepaid Angebote. Du hast natürlich recht, es gibt auch Verträge die langfristig und auch schwer Kündbar sind. Aber solche Verträge kündige ich zum Beispiel immer gleich am Vertragsanfang und erneuere dann, falls ich es weiter nutzen möchte, nach Ablauf. Man kann sich auch gegen solche Knebel wehren. Selbst meine Autoversicherung kündige ich (seit 10 Jahren) jedes Jahr, was mir jedes Jahr eine Beitragssenkung einbringt. Vorher ist sie schön Jahr für Jahr gestiegen.


Und dass Du fünf Jahrzehnte ohne Streit auskommen konntest, ist eine Gnade und kein Verdienst.

Naja, da will ich mal nicht viel zusagen, ausser das es eben sehr viele Streitbare Geister gibt, die für jeden Mist vor Gericht ziehen. Die Rechtschutz macht es ja möglich... Ich habe solch eine Versicherung nicht, also bin ich manchmal eben einfach Kompromissfähiger als manch anderer. Erspart mir viel Ärger...


BTW: Meine letzte Klavierlehrerin hat mir per SMS geschrieben, das sie mich aus beruflich Gründen ab sofort nicht mehr unterrichten kann. Obwohl ein Vertrag existiert, habe ich einfach gesagt " OK". Was soll ich mich da streiten, das Vertrauensverhältnis ist in dem Moment eh vor die Hunde und ein oder zwei Monate weiterer Unterricht hätten da auch nicht mehr viel gebracht. Reisende soll man nicht aufhalten...
 
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Zu dieser Diskussion passt auch:

https://www.clavio.de/forum/klavierlehrer-forum/16012-mustervertrag-fuer-klavierunterricht.html

Ansonsten: Lieber Volker und lieber HoeHue,

ich glaube, ihr könnt nicht von euren Wertvorstellungen ausgehen. Ihr würdet wertschätzend und integer handeln, was ich euren Beiträgen entnommen habe. Das kann man aber leider nicht von allen sagen, so ist es nun mal. Beim Thema Geld ................................... .

Liebe Grüße

chiarina
 
Naja, da will ich mal nicht viel zusagen, ausser das es eben sehr viele Streitbare Geister gibt, die für jeden Mist vor Gericht ziehen. Die Rechtschutz macht es ja möglich... Ich habe solch eine Versicherung nicht, also bin ich manchmal eben einfach Kompromissfähiger als manch anderer. Erspart mir viel Ärger...

Ich behaupte von mir, dass ich außerordentlich kompromissfähig und konfliktfähig bin. Trotzdem habe ich nun schon dreimal meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen, allerdings nicht beruflich. Erspart mir viel Ärger... . :D
 
Ich behaupte von mir, dass ich außerordentlich kompromissfähig und konfliktfähig bin. Trotzdem habe ich nun schon dreimal meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen, allerdings nicht beruflich. Erspart mir viel Ärger... . :D

Ansichtssache... Keine Ahnung was Du erstritten hast, vielleicht war es notwendig, vielleicht auch nicht. Mal ein Beispiel aus meinem Leben. 2004 hat mein Arbeitgeber, nach dem er von Heuschrecken heimgesucht wurde, mich aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt und die Abfindung nach 20 Jahren Zugehörigkeit deutlich geringer angesetzt, weil angeblich kein Geld mehr da. Hier würde wohl so ziemlich jeder zum Arbeitsgericht Rennen, oder?
Naja, ich nicht, ich dachte mir OK, was soll ich mich streiten um dann 5000 Euro mehr zu bekommen, davon wird der Kohl auch nicht fett. 6 Monate später habe ich dann beim gleichen Arbeitgeber wieder angefangen, mit einer Klage von mir, wäre das wohl nichts geworden. Ohne mein Klagen hatte ich jetzt 6 Monate Urlaub, Mit einem fetten Urlaubsgeld. :D
 
Volker, ich bin eigentlich auch so wie Du gestrickt, was das Streiten angeht. Und ich kann Dir versichern, dass ich in meinem Leben schon auf richtig viel Geld verzichtet habe, weil mich Streiten tierisch aufregt. Aber irgendwann kommt dann ein A...loch, das so riesengroß ist, dass Dir Deine Seelenruhe abhanden kommt und Du es als Deine soziale Pflicht ansiehst, so jemanden in seine Schranken zu weisen. Und dann streitest auch Du. Nicht wegen Geld, sondern weil Du weißt, dass hier jemand seit x Jahren alle Leute (gemeinhin DIE Gesellschaft) abzockt und nichts zurückgibt und sich an keine Regeln hält.

Ich wünsche Dir, dass Dir das erspart bleibt.
 
Der TA hat die Untersuchungen gemacht ohne zu sagen wie viel das kostet.

Das ist doch wohl das mindeste.
Da laufen schon einige Prozesse gegen den Herren.
Das geht natürlich auch nicht - der Auftrag an einen Tierarzt, den kranken Vierbeiner zu untersuchen, ist selbstverständlich kein Blankoscheck, in den man einfach mal einen Phantasiepreis einträgt. Wenn im Vorfeld andere Zahlen in Rede standen, kann das Ganze sogar auf arglistige Täuschung des Geschäftspartners hinauslaufen. Bei einem vierstelligen Betrag ist sicherlich die Einschaltung eines Anwalts folgerichtig. Allerdings kann es bei vielen Privatmusiklehrern schon eine Weile dauern, bis man bei derartigen Außenständen (bei fristgerechter Kündigung zum Quartalsende) angekommen ist - wie gesagt: Es bedarf immer der Abwägung, inwieweit das gute Recht auch tatsächlich durchsetzbar ist.

An einer anderen Stelle in diesem Faden ist das Wort "Knebelvertrag" gefallen. Wahrscheinlich werden die meisten Klavierlehrer die Unterstellung, mit ihren Kunden solche fragwürdigen Vertragsbindungen einzugehen, mit Nachdruck von sich weisen. Mit diesem Begriff verbinde sicherlich nicht nur ich das hässliche Bild vom Beutelschneider und Abzocker, der seine Leistungen minimiert, um seinen Profit zu maximieren. Wer mit möglichst wenig Anstrengung möglichst viel Geld verdienen will, wird sich mit Sicherheit NICHT für das Berufsbild eines Klavierpädagogen entscheiden. Genauso wenig akzeptabel ist es allerdings, den aufwendig ausgebildeten Hochschulabsolventen im Preis drücken zu wollen mit dem Hintergedanken, dieser weltfremde Hungerkünstler hätte ohnehin nur sein Hobby zum Beruf gemacht und bräuchte deshalb nicht adäquat honoriert zu werden. Die allermeisten Klavierpädagogen streben nach meinen Beobachtungen ein für beide Seiten vertretbares Preis-Leistungs-Verhältnis wie jeder andere seriöse Dienstleister auch an.

@teacher: Es ist bei der von Dir geschilderten Konstellation nicht möglich, simple Empfehlungen zu geben. Es läuft vielmehr auf Überlegungen heraus, welchen Stellenwert innerhalb Deiner Berufspraxis dieser Einzelfall hat. Macht das wegfallende Honorar einen erheblichen Teil Deines Einkommens aus? Wie viel wird mit sonstigen Tätigkeiten (auch außerhalb der Pädagogik) erwirtschaftet? Wie leicht fallen Dir zusätzliche Verwaltungstätigkeiten wie Mahnungen schreiben, Verzugszinsen kalkulieren, juristische Belange klären? Wie sieht es mit den Aussichten aus, neue und seriösere Kunden zu gewinnen und kleinere Einnahmeausfälle irgendwann abzuschreiben? Und nun kommt das Entscheidende: Dieses Forum ist glücklicherweise kein Tribunal der Inquisitionszeit, sondern eine Austauschmöglichkeit von Zeitgenoss(inn)en, die der Tastenwelt zugetan sind und vielfach ähnliche Erfahrungen gemacht hat. Die oben genannten Überlegungen werden Dir sicherlich zu einer sinnvollen Entscheidung verhelfen. In diesem Sinne viel Erfolg wünscht

Rheinkultur



P.S.: Viele Berufsverbände führen über dubiose und sich nicht korrekt verhaltende Geschäftspartner (z.B. Nichtzahler) intern schon mal eine Black List und helfen sich untereinander in kollegialer Manier. Auch die meisten, die hier mitschreiben, schätze ich aufgrund des Tonfalls und Inhalts ihrer Beiträge so ein.
 
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Ansonsten: Lieber Volker und lieber HoeHue,

ich glaube, ihr könnt nicht von euren Wertvorstellungen ausgehen. Ihr würdet wertschätzend und integer handeln, was ich euren Beiträgen entnommen habe. Das kann man aber leider nicht von allen sagen, so ist es nun mal. Beim Thema Geld ................................... .

Eben darum geht's doch: Will man sich mit diesen Leuten rumstreiten (dazu und zu nichts anderem braucht man diesen Vertrag), oder lässt man sie ziehen und macht mit Anderen weiter, bei denen es weniger Ärger gibt.
 
Ne, Hoehue; da gebe ich Chiarina recht. Wer Unterricht gibt, sollte dies auf einer Vertragsbasis tun. Alles andere würde ich im übrigen als unprofessionell empfinden, ja fast schon als Aufforderung, beliebig zu kommen oder zu gehen (und entsprechend zu zahlen).
Dann kann man im Streitfall immer noch nachgeben, aber erst mal ist durch den Vertrag ein Prozedere vorgegeben. Ein Vertrag ist nicht zum Streiten da, sondern um die Regeln festzulegen. Allein das, die schriftliche Fixierung, verhindert bereits viel Ärger und Missverständnisse.

Ich arbeite übrigens seit fast 30 Jahren ohne jegliche vertragliche Absicherung, habe aber extrem guten Einblick in Charakter und Finanzlage meiner Kunden. Das (nicht wenige) Geld, das ich durch diese "Blauäugigkeit" verloren (ohne Streit aufgegeben) habe (Charaktere können täuschen ;-)), habe ich aber längst durch eingesparte Zeit und Wert einer Vertrauensbildung (Vertrauensvorschuss schafft meist Vertrauen) vielfach wieder hereingeholt (deshalb, weil in meinem Fall ein Vertrag extrem individuell und sehr umfassend und vorausschauend sein müsste - also xx+ Seiten...).

Einem Klavierlehrer würde ich dennoch immer zum Vertrag raten. Die Bereitschaft, einen ungefährlichen Klavierlehrer mal eben um ein paar Monatsgebühren zu prellen, ist ungleich höher, als jemanden, der aufgrund seines Wissens gefährlich werden kann, um eine hohe Summe zu betrügen.
 
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Volker, ich bin eigentlich auch so wie Du gestrickt, was das Streiten angeht. Und ich kann Dir versichern, dass ich in meinem Leben schon auf richtig viel Geld verzichtet habe, weil mich Streiten tierisch aufregt. Aber irgendwann kommt dann ein A...loch, das so riesengroß ist, dass Dir Deine Seelenruhe abhanden kommt und Du es als Deine soziale Pflicht ansiehst, so jemanden in seine Schranken zu weisen. Und dann streitest auch Du. Nicht wegen Geld, sondern weil Du weißt, dass hier jemand seit x Jahren alle Leute (gemeinhin DIE Gesellschaft) abzockt und nichts zurückgibt und sich an keine Regeln hält.

Ich wünsche Dir, dass Dir das erspart bleibt.
Wenn sich Musiker und andere Dienstleister in Verbänden organisieren, tun sie das natürlich auch, um sich de facto asozial verhaltende Zeitgenoss(inn)en in ihrem schädlichen Tun zu isolieren. Auch wenn ich mich immer wundern muss, dass so mancher dubiose Geschäftemacher immer wieder neue Opfer ausfindig macht - mit einem permanent auf der Flucht befindlichen Abzocker (um das zitierte A-Wort zu umgehen) würden wohl die wenigsten gerne tauschen wollen. Allerdings leben viele dieser fehlgeleiteten Naturen in einer Scheinwelt, in der immer nur die anderen an allem schuld sind - und das Gewissen manches Gewaltverbrechers ist schon so abgestumpft, dass er einen erholsamen Schlaf ohne Alpträume genießt, weil von der schwarzen Seele schon lange keine drückenden Gewissensbisse mehr ausgesendet werden.

Wer in der Branche einen professionellen Umgang mit seriösen Geschäftspartnern und Kollegen pflegt, bringt es in den meisten Fällen zu mehr Erfolg und Lebensqualität, auch wenn mancher mit asozialer Persönlichkeitsstruktur enorme wirtschaftliche Erfolge erzielen kann - indem er sich nämlich rücksichtslos auf Kosten anderer (in diesem Falle finanzielle) Vorteile erschleicht. Zum Unterschied zwischen seriösen Unternehmern und unseriösen Geschäftemachern ist tagtäglich genügend über die Medien zu erfahren...!
 
Also ich möchte mit Klavierunterricht Geld verdienen, schließlich ist / wird das mein Beruf, ich bin keine Kuscheltante, die ein paar Millionen auf dem Konto hat und sich zum Spaß mit Schülern die Zeit vertreibt...
Egal, wie viel Du auf dem Konto hast, gönne und wünsche ich Dir, daß Du mit Deiner wunderbaren Tätigkeit noch ein Vielfaches dazuverdienst und dabei Spaß hast.

Warum soll ein Vertrag unangebracht sein? Ich finde eher, dass ein Vertrag das Vertrauensverhältnis verstärken kann, wenn ihn beide unterschreiben.
Vor allem verpflichtet so ein Vertrag, das Lehrverhältnis aufrechtzuhalten, auch wenn eine Seite eigentlich garnichtmehr will, also die Gründe des Gegenüber zur Beendigung des Verhältnisses nicht als wichtig anzuerkennen bereit ist.
Denn dann fühlt man sich im Fall des Falles nicht "verpflichtet", wegen des auch so guten Verhältnisses auf eigentliche Abmachungen zu verzichten, weil man sich ja so lieb hat.
Verstehe nicht, was das mit einem schriftliche Vertrag zu tun haben soll. Abachung ist abmachung, egal ob schriftlich oder nicht.
Mit der "Dienstleistung" an sich hat das überhaupt nichts zu tun. Ob ich Klavier oder Mathe unterrichte oder Leuten die Fußnägel lackiere - ich habe ein Leben, das bezahlt werden muss, u.U. ein Instrument, Auto, Haus, das abbezahlt werden muss, Kinder, die Geld brauchen,
Um das "brauchen" geht es nicht. Dafür gibt's hierzulande HatzIV. Wichtig ist, etwas anzubieten, für das jemand zu zahlen bereit ist. Und dann darf das gerne auch mehr sein, als Du brauchst. Und so lange der Andere bereit ist, dafür zu zahlen, ist doch alles OK. Die Frage ist, will man ihn -per Vertrag- auch noch ein halbes Jahr darüber hinaus an sich binden. Hat man das nötig? Ich möchte mal hier die kühne Behauptung aufstellen, daß wirklich gute Klavierlehrer das einfach nicht nötig haben.
Wenn ich das höre "aber ihr seid doch Musiker, das ist ja was ganz anderes, ihr liebt euren Beruf doch, das ist doch so etwas ganz sensibles ------ deshalb muss ich auch nicht so viel bezahlen " - kann ich mich echt aufregen... Auch wenn du das vermutlich nicht gemeint hast...
Natürlich nicht. Wenn Du mein Posting nochmal liest, siehst Du, dass "und Geld verdienen" auf der Seite mit "Gutes Klavierspiel vermitteln und damit Erfolg haben" stand. Als Gegensatz zu "erstreiten". Von mir aus dürft Ihr soviel verdienen, wie Ihr wollt (wenn Ihr jemanden findet, der's zahlt) obwohl oder vielleicht besser weil Ihr Euren Beruf liebt und deshalb in der Lage seit, wertvollen Unterricht zu bieten.
 

Ne, Hoehue; da gebe ich Chiarina recht. Wer Unterricht gibt, sollte dies auf einer Vertragsbasis tun. Alles andere würde ich im übrigen als unprofessionell empfinden, ja fast schon als Aufforderung, beliebig zu kommen oder zu gehen (und entsprechend zu zahlen).
Dann kann man im Streitfall immer noch nachgeben, aber erst mal ist durch den Vertrag ein Prozedere vorgegeben. Ein Vertrag ist nicht zum Streiten da, sondern um die Regeln festzulegen. Allein das, die schriftliche Fixierung, verhindert bereits viel Ärger und Missverständnisse.
Es ist aber schon schade, dass man solche Überlegungen anstellen muss.

Ich habe seit ungefähr einem Jahr wieder Privatunterricht, allerdings ohne Vertrag. Dass die Bezahlung pünktlich und zuverlässig zu leisten ist, muss doch selbstverständlich sein. Wie kann man überhaupt so ein Fehlverhalten wie hier diskutiert zeigen, wenn man seinen Unterricht und den Klavierlehrer hoch schätzt? Wenn ich der Schüler aus Beitrag #1 wäre, ich könnte nicht mehr in den Spiegel sehen, bis ich das Geld gezahlt und mich für die Dummheit entschuldigt hätte...

Dass ich ohne Vertrag Unterricht habe, kann natürlich ein Problem werden, wenn ich aus irgendwelchen Gründen, z.B. weil unerwartet das Geld fehlt, kurzfristig aufhören wollte. Aber darüber kann man offen reden und eine Lösung finden, mit der beide leben können.

lg marcus
 
Tja, Marcus, DU !!!! ... bist leider nicht der Spiegel unserer Gesellschaft. Bei Dir würde ich als KL auch sofort auf einen Vertrag verzichten. Aber um so was zu sehen/zu spüren, muss man i.d.R. halt schon ein paar Jahrzehnte "im Geschäft" sein. Und auch dann schützt das nicht vor Fehleinschätzungen.

Dass ich ohne Vertrag Unterricht habe, kann natürlich ein Problem werden, wenn ich aus irgendwelchen Gründen, z.B. weil unerwartet das Geld fehlt, kurzfristig aufhören wollte. Aber darüber kann man offen reden und eine Lösung finden, mit der beide leben können.
Zu schön! Obwohl Du ohne Vertrag pflichtenlos bist, machst Du Dir solche Gedanken. Das freut mich mehr als Du ahnst!
 
Einem Klavierlehrer würde ich dennoch immer zum Vertrag raten. Die Bereitschaft, einen ungefährlichen Klavierlehrer mal eben um ein paar Monatsgebühren zu prellen, ist ungleich höher, als jemanden, der aufgrund seines Wissens gefährlich werden kann, um eine hohe Summe zu betrügen.
Der Klavierlehrer muß ja nicht um mehrere Monatsgebühren in Vorleistung treten. Meist eher für genau eine Stunde, an deren Ende er sein Honorar bekommt. Oder von mir aus auch monatsweise im Voraus. Ob man das nun 'geprellt' nennt, wenn der Schüler merkt, daß der Unterricht doch nicht so toll ist, wie am Anfang erhofft und der Schüler möchte ihn deshalb nicht weitere x Monate weiter in Anspruch nehmen und bezahlen, oder ob sich nicht vielleicht auch der Schüler geprellt fühlt, der -aus welchen Gründen auch immer- den Unterricht nicht mehr in Anspruch nehmen kann/will, weil der Lehrer diese nicht für wichtig genug für eine auserordentliche Kündigung hält?

Ich wurde durch diesen Faden auf jedenfall nochmal in meiner Haltung bestärkt: Nie wieder einen Unterrichtsvertrag mit mehreren Monaten Vertragsbindung, die mich im Zweifelsfall gegen meinen Willen binden würden.
 
Nie wieder einen Unterrichtsvertrag mit mehreren Monaten Vertragsbindung, die mich im Zweifelsfall gegen meinen Willen binden würden.
Dann musst Du aber auch akzeptieren, wenn der Lehrer morgen sagt, dass Deine Stunde jetzt an jemanden geht, der das Doppelte zahlt. Verträge nützen in der Regel beiden Parteien.
 
Dann musst Du aber auch akzeptieren, wenn der Lehrer morgen sagt, dass Deine Stunde jetzt an jemanden geht, der das Doppelte zahlt. Verträge nützen in der Regel beiden Parteien.

Vielleicht bin ich ja dieser "jemand" ;-)
Im Ernst: im Zweifel verpflichten sie einen von beiden, etwas zu tun was er vielleicht nicht (mehr) will. Ob das dann wirklich zum Vorteil des Anderen ist?
 
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Vor allem verpflichtet so ein Vertrag, das Lehrverhältnis aufrechtzuhalten, auch wenn eine Seite eigentlich garnichtmehr will, also die Gründe des Gegenüber zur Beendigung des Verhältnisses nicht als wichtig anzuerkennen bereit ist.
(...)
Um das "brauchen" geht es nicht. Dafür gibt's hierzulande Hartz IV. Wichtig ist, etwas anzubieten, für das jemand zu zahlen bereit ist. Und dann darf das gerne auch mehr sein, als Du brauchst. Und so lange der Andere bereit ist, dafür zu zahlen, ist doch alles OK. Die Frage ist, will man ihn -per Vertrag- auch noch ein halbes Jahr darüber hinaus an sich binden. Hat man das nötig? Ich möchte mal hier die kühne Behauptung aufstellen, daß wirklich gute Klavierlehrer das einfach nicht nötig haben.
Die Qualitäten eines guten Klavierlehrers haben ist das eine - die Begabung, Motivation und Frustrationstoleranz des Schülers das andere. Es gibt zwischen vorbehaltlosem Ja und vorbehaltlosem Nein aber viele Zwischenstufen. Misserfolge, künstlerische Krisen und Motivationsprobleme machen auch begabten und an sich motivierten Kandidaten mitunter so zu schaffen, dass man schnell den Bettel einfach hinschmeißen möchte. Verbindliche Regeln über Unterrichtsaufnahme und Unterrichtsende können so mancher etwas instabilen Natur den nötigen Halt geben. Aus eigener Erfahrung würde ich heute sagen: Hätte man mir persönlich das Aufgeben in Krisenzeiten während der harten Lehrjahre allzu leicht gemacht und mich nie mit der Gewissheit konfrontiert, dass es dann kein Zurück mehr gegeben hätte, wäre ich vermutlich nie Berufsmusiker geworden. Ein gewisser Druck von außen kann durchaus hilfreich sein bei der Bewältigung von Rückschlägen und negativen Eindrücken in einem Berufsfeld, wo der Weg zum Erfolg meist extrem beschwerlich und mit harter Arbeit verbunden ist. Überflieger, denen anstrengungslos alles in den Schoss fällt, dürften wirklich eine ganz seltene Ausnahme sein.

Mancher Klavierlehrer dürfte vor allem als Berufsanfänger wirtschaftlich schlechter dastehen als ein Hartz-IV-Empfänger, der vielleicht noch ein bisschen schwarz dazuverdient. Freilich genügt es den wenigsten Menschen, einfach nur versorgt zu sein und von der Allgemeinheit durchgefüttert zu werden. Die meisten verspüren in sich das Bedürfnis, gebraucht zu werden und begehrt zu sein - und gute Musik machen (und diese kompetent vermitteln) heißt, eine nicht gering zu schätzende Lebensqualität in die Welt zu bringen. Zu den unglücklichsten Menschen, die mir jemals im Leben begegnet sind, würde ich etliche Abkömmlinge aus reichem Hause zählen: Üppig aus Papas Brieftasche alimentiert, ohne Verpflichtung zu jeglicher produktiver Lebensleistung - und seelisch unausgefüllt als jemand, dessen Leben keine eigene Handschrift trägt; da machen auch die zwanzigtausend Euro Apanage pro Monat fürs Nichtstun nicht glücklich. Da hat mancher Klavierlehrer doch das Bewusstsein, Wertvolles und Schönes zum Wohle vieler Mitmenschen zu leisten - auch wenn die Auftragslage ruhig etwas besser sein könnte...
 
...

leider habe ich schon wieder den Fall, dass ein Schüler von heute auf morgen aufhören will, eine fristlose Kündigung aus"schreibt" und natürlich nichts mehr zahlt.

Laut Vertrag gibt es Kündigungsfristen ( 3 Mal im Jahr).

Da der Schüler jetzt einen Anwalt hat und auch vor Gericht kämpfen will, ...


Falls der streitbare Klavierschüler dem Richter glaubhaft machen kann, dass ihm die Kündigungsfrist (durch Standardvertrag) einseitig auferlegt, mithin also nicht individuell mit ihm ausgehandelt worden ist, dürfte es sich bei dieser Vertragsbestimmung um AGB (s. § 305 Abs. 1 BGB) handeln, so dass wegen des Klauselverbots des § 309 Nr. 9 c) BGB bei dem aufgrund des vermutlich unbefristeten Dienstvertrages vorliegenden Dauerschuldverhältnis entgegen dem Wortlaut des Unterrichtsvertrages (leider !) frühere Kündigungsmöglichkeiten (auch ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes) in Betracht kommen könnten. - Bei drei (!) über`s Jahr gleichverteilten Kündigungsterminen dürfte der Schüler sich auf das Klauselverbot nach Adam Riese sich jedoch nicht berufen können.
 
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So sonnenklar, wie dies manche o.a. Beiträge suggerieren wollen, ist die Sache mitnichten.

Genau das ist imho der unausrottbare Fehler der "Vertragsverfechter". Den Glaube, man machts schriftlich, dann ist man auf der sicheren Seite. Nee, in Deutschland sticht immer noch BGB AGB und Vertragsklauseln.
Und das alles hat nur dann einen Wert, wenn mans auch durchsetzt.
 
Falls der streitbare Klavierschüler dem Richter glaubhaft machen kann, dass ihm die Kündigungsfrist (durch Standardvertrag) einseitig auferlegt, mithin also nicht individuell mit ihm ausgehandelt worden ist, dürfte es sich bei dieser Vertragsbestimmung um AGB (s. § 305 Abs. 1 BGB) handeln, so dass wegen des Klauselverbots des § 309 Nr. 9 c) BGB bei dem aufgrund des vermutlich unbefristeten Dienstvertrages vorliegenden Dauerschuldverhältnis entgegen dem Wortlaut des Unterrichtsvertrages (leider !) frühere Kündigungsmöglichkeiten (auch ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes) in Betracht kommen könnten.
Aaaargghhhhh! Auswandern will. Sofort. Weg. Nur weg. Was sind das nur für Hirne!!! Was Du nicht willst, dass man Dir tu ... das sollte reichen. Aber nein. Und das erklärt auch, wieso so viele Richter "Nerds" sind und auf Vergleich gepolt.

Mal im Ernst: Mit der Begründung kann ich doch JEDEN Vertrag anfechten. Da wird sich mein Vermieter aber freuen.
 

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