Strassenmusik mit E-Piano

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StephanKrue

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7. Sep. 2020
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Hallo Zusammen,

am letzten Wochenende hat mein Sohn mit seinem Casio PX-1000 (einem batteriebetriebenen Digitalpiano) in der Innenstadt gespielt. Da das Gerät sehr leise ist, hat er dazu noch ein Roland Mobile Cube angeschlossen. Irgendwann kam dann das Ordnungsamt und forderte ihn auf, das Spielen zu beenden. Grund war, dass die Stadt nicht erlaubt, dass elektronische Verstärker und Wiedergabegeräte genutzt werden.
Nun meine Frage (ganz am Ende): Es scheint so, als würden fast alle Städte in NRW diese Regelung haben Bezüglich des Verstärkers kann ich dies ja noch verstehen...Ist es aber nicht so, dass die Städte hiermit auch gegen ein Grundrecht verstößt, da sie ja sozusagen das Ausüben der Kunst und des Kommunikationsgrundrechts für gewisse Künstler einschränkt? Natürlich verstehe ich auch den Schutz vor Lärm...aber es werden ja hiermit bestimmte Gruppen sozusagen diskriminiert, bzw. zensiert. Habt Ihr hier Erfahrung, ob E-pianos oder Keyboards ohne Verstärker in manchen Städten geduldet werden?
Ich habe übrigens den Vergleich gemacht: Lärmbelästigung Digitalpiano gegen akustisches Klavier. Resultat war, dass diese so gut wie identisch waren: Durchschnittlich 84 vs 85db. Somit ist meine weitere Anmerkung soweit: warum sollte man elektronische Instrumente untersagen, wenn diese identische Klänge und Lautstärken haben?
 
Moin!

Freiheit:
Großes Wort. Aber es gibt halt dann Einschränkungen der Freiheit, wenn die eigene Freiheit die Freiheit anderer einschränkt.

Verstärkung:
Damit ist es einfacher testbar, sonst müssten alle vom Ordnungsamt eine Phonmessgerät haben, damit keiner seine E-Klampfe nimmt und mit 200W aus dem Röhrenverstärker den Platz mit ohrenbetäubenden Lärm belästigt. Daher die einfache Lösung: keine elektrische Verstärkung. Verhindet auch effektiv, dass bei Erscheinen der Ordnungsmacht auf "1" gestellt wird und dem Verschwinden eben jener dann auf "10". Ein akustisches Klavier ist da halt einfach praktisch begrenzt.

So mal ganz grob.

Grüße
Häretiker
 
Vielen Dank Häretiker,
bezüglich Verstärker habe ich das schon verstanden. Jetzt ist es ja so, dass ein E-Piano elektrisch die Töne herstellen muß und Lautsprecher hat. Unserer hat 2x8W. Wie ich geschrieben habe: gemessen an ein akustisches Klavier, gibt es keine VERSTÄRKUNG im Bezug auf erzeugter Lautstärke.
Übrigens gibt es bereits Apps für Mobiltelefone, womit man Lärmbelästigung testen kann.

Zum Thema Freiheit: inwieweit wird die Freiheit anderer beim Spielen von Musik eingeschränkt?

Grüße
Stephan.
 
Na ja, Musik kann auch ganz furchtbar nerven. Einer der Gründe dafür, dass Straßenmusiker auch regelmäßig ihren Standort wechseln müssen.
Das gehört aber auch in ein Bild einer Innenstadt...seit ungefähr Jahrhunderten....wenn ich ein Geschäft eröffne, dann muß ich schon damit rechnen, dass draußen Publikumsverkehr ist...inklusive Strassenmusiker. Ich stimme den relevanten Einschränkungen ja zu. Es geht um Lärmemissionen. Die sind ob von einem akustischen Klavier oder einem Digitalpiano - mit gleicher Lautstärke nicht anders. Aber mal eben ein akustisches Klavier in die Innenstadt bringen...verstimmt übrigens auch...somit ist die Gefahr, dass es dann wirklich nervt, noch größter.
 
Die akustische Klangerzeugung ist in vielerlei Hinsicht gegenüber der elektronischen privilegiert. Wenn ich zu Hause übe, muß ich meine akustische Gitarre nicht leiser stellen, auch ein Konzertflügel darf volle Kanne im heimischen Wohnzimmer gespielt werden. Den elektronischen Gitarrenverstärker aber darf ich de facto nur mit Zimmerlautstärke betreiben - auch außerhalb der Ruhezeiten - und draußen eben gar nicht. Das gilt für Digitalpianos und elektronische Orgeln genauso, egal ob die eingebaute Verstärkung zum Einsatz kommt oder Monitor-Lautsprecher.

Die Idee hinter diesem Konzept ist die Lautstärke der menschlichen Stimme als Maßgabe, welche in der Öffentlichkeit nahezu unbegrenzt benutzt werden darf, solange kein Mikrofon zum Einsatz kommt. Genau so gilt das eben auch für Musik-Instrumente.
 
In den meisten Städten brauchst Du auch einen Erlaubnis vom Ordnungsamt, da kann nicht jeder spielen wie er will.
 
Zum Thema Freiheit: inwieweit wird die Freiheit anderer beim Spielen von Musik eingeschränkt?

Das kann ich Dir gerne demonstrieren, wenn ich mir die Freiheit nehme möchte, morgens um 3 vor Deinem Schlafzimmer Saxophon spiele- Am besten erkläre ich Obertonübungen noch zu Musik.

Darf ich eben nicht, aus gutem Grund. Diesbezüglich bin ich in meiner Freiheit eingeschränkt. Es gibt keine absolute Freiheit, sobald Du in Kontakt mit anderen Menschen kommst. So einfach ist das.

Ich darf auch reibende Bewegungen mit meinen Händen machen. Meine Freiheit endet dort, wo ich das auf dem Hintern Deiner Freundin machen möchte.

Eigentlich ganz einfach!

Grüße
Häretiker
 
Danke Dir für den Beitrag. Ist schon klar, dass Dein Argument weit weg von meinem Thema ist, oder?
Es geht hier alleinig darum, wie „Verstärker“ definiert ist...
 
Danke Dir für den Beitrag. Ist schon klar, dass Dein Argument weit weg von meinem Thema ist, oder?
Es geht hier alleinig darum, wie „Verstärker“ definiert ist...

Wieso, Du hast doch nach der Freiheit gefragt und eine Antwort bekommen.
Warum fragst Du, wenn Du keine Antwort willst?
Ich werde Menschen wohl nie verstehen ...

Grüße
Häretiker
 

Es geht hier alleinig darum, wie „Verstärker“ definiert ist...
Ein kleines Eingangssignal steuert einen Transistor an, der daraus wiederum ein üblicherweise größeres Ausgangssignal erzeugt. Dieses wird dann über einen Lautsprecher abgestrahlt.

Ich denke nicht, daß es im Kern um die elektronische Verstärkung geht, denn die Verstärkung selbst kann man nicht hören. Das ordnungsrechtliche Problem dürfte vielmehr der Lautsprecher selbst darstellen. Und welches Problem wir damit haben, ist schon in dessen Namen enthalten.
 
Das Problem ist also, dass es Lautsprecher heißt?
Wie schon in meinem Ursprungspost: geht es ja darum, dass die Städte übermäßigen Lärm verhindern wollen, was ich auch für richtig empfinde. Im Falle des Klaviers sehe ich das aber nicht ganz ein...der "Lärm" - ist laut meinen eigenen Test so gut wie identisch - das konventionelle Klavier (in meinem Fall) sogar lauter...und sollte es nicht primär um diese Emission gehen?
 
Die Frage, warum Panflötenorchester und Akkordeon-plus-Klarinette-plus-Tambourin möglicherweise erlaubt sind und E-Pianos nicht, müsstest Du den zuständigen Stellen in Deiner Stadt stellen. Denn Du schreibst ja im Eingangsbeitrag bereits, dass
die Stadt nicht erlaubt, dass elektronische Verstärker und Wiedergabegeräte genutzt werden.

Warum sie das so tut und inwieweit das irgendeinen Gleichheitsgrundsatz tangiert, kann man in einem Forum nicht wirklich herausfinden.

Nachtrag: sehe gerade, @FünfTon hatte einen ähnlichen Gedanken bezüglich der Adressaten dieser Fragestellung.
 
Noch ein Nachtrag: vor vielen Jahren (um genau zu sein, zwischen 1994 und 1999) gab es in Bremen einen Straßenmusiker mit batteriebetriebenem Keyboard. Damals wurde das wohl dort toleriert. Ob es heute noch so ist, weiß ich nicht.

Manchmal dudeln Menschen in Frankfurt am Main mit einer akustischen Gitarre und einem Miniverstärker. Ob das erlaubt ist oder geduldet, keine Ahnung. Leider sind sie selten gut genug, dass ich mir das länger anhöre.
 
Eine kurze Suchmaschinenanfrage brachte z.B. für die Stadt Leipzig die Info, dass Verstärker erlaubt werden können, wenn das Instrument diese bauartbedingt braucht. Aber man braucht dennoch eine Sondergenehmigung.
 

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