Klavierservice steuerlich absetzen

Henry

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Das Berufsmusiker den Klavierstimmer steuerlich absetzen können, ist bekannt. Aber auch bei nicht Berufsmusikern lassen sich die Servicearbeiten bist zu 20% absetzen, und zwar als Handwerkerrleistung.
Vorraussetzung hierfür ist der bargeldlose Zahlungsverkehr, also entweder per Überweisung auf die Rechnung oder aber Zahlung über EC Karte.
LG
Alb
 
Das dachte ich auch einmal. Aber diese Art von Handwerkerleistung ist nicht haushaltnah und deshalb m.E. nicht absetzbar.

Gruß Ute
 
Das Berufsmusiker den Klavierstimmer steuerlich absetzen können, ist bekannt. Aber auch bei nicht Berufsmusikern lassen sich die Servicearbeiten bist zu 20% absetzen, und zwar als Handwerkerrleistung.
Vorraussetzung hierfür ist der bargeldlose Zahlungsverkehr, also entweder per Überweisung auf die Rechnung oder aber Zahlung über EC Karte.
LG
Alb
nix von dem allem! eine gute Flasche Wein, Geld in die Hand und beide sind zufrieden:lol:
 
Nein, aber ich habe recherchiert und ich meine sogar, dass ich vor Jahren das in diesem Forum schonmal diskutiert habe. Aber ich lass mich gern eines besseren belehren.
 
Nein, aber ich habe recherchiert und ich meine sogar, dass ich vor Jahren das in diesem Forum schonmal diskutiert habe. Aber ich lass mich gern eines besseren belehren.

Ich bin mir jetzt zwar nicht so ganz sicher ob es bundeseinheitlich ist ( sind aber Steuergesetze in der Regel). in Bayern ist das überhaupt kein Problem. Setze Deine Klavierstimmerrechnung einfach mit auf die Steuererklärung, und reiche sie mit ein. Das schlimmste was Dir dabei passieren kann, daß es abgelehnt wird, was dann aber auch zu begründen wäre.
LG
Alb
 
Leider bestehen nach meiner Erfahrung die meisten Stimmer auf Barzahlung, und dann nützt die Rechnung nix (sagt mein Steuerberater). Es müsse überwiesen werden. :-(

Gilt ja eh bald für alles ab 5 T€ :love:
 
Leider bestehen nach meiner Erfahrung die meisten Stimmer auf Barzahlung, und dann nützt die Rechnung nix (sagt mein Steuerberater). Es müsse überwiesen werden. :-(
Das eine schließt das andere nicht aus: Entweder besteht der Kunde auf einer Barzahlung gegen Quittung, die vom Empfänger (Auftragnehmer) abzuzeichnen ist, oder die Rechnung wird nach erfolgter Zahlung seitens des Empfängers abgezeichnet, etwa mit einem datierten und unterschriebenen Vermerk "Betrag in bar dankend erhalten", was einem Buchungsvermerk eines Kreditinstituts gleichgestellt ist. Vor diesem Hintergrund nützt in der Tat die Vorlage einer Rechnung nichts - die Zahlung muss stattgefunden haben und ordnungsgemäß dokumentiert sein.

LG von Rheinkultur
 

Habe die Rechnungen immer eingereicht, und die wurden auch immer akzeptiert. Das sind haushaltsnahe Dienstleistungen..
http://www.kann-man-das-absetzen.de/klavierstimmer/
Ein Berufsmusiker kann und sollte den kompletten Rechnungsbetrag für entsprechende Dienstleistungen geltend machen, da er auf ein ordnungsgemäß gewartetes Instrumentarium in Hinblick auf seine Berufsausübung angewiesen ist. In der Vergangenheit wurden Aufwendungen für das Stimmen und Regulieren von Klavieren und Flügeln für den Hobby-Bereich zu den Kosten der Lebensführung gezählt, die nicht abzugsfähig sind. Seit 2014 erlaubt der Gesetzgeber zumindest bis zu einem vorgegebenen Höchstbetrag, einen Anteil von 20% als "haushaltsnahe Dienstleistung" geltend zu machen. Natürlich tut der Gesetzgeber das nicht aus uneigennützigen Motiven, da sonst entsprechende Dienstleistungen vermutlich sehr oft im Bereich der Schattenwirtschaft (unversteuert ohne Beleg) angeboten und abgenommen werden. So verdient der Fiskus wenigstens in begrenztem Umfang mit...!

LG von Rheinkultur
 
... das ist ja mal ein interessanter Hinweis. Nachdem mein "Händler des Vertrauens" von Steinway übernommen - vielleicht muss es auch heißen aus dem Geschäft gedrängt - wurde, haben die neuen Herren als erstes die Preise für's Stimmen um runde 25% angehoben. Da werde ich jetzt bei der nächsten Steuererklärung mal schauen, ob ich mir diese Mehrkosten nicht von der Firma Schäuble erstatten lassen kann. Vielleicht spendiere ich da meinem Grot zukünftig sogar zwei Stimmungen im Jahr :idee: und kurble die Wirtschaft etwas an.
Cornelius
 
Kann ich auch Regulations- und Intonationsarbeiten von der Steuer absetzen?
 
Beim Klavierstimmen, Intonieren, Regulieren ist Beides möglich: Haushaltsnahe Dienstleistung oder Lohnkosten Handwerker, je nachdem, welches Steuerbudget mehr Luft läßt. Finanzämter reagieren aber schon mal kiebig, wenn in Folgejahren der Posten mal hier, mal da als Manövriermasse auftaucht
 
Nur als Anmerkung: Mein Finanzamt hat bisher noch nie Zahlungsbelege zu eingereichten Handwerkerechnungen sehen wollen sondern sie auch so akzeptiert. Einen Versuch ist es also immer wert.
 
Kann man die Tante vom Escort-Service auch als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen, sofern sie nach Hause kommt?
 

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