Klavierkauf - Tipps

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Mephisto

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Hallo Mephisto,

probier doch mal das Miet-Modell und leih dir erst mal eins. Das ist nicht sooo teuer, und du kannst mal sehen, wie es in der Mietwohnung funktioniert. Hab ich auch gemacht.

Rechtlich haben die Nachbarn meines Wissens nach keine Schnitte, wenn du dich an die Spielzeiten hälst. Frag mal beim Ordnungsamt nach, üblicherweise gibt es eine Mittagspause zwischen eins und drei, und man darf bis zehn abends spielen. Eine meiner Klavierlehrerinnen hat zu Hause in ihrer Mietwohnung von morgens bis abends Unterricht gegeben. Das haben die Nachbarn bestimmt nicht lustig gefunden.

Trotzdem würde ich es mir natürlich nicht mit den Leuten verderben. Ich hab es bei den Nachbarn angekündigt und gesagt, daß sie mir sagen können, wenn es sie stört. Gerade dissonante Stücke über eine Stunde hinweg zu üben, wär ja auch für mich als Hörer Folter...

Prost,
Wahnfried
 
Unbedingt hingehen und probespielen (oder -lassen, und nur zuhören, finde ich persönlich besser für eine Entscheidung ob mir der Klang gefällt oder nicht)!

Unser Musikhaus hat mir auch Mietkauf angeboten: für eine bestimmte Zeit monatlich Miete zahlen (ab 35 Euro pro Monat) und danach ggf. kaufen. Wie Leasing. Macht aber nur Sinn, wenn man sich noch nicht sicher ist ob man dabeibleibt, sonst kann man es denke ich gleich finanzieren...
 
Hallo Mephisto,

ich bin mit meiner Antwort evt. etwas pät drann, aber mann sollte sich ein
Klavierstück von einem Verkäufer, die auch klavierpielen können, an verschiedenen
Instrumente vorspielen lassen, da man sich dann nur auf sein Gehör konzentrieren muß.
Für mich besonderst wichtig, dass es immer das selbe Klavierstück sein sollte was gespielt wird.
Ich habe mir selber ein neues Klavier Marke Schimmel 120 TN gegönnt und dafür mein
Steinwey in Zahlung gegeben.
Der Verkäufer musste einige male vorspielen und dass war gut so. Ohne Fleiss keinen Preis. Ich habe ja auch dafür eins gekauft.
Ich hoffe, dass dies eine kleine Hilfe für Dich darstellt.
Grüße und Glück fürs neue Klavier Jörg
 
Einspruch! NICHT den Verkäufer, sondern eine selbstgewählte Person vorspielen lassen. Der Grund ist wohl klar...
 
Den Einspruch kann ich so nicht gelten lassen, da ein Verkäufer auch eine selbstgewählte
Person sein kann! Der Grund ist mir nicht klar, bitte um Grundaufklärung. Danke.
 
Hallo Jörg; wenn ein Verkäufer gleichzeitig ein guter Pianist ist, schafft er es problemlos, das Klavier am besten klingen zu lassen, das er verkaufen will.

Es mußnicht mal der direkte Abgleich sein - bei Laien genügt oft eine "Vergleichsdemo", wie ich sie selbst schon erlebt habe. Junge Familie, alles Laien, hatten für das Töchterchen ein "Tsching-Tschang-China-Klavier" ausgesucht (noch Budget und Optik). Sie waren aber noch unsicher, weil "China"...
Zum "Beweis" der Qualität hat der Verkäufer dann einen Ragtime darauf und auf einem Steinway-Flügel gespielt. Tja, der Rag klang auf dem Schrotteil einfach besser und authentischer und die Leutchen haben voller Stolz das Scheckbuch gezückt. Vermutlich erzählen sie immer noch, dass ihr Chinateil besser klingt als ein Steinway:D
 

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