Servus

@Ambros_Langleb interessante, ja amüsante Kompilation!
- Shakespeare muss wegen seines Macbeth verurteilt werden: dort grüßen die Hexen mit dreifachem "hail"
- der Merseburger Idisen-Zauberspruch muss verurteilt werden: er fügt am Ende die indizierte Hagal Rune an
- Mussorgski vielleicht, auf jeden Fall die Übersetzer des Librettos der Oper Boris Godunow: dort schmettert der Chor vollnazimäßig "Heil König Boris"
- der Hansenorden mit seinem nazigermanisch alliterierendem "Heil und Humpen"
- überhaupt die Jägerei mit ihrem "Petri Heil"
;-)
Wie ist es mit Heiland oder Heile, heile Segen. Auch jeder Heiler ist verdächtig. Heilpraktiker gehören hinter Schloss und Riegel.
 
Von § 86a StGB unter Strafe gestellt ist das „Verwenden“ der besagten Kennzeichen. Verwenden in diesem Sinne ist der Rechtsprechung zufolge unabhängig von der Absicht oder Gesinnung des Täters jeder Gebrauch, der das Kennzeichen – gegebenenfalls auch bloß teilweise – optisch oder akustisch wahrnehmbar macht. Erfasst ist danach grundsätzlich auch eine nur einmalige, scherzhafte oder „kritische“ Verwendung des Kennzeichens, wie etwa das ironisch gemeinte Zeigen des ******-Grußes gegenüber der Polizei. Auch das Verwenden von ******-Portraits zusammen mit Darstellungen des Obersalzbergs auf touristischen Postkarten ist verboten. Gleiches dürfte für eine bloß provokative oder gedankenlose Verwendung von Kennzeichen gelten.

Mit freundlichem Gruss
maxe
 
@Ambros_Langleb interessante, ja amüsante Kompilation!
- Shakespeare muss wegen seines Macbeth verurteilt werden: dort grüßen die Hexen mit dreifachem "hail"
- der Merseburger Idisen-Zauberspruch muss verurteilt werden: er fügt am Ende die indizierte Hagal Rune an
- Mussorgski vielleicht, auf jeden Fall die Übersetzer des Librettos der Oper Boris Godunow: dort schmettert der Chor vollnazimäßig "Heil König Boris"
- der Hansenorden mit seinem nazigermanisch alliterierendem "Heil und Humpen"
- überhaupt die Jägerei mit ihrem "Petri Heil"
;-)

... und Probleme bekommt auch Händel mit seinem Judas Maccabäus. ("Hail, hail, hail, Judäa, happy land.")
 
Erfasst ist danach grundsätzlich auch eine nur einmalige, scherzhafte oder kritische Verwendung des Kennzeichens
Schon wieder halb gelogen, denn natürlich ist die kritische Verwendung und Verfremdung von NS-Texten/Symbolen zu künstlerischen Zwecken erlaubt. Allerdings tun sich die Gerichte manchmal schwer. Musterbeispiel: die juristischen Possen um das durchgestrichene Hakenkreuz. Manche Staatsbürger reagieren auch völlig hysterisiert, wie im Fall der Berliner Geschichtslehrerin, die das Horst-Wessel-Lied als Beispiel für NS-Propaganda im Schulunterricht durchnahm.

P.S. maxe, wo bleibt Deine Antwort im Moderne-Musik-Thread?

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Zuletzt bearbeitet:
zu künstlerischen Zwecken erlaubt
du @Gomez de Riquet möchtest doch aber bitte nicht deine verunglückten Äußerungen mir gegenüber nur in entferntester Weise als Kunst bezeichnen, deshalb war es doch gar nicht nötig, diese Ausnahmeregelung in Erwägung zu ziehen:coolguy:, nicht wahr, wir sollten jetzt schön das Fadenthema berücksichtigen,
Servus:bye:
 

Hättest an dieser Stell "tschüß" gesagt, hatt ich gesagt "vergelts Gott" - aber woast, des ist ja so wie mit den Krätzmilben die i als Bua hatt, i hätt sie gern verlassen, die aber mich ned - somit hat ich die noch ne ganze Weile am Hals gehabt :dizzy:

LG
Henry
 

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