Vielen Dank nochmal für euren guten Rat, insbesondere an Guendola und Michael!
Was die blöde Regelung für Wochende und Feiertage angeht, denke ich, bei der Eigentümerversammlung wie folgt ans Ziel zu gelangen:
Bisher haben ich NIE nach 20 Uhr gespielt, obwohl ich nach Hausordnung bis 22:00 Uhr hätte spielen dürfen.
Wenn die jetzt also verlangen, dass ich Sonntags nicht mehr spiele, sage ich denen, dass ich dann auch keine Rücksicht mehr auf die Kinder nehmen werde, die um 20:00 Uhr schlafen gehen wollen.
Jetzt gibts zwei Möglichkeiten: Entweder sie sind so einsinnig und gehen den Kompromiss ein oder sie versuchen, die Hausordnung so zu verändern, dass die Ruhezeit bereits um 20:00 Uhr beginnt, damit sie überhaupt keinen Kompromiss eingehen müssen.
Meint ihr, das ist rechtlich möglich? Lebt einer von euch in einem Haus, wo die Nachtruhe bereits um 20:00 Uhr beginnt?
Guendola:
Was mich mal interessieren würde: Gibt es Urteile, in denen einem Mieter das Musizieren wegen häufiger Verstöße gegen Hausordnung etc. komplett verboten wurde? Ich glaube, daß eigentlich "nur" die Kündigung der Wohnung möglich ist, nicht aber das Musikverbot, daß man also als Mieter immer innerhalb der gesetzten Grenzen musizieren darf.
Hehe, lustige Überlegung ;)
Naja, soweit kanns bei uns zum Glück nicht kommen, da wir Eigentümer sind. Es ist nur sowas von ärgerlich, dass man sich am Ende als Eigentümer noch von den erst kürzlich zugezogenen Mietern die Hausordnung diktieren lassen muss :evil:
@ Michael: Das mit dem Anwalt machen wir erst wenns echt nicht mehr anders geht. Aber warum sind wir auch jetzt plötzlich nicht mehr rechtsversichert?
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Ach, ich freu mich schon sowas von drauf, später mal ein eigenes Haus mit nem
flügel im Wohnzimmer haben :rolleyes:
( Dieser Traum ist zumindest wesentlich eher erfüllbar, als mal die Fuge op.106 bei Viertel 144 spielen zu können :D)