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SyrinaMercury
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- 26. Nov. 2012
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Hallo Ihr Lieben,
Ich habe mal eine persönliche (und moralische) Frage zu einem Kauf, den ich vor ungefähr einem dreiviertel Jahr mit einer Freundin abgeschlossen habe (nur mündlich, nicht schriftlich). Sie ist aus ihrem Elternhaus ausgezogen und die Eltern hatten ihr 2003 ein Kastenklavier gekauft, worauf sie auch das Spielen lernte. Durch den Auszug konnte sie das Klavier nicht in ihre aktuelle Wohnung nehmen und die Eltern wollten es entsorgen, worauf ich ihr anbot, dass ich es ihr abkaufen würde, da genug Platz bei mir wäre und es finanziell bei mir damals noch gut bestellt war. Sie hing sehr an dem Instrument, weil es sie in ihrer Jugend begleitet hat und ihr war es sowieso tausend mal lieber, wenn ich es nehme und sie somit immer mal wieder spielen könnte, als das es vielleicht bei irgendjemanden landen würde, der nicht gut damit umginge.
Sie wollte dafür 1500 € haben. Zuerst hab ich ihr jeden Monat einer 100er in bar gegeben, dann nur noch 50 €, weil das Geld bei mir auch nicht mehr so locker saß.
Bis jetzt habe ich ihr also ca. 1000 € für abgezahlt. Nun habe ich ein Problem:
Ich muss aus meiner Wohnung raus in drei Monaten, weil ich sie finanziell nicht mehr tragen kann und komme bei meinem Partner unter. Er und ich haben uns drauf geeinigt, dass für das Klavier in seiner Wohnung kein Platz wäre und auch eine andersweitige Unterbringung wäre nicht drin, weil ich ja trotzdem die Transportkosten bezahlen müsste, die ich mir jedoch nicht leisten kann. Also möchte ich es gerne in Ankauf geben, auch wenn ich weiß, dass ich im Endeffekt nicht viel für rauskriege, aber im Moment bin ich auf jedes Bisschen angewiesen und es muss ja unbedingt in drei Monaten raus aus der Wohnung sein. Wie ich von meiner Freundin vor einer Woche erfahren habe, war der Neukaufswert 2600 € damals im Jahre 2003. Sind dann 1500 € Gebrauchswert berechtigt? Oder würden auch schon die angezahlten 1000 € reichen? Es ist ein ganz normales Kastenklavier in Schwarzlackoptik für Anfänger, also nichts Extravagantes. Der Herrsteller steht nicht am Klavier dran und auch nicht im Kasten und die Eltern meiner Freundin wissen auch nicht mehr, wie dieser hieß.
Meine moralische Frage: Mir ist es finanziell nicht möglich, die restlichen 500 € weiter monatlich abzuzahlen. Solange das Klavier die nächsten Wochen noch bei mir steht, verstehe ich das, aber ab dem Zeitpunkt, wo ich es in Ankauf gebe und es mir nicht mehr gehört, finde ich es doch sehr unlogisch, ihr weiterhin Geld für etwas zu geben, auf dem ich doch gar nicht mehr spielen kann bzw. was ich doch gar nicht mehr besitze, nur weil wir mal irgendwann mündlich ausgemacht haben, dass ich ihr 1500 € abbezahle. Damals konnte ich die Finanzen auch noch tragen und dachte natürlich, ich hab es für immer, aber harte Situationen erfordern natürlich harte Entscheidungen und Konsequenzen.
Ich weiß, das ich rechtlich auf der sicheren Seite bin, schließlich haben wir damals keinen schriftlichen Vertrag aufgesetzt, aber wie sieht es moralisch aus? Sollte sie es verstehen, dass ich nicht mehr zahlen kann und ihr auch das Geld nicht mehr geben will, weil ich das Klavier nicht mehr besitze? Immerhin hab ich ihr schon 1000 € gegeben, obwohl es im Nachhinein herausgeschmissenes Geld für mich gewesen ist. Ich frage auch, weil ich denke, dass 1000 € für ein fast 10 Jahre altes, gebrauchtes Klavier im Neukauf von 2600 € eigentlich genügen.
Nun ist meine Freundin kein einfacher Kandidat. Sie war schon sehr erbost, als ich ihr sagte, ich müsse es wahrscheinlich in Ankauf geben und hielt mir vor, dass sie es extra mir anvertraut hätte, weil es dann immer in ihrer Nähe wäre und ich gut damit umginge. Sie meinte, hätte sie das gewusst, dann hätte sie es gleich irgendwo anders verscherbeln können. Von meiner baldigen Zahlungsunfähigkeit hatte ich ihr noch nichts erzählt, weil ich dachte, dann drehe sie gleich am Rad, weil sie selbst jeden Monat auf die 50 € angewiesen ist, die ich ihr gebe.
Für mich ist das echt nicht einfach. Könnt ihr mir da vielleicht helfen?
Liebe Grüße
Syrina
Ich habe mal eine persönliche (und moralische) Frage zu einem Kauf, den ich vor ungefähr einem dreiviertel Jahr mit einer Freundin abgeschlossen habe (nur mündlich, nicht schriftlich). Sie ist aus ihrem Elternhaus ausgezogen und die Eltern hatten ihr 2003 ein Kastenklavier gekauft, worauf sie auch das Spielen lernte. Durch den Auszug konnte sie das Klavier nicht in ihre aktuelle Wohnung nehmen und die Eltern wollten es entsorgen, worauf ich ihr anbot, dass ich es ihr abkaufen würde, da genug Platz bei mir wäre und es finanziell bei mir damals noch gut bestellt war. Sie hing sehr an dem Instrument, weil es sie in ihrer Jugend begleitet hat und ihr war es sowieso tausend mal lieber, wenn ich es nehme und sie somit immer mal wieder spielen könnte, als das es vielleicht bei irgendjemanden landen würde, der nicht gut damit umginge.
Sie wollte dafür 1500 € haben. Zuerst hab ich ihr jeden Monat einer 100er in bar gegeben, dann nur noch 50 €, weil das Geld bei mir auch nicht mehr so locker saß.
Bis jetzt habe ich ihr also ca. 1000 € für abgezahlt. Nun habe ich ein Problem:
Ich muss aus meiner Wohnung raus in drei Monaten, weil ich sie finanziell nicht mehr tragen kann und komme bei meinem Partner unter. Er und ich haben uns drauf geeinigt, dass für das Klavier in seiner Wohnung kein Platz wäre und auch eine andersweitige Unterbringung wäre nicht drin, weil ich ja trotzdem die Transportkosten bezahlen müsste, die ich mir jedoch nicht leisten kann. Also möchte ich es gerne in Ankauf geben, auch wenn ich weiß, dass ich im Endeffekt nicht viel für rauskriege, aber im Moment bin ich auf jedes Bisschen angewiesen und es muss ja unbedingt in drei Monaten raus aus der Wohnung sein. Wie ich von meiner Freundin vor einer Woche erfahren habe, war der Neukaufswert 2600 € damals im Jahre 2003. Sind dann 1500 € Gebrauchswert berechtigt? Oder würden auch schon die angezahlten 1000 € reichen? Es ist ein ganz normales Kastenklavier in Schwarzlackoptik für Anfänger, also nichts Extravagantes. Der Herrsteller steht nicht am Klavier dran und auch nicht im Kasten und die Eltern meiner Freundin wissen auch nicht mehr, wie dieser hieß.
Meine moralische Frage: Mir ist es finanziell nicht möglich, die restlichen 500 € weiter monatlich abzuzahlen. Solange das Klavier die nächsten Wochen noch bei mir steht, verstehe ich das, aber ab dem Zeitpunkt, wo ich es in Ankauf gebe und es mir nicht mehr gehört, finde ich es doch sehr unlogisch, ihr weiterhin Geld für etwas zu geben, auf dem ich doch gar nicht mehr spielen kann bzw. was ich doch gar nicht mehr besitze, nur weil wir mal irgendwann mündlich ausgemacht haben, dass ich ihr 1500 € abbezahle. Damals konnte ich die Finanzen auch noch tragen und dachte natürlich, ich hab es für immer, aber harte Situationen erfordern natürlich harte Entscheidungen und Konsequenzen.
Ich weiß, das ich rechtlich auf der sicheren Seite bin, schließlich haben wir damals keinen schriftlichen Vertrag aufgesetzt, aber wie sieht es moralisch aus? Sollte sie es verstehen, dass ich nicht mehr zahlen kann und ihr auch das Geld nicht mehr geben will, weil ich das Klavier nicht mehr besitze? Immerhin hab ich ihr schon 1000 € gegeben, obwohl es im Nachhinein herausgeschmissenes Geld für mich gewesen ist. Ich frage auch, weil ich denke, dass 1000 € für ein fast 10 Jahre altes, gebrauchtes Klavier im Neukauf von 2600 € eigentlich genügen.
Nun ist meine Freundin kein einfacher Kandidat. Sie war schon sehr erbost, als ich ihr sagte, ich müsse es wahrscheinlich in Ankauf geben und hielt mir vor, dass sie es extra mir anvertraut hätte, weil es dann immer in ihrer Nähe wäre und ich gut damit umginge. Sie meinte, hätte sie das gewusst, dann hätte sie es gleich irgendwo anders verscherbeln können. Von meiner baldigen Zahlungsunfähigkeit hatte ich ihr noch nichts erzählt, weil ich dachte, dann drehe sie gleich am Rad, weil sie selbst jeden Monat auf die 50 € angewiesen ist, die ich ihr gebe.
Für mich ist das echt nicht einfach. Könnt ihr mir da vielleicht helfen?
Liebe Grüße
Syrina