Unterhaltunsmusik in Restaurant

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Rodrigo

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28. Dez. 2007
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Hallo,

ich habe mir überlegt hier in verschiedene Restaurants zu gehen und dort etwas Livemusik anzubieten, sofern ein Klavier da ist und der Inhaber damit einverstanden ist.
Gestern Abend ist mir aber eingefallen, dass wenn ich auch moderne Sachen spielen möchte, es zu Urheberechtsproblemen oder zu Aufführungsrechtsproblemen kommen könnte.

Wie sieht das aus wenn ich Geld verlange, die Noten gekauft habe aber auch ein paar kopierte Blätter dabei sind?
Läst sich das Problem lösen wenn ich kein Geld verlange, oder kann ich diese Stück unter diesen Bedingungen nicht spielen?

Wie merkt das eigentlich jemand, ob ich in einer Bar soetwas spiele? Gibt es da Leute die von Bar zu Bar fahren und dort kontorlieren?

PS.: Falls ich einen bereits vorhanden Faden übersehen habe bitte Link posten. :)

MFG in Eile
Rodrigo
 
So weit ich weiß, ist das Restaurant dafür zuständig, die GEMA Gebühren zu bezahlen, wenn welche anfallen. Ein Lokal, das regelmäßig Live-Musik anbietet, wird dir das genauer sagen können.

Für den Eigenbedarf darfst du die Noten kopieren. Noten deines Lehrers wären wohl fehl am Platze aber wenn du tatsächlich Geld bekommst, kannst du dir ja eigene Ausgaben leisten ;).

In Lokalen trittst du öffentlich und in einem kommerziellen Rahmen (das Lokal) auf, also wird es keinen Unterschied machen, ob du dafür Geld bekommst oder nicht. Auf einer Privatfeier wäre das anders.

Kirchengemeinden bekommen gelegentlich Probleme, wenn der Chor mit Kopien arbeitet, es müßte bei urheberrechtlich geschützter Musik auch jeder Teilnehmer seine eigenen Noten haben - oder die Gemeinde eine entsprechende Anzahl von Ausgaben. Soviel zu der Frage, ob Fehltritte überhaupt entdeckt werden; sie werden entdeckt. Diesen Punkt solltest du umbedingt mit dem Veranstalter besprechen, wenn du hier im Forum keine eindeutige Auskunft bekommst.
 
Ich muss einmal pro Quartal eine Liste abgeben, auf der angeführt ist, wie oft ich was bei welchem Veranstalter gespielt habe (Titel und Komponist).
Dass ein Barpianist auf Arrangements bzw. Kopien kontrolliert wird halte ich für möglich, aber eher unwahrscheinlich. Bei der Fülle an (Unterhaltungs-)Veranstaltungen könnte man ohnehin nur Stichproben machen. Aber wenn Du ganz sicher gehen willst, musst Du Dir wohl eigene Arrangements zusammenstellen.
 
Das heißt also wenn ich das Arrangment selber mache, kann ich es auch aufführen wie ich will?

MFG
 
Meldepflichtig bist Du (bzw. der Veranstalter) immer.
Ich meinte weniger eine schriftliche Fassung, sondern das Spiel nach Leadsheets. (Ob es dann wirklich frei oder vorbereitet ist, kann man wohl schwer nachvollziehen). Bei Jazzstandards dürfte auch ein eigenes ausnotiertes Arrangement kein Problem sein, bei aktuellen Popnummern sollte man vielleicht mit den Bearbeitungsrechten vorsichtig sein. Was mich betrifft, ich spiele mein Repertoire auswendig und frei nach Akkordsymbolen. Das heißt, es ist auch nie ganz gleich. Insofern ist das Ganze eine Improvisation, wobei hier für die GEMA (bei uns AKM) nur Titel und Komponist interessant sind.
Die muss man allerdings melden.

@ Basti
Es sind bei mir auch einige Stücke dabei, die ich einfach nur im Ohr habe. Ich nehme an, dass das rechtlich auch als
Improvisation angesehen wird, weil ich das Stück ja wieder auf meine eigene Weise spiele.
Aber wie gesagt: Improvisation schützt vor Meldepflicht nicht.
 
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