Ich finde diese beiden Initiativen gut und eigentlich ja längst überfällig. Ohne sich deutlich Gehör zu verschaffen, erreicht man sicherlich gar nichts. Und Anne-Sophie Mutter fand ich sowie so schon immer ganz bezaubernd
Ob der juristische Weg der richtige sein kann, weiß ich dagegen nicht.
Wenn ich mir jetzt vorstelle*, darüber richten zu müssen, welcher Entschädigungsanspruch vom Lockdown betroffenen Künstlern juristisch zusteht, würde ich diesen so bemessen, daß eine Entschädigung in Höhe der entgangenen Einnahmen bzw. entgangenen Gewinne zu zahlen ist, die in der jetzigen Pandemie-Situation erzielbar gewesen wären, wenn das Publikum zu Kultur-Veranstaltungen hätte ungehindert kommen dürfen und dann genau in dem Umfang, wie es eben dann auch tatsächlich zu den Veranstaltungen gekommen wäre.
Dabei würde ich genau die sich ergebenden Einnahmen bzw. Gewinne zu Grunde legen, wenn man es dem Veranstalter überlassen hätte, Hygiene-Auflagen einzig und allein im Sinne einer (nachhaltigen) Wirtschaftlichkeit einzuführen. Nachhaltig deshalb, denn natürlich möchte sich auch kein Veranstalter den Ruf des rücksichtslosen Pandemietreibers erarbeiten. Freiwillige Selbstkontrolle würde da schon irgendwie zumindest teilweise funktionieren, vielleicht Veranstalter von Gangsta-Rap Konzerten mal ausgenommen
Mit in die Berechnung einzubeziehen wäre ein mutmaßliches Pandemiegeschehen, welches sich ergeben würde, wenn man allen sonstigen vom Lockdown betroffenen oder eingeschränkten Branchen ebenfalls eine Öffnung im eigenen Ermessen zugestehen würde (also auch der Sport-Studio-Betreiber, der Gastronom oder der selbstverständlich bestens lüftende Shisha-Bar-Betreiber darf ganz im eigenen Ermessen entscheiden), was natürlich wieder eine Rückwirkung auf das Infektionsgeschenens haben und Schwankungen (altersabhängig) des Publikumsinteresses zur Foge haben würde.
Da weite Teile des Publikums im Falle einer vollständigen Öffnung auf Konzertbesuche dann eben freiwillig verzichten würden (vor allem im Klassik- und auch Jazz-Bereich sind doch nicht unbeträchtliche Publikums-Anteile den sog. Risikogruppen zuzuorden), stellt sich mir die Frage, ob das, was einklagbar wäre, dann eben nicht doch zum Sterben zu viel, zum Leben aber viel zu wenig wäre?
Mal ganz davon abgesehen, dass man das Ganze eigentlich gar nicht sinnvoll berechnen kann, da das ganze Thema doch viel zu komplex ist. Ich sehe da selbst das BVG samt aller denkbaren Gutachter leicht überfordert. Und der Geschädigte ist immer in der Beweispflicht, den Schaden zu beziffern, richtig?
*als juristischer Laie