COVID-19 und Klavierunterricht

Das klingt so, als wäre das Unterrichten in Deinem üblichen Schulungsraum, dessen Kosten Du ja sicherlich steuerlich geltend machst, verboten. Dieser Raum ist Deine Klavierschule.

Schiebst Du das Klavier nach nebenan in die Diele, handelt es sich eindeutig um Deinen Privatraum. Und da ist der Unterricht anscheinend erlaubt.

Aber auch diesen Sachverhalt würde ich mit der Frau Hanatschek zu klären versuchen. Ich fürchte nur, auf dermaßen konkrete Fälle wird sie nicht mehr konkret antworten, da sie dann auf ihre Antwort festgenagelt und verantwortlich gemacht werden könnte. Und vor nichts haben Beamte mehr Angst als vor Verantwortung. Da sagen sie am liebsten gar nichts mehr und verweisen auf neben- oder übergeordnete Behörden.

CW
 
Ich durfte soeben ein Rundschreiben an die Mitglieder unseres Bezirksverbands verbreiten, dessen Inhalt bei vielen Freude auslösen wird. Ausdrücklich wird aufgrund des engen zeitlichen Abstands empfohlen, diesen Informationsstand weiter zu verbreiten. Dies gilt zumindest für das Bundesland NRW, was in anderen Ländern spruchreif ist, entzieht sich im Einzelfall meiner Kenntnis:

"Einzelunterricht von Privatmusiklehrern ist ab Montag, den 20.04.2020 wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass Einzelpersonen einzelnen Schülern Unterricht anbieten. Dazu gibt es folgende Möglichkeiten: Unterricht in den privaten Räumen der Lehrkraft, oder Unterricht in den privaten Räumen des Schülers.



Die Lehrkraft sorgt dafür, dass das Abstandsgebot von mindestens 1,50 Metern eingehalten wird. Pro 10 qm² Unterrichtsfläche darf sich maximal ein Schüler aufhalten.


Es ist für Seife und Einmalhandtücher/Küchentuch zu sorgen, um vor dem Unterricht die Hände gründlich zu waschen. Desinfektionsmittel ist nicht vorgeschrieben, zur Reinigung von z. B. Klaviertastaturen aber empfehlenswert, alternativ kann auch auf 60 %igen Alkohol zurückgegriffen werden.


Ein Tragen von Mundschutz ist möglich, aber nicht verpflichtend.


In Vorräumen oder Fluren kann sich auch ein Elternteil aufhalten. Es ist dafür zu sorgen, dass weder vor, noch in den Räumlichkeiten Warteschlangen oder Menschenansammlungen entstehen. Sowohl Lehrkräfte, als auch Schüler müssen frei von Infekten sein.


Gruppenunterricht, auch Partnerunterricht ist noch bis mindestens 3. Mai untersagt.


Grundsätzlich gilt, dass Musikschulen, öffentliche wie private bis mindestens 3. Mai geschlossen bleiben. Als private Musikschule im Sinne von Bildungseinrichtungen gilt, wenn Honorarkräfte oder anderweitig abhängig beschäftigte Lehrkräfte unterrichten. Ein einzeln unterrichtender Musikpädagoge oder auch eine Sozietät von selbstständigen Musikpädagogen sind keine Bildungseinrichtung, sondern zählen zu den Dienstleistern. Alle Gesundheitsämter des Landes NRW sind aktuell angewiesen, die aktuelle Verordnung vom 16.04.2020 derart zu kommunizieren.


Zur Absicherung kann auch beim örtlichen Ordnungsamt eine Bescheinigung angefordert werden, welche die Erlaubnis der Unterrichtserteilung dokumentiert. Dies ist aber nicht verpflichtend.


Quelle: Corona-Hotline NRW, Gesundheitsamt des Kreises Düren, Dr. Beate Willms und Rechtsabteilung des Dürener Ordnungsamtes, Dr. Alexander Gies.





Link zur Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2(Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO):

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-16_neufassung_coronaschvo_ab_20.04.2020.pdf "

LG von Rheinkultur
 
Oh ! Dann bin ich mal gespannt wann die anderen Bundesländer nachziehen.
 
Ich habe von meinem KL in Duisburg die Nachricht erhalten, daß ich ab Mai wieder in seinem Haus Einzelstunden unter Berücksichtigung der bekannten Vorsichtsmaßregeln bekommen kann.
Die Bemerkung der Stadtverwaltung zu privaten Räumen nennt die Wohnung der Schüler ja nur als Beispiel.
 
Zuletzt bearbeitet:
So verrückt es klingt, das scheint in Nordrhein-Westfalen erlaubt zu sein. Verstehen muss das keiner.
 
Bei Blasinstrumenten und bei Gesangsunterricht - übrigens auch beim Logopäden - könnte das mit dem Mundschutz auf gewisse technische und akustische Probleme stoßen. Da gewinnt die Klangfarbe "gestopft" ganz neue Bedeutung.

CW
 
Das klingt so, als wäre das Unterrichten in Deinem üblichen Schulungsraum, dessen Kosten Du ja sicherlich steuerlich geltend machst, verboten. Dieser Raum ist Deine Klavierschule.

Schiebst Du das Klavier nach nebenan in die Diele, handelt es sich eindeutig um Deinen Privatraum. Und da ist der Unterricht anscheinend erlaubt.

Aber auch diesen Sachverhalt würde ich mit der Frau Hanatschek zu klären versuchen. Ich fürchte nur, auf dermaßen konkrete Fälle wird sie nicht mehr konkret antworten, da sie dann auf ihre Antwort festgenagelt und verantwortlich gemacht werden könnte. Und vor nichts haben Beamte mehr Angst als vor Verantwortung. Da sagen sie am liebsten gar nichts mehr und verweisen auf neben- oder übergeordnete Behörden.

CW
Ja, ich habe diese Frage gerade gestellt. Ich habe noch einen zweiten Flügel, der in unserem Wohnzimmer steht.... dann werde ich da unterrichten notfalls. Aber es ist irgendwie alles bürokratisch blöd! Ich will jetzt nur paar vereinzelte Erwachsene Schüler nächste Woche einladen, die auch damit einverstanden sind.... Masken, Abstand.... werde noch E-Piano aufstellen und da sitzen, damit ich nicht nah komme
 
Danke @Rheinkultur , ich habe gerade eine Anfrage an das hiesige Gesundheitsamt geschickt und mich dabei auf die von Dir mitgeteilte Information bezogen.
 
Bei Blasinstrumenten und bei Gesangsunterricht - übrigens auch beim Logopäden - könnte das mit dem Mundschutz auf gewisse technische und akustische Probleme stoßen. Da gewinnt die Klangfarbe "gestopft" ganz neue Bedeutung.

CW
ich habe eine Freundin, die Sängerin ist und Gesangsunterricht erteilt.... wir haben auch schon gelacht, aber sie hat ganz großen Raum, da kann man mit großem Abstand ohne Maske singen
 
@Rheinkultur oh lieber Rheinkultur!!! Ganz lieben Dank! Das ist sehr sehr hilfreich für mich und für vielen!!!!
 
@sorell :

Nach dem, was @Rheinkultur da schreibt, bist Du aus dem Schneider. Wenn Du keine Lehrkräfte beschäftigst, betreibst Du keine Musikschule, sondern Du bist Dienstleisterin in Sachen Wissensvermittlung bzw. -erweiterung. Und das ist erlaubt.

CW
 

@sorell, @Musikanna und alle andere professionell tätige Kolleg(inn)en:
Das sind Lebenslagen, in denen Berufsverbände uns allen hier zur Seite stehen können. Pädagogisch und/oder künstlerisch tätige Dienstleister sind dann keine Einzelkämpfer mehr, sondern mit Gleichgesinnten in einer Gemeinschaft verbunden, ohne dass dem Einzelmitglied seine Eigenständigkeit verloren geht. Diese Information hat der NRW-Landesverband eines Verbands für Musikberufe an die Vorsitzenden der jeweiligen Bezirksverbände so übermittelt und als Stellvertretender Vorsitzender habe ich die Nachricht umgehend an unsere Mitglieder weitergeleitet. Ausdrücklich wird dafür geworben, als Multiplikator für solche wichtigen Informationen auch dann zu agieren, wenn die erreichten Personen nicht oder noch nicht Mitglied des Verbands sind. Berufsständisches Engagement dient der Sache an sich und ist nicht nur auf Teile des angesprochenen Personenkreises beschränkt. Es ist dieselbe Uneigennützigkeit, die professionelle Kollegen auch hier in dieses Forum einbringen, indem sie fachbezogen Hilfestellungen leisten, ohne sich das - wie in anderen Lebensbereichen üblich - etwa bezahlen zu lassen.

LG von Rheinkultur
 
@Rheinkultur . Ich werde dann auch Mitgliedschaft in Betracht ziehen. Kannst du auch sagen, wenn der Musiker den Raum für den Unterricht gemietet hat , ist das sein Privatraum? Es geht um meine Freundin Sängerin. Die unterrichtet in einem Gemieteten Raum in Düsseldorf
 
und vielleicht auch einen Paravent aus durchsichtigem Material. Das könnte auch eine Plexiglasscheibe ab Brusthöhe sein.

Das habe ich auch schon gedacht: Eine mobile Kleiderstange mit durchsichtigem Duschvorhang!
Solche mit unerwünschten Resonanzeffekten und Klangveränderungen verbundenen Vorrichtungen wie an Supermarktkassen sind vermutlich nicht zwingend erforderlich. Eine erhöhte Ansteckungsgefahr per Tröpfchenübertragung kann bei Wahrung der Sicherheitsdistanz von 1,5 Metern praktisch nicht gegeben sein. Da müssten sich Lehrkraft und Schüler schon gezielt anspucken oder das Instrument mit Speichel, Schleim und/oder Erbrochenem vollschmieren.
 
Kannst du auch sagen, wenn der Musiker den Raum für den Unterricht gemietet hat , ist das sein Privatraum? Es geht um meine Freundin Sängerin. Die unterrichtet in einem Gemieteten Raum in Düsseldorf
Ich habe nichts Gegenteiliges gehört. Problematisch könnte es werden, wenn sich der Raum in einer Schule oder einer sonstigen Bildungseinrichtung befindet, die bis zum 3. Mai oder darüber hinaus per Erlass der laufenden Kontaktsperre geschlossen bleiben muss.
 
@Rheinkultur , vielen Dank! Diese Info habe ich heute auch bekommen! Ich glaube aber, dass es für mich persönlich leider nicht so trifft. Oder doch? Ich arbeite an einer städtischen Schule, aber wir sind da ALLE auf Honorar-Basis. Ich kann mir sehr gut vorstellen, mein Unterricht so zu gestallten, dass die vernunftige Schutzmaßsnamen sehr gut einzurichten sind. Und wenn die Eltern nich im Flur aufhalten werden - sollte das gut Gehen. Da sollte aber eher unser Schulleiter beim Gesundheitsamt nachfragen?
Zur Not mache ich natürlich Skype-Unterricht weiter, obwohl es mir für die Kleinen sehr leid tut :-(
Irgendwie sehe ich die ganze Sache SO unlogisch! Die Frisiere machen ab dem 4.5. auf! Ind wir sind VERBOTEN :-(
 

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