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Hallo liebe Clavios,
Die aktuellen Preise für Klavierschüler und Klavierlehrer sind in Gefahr - die Umsatzsteuerbefreiung soll möglicherweise abgeschafft werden. Informationen dazu findet ihr u.a. auf der Seite des Tonkünstlerverbandes, z.B. hier:
www.dtkvbayern.de
www.dtkvbayern.de
Es gibt eine Petition, welche das verhindern soll, vielleicht bringt es ja etwas... falls ihr unterschreiben möchtet, hier ist sie:
www.openpetition.de
Viele Grüße!
Eure Stilblüte / Anne
Die aktuellen Preise für Klavierschüler und Klavierlehrer sind in Gefahr - die Umsatzsteuerbefreiung soll möglicherweise abgeschafft werden. Informationen dazu findet ihr u.a. auf der Seite des Tonkünstlerverbandes, z.B. hier:
Alarmstufe rot für den Bildungsstandort Deutschland durch Verteuerung von Bildung - Tonkünstlerverband Bayern e.V.
Alarmstufe rot für den Bildungsstandort Deutschland - Freie musikalische und kulturelle Bildungsangebote werden von Kindern und ihren Familien individuell und
Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben und Positionspapier von 34 Verbänden! - Tonkünstlerverband Bayern e.V.
Die Neufassung von § 4 Nr. 21 UStG im Jahressteuergesetz 2024 muss unbedingt überarbeitet werden, damit qualifizierter Musikunterricht weiterhin
Es gibt eine Petition, welche das verhindern soll, vielleicht bringt es ja etwas... falls ihr unterschreiben möchtet, hier ist sie:
Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben! - Online-Petition
Der aktuelle Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 sieht eine Änderung des § 4 Nr. 21 a) bb) UstG mit weitreichenden Folgen vor. Das bisherige Bescheinigungsverfahren zur Befreiung von der Umsatzsteuer soll wegfallen und die Entscheidung darüber, ob Musikunterricht...
Viele Grüße!
Eure Stilblüte / Anne

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. Es macht aber schon Sinn, vor allem wenn der allgemeine MWSt-Satz schon so exorbitant hoch ist, gewisse Leistungen auszunehmen. Die Schweiz bespielsweise macht das auch, obwohl der allg. MWSt-Satz lediglich 8,1% beträgt. Der reduzierte Satz beträgt übrigens 2,6%, und gilt beispielsweise für Nahrungsmittel, Leitungswasser, Medikamente, Bücher u.v.m. Für Beherbergungsleistungen gelten 3,8%. Da kommen einen schon die Tränen, wenn man mal realisiert, wie wir Bürger in D abkassiert werden. Und natürlich gibt es auch in der CH die MWSt-Befreiung, gerade im Bereich Bildung und Kultur.
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