Skurrile Kleinanzeigen bei Ebay

Steinway S, M oder O gesucht und spontan A gekauft, jetzt ist er zu groß.


Ja, wir sprechen immerhin über 8cm.
 
Ist so eine Verkäufergarantie überhaupt auf den nächsten Käufer übertragbar?
 
... und haben sie da echt die Kaufrechnung über 27.000 Euro hochgeladen und wollen jetzt 32.000 Euro bekommen? 😅

EDIT: danke an @SternimMeer und @Flieger , die aufgeklärt und mich auf 5000 Euro Anzahlung hingewiesen haben.

Und sind das auf dem Foto im Hintergrund alles Notenhefte? Da stehen gefühlt mehr als im Bechstein-Store in Rostock zum Verkauf angeboten werden 😀
 
Zuletzt bearbeitet:
... und haben sie da echt die Kaufrechnung über 27.000 Euro hochgeladen und wollen jetzt 32.000 Euro bekommen? 😅
Da würden 5.000 Euro Anzahlung bereits abgezogen. Im Grunde versucht man, den ausgegebenen Betrag wieder reinzubekommen, was angesichts der Inflation von 2020 bis 2023 nicht vollkommen daneben ist.

Aber wäre ein S, M, O Steinway jetzt so viel kleiner!? Oder war der restaurierte Steinway dann doch ein vollkommener Fehlgriff?
 
Die Verkäuferin ist eine sehr gute Pianistin.
Aber gebrauchtes teurer verkaufen als eingekauft - und das dann öffentlich machen - ist seltsam.
Ich wollte neulich einen Tisch kaufen, war für 330,- inseriert, auf die Frage nach Verhandlungsspielraum kam folgende interessante Argumentation:
Screenshot_20240104-204930_willhaben-01.jpeg
 
Und kann mir jemand die 2. Frage beantworten? Ist eine Händlergarantie übertragbar, wenn ein 3. den Flügel dann von privat abkauft?
 
Eine Garantie ist ein freiwilliges Versprechen und kann man einschränken. Zur Beantwortung müsste man also den Vertrag vorliegen haben.

Schön sieht das Instrument allemal aus und ein Silent-Modul scheint auch eingebaut zu sein (was immer das taugt).
 

Ich hatte mal ein Klavier inklusive Transport und Garantiestimmung beim Käufer vor Ort verkauft. Nach 10 Jahren rief er an und wollte die Garantiestimmung abrufen, weil er das Klavier wieder verkaufen wollte. Auf die Frage, was er denn dafür noch haben wolle, meinte er: ich bin schon froh, wenn ich das wieder rein bekomme, was ich damals ausgegeben habe. Natürlich ohne Transport, Stimmung und Garantie. Leute gibt´s.
 
Aber gebrauchtes teurer verkaufen als eingekauft - und das dann öffentlich machen - ist seltsam.
Weshalb? Der gesamte Handel lebt davon. Wenn man etwas sehr gut und günstig eingekauft hat, ist das doch nicht verwerflich. Ob es funktioniert, ist eine andere Frage. Aber wer heute einen Steinway oder eine Rolex aus den 60er/70er Jahren kauft, der zahlt für einen gebrauchten Gegenstand definitiv mehr als den Preis, den man damals neu dafür bezahlt hat.
 
Probieren kann man es ja.

Wie hat mir ein Makler mal beim Grundstückverkauf und seiner schockierenden Werteinschätzung mitgeteilt? "Alles hat seinen Preis. Bei manchen [Verkäufern] dauert es nur länger, bis der akzeptiert ist."
 
Mein 2021 gekauftes Klavier hatte den Neupreis 10.500 Euro, mittlerweile stehen die neu für 13.800 in den Läden. Immer, wenn ich mal wieder in meinen Gedanken um Flügelkäufe schwelge, frage ich mich, ob ich dann meinen Kaufpreis zumindest wieder reinbekäme, weil sie neu jetzt einfach so viel teurer sind (ob die Händler den festgesetzten Preis auch immer bekommen, wage ich natürlich zu bezweifeln)
 
Einerseits habe ich kein Interesse mit kaufen und verkaufen von Dingen, die ich nutze, Geld zu verdienen - ok ist meine Sache.
Aber wenn, dann würde ich nicht den Kaufpreis reinschreiben, das ist doch nicht so schlau.
 
Aber wer heute einen Steinway oder eine Rolex aus den 60er/70er Jahren kauft, der zahlt für einen gebrauchten Gegenstand definitiv mehr als den Preis, den man damals neu dafür bezahlt hat.
Soweit langlebige Waren nicht abgenudelt sind und pfleglich behandelt wurden - nimmt man fast immer den DERZEITIGEN Neupreis zum Vergleich. Wäre dem nicht so, würde man hochwertige Instrumente aus den 20/30/40ern geschenkt bekommen. Statt dessen zahlt man immer noch ein Drittel bis gar die Hälfte des DERZEITIGEN NP. (Ein S&S D kostete 1930 gerade mal um 3.000,- $)
 
Soweit langlebige Waren nicht abgenudelt sind und pfleglich behandelt wurden - nimmt man fast immer den DERZEITIGEN Neupreis zum Vergleich. Wäre dem nicht so, würde man hochwertige Instrumente aus den 20/30/40ern geschenkt bekommen. Statt dessen zahlt man immer noch ein Drittel bis gar die Hälfte des DERZEITIGEN NP. (Ein S&S D kostete 1930 gerade mal um 3.000,- $)
Und ziemlich genau so argumentiert die Verkäuferin des Steinway A, nur ist die Zeitspanne nicht so lang. Ich glaube, das wird nicht aufgehen, weil man einer Privatperson nicht den Händlerpreis zahlt. Aber als Verhandlungsbasis ist das doch plausibel.
 

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