13.00 - 15.00 Uhr und
22.00 - 7.00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen ganztägig.
Das entspricht der Rechtssprechung in Deutschland. Ich habe selbst intensiv recherchiert, als ich vor ein paar Wochen eine Beschwerde bekam und habe folgendes herausgefunden:
Das Gesetz legt nur fest, daß das Recht auf Ruhe und das Recht auf freie Selbstentfaltung geschützt sind - wenn beide aufeinanderprallen, muß also ein Kompromiß gefunden werden.
Urteile schwanken in den Ruhezeiten und der Dauer des Übens. In eurer Hausordnung stehen die engsten Beschränkungen, die ich als gerichtlichen Beschluß gefunden habe, dagegen ist leider rechtlich nichts einzuwenden.
Sonn- und Feiertage sind hierzulande immer noch geschützt, obwohl wir offiziell die Trennung zwischen Staat und Kirche haben. Deswegen ist es erlaubt, diese vom heimlichen Üben auszunehmen. Man darf dann vermutlich auch nicht üben, wenn vor der Tür eine Band im Rahmen eines Kirchentages dröhnt.
Diese Regelungen gelten übrigens nur für Hobbymusiker. Wer mit Musik Geld verdient, muß sich eigentlich einen Übungsraum zulegen - und bei maximal zwei Stunden täglich ist das sowieso nötig... Immerhin werden anscheinend viele Klavierlehrer in ihren Wohnungen geduldet.
Die erlaubte Übungszeit ist übrigens auch abhängig vom Instrument. Schlagzeug und Posaune dürfen zum Teil nur 45 Minuten täglich geübt werden, etc.
Was mich mal interessieren würde: Gibt es Urteile, in denen einem Mieter das Musizieren wegen häufiger Verstöße gegen Hausordnung etc. komplett verboten wurde? Ich glaube, daß eigentlich "nur" die Kündigung der Wohnung möglich ist, nicht aber das Musikverbot, daß man also als Mieter immer innerhalb der gesetzten Grenzen musizieren darf.
Was ich mich ebenfalls frage: Was ist mit all den anderen Geräuschen, die man "im zumutbaren Rahmen" machen darf? Muß man die komplett unterdrücken, wenn man bereits zwei Stunden lang Klavier gespielt hat?
Aber eins will ich noch einmal betonen:
Ruhebedürfnis und das Bedürfnis zur Selbstentfaltung sind gesetzlich erklärt und müssen im Streitfall gegeneinander abgewogen werden. Dazu ist auch der Hausherr verpflichet, er muß also auch versuchen, zwischen diesen Interessen zu vermitteln. Die Hausordnung von Hacons Hausherr ist zwar relativ streng (Sonn- und Feiertagsverbot) aber immerhin kann man sich darauf berufen und hat eine gute Sicherheit, wenn man sich daran hält. Kein Nachbar kann einem dann berechtigt Ärger machen. Die Regelung in der Hausordnung ist bestimmt nicht sittenwidrig oder eine "unzumutbare Härte".