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schachspieler
- Registriert
- 29.10.2011
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Hallo zusammen,
Kurzer Hintergrund: Vor 11 Monaten haben wir uns einen neuen Flügel für ca. 500 EUR/ Monat fuer 18 Monate mit Kaufoption gemietet. Wir konnten uns damals als Wiedereinsteiger noch nicht dauerhauft fuer ein Gerät entscheiden. Mittlerweile steht fest, dass wir den Flügel nicht behalten werden und uns im kommenden Jahr einen S&S kaufen.
Heute abend bekommen nun eine 3-5 Jahre alte Katze aus dem Tierheim. Ruhiges Gemüt, stubenrein laut Tierheim. Die Katze hat bei uns viel Platz und kann nach der Eingewöhnungszeit auch in den Garten. Kratzbaum ist schon gekauft, ein zweiter kommt Ende der Woche.
Jetzt stellt sich die Frage, ob die Katze dem Flügel schadet, wenn sie draufspringt. Da hier sicherlich viele von euch Erfahrungen mit Katzen und Flügeln haben, wollte ich um Rat fragen. Vielleicht habt ihr auch speziell bzgl. der möglichen Schadenregelung bei Mietgeräten Erfahrung. Mich würde z.B. interessieren, ob sich auch tiefere Kratzer entfernen lassen und inwieweit der Vermieter hier selbst reparieren und in Rechnung stellen dürfte, falls seine Preis überzogen wären. Kann er die Rücknahme bei derartigen Gebrauchsspuren auch gänzlich verweigern?
Fragen über Fragen
Ich überlege schon, den Flügel vorzeitig zurückzugeben und in den sauren Apfel zu beißen, ein halbes Jahr umsonst die Miete zu zahlen... nur, damit dem guten Teil nichts passiert.
VG
Kurzer Hintergrund: Vor 11 Monaten haben wir uns einen neuen Flügel für ca. 500 EUR/ Monat fuer 18 Monate mit Kaufoption gemietet. Wir konnten uns damals als Wiedereinsteiger noch nicht dauerhauft fuer ein Gerät entscheiden. Mittlerweile steht fest, dass wir den Flügel nicht behalten werden und uns im kommenden Jahr einen S&S kaufen.
Heute abend bekommen nun eine 3-5 Jahre alte Katze aus dem Tierheim. Ruhiges Gemüt, stubenrein laut Tierheim. Die Katze hat bei uns viel Platz und kann nach der Eingewöhnungszeit auch in den Garten. Kratzbaum ist schon gekauft, ein zweiter kommt Ende der Woche.
Jetzt stellt sich die Frage, ob die Katze dem Flügel schadet, wenn sie draufspringt. Da hier sicherlich viele von euch Erfahrungen mit Katzen und Flügeln haben, wollte ich um Rat fragen. Vielleicht habt ihr auch speziell bzgl. der möglichen Schadenregelung bei Mietgeräten Erfahrung. Mich würde z.B. interessieren, ob sich auch tiefere Kratzer entfernen lassen und inwieweit der Vermieter hier selbst reparieren und in Rechnung stellen dürfte, falls seine Preis überzogen wären. Kann er die Rücknahme bei derartigen Gebrauchsspuren auch gänzlich verweigern?
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Ich überlege schon, den Flügel vorzeitig zurückzugeben und in den sauren Apfel zu beißen, ein halbes Jahr umsonst die Miete zu zahlen... nur, damit dem guten Teil nichts passiert.
VG