Pedale Widerstand

C

Curby

Guest
Hallo,

da ich im Klavierkauf schwebe überlege ich grade, was mich eigentlich an meinem Flügel stört.

Da fallen vor allem die schwergängigen Pedale auf. Für das rechte Pedal habe ich mal die Feder entfernt - nun ist es zu leichtgängig. Wenn ich in ein Klaviergeschäft gehe, kann ich da quasi eine Feder in meiner Wunschstärke bekommen?

Genauso ist das linke Pedal zu schwergängig und hat eindeutig eine überflüssige Reibung. Muss man ab und zu die Mechanik wachsen (oder so), damit diese besser gleitet? Gibt es auch hier die Möglichkeit eine leichtgängigere Feder einzubauen?

OT: Ein Händler hat mir angeboten, meinen Flügel ungesehen zu kaufen - wäre für ihn also ein Fernabsatzgeschäft. Ich hätte jetzt Angst, dass dieser meinen Flügel dann doch nicht haben will und sein Geld zurück haben möchte. Kann mir das passieren? Ich bin da privat doch genauso zu verpflichtet oder?

bis dann
Nils
 
Hallo Nils,

Kann sein, dass der Klavierbauer eine passende Feder hat. Die gibt es aber nicht in so nach Wunschstärke. Ich rate eher in einen gut sortierten Baumarkt zu gehen. Dort wird man eher fündig. Das linke Pedal hat eine Feder im Mechanikgehäuse auf der rechten Seite, wenn die Mechanik nach rechts verschiebt. Die braucht genug Kraft um die Mechanik wieder nach links zurück zu schieben, kann aber auch zu schwergängig sein. Mit Wachs würde ich da nichts schmieren. Am ehesten erreicht man die Spiellade gleitfähig, wenn man alles reinigt und vielleicht mit feinem Schleifpapier nacharbeitet. Danach kann man noch ein wenig Trockenschmiere (Teflonpuder) einsetzen.

Zum Fernabsatz kann ich Dir nichts genaues sagen. Natürlich gibts dazu bestimmte Gesetze.
Wenn Du den Flügel verkaufen magst, kannst ja auch hier im Forum bei "private Kleinanzeigen" rein stellen..

LG
Michael
 
Über irgendwelche Verbraucherrichtlinien musst Du Dir in dem Fall keine Gedanken machen. Zum einen kommen sie bei einem Privatverkauf nicht zur Anwendung; und zum anderen haben Käufer ohnehin nur dann ein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn sie Verbraucher im Sinne des §13 BGB sind. Das trifft auf einen Händler nicht zu. Wenn er den Flügel unbesehen kauft, ist das sein alleiniges Risiko – sofern Du ihn nicht arglistig über den Zustand des Instrumentes täuscht.

Grüß, Jörg
 
Ok, das hat sich jetzt geklärt mit den Pedalen, da der Flügel den Besitzer wechselt...
 

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